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    Einlösen von Tafelpapieren/ wertpapieren, die nicht auf der Bank liegen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.02 07:25:00 von
    neuester Beitrag 14.04.02 21:17:03 von
    Beiträge: 10
    ID: 574.988
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      Avatar
      schrieb am 09.04.02 07:25:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Frage hinsichtlich Tafelpapieren/ Wertpapieren, die man zuhause hat

      Hallo zusammen, kann mir einer sagen, ab welcher Summe man bei der Einlösung von Wertpapieren und beim Abheben der Zinsen den Ausweis zeigen muss? Was wird denn mit den Daten gemacht, wenn man den Ausweis zeigen hat müssen?

      In einiger Zeit werden ja auch die WKNs geändert; muss man deswegen die Papiere nachtragen/ aktualisieren lassen?


      Für Hinweise bin ich dankbar.
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 08:53:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nach neuem Gesetz muß bei jedem Tafelgeschäft der
      Ausweis vorgelegt werden.
      Dies gilt auch für die Einlösung von Erträgnisscheinen.
      Die Ausweisdaten werden bei den Banken 10 Jahre aufbewahrt.
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 08:54:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      bis zu 15 TEURO Gegenwert kannst du sie bei deiner
      Bank, glaube ich, einlösen ohne Legitimation,

      bei höheren Beträgen greift das GWG...
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 16:40:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei jeder Einlösung muß es festgehalten werden.

      Jedenfalls innerhalb von Deutschland...

      weiterdenken!

      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 19:42:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke für die Antworten!

      Wie sieht es denn aus, wenn man Tafelpapiere in der Schweiz einlöst? Ich habe gehört, dass obwohl die Schweiz der EU beitreten wird, das Bankgeheimnis unagetastet bleibt, vorerst jedenfalls. Wisst Ihr näheres?

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      schrieb am 10.04.02 08:53:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Genau das meinte ich mit weiterdenken!

      ;)
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 18:08:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Schweiz hat sich kürzlich in einer Abstimmung für den Beitritt zur UNO entschieden, nicht zur EU.

      Pluto
      Avatar
      schrieb am 11.04.02 09:19:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Begründet eigentlich eine solche Frage einen Anfangsverdacht, weswegen die Finanzbehörden sich bei w:o nach der Identität des Absenders erkundigen dürfen? ;)

      Ich habe keine Tafelpapiere, würde Sie aber gegebenenfalls von einer Person einlösen lassen, bei der der Betrag steuerlich irrelevant ist.
      Avatar
      schrieb am 12.04.02 11:13:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      @GerolfMnchen

      Beim Einlösen in der CH würde ich einen kurzen Skiurlaub in Östreich voranschicken um den Häschern an der Grenze zu entkommen ;)
      Avatar
      schrieb am 14.04.02 21:17:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo zusammen,

      danke für die Antworten!

      an noch-n-zocker: ich würde hier bestimmt nicht schreiben, wenn ich "Dreck am Stecken" hätte! Ich kenne mich mit Tafelpapieren nicht aus (warum heissen die eigentlich so?) und habe nur einen "tip" in einem anderen Forum bekommen, wie man Steuern sparen kann. Aber wenn man die Papiere einlöst, werden doch sowieso automatisch Steuern abgeführt, oder? Was bringts denn dann?


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