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    Ansetzbare Fahrtkosten auf dem Weg zur Arbeitsstelle - Frage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.02 20:34:09 von
    neuester Beitrag 02.05.02 14:23:52 von
    Beiträge: 10
    ID: 575.313
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      Avatar
      schrieb am 09.04.02 20:34:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      also, da hoer´ ich seit 2 jahren nix anderes,
      dass nun jeder seine fahrtstrecke von der
      wohnung zur arbeit mit

      - fuer die ersten 10 km je DM 0.70 je km
      - fuer km > 10 je DM 0.80 je km

      und zwar unabhaenig mit welchem verkehrsmittel
      die strecke bewaeltigt wird. weiterhin dass ab
      2001 nur noch die KUERZESTE STRECKE anzusetzen
      ist, und nicht die "weniger gefaehrlichere, oder
      schnellere".

      und da kommt die tante tiedjen aus der AKTIEN&CO
      und meint jetzt geht doch nicht nur die kuezeste,
      das sei "nochmal geaendert worden". (???)

      wie nu? nur die kuerzeste, oder nur die am wenigsten
      gefaehrliche, oder auch die schnellste, bei mir
      wuerde das einen unterschied von 13km taeglich
      machen.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 20:57:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ihr denkt immer nur ans Absetzen. Wovon sollen wir denn all das Geld nehmen das wir für Sanierungen von Kirch und Co. brauchen???
      Aber jetzt hör ich gleich wieder - Nicht von mir, von den Anderen...
      Tja, lieber der Nachbar, lieber der von der anderen Straßenseite, lieber der aus der anderen Staße, lieber der aus dem anderen Bezirk, lieber der aus dem anderen Land!

      Und Ihr wundert Euch über Bestechlichkeit? Filz?

      Wann habt Ihr das letzte mal was gespendet - Ach ja, auf dem Weihnachtsmarkt, hab ich fast vergessen...
      Aber das war noch ne Mark. Jetzt haben wir schon seit längerem Euro.
      Und geht mal wieder mit der Liebsten ins Kino! Wir haben inzwischen Farbe. Und Ton gibts auch.

      Prost

      dealface
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 21:06:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      die einfache fahrstrecke zur arbeit = nur hinfahrt

      deine arbeitsstelle ist 10 km entfernt, du fährst 10 km hin
      ->also sind es 10 km für dich, die du angibst

      für auto = 0,7 DM

      Motorad + Bus/zug/bahn ist es anders..frag doch beim finanzamt nach ;)

      Olsi
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 09:12:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      @dealface

      >Ihr denkt immer nur ans Absetzen.

      das ist mein RECHT als braver arbeiter und treudoofer
      steuerzahler. wenn du auf dieses RECHT verzichtest,
      dann bist du leider nur dumm. quetsch doch aus dem
      finanzamt raus was geht, und spende die rueckzahlung
      fuer´n gemeinnuetzigen zweck.


      >Wovon sollen wir denn all das Geld nehmen das
      >wir für Sanierungen von Kirch und Co. brauchen???

      wir? erklaer mir mal, was ich mit kirch zutun habe.


      >Aber jetzt hör ich gleich wieder - Nicht von mir,
      >von den Anderen...

      wie waer´s mit ´nem gerechten steuersystem? 15% flat,
      aber das waer dann zu einfach. du verwechselst hier
      steuerbetrug mit dem RECHT das mir per steuergesetz
      zusteht meine werbungskosten steuerlich geltend zu
      machen.


      >Und Ihr wundert Euch über Bestechlichkeit? Filz?

      wenn du mir jetzt erklaerst was das LEGAL nutzen
      von einsparungsmoeglichkeiten bei der steuer mit
      bestechlichkeit und filz zutun hat... m.e. foerdert
      ein UNGERECHTES steuerrecht solche tendenzen. wenn
      ich´s schon nicht aendern kann, dann nutze ich
      wenigstens JEDE moeglichkeit, die sich mir legal
      bietet.


      >Wann habt Ihr das letzte mal was gespendet - Ach ja,
      >auf dem Weihnachtsmarkt, hab ich fast vergessen...

      da spend´ ich nicht, da krieg ich keine spendenquittung.

      :-o

      GGG
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 09:17:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      @olsen

      du hast keine neuen informationen.

      GGG

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      Avatar
      schrieb am 10.04.02 13:19:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Auszug aus BMF-Schreiben vom 11.12.2001:
      Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2001 kann bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs eine andere als die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird
      Avatar
      schrieb am 01.05.02 00:14:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      @fallobst

      danke, ich habe mir das schreiben auch von
      http://www.bundesfinanzministerium.de runter-
      geladen.

      hier der link zu der PDF-datei:

      http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage9295/BMF-Schreib…

      ich finds schon FIES, eineinhalb jahre lang hoert
      man "nur noch der kuerzeste", und dann kommt am
      vorabend vor heiligabend so´n schrieb und alles
      bleibt wie es war. macht bei mir 34km zu 21km. :)

      GGG

      ps.: ich hab meine steuer seit sonntag fertig,
      mit den ganzen belegen ca. 1,5cm dick, alles nur
      wegen diesem ultrakomplizierten und unfairen
      steuersystem. :mad:
      Avatar
      schrieb am 01.05.02 00:26:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Olsen, wer hat Dir denn erzählt das das so sein soll? Bestimmt nicht Dein StB, denn der hätte seine Prüfung (und die ist nicht einfach) mit 100%iger Sicherheit nicht bestanden!! Oder er hat sie `99 gemacht und schläft seitdem!!
      Avatar
      schrieb am 01.05.02 11:20:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      @GGG

      Avatar
      schrieb am 02.05.02 14:23:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      :D


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