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eröffnet am 22.04.02 23:14:24 von
neuester Beitrag 22.04.02 23:32:01 von
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ID: 579.697
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Hallo Leute,
habt ihr für mich einen guten Schein, den ich auch bis Sommer liegen lassen kann? Ein Zertifikat könnte es auch sein!
Vielen Dank
habt ihr für mich einen guten Schein, den ich auch bis Sommer liegen lassen kann? Ein Zertifikat könnte es auch sein!
Vielen Dank
Ein Optionsschein den du bis Sommer liegen lassen willst ?
denke bitte nochmal drüber nach..
ich will nicht dass du später als "pleiteman2" schreibst.
denke bitte nochmal drüber nach..
ich will nicht dass du später als "pleiteman2" schreibst.
Naja, kann auch etwas kurzfristiger sein!
Alle durch Mobilfunk Erkrankten und Geschädigten haben jetzt die Möglichkeit, sich einer Mobilfunk-Sammelklage von den USA aus nach Deutschland zu beteiligen!
Betroffene sollen sich melden!
Mobilfunkgeschädigte Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben jetzt die Möglichkeit Mobilfunkbetreiber via USA auf Schadensersatz bzw. Entschädigung in Deutschland zu verklagen. Eine für Sammelklagen auf dem Umwelt- und Gesundheitsbereich bekannte und erfolgreiche US-Kanzlei aus dem Bundesstaat Georgia hat sich bereit erklärt auf deren überwiegende Kosten eine Klage in Form einer Sammelklage (class action lawsuit) gegen Betreiber von Mobilfunkanlagen in Deutschland einzuleiten.
Das Prinzip ist einfach: Ein Kläger prozessiert stellvertretend für eine Gruppe von Mitklägern. Die getroffene Entscheidung gilt für alle, die erstrittene Summe wird geteilt. In den USA werden nicht nur materielle Schäden, sondern auch psychische und moralische Schäden sehr viel großzügiger ersetzt als in Europa. Gerichtsverfahren sind auch gegen deutsche Unternehmen in den USA möglich, wenn es geschäftliche Verbindungen über Staatsgrenzen hinweg bzw. kommerzielle Niederlassungen in den USA gibt (z.B. in Form von Beteiligungen siehe Telekom an VoiceStream, Vodafone an Verizon usw.). Trotzdem werden nur zwei Prozent der Sammelklagen bis zum Urteil durchgefochten. Sie enden meist in außergerichtlichen Vergleichen, die für viele Firmen - wenn auch mit der Zahlung hoher Beträge verbunden - deutlich attraktiver sind, als die Prozesse durchzuziehen. Denn nach dem amerikanischem Beweisverfahren haben die Kläger das Recht, Bilanzen des beklagten Unternehmens offen zu legen. Aus Konkurrenzgründen wird daher oft gezahlt.
Im Rahmen eines solchen Vergleiches werden sich viele Unternehmen auch überlegen, ob der Umstieg auf eine gesundheitsfreundlichere Technologie wirtschaftlich sinnvoller ist.
Die amerikanische Kanzlei plant das Verfahren zweistufig durchzuführen. Es sollen parallel Klagen wegen Personenschäden und Klagen wegen Wertminderung von Immobilienbesitz, der sich
unmittelbar in der Nachbarschaft von Mobilfunksendeanlagen befindet, eingeleitet werden. Wie Sie wissen, geht das bekannte Immobilienmakler-Büro von Medinger, München, nach einer Umfrage bei 29 RDM-Makler-Firmen davon aus, dass bei bis zu 70% der sendernahen Immobilien sich Mobilfunksendemasten wertmindernd (bis 50%) bzw. verkaufshemmend auf den benachbarten Immobilienbesitz auswirken.
Interessenten könne sich melden unter
sammelklageusa@gmx.de
Betroffene sollen sich melden!
Mobilfunkgeschädigte Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben jetzt die Möglichkeit Mobilfunkbetreiber via USA auf Schadensersatz bzw. Entschädigung in Deutschland zu verklagen. Eine für Sammelklagen auf dem Umwelt- und Gesundheitsbereich bekannte und erfolgreiche US-Kanzlei aus dem Bundesstaat Georgia hat sich bereit erklärt auf deren überwiegende Kosten eine Klage in Form einer Sammelklage (class action lawsuit) gegen Betreiber von Mobilfunkanlagen in Deutschland einzuleiten.
Das Prinzip ist einfach: Ein Kläger prozessiert stellvertretend für eine Gruppe von Mitklägern. Die getroffene Entscheidung gilt für alle, die erstrittene Summe wird geteilt. In den USA werden nicht nur materielle Schäden, sondern auch psychische und moralische Schäden sehr viel großzügiger ersetzt als in Europa. Gerichtsverfahren sind auch gegen deutsche Unternehmen in den USA möglich, wenn es geschäftliche Verbindungen über Staatsgrenzen hinweg bzw. kommerzielle Niederlassungen in den USA gibt (z.B. in Form von Beteiligungen siehe Telekom an VoiceStream, Vodafone an Verizon usw.). Trotzdem werden nur zwei Prozent der Sammelklagen bis zum Urteil durchgefochten. Sie enden meist in außergerichtlichen Vergleichen, die für viele Firmen - wenn auch mit der Zahlung hoher Beträge verbunden - deutlich attraktiver sind, als die Prozesse durchzuziehen. Denn nach dem amerikanischem Beweisverfahren haben die Kläger das Recht, Bilanzen des beklagten Unternehmens offen zu legen. Aus Konkurrenzgründen wird daher oft gezahlt.
Im Rahmen eines solchen Vergleiches werden sich viele Unternehmen auch überlegen, ob der Umstieg auf eine gesundheitsfreundlichere Technologie wirtschaftlich sinnvoller ist.
Die amerikanische Kanzlei plant das Verfahren zweistufig durchzuführen. Es sollen parallel Klagen wegen Personenschäden und Klagen wegen Wertminderung von Immobilienbesitz, der sich
unmittelbar in der Nachbarschaft von Mobilfunksendeanlagen befindet, eingeleitet werden. Wie Sie wissen, geht das bekannte Immobilienmakler-Büro von Medinger, München, nach einer Umfrage bei 29 RDM-Makler-Firmen davon aus, dass bei bis zu 70% der sendernahen Immobilien sich Mobilfunksendemasten wertmindernd (bis 50%) bzw. verkaufshemmend auf den benachbarten Immobilienbesitz auswirken.
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