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    Dr. Herbert Jovy : Wann besuchen Sie Stadelheim ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.04.02 05:31:31 von
    neuester Beitrag 19.07.05 13:39:22 von
    Beiträge: 226
    ID: 581.512
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      Avatar
      schrieb am 28.04.02 05:31:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nur bei einem "Besuch" der Haftanstalt Stadelheim bei München sollte es eigentlich nicht bleiben!

      Folgende Hintergrundinformationen konnte ich recherchieren und fordere die zuständige Staatsanwältin auf, zügiger und nachdrücklicher als bisher gegen Herrn Dr. Herbert Jovy, dessen Sohn sowie Herrn Montague zu ermitteln. Denn hier offenbart sich ein schamloser und hinterlistiger Betrug -meine persönliche Meinung - an Advanced Medien (DVN) und seinen Aktionären. Umso mehr verwundert die Tatsache, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht entschieden genug für eine beschleunigte Ermittlung und Anklage gegen Dr.Jovy und Konsorten einsetzt.

      Auf der letzten Hauptversammlung im August 2001 hatte Herr Dauer den Aktionären versprochen die Sachverhalte und Ursachen für den Verlust in 2000 von DM 71 Mio. aufzuklären,
      darüber entsprechend zu berichten und die Verursacher nicht davonkommen zu lassen. Diesem Versprechen kam Herr Dauer vorbehaltlos nach, obwohl die Sachverhaltsaufklärung nicht einfach war, da weder der ehemalige Vorstand, der ehemalige Aufsichtsrat noch die für die damaligen Prüfungen zuständigen Wirtschaftsprüfer darüber informierten,
      was eigentlich in der Zeit passiert war, als die Scheingeschäfte getätigt wurden und wer wann diesen Geschehnissen auf der Spur war.

      Die Ergebnisse dieser Aufklärung mündeten in der Änderung der Jahresabschlüsse 1999 und 2000. Diese wurde ja am 26.04.2002 im Rahmen einer Ad-hoc-Meldung veröffentlicht.

      Nun zum Kernpunkt:

      Die Advanced Medien AG (DVN) wurde von der Familie Jovy unter Führung von Dr. Herbert Jovy beherrscht und benutzt. Die Beherrschung erfolgte im Sinne eines herrschenden Unternehmens nach dem Aktiengesetz. Es waren deshalb nach den Vorschriften des Aktiengesetzes Abhängigkeits berichte für 1999 und 2000 zu erstellen, in denen die Rechts-geschäfte und Maßnahmen von der Familie Jovy dargestellt wurden. Dies hat DVN nun nachgeholt. Für mich ist es zweifelsfrei, dass es sich im vorliegenden Fall um Scheingeschäfte in Verbindung mit Insidergeschäften handelt, da ja die e-m-s new media AG als Erwerber und auch alle übrigen Aktionäre nichts von den Scheingeschäften wußten. Alle Verträge wurden von Dr. Herbert Jovy initiiert und vom Sohn von Dr. Herbert Jovy auf der Seite von DVN unterschrieben. Es waren somit Geschäfte zwischen Vater und Sohn jeweils immer kurz vor Quartalsende, in der Zeit von Ende September 1999 bis Ende Juni 2000. Als der Sohn von Dr. Jovy zeitgleich mit Beendigung der Lock-up seiner beträchtlichen Beteiligung an DVN im August 2000 mit einer absolut ungerechtfertigten Abfindung ausschied, gab es auch keine Scheingeschäfte mehr. Die Beteiligungen der Familie Jovy verteilt auf Eltern und Kinder sind aus den
      Emissionsprospekten für den Börsengangim August 1999 und der
      Kapitalerhöhung im Mai 2000 ersichtlich. In diesem Sinne wurde die Staatsanwaltschaft München genauestens und mit umfangreichen Unterlagen und Beweisen bis hin zu einem Rechtsgutachten informiert.
      Auch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel wurde vom Vorstand über die Scheingeschäfte und den Wahrheitsgehalt aller früheren Ad-hoc-Meldungen informiert. Die Verantwortung hierfür trägt der frühere Vorstandsvorsitzende Christophe Montague. Dieser ist zum letzten Prozeßtermin gegen die MAXXFILM als geladener Zeuge nicht erschienen.
      Man könnten den Eindruck gewinnen, Herr Montague möchte sich aus der Verantwortung stehlen.

      Über die Abfindungen zugunsten Hanns-Arndt Jovy und Christophe Montague streitet DVN vor Gericht. Beide konnten zu Ihren Gunsten aufgrund der Aufhebungsverträge Vorbehaltsurteile im Urkundenprozeß erlangen. DVN kann ihre Ansprüche erst im Nachverfahren vorbringen. Es gehört schon eine ausgeprägte Schamlosigkeit dazu, erst die Gesellschaft um Millionen zu schädigen und dann auch noch Abfindungen einzuklagen.

      Nachdem DVN von der Staatsanwaltschaft lange nichts gehört hatte und auch keine Ergebnisse z.B. in Form einer Verhaftung wegen Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr zu sehen waren, hat DVN den komplexen Sachverhalt in einem mehrstündigen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft
      noch einmal erläutert und auch weitere Unterlagen nachgelegt, z. B. eine Erklärung des Vorstandes vom 12.12.2000 an den Aufsichtsrat, in der die Machenschaften von Dr. Jovy angeprangert werden und der Rücktritt von
      Dr. Jovy gefordert wird. Daraufhin trat bekanntlich der gesamte Aufsichtsrat zurück und ließ die Gesellschaft bis zur Neueinsetzung des Aufsichtrates durch das Amtgericht am 02.03.2001 vollends ohne Aufsicht.

      Einen noch größeren Aufklärungswillen und Aufklärungsergebnisse hat wohl noch kein anderes Unternehmen an den Tag gelegt. Um so bedauerlicher und ärgerlicher ist es, dass sich die staatsanwaltlichen Ermittlungen so lange hinziehen. Wir sollten hier in unserem eigenen Interesse auf die Staatsanwaltschaft zugehen. Eine Begründung für die "schleppende" Bearbeitung war das größere öffentliche Interesse bei anderen Fällen, z. B. Kim Schmitz. Ich empfinde dies als ziemlich unverfroren von der Staats-anwaltschaft, zumal wenn man bedenkt, dass es sich im Gegenteil zu Kim Schmitz nicht um "Peanuts" handelt, sondern um einen vorsätzlich geplanten Betrug in zweistelliger Millionenhöhe an den Aktionären.
      Avatar
      schrieb am 28.04.02 05:35:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich hatte bei dem vorher eingestellten Thread den Aktienbezug vergessen. Hier die bisherigen Beiträge auf einen Blick :

      #2 von FeuchteHand 27.04.02 18:45:01 Beitrag Nr.: 6.273.535 6273535
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      plutoo, was können wir tun um die Jovy Gang zu knacken?
      Ordentlich Druck machen aber wie, ohne die Legalität zu verletzen.

      #3 von fsch 27.04.02 18:47:49 Beitrag Nr.: 6.273.547 6273547
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      Je mehr Strafanzeigen gestellt werden, desto höher wird der Druck auf die Staatsanwaltschaft.

      Grüße, fs

      #4 von BKraemer 27.04.02 19:30:56 Beitrag Nr.: 6.273.753 6273753
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      Naja... schon richtig, aber richtig Druck kann man doch auf die Staatsanwaltschaft nicht ausüben.
      Wieviele Strafanzeigen wurden denn schon gestellt? Ich kenne die Zahl leider nicht.

      Schaut doch mal wie lange man auf das Erscheinen von Montague im laufenden Verfahren wartet!
      Diese Marionette hat sich ordentlich die Taschen gefüllt und erscheint nicht bei Gericht. Die Vorladungen sind doch das Papier nicht wert, auf denen sie getippt sind.

      Schlimmer für mich ist die Berichterstattung einiger Medien beuüglich Aufarbeitung der Altlasten.
      In deisen Artikeln geht es immer nur um den "Vorstand" von DVN. Keiner nennt hier Namen und man erweckt den Eindruck, als wäre der gleiche Vorstand noch im Amt.

      Aber heute rege ich micht nicht auf... ist schliesslich Samstag!

      #5 von plutoo 27.04.02 20:33:39 Beitrag Nr.: 6.274.041 6274041
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      @bkrämer

      "Naja... schon richtig, aber richtig Druck kann man doch auf die Staatsanwaltschaft nicht ausüben."

      wahrscheinlich denken andere genau so, dann natürlich nicht...oder?
      ansonsten kann ich Dir nur zustimmen - wenn ich da nur an diese sharper-"blitzmeinung"...eine von mehreren....denke.

      #6 von plutoo 27.04.02 21:07:15 Beitrag Nr.: 6.274.281 6274281
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      @feuchte Hand

      auf die Staatsanwaltschaft zugehen und Druck machen, in dem man schreibt. Aktenzeichen und Adresse der Staatsanwaltschaft sollten problemlos zufinden sein. Es sollte bestimmt langsam Zeit werden, dass diese sich nach fast einem dreiviertel Jahr mal etwas vehementer damit befassen. Oder warum geschieht wenig oder nichts? Ich hatte bereits nach Einspruch auf ein Bußgeld 4 Wochen später die Staatsanwalt an der Backe. Und dass wegen 100 Mark. Irgendetwas läuft doch da falsch...........................
      Avatar
      schrieb am 28.04.02 14:19:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gibts da schon Sammelklagen? wo kann man sich anhängen?
      Kann auf das Privatvermögen der Da Jovy zurückgegriffen werden
      Herr FreY der im Börsentalk N24/Telebörse usw ob bei Bernd Heller usw immer wieder Advanced Medien empfahl mal ne Idee
      unsere Verluste zurückzuholen.
      wohlgemerkt Betrugsverluste !!!
      mfg Joerg
      Avatar
      schrieb am 29.04.02 02:29:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Jagd auf Jovi: Mir träumte, als ob die Adresse mit Aktenzeichen lautet: AZ: 302 Js 451 93/01, Staatsanwaltschaft München I Staatsanwältin Hambach,
      Linprunstr. 25, 80335 München, Fax Nr. 089 55975328
      Avatar
      schrieb am 29.04.02 15:37:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      @go
      @performancebomber
      @und andere nichtssagende Schreiber

      wieso schreibt Ihr hier nicht mal was gescheites bzw. eine Meinung?


      @all
      ich habe heute ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft vorbereitet, das morgen per Fax rausgeht.

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      Avatar
      schrieb am 29.04.02 19:19:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Plutoo, Deinen Beitrag #1 finde ich gut!


      zum DVN - Ergebnis 2001
      2001 IAS 2000 IAS
      Umsatz 19.513 14.221
      EBITDA 10.811 4.714
      EBIT -15.966 -22.976
      Finanzergebnis -1.299 -274
      EBT -17.265 -23.250
      Erg. d. gew. Geschäftstätigk. -17.260 -23.250
      Jahresfehlbetrag -17.450 -23.003
      Verlust je Aktie (in Euro) -1,00 -1,38


      Zu den Fakten des DVN - Ergebnis 2001!

      1. Umsatzerhöhung zum Vorjahr + 5.292 Mio.

      2. EBITA Steigerung zum Vorjahr + 6.097 Mio.

      3. EBIT - Verbesserung zum Vorjahr von 7.010 Mio.

      4. Finanzergebnisverschlechterung von 1.025 Mio.[/b]

      5. EBT - Verbesserung zum Vorjahr von 5.985 Mio.

      6. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
      hat sich um 5.990 Mio. zum Vorjahr verbessert.

      7. Der Jahresfehbetrag verbessert sich
      zum Vorjahr um 5.553 Mio.


      8. Der Verlust je Aktie verbessert sich
      zum Vorjahr um 0,38 €uro oder gut 27,5%


      Fazit!
      Auch wenn keiner in Jubel ausbrechen wird, so ist doch unverkennbar, das bei DVN in 2001 erfolgreich gearbeitet wurde um die negativen Auswirkungen der Jovy-Machenschaften
      auszumerzen.


      Herr Dauer machen sie weiter so!
      Gruß emsMen
      Avatar
      schrieb am 29.04.02 19:34:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      @wad

      mich würde mal interessieren, warum es so wenig Reaktion auf meinen Beitrag gibt?
      Bin ich denn der Einzige der sich über ein solches Desinteresse einer Staatsanwaltschaft hinsichtlich Aufklärung von Wirtschaftbetrugsdelikten aufregt? Insbesondere wenn man Aktionär der betrogenen Firma ist.

      Trotzdem danke für dein Lob........
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 12:57:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mal sehen, ob der feine Herr Montague bei der nächsten Verhandlung wieder durch Abwesenheit glänzt.

      Kurzer Prozess mit dem Mann!
      An`s Polizeiauto gebunden und quer durch die Stadt zur Staatsanwaltschaft gezogen.
      Würde aber sicher Probleme mit der Stadtreinigung geben! ;)

      Es ist schon traurig, dass es so schleppend voran geht.
      Da muss wirklich etwas passieren!!!

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 19:43:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      So lieber Herr Jovy ...isses bald so weit? Köfferchen schon gepackt für Stadelheim? Viel zu lange schon sind sie auf freiem Fuß. Bewegt sich die Staatsanwaltschaft nun endlich mal langsam? Nicht wahr, Frau Staatsanwältin?




      DSW stellt Strafanzeige gegen Ex-Vorstand von Advanced Medien

      München (vwd) - Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)
      hat gegen den Ex-Vorstand der Advanced Medien AG, München, Hanns-Arndt Jovy,
      sowie dessen Vater, den ehemalige Aufsichtsrat Herbert Jovy, Strafanzeige
      beim Landgericht München II gestellt. Die beiden sollen in den
      Jahresabschlüsse 1999 und 2000 der Advanced Medien AG, Umsätze verbucht
      haben, die nicht hätten ausgewiesen werden dürfen, teilte die DSW am Montag
      mit.

      Allein beim Jahresabschluss 1999 hat sich nach einer Korrektur gegenüber
      dem ursprünglich veröffentlichten Jahresüberschuss von 1,29 Mio ein
      tatsächlicher Fehlbetrag von 11,09 Mio EUR ergeben. Darüber sei die
      Staatsanwaltschaft informiert, hieß es.

      Nach Ansicht der DSW ist dies nach "den vielen unrühmlichen Vorgängen im
      Bereich der Staatsanwaltschaft München II wie etwa der Strafanzeige der DSW
      gegen die ComROAD AG, Unterschleißheim, vom 15. April ein weiterer Fall, der
      der "dringenden staatsanwaltschaftlichen Aufklärung und Ahndung bedarf". Die
      DSW habe die Strafanzeige gestellt, um das öffentliche Interesse an der
      umgehenden und strikten Verfolgung derartiger Straftaten zu dokumentieren,
      mit denen dem Vertrauen der Privatanleger in die ordnungsgemäße
      Verfahrensweise von Vorständen, Aufsichtsräten und Wirtschaftsprüfern
      geschadet wurde.

      Die Advanced Medien AG hatte eine Sonderprüfung wegen möglicher
      Scheingeschäfte in den Jahren 1999 und 2000 beschlossen. Am 21. März hatte
      das unter neuer Führung stehende Unternehmen Ad-hoc mitgeteilt, dass die
      untersuchten Geschäfte unwirksam seien. Aufgrund der Unwirksamheit hätten
      Geschäfte über den Verkauf von Filmrechten mit einem Gesamtumfang von 39 Mio
      EUR nicht ausgewiesen werden dürfen. Die Jahresabschlüsse 1999 und 2000
      wurden daraufhin neu aufgestellt und im April veröffentlicht.
      +++Marion Brucker
      vwd/13.5.2002/mbu/mim


      13.05.2002 - 15:40 Uhr
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 17:46:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      Langsam sollte er schon mal die Vaseline einpacken!

      ;) :D

      Soll gegen Farbspritzer helfen!
      Wenn die Jungs mit Ihren dicken Pinseln kommen, kann`s schon mal daneben gehen.
      :D

      Man(n) will es ja für die nächsten Jahre auch gemütlich haben! ;)

      http://www.putzatelier.de/tips_und_tricks/vaseline_gegen_far…
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 09:25:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Bkraemer
      interessante Frage:
      Wenn einer sowieso ein riesen A.....lo... ist - braucht man dann wirklich noch Gleitcreme ??
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 09:33:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 17:19:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      Würde da überhaupt einer Interesse haben - Pinsel in der Größe gibt`s doch gar net
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 09:43:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ist schon Pech für den Stadelheimer Jovy - DVN wird noch lange leben und mit seiner Klage also am Ball bleiben können - hoffentlich kriegen sie ihn.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 15:29:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Günni Thiel wär ein Kanditat für einen flotten zweier in Stadelheim
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 15:49:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      90% vom neuen markt zum rudelbumsen nach STADELHEIM!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 19:11:26
      Beitrag Nr. 17 ()
      Jetzt wirds langsam Zeit ;)

      Und immer schön mit dem Po zur Wand schlafen! :laugh:

      Mussi denn, mussi denn zum städele hinaus... :D

      In BR3 wird heute Abend auf besonderen Wunsch auch nochmal Jailhouse Rock gespielt.

      Avatar
      schrieb am 22.07.02 13:24:57
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ja - Ja - Der Herbert freut sich schon !!!
      Und sein Sohn dann in der Nachbarzelle.
      Avatar
      schrieb am 23.07.02 07:43:07
      Beitrag Nr. 19 ()
      Na Herbert - juckt der Poppers schon ???
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 13:27:54
      Beitrag Nr. 20 ()
      Heute Abend großer Sommerball in Stadelheim - Herbert hat sein Kleidchen schon angezogen !!
      Hat er ein Höschen drunter ???
      Wer weiß mehr ??
      Avatar
      schrieb am 06.08.02 15:12:26
      Beitrag Nr. 21 ()
      Die Lage wird immer verworrener - hat der Herbert was mit der alten vom Lüke ???

      Advanced Medien AG, Oberhaching, Wertpapier-Kenn-Nummer: 509 300,

      Frau Hildegard Lüke, wohnhaft Schleefstrasse 5, 44287 Dortmund, teilte der Advanced Medien AG, Keltenring 11, 82041 Oberhaching, mit, dass ihr
      Stimmrechtsanteil an der Advanced Medien AG mit Sitz in Oberhaching durch Kauf vom 31. Juli 2002 die Schwelle von 10% überschritten hat und jetzt
      11,81% beträgt.

      Quelle: Advanced Medien AG
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 14:57:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      Achtung - der Bodo kommt auch bald !!!

      ROUNDUP/`SZ`: Staatsanwaltschaft will in Kürze Anklage im Fall ComROAD erheben

      MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach mehrmonatigen Ermittlungen will die Staatsanwaltschaft in Kürze einem Zeitungsbericht zufolge Anklage gegen den inhaftierten früheren ComROAD-Chef <RD4.ETR> Bodo Schnabel erheben. Die Ermittlungen seien jetzt abgeschlossen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Manfred Wick der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstagausgabe). Dem Gründer des skandalgebeutelten Telematik-Anbieters werde Kursbetrug und Insiderhandel vorgeworfen. Seine Frau Ingrid, die dem Aufsichtsrat angehörte, soll Beihilfe geleistet haben.

