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    Polizeigewerkschaft: 50% V-Leute bei NPD-Kundgebungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.02.02 22:46:44 von
    neuester Beitrag 07.04.02 19:04:38 von
    Beiträge: 11
    ID: 551.823
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      schrieb am 15.02.02 22:46:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      &

      Wenn an der Börse ein Unternehmen zur Hälfte zu einem anderen Unternehmen gehört, ist es eine Tochter oder es ist übernommen worden ... Es ist allerdings in einer Demokratie nicht vorgesehen, daß eine Behörde die Hälfte der Anhänger einer Partei stellt und sie auf Kosten der Steuerzahler für kriminelle Machenschaften (Beweisfälschung) entlohnt, damit die Regierung anschließend gegen die ganze Partei ein Verbotsverfahren einleiten kann.

      Zitiert aus: Weitere V-Männer in NPD-Verbotsverfahren (Financial Times Deutschland vom 15.02.2002)

      Heikle Zeugenaussagen

      Die bislang bekannt gewordenen neun V-Leute sind problematisch, weil sie mit eigenen Aussagen in den Verbotsanträgen vorkommen. So kann der Verdacht aufkommen, sie seien vom Verfassungsschutz zu Äußerungen gedrängt worden, die die Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegen sollen ...

      Nach Informationen der Deutschen Polizeigewerkschaft sind beanstandete NPD-Reden von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes geschrieben worden. Sollte Innenminister Otto Schily (SPD) versuchen, den NPD-Verbotsantrag durchzuziehen, dann gebe es eine Katastrophe. Über entsprechende Erkenntnisse berichtete der baden-württembergische Gewerkschaftsvorsitzende Dieter Berberich in einem Interview mir der "Heilbronner Stimme". Die meisten NPD-Funktionäre wären zum Schreiben der Reden nicht in der Lage gewesen, weil sie zu ungebildet seien.

      Angeblich Symbole in Umlauf gebracht

      Berberich forderte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf, den NPD-Verbotsantrag zurückzuziehen. "Es gab NPD-Kundgebungen, da soll die Hälfte der Teilnehmer aus V-Leuten bestanden haben. Sie haben angeblich auch verfassungsfeindliche Symbole in Umlauf gebracht, um sie anschließend wieder einzusammeln und als Beweise zu verwenden", begründete er Gewerkschafter unter anderem seine Forderung.

      Quelle: http://www.ftd.de/pw/de/FTDNT9FMPXC.html?nv=hpm

      Weitere Nachrichtenseiten: http://www.germany-pool.com
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      schrieb am 15.02.02 23:42:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Staat schafft sich seine Feinde selbst, damit er sie anschließend bekämpfen kann. Schließlich braucht er ein Legitimation!

      Es ist ein offenes Geheimnis, daß viele, wenn nicht die meisten Straftaten der Rechten von Spitzeln, V-Männern usw. begangen wurden.

      Gute Literatur dazu:

      Dr Klaus Nordbruch: Der Verfassungsschutz. Agenten, Spitzel, Skandale

      Alexander von Bülow (ehem. Bundesminister!): Im Namen des Staates
      Avatar
      schrieb am 16.02.02 00:35:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nun ,in den 60igern warn die linken dran,Sie trietzten viele
      bis zum Terrorismus.
      Avatar
      schrieb am 16.02.02 16:55:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke Rot/Grün
      den kompletten Verfassungsschutz auf
      3 pubertäre Glatzköpfe angesetzt
      und den Flugschülern Kulturzuschüsse erteilt.
      Avatar
      schrieb am 17.02.02 10:46:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mich überrascht das wenig, hat doch die Stasi ähnlich gearbeitet. Es wurden Gegner erfunden und erfolgreich bekämpft, schließlich müssen zum Nachweis der eigenen Wichtigkeit Erfolge her. Sonst kürzt evtl. einer das Personal und man muss es wieder mit richtiger Arbeit versuchen.

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      schrieb am 17.02.02 11:12:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Warum soll die NPD vom Verfassungsschutz verboten werden? Es reicht doch aus, wenn sich alle V-Leute verbünden und die Selbstauflösung beschließen.
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 14:32:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Morgen, am 06.04.2002, maschieren diese Schwachmatten von NPD´lern wieder zum x-male in Leipzig auf!!!!
      Es kann doch nicht sein, dass trotz immer wieder auftretenden Eskalationen, sowas nicht verhindert werden kann. Jedesmal herrscht hier Ausnahmezustand weil 5-8T Rechte auf 10-15T Linke aus der ganzen Bundesrepublik treffen!

      Lipser
      Avatar
      schrieb am 06.04.02 08:26:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sehe das genau so. Unsere verbeamtete Demokratie erinnert in ihrer Schwäche stark an die Weimarer Republik. Für mich ist unerklärlich, warum gegen die Gerichtsentscheidungen zum Wohle der Extremisten kein Proteststurm durch das Land geht. Die Linken führen akribisch Buch darüber, wann an welchem Ort einem Ausländer ein Haar gekrümmt wurde, Naziaufmärsche scheinen aber zu gefallen, da man sich dort vermummt so schön in Szene setzen kann. Das US-Fernsehen dürfte auch außer sich sein vor Begeisterung, und dann alles noch in Ostdeutschland, das ist doch wie Ostern und Pfingsten an einem Tag.
      Avatar
      schrieb am 06.04.02 14:57:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      @tim01

      Bis jetzt alles ruhig hier! Allerdings kreisen hier seit Stunden Hubschrauber und Sirenen sind auch nur noch zu hören (nervt ein wenig), doch haben die Nazis (diesmal wohl nicht einmal 2000) doch ganz frech verkündet, dass Leipzig durch sie weiterhin massivst "terrorisiert" wird!!!

      Es wurden Kundgebungen für den 08.06., 06.07., 03.08., 07.09. und 03.10.2002 angemeldet!!!

      Vielleicht sollte man wirklich mal an der Versammlungsfreiheit rütteln, sowas kann doch einfach nicht war sein!!!

      Lipser
      Avatar
      schrieb am 06.04.02 23:55:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Und wer bezahlt das alles...Na, wenn das Geld nicht reicht, kürzen wir eben die Mittel für die Kindergärten und Schulen, Hauptsache, die Chaoten haben ihre Unterhaltung.
      Avatar
      schrieb am 07.04.02 19:04:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Präsident des Verfassungsgerichtes gegen generelles Demonstrationsverbot für Rechtsextremisten

      Der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, lehnt ein generelles Demonstrationsverbot für rechtsextreme Parteien ab. Papier sagte der "Financial Times Deutschland", so lange eine Partei nicht von seinem Gericht verboten sei, könne sie nicht als verfassungswidrig behandelt werden.

      Papier verteidigte damit die umstrittene Linie des von ihm geleiteten Ersten Senats des Gerichts. Dieser hatte in jüngster Zeit in mehreren Eilentscheidungen Aufmärsche von Rechtsextremisten erlaubt, die zuvor von Verwaltungsgerichten verboten worden waren. Als Verfassungsrichter müsse man ein gebotenes Maß an Distanz aufbringen und nach geltendem Recht entscheiden. "Persönliche Emotionen oder Abneigungen könne da keine Rolle spielen. Die Versammlungsfreiheit ist nun mal ein sehr hohes Gut", sagte Papier.

      http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,2044,OID685076_…


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