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    Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 272)

    eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
    neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
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      Avatar
      schrieb am 29.02.12 14:11:36
      Beitrag Nr. 4.004 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.825.571 von Graustark am 29.02.12 13:45:46@Graustark - macht gar nichts - ich wollte nur darauf hinweisen.

      Ja laut Agenda geben sie es am 26.03 bekannt - ich bin mir aber nicht sicher, ob sie dazu verpflichtet sind.
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      Avatar
      schrieb am 29.02.12 13:45:46
      Beitrag Nr. 4.003 ()
      Bitte um Entschuldigung, Jakobus01.

      In gut drei Wochen wissen wir mehr.

      Ist Dräger eigentlich zu einer Veröffentzlichung des Erfolgs der Einsammelaktion verpflichtet?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 12:58:40
      Beitrag Nr. 4.002 ()
      Fred - das kann natürlich sein. Du darfst aber nicht vergessen, dass vermutlich bald wieder Käufer da sind, die ihre bei 210 verkauft haben und um die Phantasie der Genussscheine wissen. Und ich bezweifle, dass es sich für Dräger lohnt auf diese Art und Weise ein paar Stücke ängstlicher Kleinaktionäre abzufischen.

      @Graustark - vielen Dank :-) aber ich mein Nic ist Jakobus nicht Jakob :-) nur so am Rande
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 12:43:38
      Beitrag Nr. 4.001 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.824.540 von Graustark am 29.02.12 11:32:28Es kann nach dem 20.3. auch anders kommen. Durch Kursmanipulation (sog. Cross-Geschäfte) könnten interessierte Kreise den Kurs der GS nach unten bringen. Dann bekommen die Kleinanleger die Flatter und schmeißen ihre 50 oder 100 Stück zu jedem Preis auf den Markt. Habe da bei anderen Papieren schon einiges erlebt. Das muss hier nicht der Fall sein, aber ganz ausschließen kann man es auch nicht. Man sieht mich ratlos...
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 11:32:28
      Beitrag Nr. 4.000 ()
      Man kann so etwas nicht nachweisen, aber ich glaube, dass beim GS von geschickten Leuten der Deckel auf dem Kurs gehalten wird. Er liegt wie zementiert knapp unter dem Kaufangebot.

      Einfache Rechnung. Ich gebe zehn GS ab und hole mir dafür 25 Vz.
      Zahlt Dräger dann in einigen Jahre einen Euro Dividende, bekomme ich 25 Euro. Hätte ich meine GS behalten, würde ich 100 bekommen.
      Ein schlechteres Geschäft ist eigentlich überhaupt nicht vorstellbar.

      Ichtendiere sehr stark zur Einschätzung von Jakob, was den weiteren Kursverlauf betrifft.
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      schrieb am 29.02.12 09:47:44
      Beitrag Nr. 3.999 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.823.538 von Fred3 am 29.02.12 09:31:49Gründe dafür sind m.E.:

      Die Phantasie auf weitere Rückkäufe bleibt bestehen. Wenn Dräger 210 als niedriste Offerte zahlt, ist ein vermutliches Einsammeln an der Börse wahrscheinlich.

      Die Phantasie auf deutlich höhere Ausschüttungen bleibt bestehen. Der Kurs der Aktie hat deshalb deutlich zulegen können. Dann sollte auch der Kurs des Genussscheins dies eskomptieren. Auch wenn es eine kurze Durststrecke bei der Dividende gibt.

      Das Wandlungsverhältnis ist deutlich höher als der aktuelle Börsenkurs - wie wir alle wissen. Somit ist der inntere Wert deutlich höher bzw. eben der Anteil am Gewinn.
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 09:31:49
      Beitrag Nr. 3.998 ()
      Jakobus, Du denkst, die Kurse der GS werden nach dem 20.3. steigen. Dann versuche mal hier einige nachvollziehbare Argumente aufzuzeigen, die Deine These unterstützen. Oder ist es nur reines Wunschdenken?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 08:01:42
      Beitrag Nr. 3.997 ()
      Ich bin gespannt, was passiert, wenn die Kaufperiode bis zum 20.03. vorbei ist. Ob dann der Kurs des Dräger-Genussscheins steigt oder fällt. Vermutlich kommt es auch auf die Quote an, die Dräger angedient bekommen hat. Bzw. eigentlich ist es egal, ich denke er steigt trotzdem
      Avatar
      schrieb am 28.02.12 10:02:29
      Beitrag Nr. 3.996 ()
      "Soweit gesetzlich zulssig"

      Was wäre da unzulässig?
      Welche Gesetze wären da einschlägig?
      Kann Dräger einem guten Freund die GS für mehr abkaufen? Wieviel mehr?
      Wo fängt die Untreue an?
      Wird man gewulfft, wenn man nach so etwas fragt?
      Avatar
      schrieb am 27.02.12 09:45:14
      Beitrag Nr. 3.995 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.810.375 von nebenwertereiter am 27.02.12 09:09:23Danke dir - diesen Passus hatte ich ebenfalls in Verdacht :laugh:
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