      Der Fall Comroad ist einer der größten Skandale am Neuen Markt. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass 98 Prozent des Umsatzes im Jahr 2001 vermutlich erfunden waren. Auch in den Jahren 1998 bis 2000 ergaben sich bei der Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer drastische Unstimmigkeiten.

      VON ERFUNDENEN GESCHÄFTEN GEWUSST

      Wick sagte dem Bericht zufolge, Kursbetrug liege vor, weil das Ehepaar Schnabel durch gefälschte Unterlagen eschäftsvorgänge fingiert habe. Dies sei geschehen, um den Börsenkurs in die Höhe zu treiben. Es handle sich um dem um Insiderhandel, weil beide Beschuldigte den Kursanstieg nach guten Nachrichten für Verkäufe genutzt hätten, obwohl sie von den erfundenen Geschäften gewusst hätten. Aus dem Bestand des Paares und seiner minderjährigen Tochter seien insgesamt knapp 29 Millionen Euro erlöst worden.

      Ob und wann es zu einer Verhandlung komme, sei Sache des Gerichts, sagte Wick. Er rechne mit einer relativ raschen Entscheidung, weil Bodo Schnabel noch in Untersuchungshaft sitze. Zum möglichen Strafmaß wollte sich der Leitende Oberstaatsanwalt nicht äußern. Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten betrug die höchst mögliche Gefängnisstrafe für Insiderhandel dem Bericht zufolge fünf Jahre und für Kursbetrug drei Jahre./ax/DP/jh/
      Avatar
      schrieb am 12.08.02 13:43:47
      Beitrag Nr. 23 ()
      Letzte Meldung:
      Der Herbert hat sich neulich im Freibad beim duschen mal nach ganz spontan nach der Seife gebückt.
      Hat ihm angeblich ganz gut gefallen.
      Er überlegt seit dem eine Selbstanzeige.
      Avatar
      schrieb am 17.08.02 16:32:17
      Beitrag Nr. 24 ()
      Avatar
      schrieb am 19.08.02 08:24:25
      Beitrag Nr. 25 ()
      Sind das Herbert und Bodo ???
      Avatar
      schrieb am 19.08.02 08:25:43
      Beitrag Nr. 26 ()
      bei Herbert fehlt der Krückstock :D
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 12:52:57
      Beitrag Nr. 27 ()
      So - nun kommt also unser Bodo bald nach Stadelheim, aber der Jovy, was ist mit dem - läuft immer noch frei rum und erzählt Müll und seine ganze verlotterte Sippschaft dazu - wie kann das sein ???


      Prozessbeginn gegen ComROAD-Gründer Schnabel
      MÜNCHEN (dpa-AFX) - Zehn Tage nach dem Prozessbeginn gegen die EM.TV<ETV.ETR> -
      Gründer Thomas und Florian Haffa muss sich an diesem Donnerstag (14. November) erneut ein ehemaliger Top-Manager eines Neue-Markt-Unternehmens vor dem Münchner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gründer des Telematik-Unternehmens ComROAD AG <RD4.ETR>, Bodo Schnabel, vor, einen Großteil des Umsatzes der Firma frei erfunden zu haben. Der Fall ComROAD gilt als größter Bilanzskandal am Neuen Markt.

      Die Anklage wirft Bodo Schnabel Kursbetrug, Insiderhandel und gewerbsmäßigen Betrug vor. Seine Frau Ingrid, die im Aufsichtsrat saß, ist wegen Beihilfe angeklagt. Durch die Bilanzfälschung hat das Ehepaar Schnabel den Kurs der ComROAD-Aktie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bewusst in die Höhe getrieben und mit dem Verkauf eigener Aktien ein Millionenvermögen gemacht.

      Für den Prozess hat das Gericht bis Anfang Dezember zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Bodo Schnabel sitzt bereits seit dem Frühjahr in Untersuchungshaft./DP/dw/cs
      Avatar
      schrieb am 14.11.02 12:20:39
      Beitrag Nr. 28 ()
      SENSATION !!!!!!!!!!!!!!
      BODO HAT NICHT GELOGEN - ALLES WAR KORREKT !!!
      UNTERSUCHUNGSHAFT SOFORT ABBRECHEN !!!

      HERBERT ALLEIN IN STADELHEIM !!!!!! (ODER BESSER ER NIMMT DEN SCHWIEGERSOHN MIT)


      ComRoad-Gründer weist vor Gericht Vorwürfe zurück - `Umsatz nicht erfunden`

      MÜNCHEN (dpa-AFX) - ComROAD <RD4.ETR>
      -Gründer Bodo Schnabel hat vor dem Landgericht München die gegen ihn erhobenen Vorwürfe Kursbetrug und Insider-Handel zurückgewiesen. "Die Umsatzzahlen waren nicht frei erfunden", sagte er zu Beginn des Prozesses am Donnerstag. Auch der Vorwurf, eine frei erfundene Firma in Hongkong als Hauptgeschäftspartner vorgetäuscht zu haben, sei unzutreffend. Nachprüfungen würden beweisen, dass die Firma existiere, sagte Schnabel. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, von 1999 bis 2001 die Umsätze seines Telematik-Unternehmens vor allem mit Hilfe des Hongkonger Unternehmens fast vollständig erfunden und sich durch Aktienverkäufe Gewinne in mehrfacher Millionenhöhe gesichert haben. Damit sorgte der 51-jährige Schnabel für einen der größten Skandale am Neuen Markt.

      UMSATZ SEI LEDIGLICH ANGESTREBT WORDEN

      Schnabel räumte vor Gericht allerdings ein, dass die Umsatzzahlen lediglich angestrebt wurden. Nach heutiger Kenntnis hätten sie revidiert werden müssen, nachdem Waren nicht geliefert worden seien, sagte der Ex-Manager. Er forderte das Gericht auf, ihn aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Den Vorwurf des Insiderhandels wies Schnabel ebenfalls zurück. Die Informationen seien mit dem Börsengang von ComRoad frei zugänglich gewesen. Zudem sei er in der Zeit der Neuen-Markt-Euphorie permanent von Banken bedrängt worden, ComRoad-Aktien zu verkaufen, sagte Schnabel weiter. Er habe dies jedoch nur in vergleichsweise geringem Umfang getan. Der Prozess ist neben dem gegen die Haffa-Brüder das zweite spektakuläre Verfahren gegen Manager des Neuen Marktes. Schnabel sitzt seit Ende März in Untersuchungshaft. Mitangeklagt ist seine Ehefrau Ingrid wegen des Vorwurfs der Beihilfe. Erst vor zehn Tagen hatte in München der Prozess gegen den früheren EM.TV<ETV.ETR>-Chef Thomas Haffa und seinen Bruder Florian begonnen./FP/ran/cs
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 18:00:19
      Beitrag Nr. 29 ()
      Zur Erinnerung!

      Quelle: http://www.hv-info.de/showText.php4?docType=8&id=8281

      ADVANCED MEDIEN AG, TAUFKIRCHEN: Zum Pennystock heruntergewirtschaftet
      Das Medienunternehmen Advanced Medien AG ist wie viele andere Unternehmen im Medienbereich erheblich ins Straucheln gekommen. Die 1999 zu 5,60 Euro am Neuen Markt emittierten Aktien waren zuletzt nur noch um die 40 Cent wert und sind daher bedroht, als Penny-Stocks vom Kurszettel des Neuen Marktes zu verschwinden.
      Auch Advanced Medien AG hat die veränderte Medienlandschaft in besonderem Maße zu spüren bekommen. In den Jahren 1999 und Anfang 2000 wurden Filmrechte zu vollkommen überteuerten Preisen eingekauft. Die Kassen des Filmrechtehändlers waren aufgrund des Börsenganges schließlich prall gefüllt. Die Privatsender, bestehend aus den Sendergruppen Bertelsmann und Kirch, haben aber zum Ende 2000 und in 2001 aufgrund der verstärkten Plazierung von Game- und Reality-Shows besonders wenig Filme abgenommen. Als Folge waren erhebliche Sonderabschreibungen auf den Filmstock erforderlich. Hierdurch wäre es beinahe zur Illiquidität gekommen, da die Gesellschaft gegenüber Kreditinstituten erhebliche kurzfristige Verbindlichkeiten zu tilgen hat.
      Verschwenderischer Umgang mit dem Emissionserlös Wie verschwenderisch der damalige Vorstand mit dem Geld der Anleger umgegangen ist, zeigt auch der sog. Petersen-Deal, der den Anlegern als der Durchbruch verkauft wurde, weil man einen namhaften Regisseur gewonnen habe. Tatsächlich jedoch zahlt man Petersen eine Summe von 19 Mio. US-Dollar, um Filmprojekte anzustoßen. Eine vertragliche Verpflichtung zum Abdrehen von Filmen ist nach Financial Times Deutschland aber wohl nicht eingegangen worden, sondern man hat Petersen eher ein üppiges Budget für sein Büro eingeräumt. Nun hat Petersen auch noch Klage erhoben, weil Advanced Medien seiner Auffassung nach ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
      Geschäfte mit der Gründerfamilie
      Die Gesellschaft wurde zudem erheblich dadurch geschädigt, daß man nach Auskunft des neuen Vorstands Otto Dauer Geschäfte in einem Umfang von ca. 70 Mio. DM mit Gesellschaften wie der Maxx Film GmbH abgeschlossen hat, die der Gründerfamilie Jovy nahestehen. Diese Geschäfte sind für Advanced Medien besonders nachteilig abgeschlossen worden, da Advanced Medien sofort zur Leistung der Filmrechte verpflichtet war, den Gegenparteien aber ungewöhnlich lange Zahlungsziele eingeräumt wurden, ohne daß Sicherheiten bestellt worden wären. Hierdurch kam es zu Forderungsausfällen von insgesamt ca. 58 Mio. DM. Den Vorständen Hanns-Arndt und Christoph Montague, deren Unterschriften die Verträge tragen, wurde so zu Recht mit 95,95 bzw. 99,35% die Entlastung versagt. Ebenfalls wurde Herbert Jovy, der bis letztes Jahr ein Aufsichtsratsmandat innehatte, mit 96,50% die Entlastung versagt. Der neue Vorstand hat der HV gegenüber versichert, die damaligen Vorgänge lückenlos aufklären zu wollen.
      SdK hatte Gegenantrag zur Entlastung des AR gestellt
      Nach Auffassung der SdK hat nicht nur Herbert Jovy seine Pflichten als Aufsichtsratsmitglied verletzt, sondern auch die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats. Im Aufsichtsrat scheint man sich keine Gedanken darüber gemacht zu haben, mit wem man Umsätze in oben genannter Höhe macht und ob eine Firma wie die Maxx Film, die im Filmgeschäft überhaupt keinen Namen hat, finanziell in der Lage ist, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Es sieht jedenfalls so aus, daß ein erheblicher Teil der Sahnestückchen aus der Filmbibliothek Medien an die Maxx Film verloren sind.
      Die Gründerfamilie sowie die Baader Wertpapierhandelsbank AG haben bereits letztes Jahr ihre Aktien an die EMS New Media AG abgestoßen, deren Vorstand angesichts der allmählichen Aufdeckung dieser Vorgänge auch sein blaues Wunder erlebt haben dürfte.
      Zudem wurde durch die Hauptversammlung nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, Arthur Andersen sondern die BDO zum Abschlußprüfer bestellt.
      Das Beispiel Advanced Medien zeigt, wie von einigen Unternehmern der Geschäftszweck „Börseneinführung" zelebriert wurde. Wir können nur hoffen, daß einer solchen Vorgehensweise künftig der Gesetzgeber durch geeignete Maßnahmen zur Statuierung eines Systems von Kontrollpflichten und Sanktionsverpflichtungen aller Beteiligten effektiv entgegenwirkt.




      Quelle: http://www.hv-info.de/adhoc_detail.php4?firmaID=175

      Ad Hoc - Mitteilungen:

      2002

      24.09.02 Aufsichtsrat gibt Rücktritt bekannt

      23.08.02 Advanced Medien berichtet über 1....

      16.07.02 Advanced Medien AG reicht Klage auf...

      11.07.02 Advanced Medien AG: Kreditlinie bis ins...

      22.05.02 Advanced Medien gibt Zahlen für erstes...

      14.05.02 Einigung im Rechtsstreit mit Wolfgang...

      29.04.02 Advanced Medien gibt Zahlen für 2001...

      26.04.02 Jahresabschlüsse 1999 und 2000 neu...

      21.03.02 Advanced Medien AG: Ergebnisse der...

      2001
      19.11.01 Neun-Monats-Bericht 2001

      08.11.01 Advanced Medien AG forciert...

      21.08.01 Die Advanced Medien AG erreichte im...

      20.08.01 Advanced Medien AG und mitbeklagte...

      08.08.01 aufgrund des von der Get AG gestellten...
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 19:25:32
      Beitrag Nr. 30 ()
      ComROAD-Gründer Schnabel zu sieben Jahren Haft verurteilt




      Der Gründer des ehemaligen Anlegerlieblings ComROAD AG, Bodo Schnabel, wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach den ehemaligen Unternehmer des Kursbetrugs und Insiderhandels schuldig.

      Schnabel hatte zuvor vor dem Münchener Landgericht ein Geständnis abgelegt. Er hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau fast den kompletten Umsatz von ComROAD frei erfunden.

      Die Aktie von ComROAD notierte zuletzt bei 0,18 Euro. In der Spitze kostete das Papier 62 Euro.

      Mensch Herbert & Coll.!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 19:44:05
      Beitrag Nr. 31 ()
      Die Größenordnung beim unserem Greisen waren immerhin auch 21 Mio Mark. Reicht das wenigstens für 5 Jahre???:yawn:
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 11:36:35
      Beitrag Nr. 32 ()
      nicht unbedingt von der summe hängt es ab sondern von der schwere der vorsätzlichkeit!

      da sollten schon 4-7- jährchen drin sein ;):D
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 14:34:04
      Beitrag Nr. 33 ()
      manchmal sollte man in sein postfach sehen!
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 14:40:26
      Beitrag Nr. 34 ()
      postfach leer
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 15:12:30
      Beitrag Nr. 35 ()
      langsam...bin ja nicht mehr der Jüngste.....
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 08:39:19
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ LaafAmok

      hab mir lange überlegt ob ich auf deine beiträge etwas äußern sollte.
      ich tue es mal.

      hast du schon einmal einen einschreibebrief erhalten wo man dir mit einer "einstweiligen verfügung" und strafandrohung von 250.000 €uro gedroht hat, schmunzel.

      das könnst dir vielleicht passieren wenn du nicht
      bei deiner formulierung nicht aufpaßt! ;):D

      ein tipp!
      schließ sicherheitshalber eine rechtschutzversicherung ab!
      man kann ja nie wissen...
      grins
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 10:23:57
      Beitrag Nr. 37 ()
      @WAd,

      Rechtschutzversicherung gegen Straftaten jebet et nich.:cool:

      Wär ja noch schöner:D :D :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 14:39:51
      Beitrag Nr. 38 ()
      gegen straftaten nicht,
      aber in bezug auf willkürliche verleumnung oder unberechtigte/willkürliche anklagen oder eingeleitete verfahren, die zur eigenen verteidigung/intressenswahrnehmung erforderlich sind schon...

      weißt doch was so abläuft in der welt;)
      "it´s cool man"
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 17:04:07
      Beitrag Nr. 39 ()
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 11:06:24
      Beitrag Nr. 40 ()
      Verschiedene Sichtweisen und Meinungen, und wer steckt dahinter?





      Jedem der hier die Beiträge bei DVN liest, kennt die User die hinter „PRO und KONTRA" stehen.

      Doch wer steckt eigentlich hinter dem "Pro", und wer steckz hinter dem "Kontra"? Und welche Absichten stehen möglicherweise hinter den jeweiligen User????

      Ohne jetzt Usernamen zu nennen will ich mal meine Meinung
      dazu äußern!

      Die PRO-Gruppe
      Diejenigen die hinter PRO stehen sind größtenteils Personen, sind meist schon sehr lange in DVN investiert.
      Zum Teil sind sie noch zu einem relativ hohen Kurs seit 2000 investiert, und haben größtenteils sugsessive ihren Einstiegs - Kurs durch verbilligende Nachkäufe und
      gewinnbringende Verkäufe Ihren Einstands - Durchschnittspreis auf ein erträgliches Maß verbilligt/reduziert.

      Sie gehören zu denjenigen Personenkreis, die sich eingehend und ernsthaft mit ihre Aktie auseinandersetzen, sich ausführlich und fortlaufend informieren um so
      auf dem Laufenden zu bleiben.
      Entsprechend gut informiert, sind sie auch von dem Wertpapier DVN überzeugt und äußern dies auch offen im Forum.
      Was nicht bedeutet, das sie nicht unkritisch gegenüber ihrem Investment wären!
      Im Gegenteil, sie hinterfragen sehr kritisch, kritischer
      als mach dumm daher schwäzende Basher!


      "Die Kontra-Gruppe"

      Diese Gruppe muss in mehrere Interessengruppen eingestuft werden!

      Und zwar in die Gruppe der
      „ Enttäuschten ",
      den „ frustrierten Hobby - Nörglern "
      und Derer, die eine bestimmte Absicht im Eigeninteresse verfolgen, den „ Die PROFI - Basher "!

      Die „ Enttäuschten ", die mit hohen Verlusten aus DVN ausgestiegen sind, weil sie das Vertrauen verloren haben, sind noch die harmlose Basher, weil sie einfach nur ihre Wut Enttäuschung wegen ihres erlittenen Kapitalverlustes zum Ausdruck bringen, was wohl noch jeder hinnehmen und verstehen kann.

      Die „ frustrierten Hobby - Nörgler "
      haben ebenfalls Verluste eingefahren, aber nicht nur mit DVN. Sie springen auf jede Ad Hoc - Meldung an, egal ob die Meldung gut oder schlecht aus fällt.
      Sie zerreden alles was in der Meldung steht.
      Dabei lassen sie sich nicht nur über DVN aus, sondern sie laden ihren Frust auch bei den anderen Unternehmen aus.


      Und nun kommt die interessanteste Gruppe,
      „Die PROFI - Basher"!

      Von dieser Sorte gibt es Gott sei Dank nur wenige, aber mit entsprechend vielen Doppel ID´s.
      Sie verfolgen nur ein einziges Ziel, nämlich die DVN - Aktionäre zu verunsichern und dem Unternehmen und somit den Kurs möglichst zu schaden.

      Sie verdrehen gerne den vorliegenden Schachverhalt, verdrehen gerne und bewusst die Fakten und Tatsachen, und verkehren diese gerne ins Negative. Belege oder nachvollziehbare Fakten können oder wollen sie nicht erbringen, weil deren Absichten anders gelagert und nicht gewollt sind.

      Des weiteren greifen sie wahllos jeden User an, der eine positive Meinung hat und diese Meinung auch offen vertritt.

      Durch Verunglimpfungen und Beleidigungen wollen sie erreichen, das all diejenigen User die ihre Überzeugung offen aussprechen mundtot gemacht werden.
      In manchen Fällen gelingt ihnen das gelegentlich auch.

