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    Arbeitszimmer absetzen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.02.02 10:01:40 von
    neuester Beitrag 13.02.02 15:45:56 von
    Beiträge: 9
    ID: 549.259
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      Avatar
      schrieb am 12.02.02 10:01:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich bin aktiver Daytrader und habe mehrere PCs, einen guten neuen Schreibtisch, einen guten (teuren) Bürostuhl etc gekauft.

      Außerdem bin ich extra zum Traden in eine eigene Wohnung gezogen, ist aber nur eine (große) 1 Zimmer Wohnung (Wohn/Arbeitszimmer, Küche, Flur und Bad).

      Meine Frage, kann ich ein Arbeitszimmer absetzen? Die Möbel dürften klar sein, aber eine 1-Zimmer Wohnung?

      Ich habe sie aber wirklich nur wegen dem Traden bezogen, da ich dafür meine Ruhe brauche. Kann man wenigstens das halbe Zimmer absetzen, zumal die ganzen PCs das Zimmer "verschandeln"? :D

      Für Antworten wäre ich dankbar ;)
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 10:13:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      guter tipp:

      investiere 6 cent
      rufe dein finanzamt an,
      dann hast du eine
      konkrete aussage!!!!

      die meisten antworten
      im board basieren sowieso
      nur auf annahme.

      mfg
      gedecktercall
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 10:21:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,

      schläfst Du auch in diesem Zimmer ?
      Soweit ich verstanden habe, nutzt Du es um zu Arbeiten.
      Es ist sozusagen Dein Büro.

      Wenn Du zum Arbeiten in diesem Zimmer bist und keine
      privaten Sachen darin durchführst, so kannst Du das Zimmer absetzten.
      Evtl. kannst Du das ganze auch anteilig absetzten

      Ein Steuerberater ist wohl besser als das Finanzamt.
      Ich habe in einer Statistik gelesen, daß viele Menschen
      aus Geiz einen Steuerberater zu bezahlen auf Geld verzichten, das Ihnen ganz legal zusteht.
      Leider ist das Steuerrecht so kompliziert, daß selbst das
      Finananzamt teilweise überfordert ist ;-)

      Ciao Papi
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 10:41:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Casel,

      wenn da ein Bett etc. drinsteht, kannst Du es vergessen.
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 15:08:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Casel

      Wohnungs- bzw. Zimmergrundriß anfertigen, Schreibtisch, Stuhl, PC´s, Regale für Bücher (NICHT das Bett!!) einzeichnen und zusammen mit Nebenkostenaufstellung und ggfalls einer Erläuterung (daß Du für Deine Tätigkeit ein Büro angemietet hast) beim FA einreichen. Vorher anrufen bringt meienr Erfahrung nach nichts. Es kommt die stereotype Antwort "Reichen Sie erstmal alles ein, dann sehen wir mal!"

      Es kommt natürlich darauf an, inwieweit Du glaubhaft machen kannst, daß Du in dieser Wohnung nur tradest und nicht WOHNST. Mir ist das nicht so ganz klar - Du hast noch eine 2. Wohnung? Oder wo wohnst Du jetzt wirklich?
      Vll. kannst Du ja aus dem großen Zimmer mittels Abtrennungen 2 kleine machen und die Kosten anteilig versuchen abzusetzen?

      Zum Thema "Bett": Das macht sich natürlich nicht gut, weil dann "wohnen" unterstellt wird. Das FA darf ein "Arbeitszimmer" auch überprüfen und man muß das zulassen, allerdings NICHT ohne Voranmeldung (da kannst Du dann immer noch umräumen vorher). Ich hatte mal einen link zum Thema Arbeitszimmer und suche schon wie blöd, vll. finde ich ihn noch.

      bitterblue

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      Avatar
      schrieb am 13.02.02 15:12:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      @casel und bitterblue:

      Bitte noch eines zu bedenken: Wenn da ein Bett etc. drinsteht und es dennoch als Arbeitszimmer angesetzt wird, weil angeblich kein Bett drin ist, dann wird das vom FA nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Das ist knallhart Steuerhinterziehung.
      Und wenn dann der Finanzbeamte vor der Tür steht und Du ihn nicht reinlässt, kannst Du Dein Arbeitszimmer für längere Zeit völlig vergessen.
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 15:25:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Rainer 6767

      Wenn ich jetzt diesen link finden würde mit aktuellen Urteilen zum Thema Arbeitszimmer... *wühl* ... jedenfalls stand da konkret, daß man eine Überprüfung (im eigenen Interesse) zulassen sollte, aber auf eine vorherige Anmeldung bestehen darf.
      Ich wär nämlich auch nicht scharf darauf, morgens um 7 von FAbeamten aus dem Bett gerissen zu werden, um ihnen mein Arbeitszimmer zu präsentieren, in dem es vll. grad aussieht wie Sau und irgendwas nur zufällig darin herumliegt, das auf "wohnen statt arbeiten" hinweist!

      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 15:33:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der link würde mich auch interessieren. Wühl mal weiter. Danke.
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 15:45:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke für Eure Antworten... Wies aussieht, hätte ich besser eine 2-Zimmer Wohnung nehmen sollen :(


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