checkAd

    Müssen Verluste angegeben werden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.02.02 14:14:11 von
    neuester Beitrag 20.02.02 17:53:26 von
    Beiträge: 13
    ID: 551.522
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 726
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 15.02.02 14:14:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Müssen Verluste aus Privaten Veräusserungsgeschäften in der Steuererklärung angegeben werden?
      Avatar
      schrieb am 15.02.02 14:23:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      nein, musste nicht, aber wärst ja blöd, wenn dus nicht machen würdest. kannst ja damit deine gewinne verechnen. allerdings nur relevant innerhalb der speku-frist (aktien 12 monate, immoblien 10 jahre glaub ich)
      Avatar
      schrieb am 15.02.02 14:26:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eine Verpflichtung besteht nicht. Die Speku-Frist beträgt bei Grundstücken 2 Jahre und bei Aktien etc. 1 Jahr.
      Avatar
      schrieb am 15.02.02 15:00:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      *lach*,

      hey hast wohl die hosen voll, dass deine dame sieht wie du die kohle verzockt hast? hm, schwerer fall. *lach*
      Avatar
      schrieb am 15.02.02 15:00:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      ein ergänzende Frage zu Verlusten aus Privaten Veräusserungsgeschäften.

      Können nur Verluste angerechnet werden,
      1. bei Aktien, die in 2000 verkauft und nicht länger als 12 Monate gehalten wurden.
      2. bei Aktien, die in 2000 verkauft aber länger als 12 Monate gehalten wurden.

      Für eine Antwort mit Begründung wäre ich dankbar.

      Der Moseländer

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,9700EUR +3,66 %
      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 15.02.02 15:10:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      #3 bei Immos ist es 10Jahre

      #5 Nur für Aktien, die weniger als 12Monate gehalten wurden.
      Da eben die Spekulationsfrist nur unter 12Monate gilt, gilt dies auch für Verluste. Deswegen verkaufen manche eben vor Ablauf der 12Monate, um die Verluste zu realisieren und um sie dann gegen Gewinne gutschreiben zu können.
      Avatar
      schrieb am 15.02.02 15:18:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bei Veräußerungsgeschäften ist immer das Jahr der Veräußerung maßgeblich. Ein Verkauf im Jahr 2000 betrifft also die Steuererklärung des Jahres 2000. Dabei gelten als Veräußerungsgeschäfte alle Geschäfte bei denen zwischen Kauf und Verkauf 365 Tage oder weniger liegen, wobei die erzielten Spekulationsgewinne mit den Verlusten verrechnet werden. Sind per Saldo Verluste übrig, können diese in das vorherige Jahr zurückgetragen oder in die Zukunft vorgetragen werden. Bei einer Zeitdifferenz von mehr als 365 Tagen ist weder ein Gewinn noch ein Verlust steuerlich wirksam. Übrigens: Als Veräußerungsgeschäfte gelten nicht nur Wertpapiergeschäfte, sondern auch z.B. Autokauf und -verkauf, Münzen, Antiquitäten, etc. also alle beweglichen Güter. Bei Immobilien beträgt die Spekulationsfrist allerdings inzwischen 10 Jahre.
      Avatar
      schrieb am 15.02.02 17:53:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Stimmt:Speku-Frist 10 Jahre bei Immobilien. (Danach war allerdings wohl nicht gefragt). Ob bei Autos Speku-Verluste geltend gemacht werden können, ist mittlerweile umstritten, da argumentiert wird, dass bei Gebrauchsgegenständen der Wert nur abnehmen kann und ein Speku-Gewinn daher von vornherein nicht möglich sei.Daher fehle es an der Absicht, (positive) Einkünfte zu erzielen.
      Avatar
      schrieb am 15.02.02 17:59:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Aktien, die nach exakt 365 Tagen verkauft werden, liegen ebenfalls noch in der Speku-Frist, wie froeschel richtig schreibt.Erst ab dem 366. Tag ist man aus der Speku-Frist raus.
      Avatar
      schrieb am 15.02.02 18:05:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      @qwertz2: Hast du was mit qwertz zu tun (Comroad-Fan)?
      Avatar
      schrieb am 20.02.02 17:16:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ alle:
      Ich habe natürlich auch einige Aktien mit Gewinn verkauft - aber nach Abzug der Verluste die ich innerhalb 2001 realisiert habe, bleibt ein Negativer Betrag.
      Dann brauch ich also in der Steuererklärung nix angegeben, weil ich unterm Strich eh` keine Gewinne habe, und keinen Verlustvortrag vornehmen möchte?

      @NATALY: Nein.
      Avatar
      schrieb am 20.02.02 17:32:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      Definitiv: Wenn du keinen Interesse an einem Verlustvortrag hast, brauchst du die Verluste nicht anzugeben. Unvollständige Steuererklärungen können nur dann problematisch sein, wenn dadurch die Steuer zu niedrig festgesetzt wird.
      Avatar
      schrieb am 20.02.02 17:53:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wenn du zuviel Steuern zahlst, erhältst du die "Goldene Eichel am Band" *g*


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Müssen Verluste angegeben werden?