      Die Absicht die dahintersteckt ist offensichtlich!
      Diese PROFI - Basher möchten möglichst ein Ziel erreichen, dass möglichst viele Leser/Kleinaktionäre eine negative Grundstimmung aufbauen, sie aus den verunsichernden Basher -Beiträgen die Konsequenzen ziehen und aussteigen
      um den möglichst deren Meinung übernehmen und hier im Board im gleichen Art deren Meinung vertreten.

      So wollen sie möglichst viele der Leser / Aktionäre verunsichern und negativ beeinflussen, um eine Negative Grundstimmung zu erzeugen und herbeizuführen.
      Ziel ist es, möglichst viele zum Aussteigen aus der Aktie DVN zu bewegen um so dem Unternehmen und dessen Ruf nachhaltig zu schaden.

      Doch wer hat hier ein ein berechtigtes Interesse dieses Ziel, DVN zu schaden, zu verfolgen?
      Tja, an dieser Stelle muss ich vorsichtig sein Namen zu nennen, denn dies könnte rechtliche Schritte nach sich ziehen. Und den Gefallen möchte ich diesen Herrschaften nicht gönnen.
      Es kann sich aber jeder denken wer welche Interessen haben könnte und hat, um einen Schaden herbeizuführen oder herbeizusehnen.
      Wer sich der Absichten die hier zum Teil verfolgt werden bewußt ist, wird sich nicht so schnell ins Boxhorn jagen lassen!


      Fazit!
      Jeder, ob er hier nun schreibt, hier im board nur die Beiträge liest, sollte selbstkritische jeden Beitrag lesen und sich seine eigene Gedanken dazu machen ( über dass was hier im DVN-Board geschrieben steht und geschrieben wird ), und sollte sich sein eigens Urteil bilden!


      Über eines sollte sich aber jeder im Klaren sein!
      Hier sind bestimmtes User aktiv die ein bestimmtes Interesse verfolgen, nämlich DVN, und somit zwangsläufig auch deren Anlegern zu schaden!

      Und wenn man sich dieser Tatsache bewusst ist, wird man sich nicht mehr so schnell verunsichern lassen und sich mehr auf seinen gesunden Menschenverstand und seiner eigenen Urteilskraft verlassen und besinnen, und dann entsprechend richtig handeln.

      In diesem Sinne...
      wünsche ich jedem, der sich ernsthaft mit seinem Investment auseinandersetzt,
      Viel Erfolg!
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 11:35:17
      Beitrag Nr. 41 ()
      @WAD
      So schlimm war das bisher doch gar nicht, oder ??
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 11:38:10
      Beitrag Nr. 42 ()
      hat eigentlich "LaafAmok" eine bestimmte Bedeutung?
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 11:42:03
      Beitrag Nr. 43 ()
      Laaf (fränkisch) = laufen
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 11:49:03
      Beitrag Nr. 44 ()
      alaaf, helau, amok, solle ma ihn reilasse:D
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 11:52:57
      Beitrag Nr. 45 ()
      #40 das beste das ich seit langem gelesen habe, stimme 100% mit deinen erklärkungen überein !

      danke
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 11:57:17
      Beitrag Nr. 46 ()
      Ist schon ein merkwürdiges Sammelbecken hier bei WO
      Was sich da so alles tummelt als User:confused:

      Am schärfsten sind die, die sich den ganzen Tag hier vertreiben und "Sinn und Unsinn" verbreiten. Mit Sinn meine ich geistige Ergüsse.

      Dieser betrüger ist der schärfste:D , sein stil ist ähnlich wie von Herrn Motzki:D

      ..aber lasst mal, schadenfreude ist doch eins der natürlichen menschlichen Charakterzüge und weit verbreitet, besonders von den neidischen:D

      Mit der Spekulation Advanced Medien ist alle drin.

      Nur wer zuletzt lacht, lacht am besten!

      In diesem Sinne ein fröhliches geposte:D :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 12:00:43
      Beitrag Nr. 47 ()
      @WAD #40

      sehr gut getextet... :D

      @all

      Ich möchte ergänzend nur den interessantesten Teil "Profi-Basher" kurz kommentieren...


      Kleine Anmerkung zum Endziel des größten Teils dieser Gruppe:

      Durch diverse Störfeuer (evtl. auch UFO-Zahlen) Merger von DVN verhindern, aber zumindest hinauszögern. Mindestziel der Verzögerung dürfte der nächste Verlängerungstermin der Kreditlinien in ca. 3 Monaten sein. Möglichst durch weitere Störmanöver nicht nur Kleinaktionäre sondern auch involvierte Banken verunsichern mit dem Ziel, Kreditlinien werden nicht verlängert. Damit würde das erste Endziel Insolvenz von DVN quasi zwangsläufig erreicht. Und letztendlich, wo Insolvenz da kein Kläger und der ein oder andere Prozeß (gegen wen auch immer... :D) würde wohl eingestellt. Dieses möchte ich mal als Endziel definieren und soll wohl erreicht werden, koste es was es wolle.


      Dies mal so von mir in ultra Kurzform. ;)

      In diesem Sinne verbleibt ein trotzdem gut gelaunter
      AMDA :)


      PS:
      Kurz abschließend ein Hinweis in eigener Sache: Die Ausführungen spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder. Jeder sollte sich sein eigenes Urteil bilden.:kiss:
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 12:05:04
      Beitrag Nr. 48 ()
      # 45
      ...wenn du das so siehst, vielen dank

      # 41
      ... es geht nicht um schlimm oder nicht schlimm,
      sondern um eine sichtweise!
      nicht mehr und nicht weniger!

      übrigens!
      wäre es nicht schlecht wenn andere user ihre sichtweise
      zum besten geben würde.
      hierzu lade ich vor allem user wie durlacher & konsorten recht herzlich ein.
      es wäre doch interessant zu wissen, ob sie argumentativ oder mit abgedroschenen phrasen agrumentieren...!

      allerdings zweifle ich daran das sie sich darauf einlassen, weil sie sich sonst bis auf letzte hemd outen müßten. und dies werden sie wohl nicht wollen :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 12:20:19
      Beitrag Nr. 49 ()
      Interessant WAD, dass du bei der Pro-Gruppe keinerlei kritische Anmerkungen brachtest, ausschließlich bei der Kontra-Gruppe. Zeigt dieses doch eindeutig, dass du nichts als ein kleiner einseitiger Pusher bist.

      Aber ich kann dir gerne aushelfen. :cool:

      Und nun kommt die interessanteste Gruppe,

      „Die PROFI - Pusher"!

      Von dieser Sorte gibt es Gott sei Dank nur wenige, aber mit entsprechend vielen Doppel ID´s und einer vollregistrierten ID, um ihre vermeintliche Seriösität zu unterstreichen.

      Sie verfolgen nur ein einziges Ziel, nämlich die DVN - Aktionäre zu ermutigen und dem Unternehmen und somit den Kurs möglichst auf die Sprünge zu helfen.

      Sie verdrehen gerne den vorliegenden Schachverhalt, verdrehen gerne und bewusst die Fakten und Tatsachen, und verkehren diese gerne ins Positive. Belege oder nachvollziehbare Fakten können oder wollen sie nicht erbringen, weil deren Absichten anders gelagert und nicht gewollt sind.

      Des weiteren greifen sie wahllos jeden User an, der eine negative Meinung hat und diese Meinung auch offen vertritt.

      Durch Verunglimpfungen und Beleidigungen wollen sie erreichen, das all diejenigen User die ihre Kritik offen aussprechen mundtot gemacht werden.
      In manchen Fällen gelingt ihnen das gelegentlich auch.

      Die Absicht die dahintersteckt ist offensichtlich!
      Diese PROFI - Pusher möchten möglichst ein Ziel erreichen, dass möglichst viele Leser/Kleinaktionäre eine positive Grundstimmung aufbauen, sie aus den Mut machenden Pusher -Beiträgen die Konsequenzen ziehen und einsteigen
      um den möglichst deren Meinung übernehmen und hier im Board im gleichen Art deren Meinung vertreten.

      So wollen sie möglichst viele der Leser / Aktionäre Mut machen und positiv beeinflussen, um eine positive Grundstimmung zu erzeugen und herbeizuführen.
      Ziel ist es, möglichst viele zum Einsteigen in die Aktie DVN zu bewegen um so dem Unternehmen und dessen Ruf nachhaltig zu verbessern, obwohl der Ruf hoffnungslos ist auf einem Penny-Schrott-Friedhof.


      Herzlichst, Euer Pusher-Bewahrer, _Aasgeier_.


      Avatar
      schrieb am 06.12.02 12:23:43
      Beitrag Nr. 50 ()
      # 47 bzgl. ....diverse Störfeuer....

      so und nicht anderes sehe ich es auch , AMDA!

      jedoch wird otto dauer auch diese durchsichtige machenschaft entsprechend bereinigen, dessen bin ich mir sicher.

      anscheinend gehen einigen herrschaften so langsam die ideen und die luft aus ;)!
      zumindest haben sie nicht mehr viele
      möglichkeiten um ihre linken spielchen hinter den kulissen abzuziehen!

      der strohalm an den sich diese herrschaften aus dem süden und in übersee verzweifelt klammern, wird immer poröser!
      er fängt an zu knicken, und sie werden am ende doch auf den schnussel fallen :D

      der witz ist, sie wissen es und versuchen es trotzdem.
      tja das nennt man wohl die pur verzweiflung.

      sieht wohl so aus, dass sie nicht freiwillig in stadelheim die illustre skatrunde eröffnen wollen.... :D :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 13:18:24
      Beitrag Nr. 51 ()
      so und nun stirbt der Thread....
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 13:19:50
      Beitrag Nr. 52 ()
      ups...das war der falsche...sorry
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 13:20:47
      Beitrag Nr. 53 ()
      ...damit keiner die kritischen Worte vernimmt.
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 13:24:14
      Beitrag Nr. 54 ()
      # 49 viel fettgedrucktes _Aasgeier_
      doch das muß nicht heißen das dein verfaßter textinhalt dadurch gehaltvoller wird oder gar der Wahrheit entspricht! ;) :D


      übrigens Aasgeier, wenn du mal genau die beiträge ( damit meine ich meine eigenen / siehe u.a. beispiel anhang! ) genauer lesen würdest, dürfte dir auffallen, dass ich niemanden dazu überrede sich diese oder jene aktie zu kaufen! und wenn du wirklich genau alle meine beiträge geselen haben solltest, dann dürfte dir u.a. auch aufgefallen sein, das ich hier sehr kritischen beiträge hinterlasse, wenn ich meine das sie auch angebracht sind!

      ich habe hier noch keinen einzigen beitrag der sogenenten Basher gelesen, die hier auch nur ein einzigstes mal etwas positives hinterlassen hätten. dies zeigt mir, dass sie nicht objektiv sind und von unterschiedlichen motiven getrieben auch nicht objektiv sein wollen!

      Genau das unter scheidet mich von Dir, Durli und anderen armseeligen Zeitgenossen die mit abgedroschenen floskeln ihre "Basher -Schmankerl" zum besten geben! :p




      Tja, Aasgeier, man sollte halt sich erst einmal erkundigen bevor man die wildestesn Sprüche zum Besten gibt, die eben nicht der Wahrheit entsprechen!

      Also Aasgeier, wenn schon kritik, dann zukünftig halt erst vorbringen, wenn diese auch berechtigt ist!
      Ich kann in den Spiegel schauen, Du auch???
      Also stutz Dir nicht selbst die Flügel wenn Du noch am Fliegen bist :D;):D



      ANHANG / ein paar Beispiele für Dich Aasgeier
      !

      .... Es ist der Zeitpunkt gekommen, offene Kritik an Ihrer derzeitig destruktive und mehr als mangelnde Öffentlichkeitsarbeit zu üben!!!
      Und diese Kritik ist absolut berechtigt!....

      .... Wir als Advanced Medien - Aktionäre sind es LEID Ihr Stillschweigen länger zu dulden!....

      ....Nun ist es langsam an der Zeit, das Sie
      "Butter bei die Fische geben" und Ihre Aktionäre über eine Vielzahl von offenen Fragen antworten!......

      .... Mit Ihrer „STILLHALTE – POLITIK" sorgen sie für die wildesten Spekulationen, und verunsichern so bewusst / unbewusst Ihre Aktionäre.....

      oder

      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…

      Oder

      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…

      Oder

      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…

      Oder

      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…

      Betrifft: DAS MASS IST VOLL!!!

      Sehr geehrte Herren!


      An die DVN - Verantwortlichen!
      Sehr geehrter Herr Dauer!


      Was Sie Herr Otto Dauer auf der BK in Frankfurt zum besten gegeben haben war alles andere als zufriedenstellend. Man könnte fast glauben, das die Art und Weise wie Sie sich geäußert haben,
      pure Absicht dahinter stecken könnte.

      Noch im N-TV Interview haben sie ganz andere Töne angeschlagen!!!
      Dort sagten Sie vor wenigen Wochen noch, wie wichtig es ist, daß die Aktionäre über die künftige Ausrichtung von DVN informiert werden.
      Dort sprachen Sie auch von einer Umstruckturierung, da der Linzenzhandel kein Perspektiven hergeben würde.
      Nun sagen Sie auf der BK genau das Gegenteil aus. Sie wollen am Lizenzhandel festhalten.
      Was soll man Ihnen, Herr Dauer noch glauben, frage ich Sie???

      Aber noch schwerwiegender ist, das Sie die im N-TV angekündigten
      Perspektiven, die Sie Ihren Aktionären aufzeigen wollten völlig unterlassen haben!

      Wo sind den die inhaltlichen Auskünfte und Aussagen zum Thema
      Zukunftsperspektiven???

      Gibt es plötzlich keine mehr?

      Oder warum sind sie nicht näher auch auf die laufenden Projekte von U.F.O und Red Cliff ( Wolfgang Petersen ) eingegangen. Haben sie nicht begriffen, das die Aktionäre von Advanced Medien genau zu diesen Projekten und deren möglichen Erfolgsaussichten eine Auskunft und Antworten erwartet haben, und das sich dies Kurs relevant auswirken würde???


      Jedem investierten Aktionär wird klar sein, daß die Lage mehr als ernst ist. Und diese Einschätzung der Lage vermitteln Sie, weil Sie entweder nicht in der Lage waren oder sind auch positives Aspekte anzusprechen, oder weil Sie bewußt keine positive Punkte aufzeigen wollten!
      Welche Absicht steckt dbzgl. dahinter???

      Wenn man Ihre Aussagen der Bilanzkonferenz liest, dann braucht man sich über eine positive Zukunft von Advanced Medien keine Gedanken mehr zu verschwenden.
      Da Sie keine persönliche Stellungnahme veröffentlichen halten wir Aktionäre als einen kapitalen Fehler!

      Ihre Aussagen wurden wie folgt veröffentlicht und interpretiert!
      > Für die nächste Zeit sieht man keine Neuausrichtung des Unternehmens vor. Im Klartext: Es wird am Filmrechtehandel festgehalten. obwohl Sie diesen vor wenigen Wochen in Ihrem N-TV Interview NTV für faktisch tot erklärte haben.
      > Es erfolgten keine Aussage zu den Beteiligungen an Red Cliff und UFO,die vor wenigen Wochen als die Zukunfts - Perspektiven dargestellt wurden. Sind diese Perspektiven nicht mehr vorhanden? Gibt es nichts positives über UFO und W.Petersen zu berichten?
      > .... Für 2001 komme es nur darauf an, als börsennotiertes
      Medienunternehmen zu überleben, sagte der am Vortag vom Aufsichtsrat ernannte neue Vorstandssprecher Otto Dauer auf der
      Bilanzpressekonferenz am Dienstag in Frankfurt. Weniger wichtig sei dagegen, ob die Geschäftszahlen des Vorjahres übertroffen würden, er orientiere sich nicht an der Vergangenheit...
      > ....Dauer zufolge sieht die Strategie für 2001 kein neues Geschäftsmodell für Advanced Medien vor. "Wir geben nicht auf, ein Filmrechtehändler zu sein, nur weil der Absatz schwierig ist", sagte der Vorstandssprecher......
      > .... Die Liquiditätslage sei nach der jüngsten Kapitalerhöhung, die rund 28 Mio EUR in die Kassen gespült habe, entschärft. Mittelfristig sei ein Erfolg des Unternehmens allerdings nur mit einem oder mehreren Partnern machbar.....
      > ..... Deshalb stünden in naher Zukunft Zusammenschlüsse oder Akquisitionen von nicht börsennotierten Medienfirmen an. Hierzu gebe es bereits Kontakte mit mindestens fünf Kandidaten. Sofern Advanced Medien erhalten bleibe, habe er keine Probleme mit einer Fusion, sagte Dauer..
      > ..... Laut Geschäftsbericht summieren sich die Verpflichtungen bis zum Jahr 2005ff auf knapp 140 Mio DEM. Dies sei jedoch nur ein theoretischer Wert, da ein Großteil der in den nächsten Jahren geplanten Filmprojekte wahrscheinlich nie realisiert werde, stellte der Vorstandssprecher klar....
      > ..... Zur 51-prozentigen Beteiligung an U.F.O. Productions hieß es, diese stehe aktuell nicht zur Disposition. Wenn sich jedoch eine Verkaufsoption ergeben sollte, werde nicht um jeden Preis daran festgehalten.....
      > ....Zum ersten Quartal 2001 bemerkte Dauer, es sei unspektakulär und "von leichter Lethargie geprägt" verlaufen. Die Zahlen zu den ersten drei Monaten würden "vielleicht im Mai, vielleicht im Juni" veröffentlicht, hieß es weiter. Vom zweiten Quartal erwartet sich der Vorstand einen deutlichen Umsatzschub und setzt alle Hoffnungen auf einen Erfolg des Hollywood-Films "Heartbreakers", der am 24. Mai in die Kinos kommt. An dem Streifen hat sich Advanced Medien via Co-Finanzierung
      eine 20-prozentige Gewinnbeteiligung außerhalb der USA gesichert. Es sei durchaus denkbar, dass die "Heartbreakers"-Einnahmen rund die Hälfte des Jahresumsatzes 2001 ausmachten. Um allein die Kosten dieses Engagements einzuspielen, müsste der Film 680.000 bis 700.000 Leute in die Kinos locken, verriet der Vorstandssprecher....
      > .... Weitere Projekte dieser Größenordnung seien für das laufende Jahr nicht geplant ....


      Herr Dauer!!!
      Wenn man die Auszüge Ihrer gemachten Äußerungen genau durchliest, kann man den Eindruck gewinnen das diese BK schon die Grabrede für DVN war!

      Sie haben es unterlassen ( bewußt / unbewußt???) alle möglichen und machbaren positiven Einschätzungen und Fakten Ihren Aktionären zu präsentieren.
      Ein fataler Fehler Ihrerseits, wie ich meine!
      Man könnte glauben das dies in reiner Absicht geschieht!

      Ihre PR-Strategie war / ist zum Haare raufen!
      Als Verantwortlicher hätte ich eine andere Strategie wählen müssen, es sei denn Sie haben keine Strategie! Sie mögen in ihrem Fach als Banker sehr gut sein, aber Marketing und PR sind für sie wohl eher Fremdworte.
      Ich habe es als absolut enttäuschend empfunden, dass Sie sich so wenig greifbar geäußert haben.
      Zumal es viel positive Ansätze ( z.B. Red Cliff, UFO ) bei DVN gibt, die bei der BK von Ihnen nicht aufklärend und transparent dargestellt wurden!

