Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 273)
eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 42.810.124 von Jakobus01 am 27.02.12 08:09:41@ jacobus01
Tender Offer Memorandum, Seite 7, Abs. 5: "soweit gesetzlich zulässig, können solche weiteren Rückkäufe...im Rahmen von Vereinbarungen mit einzelnen Genussscheininhabern...vorgenommen werden."
Tender Offer Memorandum, Seite 7, Abs. 5: "soweit gesetzlich zulässig, können solche weiteren Rückkäufe...im Rahmen von Vereinbarungen mit einzelnen Genussscheininhabern...vorgenommen werden."
@nebenwertereiter - woraus liest du Punkt 3? Vielen Dank
Manchmal helfen bei der Entscheidungsfindung ja auch Zitate. Also los:
Dräger kann nach Ablauf dieses Rückkaufs zu höheren Preisen dazukaufen 1. über die Börse, 2. durch weitere Rückkaufsangebote, 3. im Rahmen von Vereinbarungen mit einzelnen Genussscheininhabern, 4. durch Tauschgeschäfte oder in sonstiger Form.
Punkt 3. bietet jetzt schon Paketzuschläge an. Sparta und Balaton werden nicht unerfreut sein, aber vielleicht gibt es hier ja auch Grossanleger.
Wir wissen nun auch, wer im Auftrag von Dräger schon fleissig gesammelt hat. "Eigenbestände der Zentralen Abwicklungsstelle an den Genussscheinen kann diese der Emittentin ebenfalls zum Verkauf anbieten." M.M.Warburg dürfte schon vor der letzten HV gesammelt haben, aber ohne Nachweis nützt uns das nichts.
Dräger kann nach Ablauf dieses Rückkaufs zu höheren Preisen dazukaufen 1. über die Börse, 2. durch weitere Rückkaufsangebote, 3. im Rahmen von Vereinbarungen mit einzelnen Genussscheininhabern, 4. durch Tauschgeschäfte oder in sonstiger Form.
Punkt 3. bietet jetzt schon Paketzuschläge an. Sparta und Balaton werden nicht unerfreut sein, aber vielleicht gibt es hier ja auch Grossanleger.
Wir wissen nun auch, wer im Auftrag von Dräger schon fleissig gesammelt hat. "Eigenbestände der Zentralen Abwicklungsstelle an den Genussscheinen kann diese der Emittentin ebenfalls zum Verkauf anbieten." M.M.Warburg dürfte schon vor der letzten HV gesammelt haben, aber ohne Nachweis nützt uns das nichts.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.808.171 von carimba am 26.02.12 11:29:23Danke carimba, auf die Genussscheine A und K gab es also damals 1,30 €, um das noch klarzustellen. Für D eine Nachzahlung in dieser Höhe ein Jahr später.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.808.108 von Fred3 am 26.02.12 10:56:06@hasnost, Fred3
Der Dividendenausfall war im Jahr 2001. Die Mindestdividende beträgt 13 ct-
Ist alles bei Dräger nachzulesen:
http://www.draeger.com/media/50/00/27/50002725/110506_divide…
http://www.draeger.com/media/50/00/27/50002726/110506_divide…
Der Dividendenausfall war im Jahr 2001. Die Mindestdividende beträgt 13 ct-
Ist alles bei Dräger nachzulesen:
http://www.draeger.com/media/50/00/27/50002725/110506_divide…
http://www.draeger.com/media/50/00/27/50002726/110506_divide…
Ich kann mich erinnern, dass es in einem Jahr für die Serien A und K eine Mindestausschüttung von ? gab. Für Serie D gab es damals nichts. Allerdings wurde im Jahr darauf die Ausschüttung für D nachgeholt. Das ist aber bestimmt schon zehn Jahre oder mehr her. Ich habe die Unterlagen noch. Aber nachdem ich das genaue Jahr nicht mehr weiß, ist mir die Sucherei zu aufwändig. Ich bitte um Verständnis.
Bei der Diskussion um den Rückkauf würde mich mal interessieren, ob jmd die Höhe der Mindestdividende kennt, auf die in den GS-Bedindungen Bezug genommen wird.
Danke
Danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.796.757 von Jakobus01 am 23.02.12 16:14:41Oh, ich bitte tausendmal um Verzeihung. Ich wußte gar nicht, dass hier so strenge Regeln herrschen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.796.128 von Fred3 am 23.02.12 14:51:22Lieber Fred - ich möchte nicht kleinlich erscheinen, aber hier sind wir im Dräger Thread und nicht im Scholz-Thread
Dank an Graustark! 1% von gestern auf heute bei der Scholz-Anleihe. Auch nicht schlecht...
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