Genußscheine - wer kennt sich aus? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.01.02 20:33:07 von
neuester Beitrag 03.02.02 23:16:27 von
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Wer kennt sich mit Genußscheinen aus?
Was könnt Ihr empfehlen? Wo liegen die Risiken?
Vielen Dank
daily
Was könnt Ihr empfehlen? Wo liegen die Risiken?
Vielen Dank
daily
Hallo daily,
wenn du mir einen speziellen Genussschein nennst kann ich dich vielleicht ganz genau aufklären. pauschal kann ich das nicht erklären, denn jeder genussschein hat andere bedingungen. jeder emittent kann sich die ausstattung frei wählen.
Beispiel Bertelsmann Genüsse (WKN 522994)
Mindestkupon: 15%
Aufschlag abhängig von der Eigenkapitalrendite des Unternehmens, je höher diese ist, desto höher kann der Kupon ausfallen. Wenn jedoch ein Unternehmen wegen der Kuponzahlung in ein Bilanzminus rutscht, wird kein Kupon gezahlt.
Als Gläubiger des Genussscheines stehst Du an so ziemlich letzter Stelle der Gläubigerbefriedigung bei Konkurs! Das heisst: RISIKO! Diese Anlageform ist somit noch riskanter als Aktien oder Schuldverschreibungen. Deshalb solltest Du auf gute Unternehmen achten!
Laufzeit dieses Genussscheines ist unbegrenzt.
Interessant: In diesem Frühjar gibts den halben Kupon (Rumpfgeschäftsjahr); danach dann einen sog. überlangen Kupon, d.h. der nächste wird erst im Oktober 2003 gezahlt.
Interessant dabei ist nun der Kursabschlag exKupon am ersten Tag nach Kuponzahlung. Du kaufst den um den Kupon reduzierten Kurs und kannst aufgrund des überlangen Kupons bis Oktober 2003 den Kursgewinn nach einem Jahr steuerfrei realisieren.
Das gilt natürlich nur bei den Bertelsmann Genüssen.
So, das wars erst mal mit dem kleinen Ausflug.
Guts Nächtle
FreddyM
wenn du mir einen speziellen Genussschein nennst kann ich dich vielleicht ganz genau aufklären. pauschal kann ich das nicht erklären, denn jeder genussschein hat andere bedingungen. jeder emittent kann sich die ausstattung frei wählen.
Beispiel Bertelsmann Genüsse (WKN 522994)
Mindestkupon: 15%
Aufschlag abhängig von der Eigenkapitalrendite des Unternehmens, je höher diese ist, desto höher kann der Kupon ausfallen. Wenn jedoch ein Unternehmen wegen der Kuponzahlung in ein Bilanzminus rutscht, wird kein Kupon gezahlt.
Als Gläubiger des Genussscheines stehst Du an so ziemlich letzter Stelle der Gläubigerbefriedigung bei Konkurs! Das heisst: RISIKO! Diese Anlageform ist somit noch riskanter als Aktien oder Schuldverschreibungen. Deshalb solltest Du auf gute Unternehmen achten!
Laufzeit dieses Genussscheines ist unbegrenzt.
Interessant: In diesem Frühjar gibts den halben Kupon (Rumpfgeschäftsjahr); danach dann einen sog. überlangen Kupon, d.h. der nächste wird erst im Oktober 2003 gezahlt.
Interessant dabei ist nun der Kursabschlag exKupon am ersten Tag nach Kuponzahlung. Du kaufst den um den Kupon reduzierten Kurs und kannst aufgrund des überlangen Kupons bis Oktober 2003 den Kursgewinn nach einem Jahr steuerfrei realisieren.
Das gilt natürlich nur bei den Bertelsmann Genüssen.
So, das wars erst mal mit dem kleinen Ausflug.
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