      Die Streuung von Akqusitions- und Fusionsgerüchte könnte ganz schnell ein weiteres Eigentor werden!

      Sie sollten endlich einmal " Butter bei die Fische geben" wie man bei uns im Norden sagt. Machen Sie endlich eine Kehrtwende und schießen Sie den Ball ins das richtige Tor!
      Ihre fabrizierten Eigentore / Perspektivlosigkeit ödet uns Aktionäre langsam an, und verunsichern uns!

      Wir fordern Sie inständig auf, uns über die in der Pipeline steckenden positiven Dinge zu informieren!

      Wir erwarten von Ihnen, das Sie uns wie versprochen über die
      Zukunftsperspektiven offen und ehrlich aufklären. Dazu gehört, das Sie uns über die derzeitigen Projekte von U.F.O und Red Cliff eingehend informieren.
      Auch wollen wir Ihre Einschätzungen zu den Erfolgsaussichten der
      Filmprojekte erfahren. Hier hüllen Sie sich in absoluten Schweigen. Das muß sich ändern!

      Es sei denn, sie beabsichtigen mit Ihrer behaarlichen Verschwiegenheit ein ganz bestimmtes ( negatives ) Ziel !!!



      An die EMS - Verantwortlichen!
      Sehr geehrter Herr Wirsing, werter Herr Boss!

      Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal an Ihr Antwortschreiben (14.04.2001 ) auf meinen "OFFENEN BRIEF" erinnern ( siehe Anhang! )

      Die von Herrn Boss, auf der BK gemachten Äußerungen, und Ihre Aussagen Herr Wirsing, in Ihrem Anwortschreiben vom 14.04. passen irgendwie nicht ganz zusammen und widersprechen sich.

      > ....Von Seiten des neuen Großaktionärs, der E-M-S New Media AG, Dortmund, hieß es zu einer möglichen Übernahme von Advanced Medien, dies sei ein hochinteressantes Thema. Es tue
      sich derzeit Branche; sie steh vor einer Konsolidierung. E-M-S wäre bereit, sich von ihrem derzeit knapp 25-prozentigen Anteil zu trennen. Allerdings sei auch eine Aufstockung möglich, sofern sich das Geschäftsmodell des neuen Vorstands als tragfähig erweise. Man werde die weitere Entwicklung ganz genau betrachten und gegebenenfalls die bis 2003 gültigen Optionen auf eine
      Erhöhung der Beteiligung auf dann "weit über 40 Prozent" ziehen......
      > ......Eine Entscheidung hängt aber von der weiteren Entwicklung ab und davon, ob ein tragfähiges Geschäftsmodell vorgelegt wird, sagte Boss. E-m-s sei aber auch bereit, seinen Anteil an Advanced wieder abzugeben. "Wir sind offen, in
      jede Richtung zu diskutieren", sagte Boss......

      Ich kann Ihre neuerliche Reaktion auf der BK nur begrenzt nachvollziehen. Ich kann verstehen, das Sie auch an Ihre E-M-S Aktionäre denken müssen ( Ich bin, wie sie ja wissen, auch EMS-Aktionär ). Aber mit Ihrer, auf der DVN - Bilanzkonferenz, gemachten Äußerungen verwirren Sie mich und andere Aktionäre sowohl als EMS- als auch als DVN- Aktionär.

      Was sollen wir denn noch denken oder glauben???
      All die gemachten Aussagen auf der BK, sind das reinste Verwirrspiel!
      Was und wem soll man als Aktionär da noch Glauben schenken???

      Wenn ich mir das Ergebnis der Bilanzkonferenz ansehe, komme ich und viele Altaktionäre ( es bestehen viele persönliche Kontakte per Telefon und eMail ) zu dem Ergebnis, das man diese Konferenz hätte besser nicht abgehalten sollen!
      Diese Konferenz hätte zur Aufklärung, aber nicht zu Verwirrung führen dürfen!
      Unter dem Strich haben die Aussagen von Herrn Boss, aber ganz besonders die Aussagen von Herrn Otto Dauer genau zu dieser Verwirrung und zu einer weiteren Verunsicherung geführt!

      Ich erinnere noch einmal an meinen "Offenen Brief" und an deren Inhalte. Wenn Sie bei Advanced Medien und E-M-S mit Ihrer destruktiven und verwirrenden Informationspolitik so fortfahren, dann müssen Sie sich nicht nur Vorwürfe und Unterstellungen gefallen lassen, sondern sie dürfen sich dann auch nicht wundern, wenn sich die Kurse von DVN und E-M-S nicht positiv
      sondern negativ entwickeln werden!

      Wir Aktionäre erwarten Fakten und Aufklärung zu den Zukunftsperspektiven!

      Diese wurden auf der Bilanzkonferenz nicht eindeutig und nicht klar auf den Tisch gepackt, sondern aus welchen Gründen auch immer verschwiegen. Nun wird es allerhöchste Zeit dies nachzuholen!!!

      Mit freundlichen Grüßen
      D.W....



      Ihr Antwortschreiben auf meinen offenen Brief!

      Lieber Herr W..............,

      hier mein Statement zu Ihrem offenen Brief. . Ich werde versuchen, Sie noch heute dazu anzurufen. Bitte versuchen Sie es doch auch, wenn Sie aufgestanden sind. Ich bin allerdings nur noch heute morgen in Deutschland, fliege dann in die USA.

      Mit freundlichen Grüßen
      e-m-s new media AG

      Werner Wirsing

      Tel. 02 31/ 94 5....
      Fax 02 31/ 94 5....
      www.ems-newmedia.com
      ........" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…

      Betrifft: DAS MASS IST VOLL!!!

      Sehr geehrte Herren!


      An die DVN - Verantwortlichen!
      Sehr geehrter Herr Dauer!


      Was Sie Herr Otto Dauer auf der BK in Frankfurt zum besten gegeben haben war alles andere als zufriedenstellend. Man könnte fast glauben, das die Art und Weise wie Sie sich geäußert haben,
      pure Absicht dahinter stecken könnte.

      Noch im N-TV Interview haben sie ganz andere Töne angeschlagen!!!
      Dort sagten Sie vor wenigen Wochen noch, wie wichtig es ist, daß die Aktionäre über die künftige Ausrichtung von DVN informiert werden.
      Dort sprachen Sie auch von einer Umstruckturierung, da der Linzenzhandel kein Perspektiven hergeben würde.
      Nun sagen Sie auf der BK genau das Gegenteil aus. Sie wollen am Lizenzhandel festhalten.
      Was soll man Ihnen, Herr Dauer noch glauben, frage ich Sie???

      Aber noch schwerwiegender ist, das Sie die im N-TV angekündigten
      Perspektiven, die Sie Ihren Aktionären aufzeigen wollten völlig unterlassen haben!

      Wo sind den die inhaltlichen Auskünfte und Aussagen zum Thema
      Zukunftsperspektiven???

      Gibt es plötzlich keine mehr?

      Oder warum sind sie nicht näher auch auf die laufenden Projekte von U.F.O und Red Cliff ( Wolfgang Petersen ) eingegangen. Haben sie nicht begriffen, das die Aktionäre von Advanced Medien genau zu diesen Projekten und deren möglichen Erfolgsaussichten eine Auskunft und Antworten erwartet haben, und das sich dies Kurs relevant auswirken würde???


      Jedem investierten Aktionär wird klar sein, daß die Lage mehr als ernst ist. Und diese Einschätzung der Lage vermitteln Sie, weil Sie entweder nicht in der Lage waren oder sind auch positives Aspekte anzusprechen, oder weil Sie bewußt keine positive Punkte aufzeigen wollten!
      Welche Absicht steckt dbzgl. dahinter???

      Wenn man Ihre Aussagen der Bilanzkonferenz liest, dann braucht man sich über eine positive Zukunft von Advanced Medien keine Gedanken mehr zu verschwenden.
      Da Sie keine persönliche Stellungnahme veröffentlichen halten wir Aktionäre als einen kapitalen Fehler!

      Ihre Aussagen wurden wie folgt veröffentlicht und interpretiert!
      > Für die nächste Zeit sieht man keine Neuausrichtung des Unternehmens vor. Im Klartext: Es wird am Filmrechtehandel festgehalten. obwohl Sie diesen vor wenigen Wochen in Ihrem N-TV Interview NTV für faktisch tot erklärte haben.
      > Es erfolgten keine Aussage zu den Beteiligungen an Red Cliff und UFO,die vor wenigen Wochen als die Zukunfts - Perspektiven dargestellt wurden. Sind diese Perspektiven nicht mehr vorhanden? Gibt es nichts positives über UFO und W.Petersen zu berichten?
      > .... Für 2001 komme es nur darauf an, als börsennotiertes
      Medienunternehmen zu überleben, sagte der am Vortag vom Aufsichtsrat ernannte neue Vorstandssprecher Otto Dauer auf der
      Bilanzpressekonferenz am Dienstag in Frankfurt. Weniger wichtig sei dagegen, ob die Geschäftszahlen des Vorjahres übertroffen würden, er orientiere sich nicht an der Vergangenheit...
      > ....Dauer zufolge sieht die Strategie für 2001 kein neues Geschäftsmodell für Advanced Medien vor. "Wir geben nicht auf, ein Filmrechtehändler zu sein, nur weil der Absatz schwierig ist", sagte der Vorstandssprecher......
      > .... Die Liquiditätslage sei nach der jüngsten Kapitalerhöhung, die rund 28 Mio EUR in die Kassen gespült habe, entschärft. Mittelfristig sei ein Erfolg des Unternehmens allerdings nur mit einem oder mehreren Partnern machbar.....
      > ..... Deshalb stünden in naher Zukunft Zusammenschlüsse oder Akquisitionen von nicht börsennotierten Medienfirmen an. Hierzu gebe es bereits Kontakte mit mindestens fünf Kandidaten. Sofern Advanced Medien erhalten bleibe, habe er keine Probleme mit einer Fusion, sagte Dauer..
      > ..... Laut Geschäftsbericht summieren sich die Verpflichtungen bis zum Jahr 2005ff auf knapp 140 Mio DEM. Dies sei jedoch nur ein theoretischer Wert, da ein Großteil der in den nächsten Jahren geplanten Filmprojekte wahrscheinlich nie realisiert werde, stellte der Vorstandssprecher klar....
      > ..... Zur 51-prozentigen Beteiligung an U.F.O. Productions hieß es, diese stehe aktuell nicht zur Disposition. Wenn sich jedoch eine Verkaufsoption ergeben sollte, werde nicht um jeden Preis daran festgehalten.....
      > ....Zum ersten Quartal 2001 bemerkte Dauer, es sei unspektakulär und "von leichter Lethargie geprägt" verlaufen. Die Zahlen zu den ersten drei Monaten würden "vielleicht im Mai, vielleicht im Juni" veröffentlicht, hieß es weiter. Vom zweiten Quartal erwartet sich der Vorstand einen deutlichen Umsatzschub und setzt alle Hoffnungen auf einen Erfolg des Hollywood-Films "Heartbreakers", der am 24. Mai in die Kinos kommt. An dem Streifen hat sich Advanced Medien via Co-Finanzierung
      eine 20-prozentige Gewinnbeteiligung außerhalb der USA gesichert. Es sei durchaus denkbar, dass die "Heartbreakers"-Einnahmen rund die Hälfte des Jahresumsatzes 2001 ausmachten. Um allein die Kosten dieses Engagements einzuspielen, müsste der Film 680.000 bis 700.000 Leute in die Kinos locken, verriet der Vorstandssprecher....
      > .... Weitere Projekte dieser Größenordnung seien für das laufende Jahr nicht geplant ....


      Herr Dauer!!!
      Wenn man die Auszüge Ihrer gemachten Äußerungen genau durchliest, kann man den Eindruck gewinnen das diese BK schon die Grabrede für DVN war!

      Sie haben es unterlassen ( bewußt / unbewußt???) alle möglichen und machbaren positiven Einschätzungen und Fakten Ihren Aktionären zu präsentieren.
      Ein fataler Fehler Ihrerseits, wie ich meine!
      Man könnte glauben das dies in reiner Absicht geschieht!

      Ihre PR-Strategie war / ist zum Haare raufen!
      Als Verantwortlicher hätte ich eine andere Strategie wählen müssen, es sei denn Sie haben keine Strategie! Sie mögen in ihrem Fach als Banker sehr gut sein, aber Marketing und PR sind für sie wohl eher Fremdworte.
      Ich habe es als absolut enttäuschend empfunden, dass Sie sich so wenig greifbar geäußert haben.
      Zumal es viel positive Ansätze ( z.B. Red Cliff, UFO ) bei DVN gibt, die bei der BK von Ihnen nicht aufklärend und transparent dargestellt wurden!

      Die Streuung von Akqusitions- und Fusionsgerüchte könnte ganz schnell ein weiteres Eigentor werden!

      Sie sollten endlich einmal " Butter bei die Fische geben" wie man bei uns im Norden sagt. Machen Sie endlich eine Kehrtwende und schießen Sie den Ball ins das richtige Tor!
      Ihre fabrizierten Eigentore / Perspektivlosigkeit ödet uns Aktionäre langsam an, und verunsichern uns!

      Wir fordern Sie inständig auf, uns über die in der Pipeline steckenden positiven Dinge zu informieren!

      Wir erwarten von Ihnen, das Sie uns wie versprochen über die
      Zukunftsperspektiven offen und ehrlich aufklären. Dazu gehört, das Sie uns über die derzeitigen Projekte von U.F.O und Red Cliff eingehend informieren.
      Auch wollen wir Ihre Einschätzungen zu den Erfolgsaussichten der
      Filmprojekte erfahren. Hier hüllen Sie sich in absoluten Schweigen. Das muß sich ändern!

      Es sei denn, sie beabsichtigen mit Ihrer behaarlichen Verschwiegenheit ein ganz bestimmtes ( negatives ) Ziel !!!



      An die EMS - Verantwortlichen!
      Sehr geehrter Herr Wirsing, werter Herr Boss!

      Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal an Ihr Antwortschreiben (14.04.2001 ) auf meinen "OFFENEN BRIEF" erinnern ( siehe Anhang! )

      Die von Herrn Boss, auf der BK gemachten Äußerungen, und Ihre Aussagen Herr Wirsing, in Ihrem Anwortschreiben vom 14.04. passen irgendwie nicht ganz zusammen und widersprechen sich.

      > ....Von Seiten des neuen Großaktionärs, der E-M-S New Media AG, Dortmund, hieß es zu einer möglichen Übernahme von Advanced Medien, dies sei ein hochinteressantes Thema. Es tue
      sich derzeit Branche; sie steh vor einer Konsolidierung. E-M-S wäre bereit, sich von ihrem derzeit knapp 25-prozentigen Anteil zu trennen. Allerdings sei auch eine Aufstockung möglich, sofern sich das Geschäftsmodell des neuen Vorstands als tragfähig erweise. Man werde die weitere Entwicklung ganz genau betrachten und gegebenenfalls die bis 2003 gültigen Optionen auf eine
      Erhöhung der Beteiligung auf dann "weit über 40 Prozent" ziehen......
      > ......Eine Entscheidung hängt aber von der weiteren Entwicklung ab und davon, ob ein tragfähiges Geschäftsmodell vorgelegt wird, sagte Boss. E-m-s sei aber auch bereit, seinen Anteil an Advanced wieder abzugeben. "Wir sind offen, in
      jede Richtung zu diskutieren", sagte Boss......

      Ich kann Ihre neuerliche Reaktion auf der BK nur begrenzt nachvollziehen. Ich kann verstehen, das Sie auch an Ihre E-M-S Aktionäre denken müssen ( Ich bin, wie sie ja wissen, auch EMS-Aktionär ). Aber mit Ihrer, auf der DVN - Bilanzkonferenz, gemachten Äußerungen verwirren Sie mich und andere Aktionäre sowohl als EMS- als auch als DVN- Aktionär.

      Was sollen wir denn noch denken oder glauben???
      All die gemachten Aussagen auf der BK, sind das reinste Verwirrspiel!
      Was und wem soll man als Aktionär da noch Glauben schenken???

      Wenn ich mir das Ergebnis der Bilanzkonferenz ansehe, komme ich und viele Altaktionäre ( es bestehen viele persönliche Kontakte per Telefon und eMail ) zu dem Ergebnis, das man diese Konferenz hätte besser nicht abgehalten sollen!
      Diese Konferenz hätte zur Aufklärung, aber nicht zu Verwirrung führen dürfen!
      Unter dem Strich haben die Aussagen von Herrn Boss, aber ganz besonders die Aussagen von Herrn Otto Dauer genau zu dieser Verwirrung und zu einer weiteren Verunsicherung geführt!

      Ich erinnere noch einmal an meinen "Offenen Brief" und an deren Inhalte. Wenn Sie bei Advanced Medien und E-M-S mit Ihrer destruktiven und verwirrenden Informationspolitik so fortfahren, dann müssen Sie sich nicht nur Vorwürfe und Unterstellungen gefallen lassen, sondern sie dürfen sich dann auch nicht wundern, wenn sich die Kurse von DVN und E-M-S nicht positiv
      sondern negativ entwickeln werden!

      Wir Aktionäre erwarten Fakten und Aufklärung zu den Zukunftsperspektiven!

      Diese wurden auf der Bilanzkonferenz nicht eindeutig und nicht klar auf den Tisch gepackt, sondern aus welchen Gründen auch immer verschwiegen. Nun wird es allerhöchste Zeit dies nachzuholen!!!

      Mit freundlichen Grüßen
      D.W....



      Ihr Antwortschreiben auf meinen offenen Brief!

      Lieber Herr W..............,

      hier mein Statement zu Ihrem offenen Brief. . Ich werde versuchen, Sie noch heute dazu anzurufen. Bitte versuchen Sie es doch auch, wenn Sie aufgestanden sind. Ich bin allerdings nur noch heute morgen in Deutschland, fliege dann in die USA.

      Mit freundlichen Grüßen
      e-m-s new media AG

      Werner Wirsing

      Tel. 02 31/ 94 5....
      Fax 02 31/ 94 5....
      www.ems-newmedia.com
      ........[/b]
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 13:49:02
      Beitrag Nr. 55 ()
      Oh WAD, willste die Leute mit kritischem Alibi-Text aus den eigenen Reihen erschlagen, damit sie das eigenständige Denken einstellen? :eek:

      Aber verstehe mich nicht falsch, ich schätze "fundamentale" Anleger:





      Avatar
      schrieb am 06.12.02 13:50:43
      Beitrag Nr. 56 ()
      na mit einer geistreichen antwort hätte ich ehrlich gesagt schon gerechnet.

      tja so kann es gehen wenn man mit floskeln um sich schmeißt, ohne sich vorher zu informieren.

      was lehrt uns das wieder einmal.
      "die Basher sind die Besten, nur nicht unbedingt die Klügsten unter den D....n :kiss:" :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 17:49:09
      Beitrag Nr. 57 ()
      #55 _Aasgeier_
      ..... Aber verstehe mich nicht falsch, ich schätze "fundamentale" Anleger:....


