checkAd

    "Dumme Frage" zu km-Pauschale - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.02 14:16:45 von
    neuester Beitrag 04.02.02 15:17:21 von
    Beiträge: 3
    ID: 545.286
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 484
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 14:16:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hoffe die Frage ist nicht zu dumm:

      Für berufl. bedingt Fahrten mit dem eigenen PKW
      erstattet mein Arbeitgeber mir 0,58 Pfg pro
      gefahrenen km.

      Im aktuellen Test-Heft steht, dass das Finanzamt
      auch 0,58 Pfg/km zahlt. Habe dann einen genauen
      Blick auf meine Lohnsteuerkarte 2001 geworfen. Der
      ist nicht zu entnehmen, dass meine Arbeitgeber mir
      0,58 Pfg/km gezahlt hat.

      Ist das ein Fehler?
      Oder sollte es tatsächlich so sein, dass ich jetzt beim Finanzamt auch noch mal 0,58 Pfg/km geltend machen kann?

      Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber sicherheitshalber
      will ich hier noch mal nachfragen.

      Ciao
      Martina
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 14:23:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Jeder anständige Arbeitgeber zahlt Spesen (und dazu zählt das Kilometergeld) in der Höhe, die er steuerfrei erstatten kann. Würde er mehr zahlen, müßtes du die Differenz versteuern, würde er wenigewr zahlen, könntest du die Differenz als Werbungskosten absetzen.
      Spesen erscheinenen nie in der Lohnstuerkarte. Wenn du die Kosten trotzdem nochmals angibst, ist es schlicht Steuerhinterziehung.
      Wenn dein Sachbearbeiter beim Finanzamt nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, wird er sich auch ziemlich wundern, wenn du für deinen Arbeitgeber Dienstreisen unternehmen mußt und dabei angelbich alles aus der eigenen Tasche zahlen mußt.

      ==> Also vergisses.
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 15:17:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      @mathol

      die vom arbeitgeber gezahlten 0,58 gehen aus den gefahrenen kilometern hervor, welche du dem arbeitgeber gegenüber abrechnest.
      somit kann auch das finanzamt aus dem gesamtbetrag ersehen, wieviel der arbeitgeber pro km gezahlt hat.

      gruß kreuzas


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      "Dumme Frage" zu km-Pauschale