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    Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 252)

    eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
    neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
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      schrieb am 30.04.12 10:48:29
      Beitrag Nr. 4.204 ()
      Hallo - ich bin neugierig, was Dräger auf der kommenden HV zu den Genüssen sagt. Vermutlich wird versprochen keine Erhöhung des Preises zu machen - was denn sonst? :)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 20.04.12 20:07:00
      Beitrag Nr. 4.203 ()
      Die verfahrensmäßigen Konsequenzen aus dem nicht rechtskräftigen Urteil für gleichgelagerte Fälle sind leicht abzusehen: IdR wird ja die depotführende Bank KESt auf den Gewinn einbehalten. An deren Praxis wird sich nichts ändern. Der Anleger muß dann in seiner Steuererklärung im Wege der Veranlagung die aus seiner Sicht zuviel gezahlte Steuer zurückfordern. Dagegen gibt es einen ablehnenden Steuerbescheid, denn das Finanzamt bleibt an Tz. 319 des BMF-Schreibens v. 22.12.2009 bis zu dessen formaler Aufhebung gebunden. Auch daran wird sich bis zu einem rechtskräftigen Urteil nichts ändern.

      Nicht vergessen sollte man, dass die Verwaltungsauffassung (= kein Bestandsschutz) im Verlustfall für den Anleger vorteilhaft ist und idR bereits durch die depotführende Stelle im Wege der Verlustverrechnung berücksichtigt wird. Daher wird es in toto wohl zu "Cherry Picking" kommen: Anleger mit Verlusten aus Altbeständen ín Genusscheinen/Wandelanleihen übernehmen die Verlustverrechnung ihrer Depotbank unbeanstandet in ihrer Erklärung, Anleger mit Gewinnen gehen in den Rechtsbehelf/Rechtsmittel - wie man sieht mit recht guten Erfolgsaussichten.

      Zitat von SAFE1: Das der Verkaufsdruck aus dem Urteil resultiert glaube ich nicht.

      Denn entschieden ist immer noch nichts. das Finanzamt wird sicher nur auf Hinweis des AZ des FG-Urteils ein "Ruhen des Verfahrens" mitmachen, aber keine Steuerfreiheit ermöglichen. Dazu muss der BFH erst (richtig) entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 20.04.12 18:04:58
      Beitrag Nr. 4.202 ()
      Das der Verkaufsdruck aus dem Urteil resultiert glaube ich nicht.

      Denn entschieden ist immer noch nichts. das Finanzamt wird sicher nur auf Hinweis des AZ des FG-Urteils ein "Ruhen des Verfahrens" mitmachen, aber keine Steuerfreiheit ermöglichen. Dazu muss der BFH erst (richtig) entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 20.04.12 17:17:36
      Beitrag Nr. 4.201 ()
      Gibt es eine Neuigkeit? Die Kurse kommen doch merklich zurück heute.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.04.12 15:57:31
      Beitrag Nr. 4.200 ()
      Sollte das Urteil Bestand haben, wäre es möglicherweise eine (wenn auch vorübergehende) Belastung für den Kurs der GS.
      Die unklaren steuerlichen Konsequenzen eines Verkaufs könnten bisher den einen oder anderen davon abgehalten haben.

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      schrieb am 18.04.12 10:44:18
      Beitrag Nr. 4.199 ()
      Ich gehe davon aus, daß die Finanzverwaltung bei unseren Drägerwerk Genußscheinen ersteinmal einer Anwendung des Urteils widersprechen werden (ggf. könnte es vom BMF ja auch einen offiziellen Nichtanwendungserlaß geben).
      Könntet Ihr bitte Eure Erfahrungen mit dem Finanzamt bzgl.den auf das neue Urteil bezogenen Einsprüchen posten.
      Vielen Dank

      Nur meine Meinung. Keine Steuerberatung. Keine Handlungsempfehlung. Wertpapiere können steigen und fallen.
      Avatar
      schrieb am 18.04.12 09:59:27
      Beitrag Nr. 4.198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.049.570 von Shortguy am 17.04.12 15:14:50Auch von meiner Seite ganz herzlichen Dank zu dieser tollen Nachricht, die ja allen Betroffenen jeweils viele tausend Euros sparen dürfte (angesichts der super Kursentwicklung).
      Avatar
      schrieb am 17.04.12 21:24:35
      Beitrag Nr. 4.197 ()
      Das Urteil bezieht sich offensichtlich auf den Bertelsmanngenussschein.
      Betrifft inhaltlich auch unsere Draegerpapiere und ist daher sehr positiv zu sehen.
      Avatar
      schrieb am 17.04.12 20:14:05
      Beitrag Nr. 4.196 ()
      Auch von mir ein ganz herzliches Dankeschön für den Hinweis!

      Hier ist der Link für das FG-Urteil:

      http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de

      Unter Steuerrecht der zweite Eintrag - in der Langfassung ausgedruckt 7 Seiten
      Avatar
      schrieb am 17.04.12 19:51:14
      Beitrag Nr. 4.195 ()
      @Shartguy

      Danke für den Hinweis!
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