      @ Aasgeier


      Wo Du schon einen Chart hier reinstellst solltest Du zwecks der besseren Vergleichsmöglichkeiten die gesamte Medienbaranche hier reinstellen, damit jeder verstehen kann das es den gesamten Medienmarkt arg in den Keller getrieben worden ist, nicht nur DVN!
      Das interessante dabei ist, das vor allem die vermeindlich „Großen der Medienbranche" erheblich mehr im Kursniveau ( summärisch ) gelitten haben Hier ein paar Beispiele


      [/url]





      Avatar
      schrieb am 06.12.02 17:57:44
      Beitrag Nr. 58 ()
      :confused:

      Stellst hier die Pleitekanditaten der Medienbranche als Vergleich rein?

      So schlimm ist es also mit DVN. :cry:

      Nimm doch mal etwas solides zum Vergleich, aber nicht vom NM. :D
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 18:04:06
      Beitrag Nr. 59 ()
      ...denn der NM ist klinisch tot, genau wie deren Patienten. Und zwei die Du aufgeführt hast, stehen kanpp vor der Liquidation. Unglückliche Argumentation, lieber WAD. :(
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 18:10:57
      Beitrag Nr. 60 ()
      ...oder verläuft Dein Argumentationsstrang nach dem Muster, zwei springen von der Brücke, der dritte springt bald hinterher, und deshalb kaufenswert? :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 18:42:52
      Beitrag Nr. 61 ()
      Du bist schon ein witziger Kauz den man unbedingt "ERNST" nehmen sollte, schmunzel ;):D :laugh:

      Da ich mit einen dümmlichen Kommentar Deinerseitsgerechnet habe, stelle ich Dir mal den medien Index und weitere Medienunternehmen vor...:D :p :D

      Vielleicht machst Du Dir mal die Mühe, und siehst Dir einmal an aus welchen Kursregionen die in "FETT" markierten Medienwerte herkommen ;)


      NEMAX-ALL-SHARE-P.-INDEX (Xetra)



      NEMAX MEDIA+ENT. (PERF.) (Xetra)



      Datum 06.12.2002

      ADVANCED MEDIEN AG O.N.
      Frankfurt 0,16
      0,16 +0,00 +0,00 % 0,15 0,16 0,15 5.405 06. Dez 15:30

      BKN INTERNATIONAL O.N.
      Xetra 0,36
      0,38 -0,02 -5,26 % 0,39 0,39 0,34 52.470

      CINEMEDIA FILM AG
      Xetra 0,75
      0,75 +0,00 +0,00 % 0,75 0,75 0,75 188 06. Dez 13:27

      CONSTANTIN FILM AG O.N.
      Xetra 3,29
      3,40 -0,11 -3,24 % 3,28 3,29 3,28 6.988

      DAS WERK AG O.N.
      Frankfurt 0,15
      0,15 +0,00 +0,00 % 0,15 0,15 0,15 704

      DEAG DT.ENTERTAINM.
      Frankfurt 1,20
      1,24 -0,04 -3,23 % 1,24 1,24 1,20 11.736

      DIGITAL ADVERTISING O.N.
      Frankfurt 0,36 0,36 +0,00 +0,00 % 0,35 0,37 0,35 1.886

      DINO ENTERTAINMENT AG
      Frankfurt 3,95
      4,00 -0,05 -1,25 % 4,00 4,00 3,95 10.200

      E-M-S NEW MEDIA AG
      Hannover 0,42 0,42 +0,00 +0,00 % 0,42 0,42 0,42 0

      EDEL MUSIC AG O.N.
      Frankfurt 0,61
      0,60 +0,01 +1,67 % 0,60 0,61 0,60 363

      EM.TV+MERCHANDI.O.N.
      Xetra 0,94
      0,98 -0,04 -4,08 % 0,98 0,98 0,92 128.880

      F.A.M.E. FILM+MUS.ENT.I.L
      Frankfurt 0,17 0,16 +0,01 +6,25 % 0,16 0,17 0,16 1.300

      H5B5 MEDIA AG O.N.
      Xetra 0,14
      0,14 +0,00 +0,00 % - - - 0

      HELKON MEDIA AG O.N.
      Xetra 0,05
      0,05 +0,00 +0,00 % - - - 0

      HIGHLIGHT CMNCTS DZ 1/10
      Xetra 2,30 2,40 -0,10 -4,17 % 2,38 2,43 2,26 273.092

      IM INTERNATIONALMED. O.N
      Xetra 0,98
      1,00 -0,02 -2,00 % 1,00 1,00 0,93 19.456

      IN-MOTION AG
      Frankfurt 1,25
      1,22 +0,03 +2,46 % 1,22 1,25 1,15 2.162

      INTERTAINMENT O.N.
      Xetra 3,10
      3,22 -0,12 -3,73 % 3,00 3,10 3,00 14.779

      JACK WHITE PRODUCT.AG
      Frankfurt 2,60
      2,65 -0,05 -1,89 % 2,60 2,60 2,60 5.460

      KINOWELT MEDIEN O.N.
      Xetra 0,24
      0,28 -0,04 -14,29 % 0,24 0,24 0,24 24

      MME O.N.
      Xetra 0,50 0,57 -0,07 -12,28 % 0,50 0,50 0,50 108.549

      NEUE SENTIM.FILM O.N.
      Xetra 1,08
      1,22 -0,14 -11,48 % 1,14 1,14 1,02 8.271

      ODEON FILM AG O.N.
      Frankfurt 2,24 2,20 +0,04 +1,82 % 2,20 2,24 2,20 1.120

      SENATOR ENTERTAINMENT AG
      Xetra 0,45
      0,44 +0,01 +2,27 % 0,44 0,47 0,44 7.697

      TV-LOONLAND O.N.
      Xetra 1,53
      1,53 +0,00 +0,00 % 1,53 1,53 1,53 421

      VIVA MEDIA NA O.N.
      Frankfurt 5,60
      5,65 -0,05 -0,88 % 5,65 5,65 5,55 6.363

      WIGE MEDIA AG O.N.
      Xetra 0,78 0,71 +0,07 +9,86 % 0,78 0,78 0,78 780


      ===================================================================


      zum Vergleich am 17-05-2000 21:51

      Qulle: http://www.arando.de/forum/showthread.php4?s=&threadid=1722


      Intertainment 110,50

      BKN 67,80

      EM.TV 79,70

      Brainpool 103,00

      Dino 44,00 [/b

      IM International Media 36,90

      Constantin Film 60,00

      Das Werk 41,00

      Kinowelt 59,50[/b

      Swing 19,50

      SENATOR 103,60

      RTV 50,40

      Helkon 32,50

      CineMedia 36,00

      TV Loonland 136,00

      Team Com. 11,00

      Dt. Entertainment 26,50

      Splendid 34,50

      Odeon 22,50

      Advanced Medien 10,70

      H5B5 35,00

      edel music 26,20

      Jack White 30,50
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 19:10:32
      Beitrag Nr. 62 ()
      danke für die auflistung, sieht gut aus.

      aber du verstehst es nicht. was bringt ein vergleich unter vielen toten? :confused:

      kennst du keine medienwerte aus anderen segmenten als des NM? :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 19:22:59
      Beitrag Nr. 63 ()
      NEMAX


      Ebenso wie der DAX ist der NEMAX ein Aktienindex. Er beinhaltet nur Wertpapiere eines bestimmten Marktsegmentes. Dabei handelt es sich um den am 10. März 1997 eingeführten so genannten Neuen Markt. Dessen Zielgruppe waren kleine und mittlere, innovative Wachstumsunternehmen. Dabei handelte es sich vor allem um die New Economy. Kennzeichen des Neuen Marktes ist die große Transparenz der Unternehmen gegenüber den Anlegern. Er wird zudem aktiv von der Deutschen Börse vermarktet und ist europaweit vernetzt.

      Um in den NEMAX aufgenommen zu werden, muss ein Unternehmen mindestens ein Jahr und sollte nicht länger als drei Jahre bestehen. Bei der Emission müssen mindestens 100.000 Aktien mit einem Volumen von mindestens fünf Millionen Euro ausgegeben werden. Mindestens 15 Prozent, möglichst aber mehr als 25 Prozent der Aktien müssen frei handelbar sein. Die Haltepflicht für Altaktionäre liegt bei mindestens sechs Monaten. Den jungen Unternehmen soll der Neue Markt die Möglichkeit bieten, notwendiges Eigenkapital kostengünstig aufzunehmen. Für den herkömmlichen Markt waren ihre Bilanzsummen oft zu gering.

      Zu unterscheiden sind der am 1.Juli 1999 gestartete NEMAX 50, der die fünfzig größten Wachstumswerte enthält, und der NEMAX All Share, der alle am Neuen Markt gehandelten Aktien beinhaltet. In Zeiten des Aktienbooms entwickelten sich der Neue Markt und der NEMAX besonders schnell. Gestartet war der Neue Markt im März 1997 mit dem neuen Unternehmen Mobilcom und dem Ingenieurdienstleister Bertrandt. Genau drei Jahre nach seiner Gründung erlebte der NEMAX All Share mit 8546 Punkten sein Allzeithoch am 10.März 2000. Gleichzeitig lag der NEMAX 50 bei 9665 Punkten. Notiert waren zu dieser Zeit 229 Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von insgesamt 234,25 Milliarden Euro. Danach begann die Talfahrt der teilweise völlig überbewerteten Aktienkurse. Unternehmenspleiten und Skandale erschütterten das Vertrauen der Anleger nachhaltig. Der NEMAX All Share rutschte im September 2002 auf unter 400 Punkte, der NEMAX 50 auf unter 375 Punkte. Am 26.September 2002 kündigte die Deutsche Börse AG an, dass der Neue Markt spätestens Ende 2003 eingestellt wird. Dann wird auch der NEMAX bedeutungslos. :cry:


      Dann kommen auch meine Konkurrenten, die Hyänen.
      :cry:

      Avatar
      schrieb am 07.12.02 00:21:57
      Beitrag Nr. 64 ()
      #62

      fällt dir nix neues ein?
      sind die die arumente ausgegangen?
      oder suchst du nach neuen argumenten?

      übrigens!
      ...totgesagte leben länger, und unter den toten wird es auch überlebende geben!...


      solltest dir zu weihnachten ein buch von andre kostolany schenken lassen. wenn einer die böresnweisheit mit dem löffel gefressen hat, dann er. und da dürftest auch du noch von lernen können!


      Und mit folgendem Zitat von ihm verabschiede ich mich ins Weekend. ;)


      " EINE SCHLECHTE, ABER WAHRE NACHRICHT IST MIR IMMER NOCH LIEBER ALS EINE GUTE, ABER FALSCHE.
      BEI DER ERSTEN WEISS ICH, WORAN ICH BIN,
      DIE ZWEITE KANN MICH IRRE FÜHREN. "


      ISBN 3-430-15626-2
      Kostolanys großes Börsenseminar
      Seite 266
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 07:47:33
      Beitrag Nr. 65 ()
      es gibt einen Unterschied zu den "anderen"....Der Vorstand arbeitet seriös und das Wichtigste...während Dauer den Saustall ausgemistet hat, den die Vorgänger hinterlassen haben und eine klare Strategie (Zurückhaltung und Sanierung) in den vergangenen 18 Monaten hatte, wurschteln die meisten "anderen" immer noch vor sich hin. Dauer hat den LAden im Griff und muss nur noch die Partnergespräche abschließend zum Erfolg bringen. Und dass wird er auch noch. Da kann auch ein Jovy weiter in die Trickkiste greifen. Früher oder später wird der dort landen, wo er hingehört...siehe Threadüberschrift.:lick:
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 13:10:07
      Beitrag Nr. 66 ()
      o.k. WAD,

      ich gebs auf, scheinbar willst du nur faule tomaten mit faulen tomaten vergleichen. schade. :cry:
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 14:04:01
      Beitrag Nr. 67 ()
      #66 _Aasgeier_

      schmunzel:)

      nee nee mein lieber, das siest du vielleicht aus deiner sichtweise so.
      ich sehe das etwas differenzierte

      " LIEBER BLAUÄUGIG ALS BLIND "

      (Du blind, ich blauäugig!
      was heissen soll, ich kann noch was sehen und erkennen, grins )
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 14:10:20
      Beitrag Nr. 68 ()
      @Aasnase,nur weil du aus dem Rahmen fällst warst du vorher nicht unbedingt im Bilde ! :p
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 15:20:17
      Beitrag Nr. 69 ()
      Ob nachfolgende User regestrierte User sind?
      Wenn nicht, warum haben sie sich nicht registrieren lassen?
      Dafür wird es sicherlich berechtigte Gründe geben!


      Durlacher
      BremerStadtmusikant
      Nannsen
      _Aasgeier_
      Reineschadenfreude
      ....etc.....


      Siehe # 40

      Und nun lasse ich mal Basher, Basher sein.
      Soll sich der Kindergarten mal richtig austoben.
      Vielleicht sind sie dann ja ein wenig zufriedener und
      können Nachts wieder gut schlafen ;):D
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 18:02:40
      Beitrag Nr. 70 ()
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…

      #12

      na nun weiß ich wenigstens warum Durli heute nicht seinen besten tag hat....
      ECHT SÜNDE!
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 22:25:52
      Beitrag Nr. 71 ()
      @Mr.troublemaker,this kind of men are waiting for you!
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 15:39:31
      Beitrag Nr. 72 ()
      Wann isses denn soweit???




      :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 16:07:13
      Beitrag Nr. 73 ()



      und damit du dich schon mal einlesen kannst:


      HAUSORDNUNG
      Strafanstalt



      gestützt auf die §§ 107 und 108
      der Justizvollzugsverordnung vom 24. Oktober 2001
      (Ausgabe Januar 2003)

      - 2 -

      STICHWORTVERZEICHNIS § in der Hausordnung § in der Justizvollzugsverordnung

      Adressen Anhang
      AIDS-Prävention 38
      Arbeit 9, 12ff., 16f. 86, 87, 112, 113, 123, 125
      Arzt- und Zahnarztdienst 37ff. 81, 90, 92, 127
      Bargeld, Barauszahlung 3, 18f., 23 84, 101, 113, 125, 135, 140
      Beschwerde 64
      Besuch 46ff. 99ff., 116f., 131, 135, 137, 141
      Briefverkehr 44 97, 115, 129, 141
      Bücher / Bibliothek 28f. 96, 141
      Computer und Zubehör 33f.
      Disziplinarwesen 63 45, 47, 52, 82, 133ff., 143ff.
      Effekten 3, 7, 23f. 82ff., 129, 131, 136
      Einkauf 53 140f.
      Eintritt, Eintrittsabteilung 2ff., 10, 33, 42 77, 80, 84, 113, 125
      Fernsehen 32 96
      Freizeitbeschäftigung 25
      Gaben und (Geld-)Geschenke 52
      Guthaben 7, 17 84, 89, 113, 125
      Hausbrief 3, 29, 53
      Kleidung 4, 7, 24 82
      Konto, Kontostand 20 84, 113, 125
      Psycholog. / Psychiatr. Betreuung 37 9, 92
      Radio, andere Tonwiedergabegeräte 30f. 96
      Rauchen 41 141
      Rechtsgeschäfte unter Gefangenen 11 75
      Rechtsmittel 65 72, 144
      Reservekonto 3, 17ff., 52, 62
      Schule 15
      Seelsorge 43 10ff., 95
      Sozialdienst 42 8, 10ff, 62, 114, 128
      Sperrkonto 17f., 52, 62
      Sportliche Betätigung 26
      Telefonverkehr 45 98, 103, 115, 130
      Unterbringung 5 77, 83f., 111, 121
      Urlaub 12, 19, 55ff. 44, 49, 52, 55, 99, 134ff., 141
      Vollzugsplan 12 77ff.
      Wäsche 4, 7, 24
      Zeitungen und Zeitschriften 29 96, 141
      Zellenausrüstung, Zellenordnung 6f., 21, 23 83, 141

      - 3 -

      Vorbemerkung
      Sie sind neu in unseren Betrieb eingetreten. Im Interesse aller Gefangenen
      müssen gewisse Grundregeln eingehalten werden. Wir setzen daher voraus,
      dass Sie diese Hausordnung lesen und sich daran sowie an die Weisungen des
      Personals halten. Sie gehen davon aus, vom Personal und von den
      Mitgefangenen korrekt und anständig behandelt zu werden. Denken Sie daran,
      dass das Gleiche auch von Ihnen erwartet wird.

      I. Geltungsbereich

      Geltungsbereich
      dieser Hausordnung
      § 1. Diese Hausordnung gilt für die Gefangenen im geschlossenen Vollzug
      (Normal- und Spezialvollzug) der Strafanstalt Pöschwies.
      Sie ist für die Insassen des Hauses Lägern anwendbar, soweit dessen
      besondere Hausordnung keine abweichenden Vorschriften enthält.

      II. Eintritt und Entlassung

      Eintritt
      a) Datenerfassung
      § 2. Beim Eintritt in die Strafanstalt werden die erforderlichen Angaben zur
      Person des Gefangenen festgehalten, und er wird fotografiert, sofern der Anstalt
      nicht bereits Fotografien jüngeren Datums zur Verfügung stehen.
      b) Effekten, Bargeld § 3. Beim Eintritt hat der Gefangene sämtliche Effekten zur Kontrolle
      vorzulegen.
      Über abgenommene Gegenstände sowie dem Gefangenen zum
      persönlichen Gebrauch überlassene Gegenstände wird ein Effektenverzeichnis
      erstellt, dessen Richtigkeit der Gefangene unterschriftlich bestätigt.
      Grössere Gepäckstücke können nach summarischer Kontrolle ohne
      Inventarisierung des Inhaltes in das Effektenverzeichnis aufgenommen werden.
      Spätere Änderungen im Bestand der Effekten sind laufend nachzutragen.
      Will der Gefangene später weitere Effekten in die Zelle mitnehmen oder
      solche aus der Anstalt entfernen, hat er dies mit einem Hausbrief zu verlangen.
      Das beim Eintritt vorhandene Bargeld wird je zur Hälfte dem Sperr- und dem
      Reservekonto gut geschrieben. Bei besonders kleinen oder sehr grossen
      Beträgen kann die Anstaltsdirektion eine andere Aufteilung anordnen.
      c) Anstaltskleider,
      Kontrollnummer
      § 4. Beim Eintritt werden dem Gefangenen Kleider, Wäsche und Schuhe
      abgegeben sowie eine Kontrollnummer zugeteilt.
      d) Unterbringung
      nach Eintritt
      § 5. Dem Gefangenen wird eine Zelle zugewiesen. Er hat unterschriftlich zu
      bestätigen, dass er die Zelle in sauberem und gutem Zustand sowie mit
      vollständigem Mobiliar übernimmt.
      Neu eintretende Gefangene werden in der Regel auf der Eintrittsabteilung
      untergebracht, bis der Vollzugsplan erstellt ist.
      Die Aufenthaltsdauer auf der Eintrittsabteilung soll in der Regel zwei Monate
      nicht übersteigen.
      Austritt § 6. Die Zelle ist gereinigt und in korrektem Zustand abzugeben.

      - 4 -

      a) Zelleninventar Das Inventar wird kontrolliert. Sofern zuvor defekte oder fehlende
      Gegenstände nicht gemeldet worden sind, wird angenommen, dass für das
      Fehlen oder die Beschädigung der Gefangene verantwortlich ist. In diesem Falle
      werden ihm die fehlenden oder defekten Gegenstände verrechnet.
      Der Gefangene ist verpflichtet, seine privaten Gegenstände mitzunehmen
      oder deren Entsorgungskosten zu tragen.
      b) Effekten, Guthaben § 7. Die eingelagerten Effekten werden mit dem Gefangenen kontrolliert. Er
      hat die vollständige Übernahme unterschriftlich zu bestätigen.
      Die von der Anstalt erhaltenen Kleider, Wäschestücke, Schuhe und anderen
      Gegenstände sind abzugeben.
      Bei Gefangenen, die ausgeschafft werden, wird nach der Kontrolle das
      gewichtsmässig erlaubte Reisegepäck einschliesslich Toilettenartikeln
      festgelegt. Die übrigen Effekten werden vor der Ausschaffung per Luftfracht
      spediert, wenn der Gefangene die anfallenden Kosten übernimmt. Will er dies
      nicht, wird gemäss § 84 Abs. 4 der Justizvollzugsverordnung vorgegangen.
      Das Guthaben des Gefangenen wird festgestellt und allfällige Kosten für
      Zellenbeschädigungen und fehlendes Material in Abzug gebracht. Der
      Gefangene hat die Richtigkeit der Abrechnung unterschriftlich zu bestätigen.
      Bedingte oder
      probeweise
      Entlassung
      § 8. Dem Gefangenen wird nach Möglichkeit fünf Monate vor dem Termin
      der bedingten oder probeweisen Entlassung von der Kanzlei das entsprechende
      Gesuchsformular abgegeben, das er auszufüllen und an die Kanzlei zu
      retournieren hat.
      Das ausgefüllte Gesuch wird mit der Stellungnahme der Anstaltsdirektion an
      die einweisende Behörde weitergeleitet.

      III. Kontakte innerhalb der Anstalt

      Kontakt mit
      Anstaltsstellen
      § 9. Will ein Gefangener mit einer Stelle der Anstalt Kontakt aufnehmen, hat
      er dies mit Begründung schriftlich zu melden oder in dringenden Fällen mündlich
      über die vorgesetzte Stelle (Gruppenbetreuer, Meister, Sozialdienst) ausrichten
      zu lassen. Er wird darauf zu der notwendigen Besprechung gerufen.
      Es ist den Gefangenen untersagt, ohne Aufforderung in den Büros
      vorzusprechen oder vom Arbeitsplatz telefonisch Kontakt aufzuneh- men.
      Im Zweifelsfall ist der Gruppenbetreuer für den Gefangenen Anlaufstelle für
      Auskünfte und Hilfestellung.
      Kontakt unter den
      Gefangenen
      § 10. Es ist den Gefangenen untersagt, für die Kontaktaufnahme mit anderen
      Gefangenen den Arbeitsplatz oder das ihnen zugewiesene Gebiet der Anstalt zu
      verlassen.
      Den Gefangenen auf der Eintrittsabteilung ist es untersagt, fremde
      Stockwerke aufzusuchen sowie Gespräche mit nicht auf der Eintrittsabteilung
      untergebrachten Gefangenen zu führen.
      In begründeten Ausnahmefällen kann die Anstaltsdirektion den mündlichen
      Kontakt zwischen den Gefangenen einschränken. Schriftlicher Kontakt ist nur
      über die für die Briefzensur zuständige Stelle erlaubt.
      Den Gefangenen wird empfohlen, bei der Erörterung persönlicher
      Angelegenheiten mit Mitgefangenen Zurückhaltung zu üben und insbesondere
      darauf zu verzichten, die Adressen von Verwandten und Bekannten anzugeben.
      Rechtsgeschäfte
      unter Gefangenen
      § 11. Rechtsgeschäfte unter Gefangenen, wie beispielsweise Kauf, Tausch,
      Schenkung, Ausleihe von Gegenständen und Gewährung von Darlehen, sind
      t t

      - 5 -

      untersagt.
      Die Anstaltsdirektion kann Ausnahmen gestatten, wenn dies im Interesse
      aller Beteiligten liegt.

      IV. Vollzugsplan und Qualifikation

      Beurteilung von
      Verhalten und
      Arbeitsleistung
      § 12. Das Verhalten des Gefangenen wird in der Abteilung, in der er
      untergebracht ist, regelmässig beurteilt. Am Arbeitsplatz erfolgt monatlich eine
      Leistungsbewertung, welche die Grundlage für die Festsetzung der
      Arbeitsentschädigung bildet. Ändert sich die Beurteilung des Verhaltens
      und/oder der Leistung, wird sie mit dem Gefangenen besprochen.
      Die beiden Beurteilungen werden bei Entscheidungen im Rahmen des
      Vollzugsplanes wie beispielsweise über Beurlaubung, anstaltsinterne Verlegung,
      Versetzung in eine offen geführte Anstalt oder Zulassung zur Halbfreiheit sowie
      für die Stellungnahme zu Gesuchen um bedingte Entlassung berücksichtigt.

      V. Arbeit, Ausbildung und Verdienst 1

      Arbeitszuweisung,
      Ausbildung
      § 13. Die Gefangenen sind verpflichtet, die ihnen zugewiesene Arbeit zu
      verrichten.
      Wenn die Dauer der Strafe oder Massnahme dafür ausreicht, wird den
      Gefangenen bei Eignung und genügenden schulischen Voraussetzungen im
      Rahmen der vorhandenen Ausbildungsplätze die Möglichkeit einer Berufslehre
      oder -anlehre geboten.
      Arbeitszeiten,
      Arbeitsort
      § 14. Die Arbeitszeit wird nach den Bedürfnissen der Betriebe und
      Abteilungen von der Anstaltsdirektion festgelegt.
      Ist aus betrieblichen Gründen Mehrarbeit notwendig, so wird diese zusätzlich
      abgegolten.
      Schule § 15. Die Strafanstalt verfügt über eine anstaltsinterne Schule. Wo das
      Fächerangebot der internen Schule nicht ausreicht, wird nach Möglichkeit der
      Selbstunterricht gefördert.
      Arbeitsentschädi-
      gung
      § 16. Die Bemessung des Arbeitsverdienstes erfolgt unter Berücksichtigung
      der Anforderungen für die zugewiesene Arbeit, der Arbeitsleistung des
      Gefangenen im Verhältnis zu seiner Leistungsfähigkeit und seines Verhaltens.
      Der Arbeitsverdienst wird mindestens einmal monatlich auf den Konten des
      Gefangenen gut geschrieben.
      Minimum und Maximum des Arbeitsverdienstes richten sich nach den
      Richtlinien der Ostschweizerischen Strafvollzugskommission.
      Die Anstaltsdirektion erlässt die nötigen Vorschriften über die Auszahlung
      und Verwendung des Arbeitsverdienstes.
      Verwendung des
      Guthabens
      § 17. In der Regel die Hälfte des Arbeitsverdienstes wird auf ein Sperrkonto
      gut geschrieben. Das Guthaben auf dem Sperrkonto wird verzinst. Der Zinssatz
      1 1Gemäss den Richtlinien der Ostschweizerischen Strafvollzugskommission für die Bemessung des Verdienstanteils an die Insassen
      der ostschweizerischen Vollzugsanstalten.
      - 6 -
      entspricht demjenigen der Zürcher Kantonalbank für Sparkonten.
      Der nicht auf das Sperrkonto gutgeschriebene Teil der Arbeitsentschädigung
      wird dem Gefangenen monatlich bis zum Maximalbetrag von Fr. 250.-- bar
      ausbezahlt. Von diesem Betrag werden die Telefonspesen vorab abgezogen.
      Der nach Abzug für das Sperrkonto und der Barauszahlung verbleibende
      Rest des Arbeitsverdienstes wird dem Gefangenen auf dem Reservekonto gut
      geschrieben und ebenfalls verzinst.
      Deckung von
      Schäden
      § 18. Der Gefangene hat für vorsätzlich und grobfahrlässig verursachte
      Schäden an Personen und Sachen in angemessenem Umfang aufzukommen.
      Reichen Bargeld und Reservekonto dafür nicht aus, bestimmt die
      Anstaltsdirektion, ob bis zur Schadensdeckung die Barauszahlung gekürzt oder
      in vertretbarem Umfang das Sperrkonto des Gefangenen beansprucht wird.
      Besitz von Bargeld § 19. Die Gefangenen dürfen nicht mehr Bargeld als Fr. 320.-- besitzen.
      Mehrbeträge sind sofort und unaufgefordert - bei Urlaubsrückkehr dem
      Kontrollorgan, bei der monatlichen Auszahlung dem auszahlenden Angestellten -
      gegen Quittung abzuliefern und werden dem Reservekonto gutgeschrieben.
      Bei der Rückkehr vom Urlaub findet § 62 Abs. 2 der Hausordnung
      Anwendung.
      Nicht abgelieferte Mehrbeträge werden dem Gefangenen abgenommen,
      einem separaten Konto gutgeschrieben und dem Gefangenen erst bei der
      Entlassung ausbezahlt. Der Gefangene wird diszipliniert.
      Von aussen eingehende Beträge werden bis zu einer Summe von Fr. 50.--
      dem Reservekonto gutgeschrieben; bei höheren Beträgen erfolgt die Gutschrift
      je zur Hälfte auf dem Sperr- und dem Reservekonto.
      Auskunft über
      Kontostände
      § 20. Die Gefangenen erhalten auf Verlangen einmal monatlich vom
      Gruppenbetreuer schriftlich Auskunft über den Stand ihrer Konten.

      VI. Hausdienst

      Zellenordnung § 21. Jeder Gefangene hat seine Zelle sauber zu halten und ist für die
      Einhaltung der Ordnung in der Zelle sowie den sachgerechten Gebrauch des
      Inventars verantwortlich.
      Brand- und
      Unfallverhütung
      § 22. In der Zelle und am Arbeitsplatz haben sich die Gefangenen so zu
      verhalten, dass Brände und Unfälle vermieden werden.
      Schutz des
      Eigentums
      § 23. Mit Ausnahme der von der Anstalt verwahrten Effekten sind die
      Gefangenen selbst für ihr persönliches Eigentum, insbesondere ihr Bargeld, und
      die von der Anstalt erhaltenen Gegenstände verantwortlich. Im Fluchtfall erlischt
      diese Verantwortung erst mit der Aufnahme des Inventars.
      Die Anstalt haftet nur für den Verlust von Eigentum der Gefangenen, wenn
      dieser auf ein Fehlverhalten ihrer Mitarbeitenden zurückgeht.
      Zum Schutze vor Verlusten und Diebstählen wird den Gefangenen
      empfohlen, die Zellentüre beim Verlassen der Zelle immer abzuschliessen und
      nur Unentbehrliches auf sich zu tragen.
      Kleider und Schuhe § 24. Die Gefangenen tragen die von der Strafanstalt abgegebenen Kleider,
      Wäsche und Schuhe.
      - 7 -
      Die Gefangenen sind für die Sauberkeit ihrer Kleidung selbst verantwortlich.
      Eigenmächtige Abänderungen der abgegebenen Schuhe und Bekleidung sind
      nicht zulässig. Im Falle der Zuwiderhandlung werden die notwendigen Ersatzoder
      Reparaturkosten dem Gefangenen belastet.
      Die Anstaltsdirektion erlässt ergänzende Vorschriften über Abgabe,
      Verwendung und Austausch von Bekleidung und Schuhen sowie über Wäsche
      und Reinigung.

      VII. Freizeitgestaltung

      Freizeitbe-
      schäftigung
      § 25. Das Angebot an Freizeitbeschäftigungen steht allen Gefangenen des
      Normalvollzuges offen. Die Anstaltsdirektion regelt die Zulassung von
      Gefangenen im Spezialvollzug.
      Steht nur eine beschränkte Anzahl von Plätzen zur Verfügung, kann
      Gefangenen, die in einer Lehre oder Anlehre stehen, der Vorrang gegeben
      werden. Überzählige Interessenten werden auf eine Warteliste gesetzt.
      Die Anstaltsdirektion kann anordnen, dass die Gefangenen für spezielle
      Freizeitkurse einen angemessenen Beitrag zur Kostendeckung zu entrichten
      haben.
      Die Gefangenen werden rechtzeitig über die vorgesehenen
      Freizeitbeschäftigungen orientiert, wobei auf Voraussetzungen und
      zahlenmässige Beschränkungen hingewiesen und die Stelle bezeichnet wird, bei
      der die Anmeldung zu erfolgen hat.
      Sport § 26. Den Gefangenen wird Gelegenheit zu regelmässiger sportlicher
      Betätigung geboten.
      Veranstaltungen § 27. In der Strafanstalt werden für die Gefangenen des Normalvollzuges
      regelmässig Veranstaltungen unterhaltender oder weiterbildender Art
      durchgeführt.
      Die Anstaltsdirektion regelt die Teilnahme von Gefangenen im
      Spezialvollzug.
      Bibliothek § 28. Die Strafanstalt unterhält eine Bibliothek, die neben unterhaltender
      Literatur und Zeitschriften insbesondere Fachliteratur und Lehrmittel sowie
      andere Medien umfasst. Sie wird auf aktuellem Stand gehalten und trägt den
      Muttersprachen der Gefangenen nach Möglichkeit Rechnung.
      Die Ausleihe von Büchern erfolgt mittels Bestellzettel anhand eines in der
      Wohngruppe aufliegenden Kataloges.
      Für die Ausleihe wird je nachdem ein Depot und/oder eine monatliche
      Leihgebühr erhoben. Das Depot wird bei der Rückgabe zurückerstattet, sofern
      sich die Leihgabe in einwandfreiem Zustand befindet. Für vorsätzliche und
      grobfahrlässige Beschädigung der ausgeliehenen Gegenstände hat der
      verantwortliche Gefangene aufzukommen.
      Über die weitere Benützung der Bibliothek gibt ein separates Merkblatt
      Auskunft.
      Anschaffung von
      Büchern und
      Abonnements für
      Zeitungen und
      § 29. Bücher, Lehrmittel und Fachliteratur können mit einem Hausbrief über
      die Bibliothek auch gekauft werden. Gängige Zeitschriften sowie Zeitungen
      können über die Bibliothek abonniert werden.
      - 8 -
      Zeitschriften Zeitungen und Zeitschriften sind den Gefangenen vom Verlag oder einer
      Zeitungsagentur zuzusenden. Sie werden bei Versetzung oder Strafende nicht
      nachgesandt.
      Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, die die Anstaltssicherheit gefährden,
      deren Inhalt gesetzlichen Bestimmungen widerspricht oder die gegen den Zweck
      des Vollzuges verstossen, werden nicht zugelassen. Die Zulassung wird auch
      verweigert, wenn Art oder Umfang die erforderliche Kontrolle verunmöglichen
      oder übermässig erschweren.
      Radioapparate § 30. Den Gefangenen ist der Besitz eines Radioapparates in der Zelle
      gestattet. Unzulässig sind Geräte, mit denen nicht öffentlicher Funkverkehr
      abgehört werden kann.
      Der Radioapparat darf nur in Zimmerlautstärke betrieben werden.
      Andere Tonwieder-
      gabegeräte
      § 31. Den Gefangenen ist mit Zustimmung der Anstaltsdirektion der Besitz
      von anderen Tonwiedergabegeräten in der Zelle gestattet.
      Die Zulassung kann für einzelne Abteilungen oder Gruppen eingeschränkt
      oder untersagt werden. Art und Zahl solcher Geräte können eingeschränkt
      werden, wenn Sicherheit oder Anstaltsordnung dies erfordern.
      Für die Beschaffung von Tonträgern sind die Vorschriften über Bücher und
      Zeitschriften sinngemäss anwendbar.
      Fernsehgeräte § 32. Die Gefangenen können von der Strafanstalt ein Fernsehgerät für die
      Verwendung in der Zelle mieten. Die Kosten betragen Fr. 20.-- pro Monat und
      werden dem Gefangenen belastet.
      Der Betrieb anderer Fernsehgeräte und eigener Antennenanlagen ist nicht
      gestattet.
      Mit der Miete des Fernsehgerätes erklärt sich der Gefangene einverstanden,
      dass er Reparatur- und Ersatzkosten bei von ihm verursachten Beschädigungen
      am gemieteten Gerät zu tragen hat. Bei der Übernahme des Gerätes sind
      allfällige Schäden unverzüglich zu melden, da sonst davon ausgegangen wird,
      dass diese durch den Gefangenen verursacht worden sind. Bei unverschuldeten
      Schäden, die eine Reparatur erfordern, wird - sofern vorhanden - ein Ersatzgerät
      zur Verfügung gestellt.
      Das Fernsehgerät darf nur in Zimmerlautstärke betrieben werden.
      Am Fernsehgerät und an den Hausinstallationen (z.B. Antenne) sind ausser
      der normalen Bedienung keine Eingriffe, Manipulationen oder eigene
      Installationen gestattet.
      Computer und Geräte
      für Tele-
      kommunikation
      a) Besitz und Erwerb
      § 33. Die Anstaltsdirektion gestattet den Gefangenen den Besitz von
      Personalcomputern samt Zubehör, soweit Art, Zahl und Umfang der Geräte
      Sicherheit und Anstaltsordnung nicht gefährden. Die Anschaffung der Geräte hat
      auf eigene Kosten zu erfolgen.
      Die Aushändigung von Geräten, die beim Eintritt im Besitz des Gefangenen
      sind, wird von einer fachmännischen Kontrolle hinsichtlich Anstaltssicherheit und
      Fluchthilfe abhängig gemacht.
      Für den Erwerb und die Ausleihe von Datenträgern sind die Vorschriften über
      Bücher und Zeitschriften sinngemäss anwendbar.
      Der Besitz von Geräten für die Telekommunikation, von entsprechenden
      Peripheriegeräten zu Computern und von Computern mit entsprechender
      Ausstattung ist nicht gestattet.
      b) Kontrollen § 34. Die Strafanstalt ist berechtigt, Programme und Datenbestand der
      - 9 -
      abgegebenen Computer jederzeit zu kontrollieren und dort Programme zur
      Kontrolle zu installieren.
      Die Chiffrierung von Dateien ist unzulässig; ein Passwortschutz für
      Betriebssystem oder Software darf nur verwendet werden, wenn das Passwort
      vorgängig der von der Anstaltsdirektion dafür bezeichneten Stelle mitgeteilt wird.
      Bei Verstössen gegen diese Vorschrift erlischt die Bewilligung zum Besitz
      eines Computers, und das Gerät samt Zubehör wird zu den Effekten des
      Gefangenen gelegt.
      c) Ergänzende
      Vorschriften
      § 35. Die Anstaltsdirektion erlässt ein Reglement, welches namentlich
      folgende Punkte regelt:
      a. Zulässige Hard- und Software;
      b. Bewilligungs- und Kontrollwesen;
      c. Ausleihe, Weitergabe und Verkauf von Hard- und Software an Mitinsassen;
      d. Sanktionierung bei Missbrauch.
      Der Gefangene hat vor Aushändigung des Gerätes unterschriftlich zu
      bestätigen, dass er von diesem Reglement und davon Kenntnis genommen hat,
      dass ihm bei Zuwiderhandlung die den Vorschriften widersprechende Soft- und
      Hardware oder das ganze Gerät entzogen werden kann.
      Gemeinsame
      Bestimmung für
      elektrische und
      elektronische Geräte
      § 36. Bei Missbrauch von elektrischen und elektronischen Geräten kann die
      entsprechende Bewilligung entzogen werden. Aus Sicherheitsgründen kann die
      Beschaffung des Gerätes durch die Anstalt zu Lasten des Gefangenen verlangt
      werden.

      VIII. Gesundheitspflege, Hygiene, Seelsorge und
      fürsorgerische Betreuung

      Ärztliche Betreuung § 37. Eintretende Gefangene werden innerhalb einer Woche von der
      Anstaltsärztin oder vom Anstaltsarzt untersucht. Vor der Entlassung erfolgt eine
      Austrittsuntersuchung.
      Während des Vollzuges können sich die Gefangenen bei Erkrankung oder
      anderen gesundheitlichen Problemen für die regelmässige Sprechstunde der
      Anstaltsärztin oder des Anstaltsarztes oder jene des Psychiatrisch-
      Psychologischen Dienstes melden. Gefangene, die sich für die Sprechstunde
      gemeldet haben, werden gerufen, wenn sie an der Reihe sind.
      In dringenden Fällen sorgen die Mitarbeitenden des Arztdienstes oder jede
      und jeder andere Angestellte für erste Hilfe und verständigen die Anstaltsärztin
      oder den Anstaltsarzt.
      AIDS-Prävention § 38. Zur AIDS-Prävention werden den Gefangenen unentgeltlich
      Präservative zur Verfügung gestellt.
      Für Auskünfte im Zusammenhang mit HIV, AIDS, Hepatitis oder anderen
      Krankheiten können sich die Gefangenen an die Anstaltsärztin oder den
      Anstaltsarzt bzw. die Mitarbeitenden des Pflegedienstes wenden. Diese
      Personen sind an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.
      Behandlungs- kosten
      in speziellen Fällen
      § 39. Die wegen absichtlich verursachten Krankheiten oder Verletzungen
      entstehenden Behandlungskosten werden dem betreffenden Gefangenen in
      angemessenem Umfang belastet.
      Zahnbehand- lungen § 40. Die Zahnbehandlung der Gefangenen erfolgt in der Strafanstalt. Die
      Gefangenen haben sich für die Behandlung anzumelden
      - 10 -
      Gefangenen haben sich für die Behandlung anzumelden.
      Zahnärztliche Arbeiten, die während des Vollzuges nicht notwendig sind,
      werden vorgenommen, wenn die Kostentragung geregelt ist und wenn die
      Belastung der Zahnärztin oder des Zahnarztes dies erlaubt.
      Rauchen § 41. In den Essräumen ist das Rauchen untersagt. Im Übrigen legt die
      Anstaltsdirektion fest, in welchen Zonen geraucht werden darf.
      Für Raucherabfälle (Zigarettenstummel, leere Zigarettenpackungen etc.) sind
      die dafür vorgesehenen Aschenbecher oder Abfalleimer zu benützen.
      Sozialdienst § 42. Der Sozialdienst der Strafanstalt nimmt innerhalb von 14 Tagen nach
      dem Eintritt Kontakt mit dem Gefangenen auf. Diese erste Abklärung dient der
      Erhebung der persönlichen Verhältnisse und Hilfsbedürfnisse sowie der
      Informationsbeschaffung für die Erstellung des stufengerechten Vollzugsplanes.
      Der Gefangene kann sich bei persönlichen und Vollzugsproblemen sowie im
      Hinblick auf Kontakte mit der Aussenwelt und die Entlassungsvorbereitung beim
      Sozialdienst schriftlich für ein persönliches Gespräch anmelden.
      Seelsorge § 43. In der Strafanstalt werden regelmässig Gottesdienste und andere
      glaubensgemeinschaftliche Veranstaltungen für die Gefangenen des
      Normalvollzuges durchgeführt.
      Die Anstaltsdirektion regelt die Teilnahme von Gefangenen im Spezialvollzug
      an den Gottesdiensten und glaubensgemeinschaftlichen Veranstaltungen.
      Die Gefangenen können sich bei der Seelsorgerin oder dem Seelsorger
      schriftlich für ein persönliches Seelsorgegespräch anmelden.

      IX. Verkehr mit der Aussenwelt, Gaben und Einkauf

      Briefverkehr § 44. Die ein- und ausgehende Korrespondenz sowie andere Sendungen
      werden kontrolliert.
      Telefonverkehr § 45. Die Gefangenen dürfen mindestens einmal pro Woche ein zeitlich
      beschränktes Beziehungstelefonat führen. Auflagen des Sicherheitsdienstes
      bleiben vorbehalten.
      Das Gesuch ist beim Gruppenbetreuer einzureichen.
      Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann die Anstaltsdirektion einem Gefangenen
      zusätzliche Telefonate gestatten.
      Besuche
      a) Anzahl Besuche,
      Zahl der
      Besuchspersonen
      § 46. Die Gefangenen dürfen in der Regel einen Besuch pro Woche
      empfangen.
      Besuche von Vormündin oder Vormund, in der Schweiz zugelassenen
      Anwältinnen oder Anwälten sowie von Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern in
      amtlicher Funktion oder anderen schweizerischen Amtspersonen werden auf die
      Zahl der zulässigen Besuche nicht angerechnet.
      Die Personenzahl pro Besuch wird von der Anstaltsdirektion festgelegt. Mehr
      als vier Personen werden nicht zugelassen.
      b) Zugelassene
      Besuchspersonen
      § 47. Zum Besuch eines Gefangenen werden zwölf von diesem bezeichnete
      Personen zugelassen, bei denen es sich nicht um solche handeln darf, die
      gemäss § 100 der Justizvollzugsverordnung vom Besuch ausgeschlossen sind.
      Der Gefangene kann die Liste dieser Personen einmal pro Jahr ändern oder
      - 11 -
      neu festlegen. Beim Vorliegen wichtiger Gründe lässt die Anstaltsdirektion
      Änderungen der Besucherliste vor Ablauf eines Jahres zu oder gestattet
      Besuche nicht aufgeführter Personen.
      Die Anstaltsdirektion kann die Zulassung anderer Personen als Vormündin
      oder Vormund, in der Schweiz zugelassener Rechtsanwältinnen oder
      Rechtsanwälte, Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern in amtlicher Funktion
      oder anderer schweizerischer Amtspersonen davon abhängig machen, dass sich
      diese mit Abklärungen bei Strafbehörden und Polizei über Verurteilungen und
      hängige Strafuntersuchungen einverstanden erklären.
      c) Gesuch § 48. Besuchsgesuche sind zwei Wochen vor dem gewünschten Datum von
      der Besuchsperson oder vom Gefangenen schriftlich an den Besuchspavillon zu
      richten. Dem ersten Gesuch ist die Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto
      beizulegen.
      d) Dauer § 49. Die reguläre Besuchsdauer beträgt eine Stunde und kann im Einzelfall
      verlängert werden, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen.
      e) Verhalten beim
      Besuch
      § 50. Besucher und Gefangene dürfen beim Besuch nur die in den
      Besuchsräumlichkeiten zum Verkauf angebotenen Artikel übergeben und
      entgegennehmen.
      Schriftstücke dürfen nur Vormündin oder Vormund, in der Schweiz
      zugelassenen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten, Sozialarbeiterinnen oder
      Sozialarbeitern in amtlicher Funktion oder anderen schweizerischer
      Amtspersonen übergeben oder von diesen entgegengenommen werden.
      Die Gefangenen dürfen beim Besuch höchstens einen Barbetrag von Fr. 20.-
      - auf sich haben. Bei Zuwiderhandlung wird nach § 19 Abs. 3 der Hausordnung
      vorgegangen.
      f) Orientierungspflicht
      des Gefangenen
      § 51. Die Gefangenen sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre
      Besuchspersonen rechtzeitig über diese Vorschriften orientiert werden.
      Geldgeschenke und
      Naturalgaben
      § 52. Dritte können den Gefangenen Geldgeschenke und Naturalgaben
      zukommen lassen, soweit diese mit der Anstaltssicherheit, der Ruhe und
      Ordnung sowie der Gesundheit und Hygiene vereinbar sind.
      Geldgeschenke sind der Verwaltung der Strafanstalt zu übergeben, die sie
      bis zu einem Betrag von Fr. 50.-- dem Gefangenen auf dem Reservekonto
      gutschreibt. Höhere Beträge werden je zur Hälfte dem Sperrkonto und dem
      Reservekonto gutgeschrieben.
      Pro Jahr sind höchstens vier Naturalgaben zulässig. Die Anstaltsdirektion
      erlässt Richtlinien über Termine, Umfang und Zusammensetzung.
      Einkauf § 53. Die Gefangenen können persönlich oder auf Bestellung mit dem
      ausbezahlten Barbetrag im Laden der Strafanstalt Gegenstände des
      persönlichen Bedarfs und Genussmittel einkaufen. Die Anstaltsdirektion legt das
      Warensortiment fest.
      Die Anstaltsdirektion gestattet den Gefangenen auf Gesuch mittels Hausbrief
      die Bestellung weiterer Artikel bei Lieferanten ausserhalb der Strafanstalt, wenn
      die Bezahlung sichergestellt ist und wenn die gewünschten Artikel Ordnung und
      Sicherheit der Anstalt sowie den Strafzweck nicht gefährden.
      Erwerbstätigkeit von
      der Anstalt aus
      § 54. Ohne schriftliche Bewilligung durch die Anstaltsdirektion ist es den
      Gefangenen untersagt, von der Anstalt aus einen Betrieb zu führen oder neben
      der zugewiesenen Arbeit eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
      Die Bewilligung kann davon abhängig gemacht werden, dass die erzielten
      Einnahmen ganz oder teilweise zur Schadensdeckung oder Bezahlung von
      - 12 -
      Schulden des Gefangenen verwendet werden.

      X. Urlaub 2

      Allgemeines § 55. Urlaube dürfen nur gewährt werden, wenn das Verhalten der
      inhaftierten Person im Vollzug nicht dagegen spricht und wenn Grund zur
      Annahme besteht, dass der Urlaub korrekt und nach den festgelegen
      Bedingungen und Auflagen verlaufen wird.
      Es besteht kein Rechtsanspruch auf Urlaubsgewährung.
      Urlaubsarten
      1. Sachurlaub
      § 56. Sachurlaube können gewährt werden zur Besorgung dringender, nicht
      aufschiebbarer persönlicher, geschäftlicher und rechtlicher Angelegenheiten, für
      welche die Anwesenheit des Gefangenen ausserhalb der Strafanstalt
      unerlässlich ist.
      Sachurlaube können insbesondere gewährt werden:
      a. zur eigenen Heirat oder der Heirat der nächsten Angehörigen;
      b. für die Geburt, Taufe, erste Kommunion, Firmung oder Konfirmation des
      eigenen Kindes und entsprechende Anlässe anderer Glaubensrichtungen;
      c. zum Besuch von schwer kranken Angehörigen oder zu deren Bestattung;
      d. zur Entlassungsvorbereitung.
      Die Dauer der Sachurlaube richtet sich nach dem jeweiligen Urlaubszweck
      und wird von der Anstaltsleitung im Einzelfall festgelegt; die Höchstdauer beträgt
      16 Stunden.
      2. Beziehungs- urlaub
      a) Urlaubsgrund
      § 57. Beziehungsurlaube dienen der Aufrechterhaltung und Pflege
      persönlicher und familiärer Beziehungen, soweit diese für die soziale
      Wiedereingliederung der inhaftierten Person wertvoll und nötig sind.
      Beziehungsurlaube können insbesondere gewährt werden zum Besuch von:
      a. Ehe- und Lebenspartner, eigenen Kindern, Eltern oder Geschwistern;
      b. weiteren nahen Verwandten, sofern zu diesen Personen engere
      Beziehungen bestehen;
      c. andere Personen, wenn die enge Beziehung nach der Entlassung eine echte
      Hilfe sein wird.
      b) Zeitliche
      Voraussetzungen
      § 58. Beziehungsurlaube können frühestens gewährt werden:
      a. bei Freiheitsstrafen nach Verbüssung eines Drittels der Strafe(n), jedoch
      mindestens von vier Monaten;
      b. bei Freiheitsstrafen von mehr als 18 Jahren Dauer nach Verbüssung von
      sechs Jahren;
      c. bei Verwahrungen nach Art. 42 StGB nach Verbüssung eines Drittels der
      Grundstrafe.
      Die Urlaubsgewährung an Verwahrte gemäss Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 StGB ist mit
      Vorbehalt der minimalen Aufenthaltsdauer in der Strafanstalt an keine zeitlichen
      Voraussetzungen gebunden.
      Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie Aufenthalt in andern Anstalten
      werden an die Minimaldauer angerechnet. In jedem Fall ist jedoch ein Aufenthalt
      von mindestens drei Monaten in der Strafanstalt erforderlich.
      2 2Gemäss den Richtlinien der Ostschweizerischen Strafvollzugskommission über die Urlaubsgewährung in Strafvollzugs- anstalten.
      - 13 -
      c) Dauer, Anzahl und
      Häufigkeit
      § 59. Beziehungsurlaube werden nur einmal pro Monat und höchstens in
      folgendem Umfang gewährt:
      a. 28 Stunden pro vollzogenem Monat im ersten Jahr der Urlaubsberechtigung
      (total 14 Tage);
      b. 32 Stunden vom zweiten Jahr der Urlaubsberechtigung an (total 16 Tage).
      Beziehungsurlaube dauern im ersten Jahr der Urlaubsberechtigung
      längstens 56 Stunden, in der Folge längstens 72 Stunden.
      Im Entlassungsmonat wird kein Beziehungsurlaub gewährt.
      Gemeinsame
      Bestimmungen
      a) Urlaubsgesuch
      § 60. Das Gesuch um Beziehungsurlaub ist für den ersten solchen Urlaub
      sechs Wochen vor dem gewünschten Termin und für die weiteren Urlaube
      spätestens drei Wochen vorher einzureichen.
      Gefangene, die einer Gemeingefährlichkeitsbeurteilung im Sinne von § 55
      der Justizvollzugsverordnung unterliegen, haben ihr Gesuch spätestens drei
      Monate vor dem gewünschten Termin einzureichen.
      Das Gesuch um Sachurlaub ist umgehend einzureichen, nachdem der
      Gefangene vom Urlaubsgrund Kenntnis erhalten hat.
      b) Entscheidungs-
      kompetenzen
      § 61. Über die Urlaubsgewährung entscheidet die einweisende Behörde,
      sofern sie diese Kompetenz nicht an die Anstaltsdirektion delegiert hat. Über die
      Urlaubsablehnung entscheidet die Anstaltsdirektion in eigener Kompetenz.
      Ist für den Entscheid über die Urlaubsgewährung die einweisende Behörde
      zuständig, so überweist die Anstaltsdirektion im Falle der Befürwortung des
      Urlaubsgesuchs dieses zusammen mit dem Antrag und dem Insassendossier an
      die einweisende Behörde.
      c) Mitnehmen und
      Zurückbringen von
      Gegenständen und
      Geld
      § 62. Das Zurückbringen von Gegenständen in die Anstalt sowie das
      Mitnehmen von Gegenständen in den Urlaub ist nur mit Genehmigung der
      Anstaltsdirektion zulässig. Die Genehmigung ist vor dem Urlaub einzuholen.
      Der in den Urlaub mitgenommene Geldbetrag wird schriftlich, getrennt nach
      bewilligtem Urlaubsgeld und Taschengeld, auf dem Urlaubspass vermerkt. Der
      bei der Rückkehr mitgebrachte Mehrbetrag sowie nicht gebrauchtes Urlaubsgeld
      sind dem Kontrollorgan abzuliefern. Mehrbeträge bis Fr. 50.-- werden dem
      Reservekonto gutgeschrieben; bei höheren Beträgen erfolgt die Gutschrift je zur
      Hälfte auf dem Sperrkonto sowie dem Reservekonto.
      Nicht gebrauchtes Urlaubsgeld wird - entsprechend seiner Her- kunft - dem
      Reservekonto oder dem Sperrkonto gutgeschrieben.

      XI. Disziplinarwesen, Rechtsmittel und Schlussbestimmungen

      Disziplin § 63. Die Gefangenen haben die Vorschriften der Justizvollzugsverordnung,
      dieser Hausordnung und der ergänzenden Weisungen sowie die Anordnungen
      des Anstaltspersonals zu befolgen und auf dienstliche Fragen wahrheitsgemäss
      Auskunft zu geben.
      Verstösse gegen die Vorschriften der Justizvollzugsverordnung, der
      vorliegenden Hausordnung oder gegen Anordnungen der Anstaltsdirektion oder
      des Personals werden nach den Bestimmungen des VI. Abschnitts der
      Justizvollzugsverordnung disziplinarisch geahndet.
      Beschwerde § 64. Ist ein Gefangener der Ansicht, die von einer oder einem
      Anstaltsangestellten erteilte Weisung überschreite deren oder dessen
      Kompetenz, hat er dies auf dem Beschwerdeweg (Beschwerde an die
      - 14 -
      Anstaltsdirektion gemäss § 36 Abs. 1 StVG) geltend zu machen. Der Gefangene
      ist jedoch bis zum Entscheid der Anstaltsdirektion gleichwohl zur Befolgung
      verpflichtet.
      Rechtsmittel § 65. Die Anordnungen und Entscheide der Anstaltsdirektion können mit
      Rekurs (gemäss § 36 Abs. 2 StVG) bei der Direktion der Justiz und des Innern
      des Kantons Zürich angefochten werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und
      eine Begründung zu enthalten.
      Inkrafttreten § 66. Diese Hausordnung tritt auf den 1. Januar 2003 in Kraft und ersetzt die
      Hausordnung vom 1. Februar 1983.
      Diese Hausordnung wurde von der Amtsleitung Justizvollzug am 18. November 2002 erlassen und
      mit Datum vom 6. Dezember 2002 vom Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern genehmigt.


      na dann!!!
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 16:12:42
      Beitrag Nr. 74 ()
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 16:25:11
      Beitrag Nr. 75 ()
      @Deaton

      da war Dir bestimmt jemand dankbar für die Hinweise zur Hausordnung der Untersuchungshaftanstalt :D :D :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 08:47:23
      Beitrag Nr. 76 ()
      lange genug Zeit war ja für SIE die Hausordnung zu studieren bis SIE kürzlich dieses "Wissen" auch gut gebrauchen konnten :D :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 15:15:45
      Beitrag Nr. 77 ()
      Na was ist denn los????

      Seid Ihr jetzt schon so down das noch nicht mal mehr einer einen der in letzter Zeit in Mode gekommenen Depri-Beiträge schreibt???

      AMDA(L) :)
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 15:52:34
      Beitrag Nr. 78 ()
      lach, was doch die buschtrommeln aus Munich alles so herausposaunen.

      besser man trommelt nicht als erster, dann kann auch kein trommelfeuer in bewegung gesetzt werden;)
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 16:04:26
      Beitrag Nr. 79 ()
      @wad

      keine Buschtrommeln sondern Rauchzeichen aus den Ritzen der Mauern kommend :D :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 17:52:44
      Beitrag Nr. 80 ()
      Waaaaasssssssssss, ist man in so
      ein marodes Loch umgezogen?
      :D:D:D:D:D


      nur gut das es auch noch leute gibt
      die per Rauchzeichen heimlich Einladungskarten
      verschicken, schmunzel

      Wenn ich die im Norden ankomenden Rauchzeichen richtig aufnotiert haben dann sollen einige auf der kommenden party eingeladen sein....und Andere schmeißen nee Runde...;)



      u.a. sollen die aus folgenden Löchern hervorgekrochen kommen...

      aus den Bereichen:


      Internet => Filmvermarktung, Kundenorientierte Werbung, Games, etc.

      dem Sektor Werbung / PR / Shopping allgemein...

      sowie

      Filmförderung /-finanzierung / -investition / -rechte
      Film-Fond und Medienberatung / im TV- und Internet Bereich






      Folgende Rauchsignale kamen schon an, und weiteres werden
      folgen, denn es raucht fürchterlich und will nicht aufhören zu rauchen.
      Mal sehn wann die ganz heißen Rauchwolken hier ankommen... ;) :D :cool:


      ( p.s. nachfolgend wü(e)rde ich NICHT einladen :cool: )




      Euroarts Medien AG
      Hohenzollerndamn 150, 14199 Berlin
      tel. (49) 30-887-08-211 fax. (49) 30-887-08-299
      www.euroarts.com
      www.euroarts.com/company/index.htm


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      Research and Consulting, Ottobrunner Str. 6,
      81737 Muenchen
      tel. (49) 89-6800-580 fax. (49) 89-6800-5899
      www.ggmedia.com

      Tresor TV Produktion
      Munchnerstrasse 24, 85774 Unterfohring Bavaria
      tel. (49) 89-950-9040 fax (49) 89-950-904-45
      www.tresor.tv

      Triple E- European Electronic Effects
      Vestschestr. 46, 46117 Oberhausen
      tel. (49) 208-8990-0 fax (49) 208-8990-119
      www.triple-e-vfx.com

      Prokino Filmverleih GmbH
      Widenmayerstr. 38, 80538 Munich
      tel. (49) 89-210-114-0 fax. (49) 89-210-114-11
      www.prokino.de
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 18:02:50
      Beitrag Nr. 81 ()
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 19:15:13
      Beitrag Nr. 82 ()
      @letzteinstanz,

      ..ist doch auch ein schöner Nick!;)
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 20:39:38
      Beitrag Nr. 83 ()
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 21:35:50
      Beitrag Nr. 84 ()
      @Jov.-gang:
      des is luschtig gell!?:p
      Da macht der "big boss" mal Sonderurlaub und schon hat man Bedenken,dass die regelmässigen Zahlungen ausbleiben,hää?
      Oder wie soll man die zeitgleiche posting-abstinenz des gestörten Herrn D. interpretieren?
      MfG Bratwurstmitnutella:lick:
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 21:45:21
      Beitrag Nr. 85 ()
      @Wad

      die Mauern die ich meine sind viel vieeelll dicker



      Monopoly oder anderes gesagt "Hier gehts aber nicht über Los" :D :D :D :D


      Straßenname Fahrzeit Wegbeschreibung Entfernung
      Parkstraße 0 56 m
      Parkstraße 0 in München geradeaus weiter auf Parkstraße 130 m
      Kazmairstraße 0 links abbiegen auf Kazmairstraße 30 m
      Heimeranstraße 0 rechts halten auf Heimeranstraße 50 m
      Heimeranstraße 0 links abbiegen auf Heimeranstraße 30 m
      Alter Messeplatz 0 geradeaus weiter auf Alter Messeplatz 120 m
      Theresienhöhe 1 links abbiegen auf Theresienhöhe 30 m
      Theresienhöhe 1 rechts halten auf Theresienhöhe 220 m
      Theresienhöhe 1 halb rechts halten auf Theresienhöhe 60 m
      Bavariaring 1 geradeaus weiter auf Bavariaring 390 m
      Rückertstraße 2 geradeaus weiter auf Rückertstraße 220 m
      Kaiser-Ludwig-Platz 3 rechts abbiegen auf Kaiser-Ludwig-Platz 110 m
      Kaiser-Ludwig-Platz 3 links abbiegen auf Kaiser-Ludwig-Platz 30 m
      Herzog-Heinrich-Straße 3 rechts abbiegen auf Herzog-Heinrich-Straße 350 m
      Kapuzinerstraße 4 geradeaus weiter auf Kapuzinerstraße 980 m
      Baldeplatz 5 geradeaus weiter auf Baldeplatz 70 m
      Wittelsbacherbrücke 6 geradeaus weiter auf Wittelsbacherbrücke 180 m
      Humboldtstraße 6 geradeaus weiter auf Humboldtstraße 670 m
      Giesinger Berg 7 geradeaus weiter auf Giesinger Berg 330 m
      Martin-Luther-Straße 8 geradeaus weiter auf Martin-Luther-Straße 330 m
      Tegernseer Landstraße 9 halb rechts halten auf Tegernseer Landstraße 190 m
      Tegernseer Landstraße 9 links abbiegen auf Tegernseer Landstraße 20 m
      Tegernseer Landstraße 9 geradeaus auffahren auf Tegernseer Landstraße 310 m
      B2R 10 geradeaus weiter auf B2R 310 m
      10 geradeaus auffahren auf B2RTegernseer Landstraße / Mittlerer Rin 280 m
      B2RSankt-Quirin-Platz / Mittlerer Ring 11 links auffahren auf B2RSankt-Quirin-Platz / Mittlerer Ring 30 m
      B2RChiemgaustraße / Mittlerer Ring 11 geradeaus weiter auf B2RChiemgaustraße / Mittlerer Ring 370 m
      Traunsteiner Straße 11 rechts abbiegen auf Traunsteiner Straße 242 m

      und schon simmer in Stadelheim.... :D :D :D :D


      p.s.: einen Dank an Smoky für den Routenplaner
      Avatar
      schrieb am 07.03.03 08:22:02
      Beitrag Nr. 86 ()
      ich glaube nicht, dass er einen "smoky" braucht

      scheint eher ein fall für die jungs zu sein:



      grüsse

      deaton

      Avatar
      schrieb am 07.03.03 09:17:43
      Beitrag Nr. 87 ()
      Deaton,nein den braucht er nicht:D .

      aber einen Smoking für Justicia.
      Avatar
      schrieb am 09.03.03 01:22:23
      Beitrag Nr. 88 ()
      hier eine kleine Zusammenfassung wie die Jovýs die Aktionäre ausgenommen haben:


      http://www.wai-gmbh.de/Musterexemplar%20AKNews.pdf


      Und der alte Herr macht weiter seine Schlagzeilen...wie kürzlich auch die "Kollision" mit der staatlichen Exicutive :D :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 09.03.03 01:24:18
      Beitrag Nr. 89 ()
      siehe Seite 5 der pdf-datei :eek: :eek: :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 09.03.03 01:28:11
      Beitrag Nr. 90 ()
      und so hatten sich die "Geschäftemacher" seinerzeit nach dem Börsengang an die Aktionäre verkauft:


      http://www.boersenman.de/bm/download/ResearchReports/509300_…
      Avatar
      schrieb am 09.03.03 01:30:51
      Beitrag Nr. 91 ()
      das liest sich wie ein Märchen :D :D :D :D nicht wahr?
      Avatar
      schrieb am 09.03.03 01:52:02
      Beitrag Nr. 92 ()
      ist aber kein schönes Märchen :( :( :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 23.03.03 20:55:20
      Beitrag Nr. 93 ()
      test☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺
      Avatar
      schrieb am 24.03.03 07:31:43
      Beitrag Nr. 94 ()
      Dieser Thread feiert bald seinen 1. Geburtstag aber kann mir einmal jemand erklären warum Durli&Co diesen Thread meiden wie die Pest? :confused: :laugh:
      Noch kein Posting im ganzen Thread, sonst schreiben Sie überall in ihrem Wahn. Durli steht es eigentlich in deinem Vertrag dass du hier nicht schreiben darfst?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.03.03 08:20:17
      Beitrag Nr. 95 ()
      @pleitenmichl

      genau das frage ich mich seit längerem. Ist ja aber auch irgendwie verständlich
      :D :D
      Avatar
      schrieb am 24.03.03 10:47:04
      Beitrag Nr. 96 ()
      Jovy, du entgehst uns nicht :lick:
      Avatar
      schrieb am 24.03.03 11:20:02
      Beitrag Nr. 97 ()
      #96 .....und der Sieg wird unser sein!
      Avatar
      schrieb am 24.03.03 12:10:14
      Beitrag Nr. 98 ()
      ...die SZ hat am 21.05.2002 einen Artikel
      ( incl. Foto von Jovy )mit dem Titel:
      "Familienbande im Schlaglicht" herausgebracht...

      viel spaß beim recherchieren...
      Avatar
      schrieb am 24.03.03 12:36:19
      Beitrag Nr. 99 ()
      @wad

      und warum stellst Du diesen Artikel nicht einfach hier rein...nur mal so gefragt. :) :)
      Avatar
      schrieb am 24.03.03 15:57:37
      Beitrag Nr. 100 ()
      wad is nu mit geschichtsunterricht?

      mach ma hin
      Avatar
      schrieb am 24.03.03 17:22:39
      Beitrag Nr. 101 ()
      Jovy, spürst du schon den Atem der Justiz in deinem Nacken ?!

      WIR KRIEGEN DICH :D :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 24.03.03 17:26:38
      Beitrag Nr. 102 ()
      Jovy, bald kommt die lange Zeit zum nachdenken
      :D :D :D

      für eine hand voll dollar
      Avatar
      schrieb am 24.03.03 17:29:43
      Beitrag Nr. 103 ()
      Angst ist Seele auf Jovy :cry: :cry: :cry:

      BEFREIE DICH

      und gestehe deine Schandtaten
      Avatar
      schrieb am 25.03.03 00:13:45
      Beitrag Nr. 104 ()
      Stadelheim up to date

      Herr Jo Vieh :kiss: , Herr Durlacher :kiss: , Herr BKRÄRner :kiss: , Herr mediaresearch :kiss: , Herr lich!!!!!!!!!!

      MfG Bratwurstmitnutella :lick:
      Avatar
      schrieb am 26.03.03 00:49:17
      Beitrag Nr. 105 ()
      Moin Moin



      ....potentielle Kumpels in Stadelheim,mit denen man seinen Lebensabend gerne verbringt :

      Ein Türke repariert am Straßenrad sein Auto (Radwechsel). Plötzlich hält mit quietschenden Reifen ein klappriges Auto, ein Pole springt raus, nimmt ein Stemmeisen, schlägt die Fensterscheibe der Türkenkutsche auf und will gerade das Radio rausziehen,als ihn der Türke zur Rede stellt - darauf der Pole "eh, was willst Du -Du die Reifen - ich das Radio !"

      MfG Bratwurstmitnutella:lick:
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 12:41:16
      Beitrag Nr. 106 ()
      dieses Jahr Ostern sucht er noch die Eier im Garten, nächstes Jahr sieht es anderes aus :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 15:59:38
      Beitrag Nr. 107 ()
      :eek: :eek: :eek: :D topaktuell :D :eek: :eek: :eek:

      Postkarten-Trick mit 0190-Nummer
      03.04.2003
      Bayern - In Bayern gibt es nun einen neuen Betrugsfall mit 0190er-Nummern. Laut Verbraucherschutzministerium haben Betrüger begonnen, Mitteilungskarten in Briefkästen zu streuen, die von einer Sendung berichten, die nicht zugestellt werden konnte. Um die Sendungszustellung zu vereinbaren, muss eine kostenpflichtige Nummer angerufen werden, dort werden aber 1,86 Euro pro Minute berechnet. Den Kunden gibt man nur 5 Tage lang Zeit für den Anruf, zudem meldet sich auf der Hotline ein Tonband, das lange und allgemeine Informationen über ein Unternehmen abspult.

      :D kein aprilscherz und wollt nur mal schauen ob stadelheim noch steht :D

      R:Dank
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 14:17:17
      Beitrag Nr. 108 ()
      Geld (bid) 0.09 14.08:21
      Brief (ask) 0.11 14.08:21

      :)
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 14:21:14
      Beitrag Nr. 109 ()
      FRA:

      50.000 - - 0,110 14:03:32
      - 10.000 - 0,120 14:03:32

      :cool: :cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 20:36:07
      Beitrag Nr. 110 ()
      :eek:...
      Ärger könnte Christiane zu Salm, Geschäftsführerin von Neun Live, ins Haus stehen. «Der Spiegel» berichtet von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Privatsender.



      ftd.de, So, 6.4.2003, 12:43
      Staatsanwaltschaft München:eek: ermittelt gegen Neun Live

      Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" wegen Betrugsverdachts gegen den kommerziellen Fernsehsender Neun Live. Offenbar mussten Anrufer des Bezahlsenders auch dann zahlen, wenn gar keine Telefonverbindung zustande kam.

      Die Behörde untersucht, ob Anrufer auch für Telefonanrufe zahlen mussten, bei denen gar keine Verbindung zustande kam. Geprüft werde, ob das Besetztzeichen, das die Anrufer hörten, nicht von der Telekom, sondern aus dem internen Netz von Neun Live stammte, schreibt der "Spiegel". Damit wäre ohne Wissen der Anrufer ein kostenpflichtiger Anruf zu Stande gekommen. Die Ermittlungen würden sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch mehrere Wochen hinziehen.

      Der Münchner Mitmachsender bestreitet die Vorwürfe. Neun Live finanziert sich vor allem durch Anrufe von Zuschauern bei Quizshows. Ein Anruf kostet 49 Cent. Seit über einem Jahr gingen bei Verbraucherzentralen Beschwerden von Anrufern ein, die darüber klagten, dass ihnen Anrufe berechnet würden, bei denen es keine Verbindung gegeben hätte, schreibt "Der Spiegel".



      © dpa

      :D :D :D Otto,räum doch bitte gleich ganz München auf. :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 22:00:06
      Beitrag Nr. 111 ()
      Hallo Herrbart,
      `hab da einen für deine gang ,
      der Junge erfüllt garantiert die Ansprüche die du stellst.
      Irgendwie könnte man die im folgenden posting genannte userID (blockweise)
      auch mit einer uns bekannten,und ans Herz gewachsenen,user ID austauschen.


      #179 von Kursgott 06.04.03 16:49:54 Beitrag Nr.: 9.095.913 9095913
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben IM INTERNATIONALMED. O.N

      ___________________KURSGOTT________________

      Lieber Blockweise,

      Du postet hier alle paar Stunden alle Threads mit Deinen " nicht belegbaren" Meinungen zu, Du must wirklich mal zum Arzt...nur meine Meinung!

      Desweiteren versuchst du andere Bordteilnehmer mit Ihren Verlusten in der Vergangenheit ( wer hatte die nicht ) bloss zu stellen...ist das die feine Art?

      Ich denke alle in diesem Board sind gerne bereit, sich kritischen Fragen in Bezug auf IM zu stellen, doch was du hier veranstaltest ist nicht akzeptabel.

      Hast du dir mal überlegt, welche Konseqenzen das haben könnte?
      Einige hier sind schon so lange in IM investiert und haben sich mit sicherheit besser informiert wie du, mit deinem Gefassel bewegst du hier niemanden zum Verkauf, nein du machst dich nur lächerlich...

      Und allen die hier mal nur so vorbei schauen, kann ich nur sagen...Blockweise hat soviel Meinungen...er kann sich nur nicht entscheiden und vorallem hat er absolut keine Ahnung über das Geschäftsmodel der IM AG, zumindest konnte er bis Dato nicht mit aktuellen Infos aufwarten.

      Beweise uns doch mal Deine Fachkenntnisse...lieber Blockweise, verfasse einen Beitrag der Hand und Fuss hat und der mit Zahlen, Daten usw...untermauert wird.

      Nein Nein, nicht gleich anfangen in 2002 zu suchen, wir wissen, dass das Jahr nicht grade gut verlaufen ist, doch wie sieht die Gegenwart aus? Du hast geschrieben die letzten 5 Quartale wären negativ gewesen...das stimmt so nicht, in Quartal 04/2002 wurden 3 Mio Gewinn eingefahren...
      Und nun deine Meinung

      Kursgott
      Avatar
      schrieb am 07.04.03 11:32:32
      Beitrag Nr. 112 ()
      dutchoo,soll ich für Dich das Alphatelefon anrufen:laugh: :laugh: :laugh:

      06. Dezember 2002, 14:30 Uhr




      Verdacht auf Kursbetrug führt zur Durchsuchung zahlreicher Wohnungen durch bayerische Fahnder
      In einer konzertierten Aktion haben die Staatsanwaltschaft Landshut und das Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz sowie der Steuerfahndung Landshut eine Durchsuchungsaktion in sechs Bundesländern in insgesamt über 40 Wohn- und Geschäftsräumen durchgeführt. Prominentester Fang: Der ehemalige Chef der Foto-Agentur Pixelnet (Börse Frankfurt: PXN), Matthias Sawatzky.



      Die Fahnder fahren schwere Geschütze auf: Bereits seit Jahresmitte ermittle man gegen annähernd 20 Personen. Ihnen wird unter anderem Kapitalanlagebetrug, Kursbetrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Diese Beschuldigten stehen im Verdacht, als Vorstände, Geschäftsführer und Prokuristen verschiedene Unternehmen mit unlauteren Mitteln auf den Börsengang im Jahr 2000 vorbereitet zu haben.
      Avatar
      schrieb am 07.04.03 12:12:49
      Beitrag Nr. 113 ()
      Ist der Herr Bart jetzt bei Neun Live ????


      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.04.03 19:49:02
      Beitrag Nr. 114 ()
      :cry: rufe das große "D" aus,für in irgenDwo in Stadelheim:) ;) :look: :yawn: :kiss: :laugh: :lick: :cool: :p :rolleyes: :cry: :D :( :eek: :mad: :confused: :D

      und den rest kaufe ich per gesetz .

      Ibbb # 22 stk + 75 stk , macht ein mittagessen.

      Ready:D
      Avatar
      schrieb am 07.04.03 21:50:28
      Beitrag Nr. 115 ()
      @smoky,


      :laugh: aber nur an ner Pommesbude, :D

      ....sei denn, du nimmst gerne (Gummi)besen zum mittach.

      lol:D :D :D :D :D

      ...sitzt der durlie in dunkelhaft:confused: ??

      ...oder aufen Strafbock, weil der Kurs heut wieder je stiejen ist.

      ...22 .... 75


      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      DUUUUUUUUUUURRRRRRRRRRLLLLLLIIIIIIIEEEEEEEEEEE:D
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 09:28:10
      Beitrag Nr. 116 ()
      09. April 2003

      Den heutigen ersten Kammersitzungstermin eröffnete der Vorsitzende Richter mit dem Hinweis, dass er die Berufung für begründet erachtet. Der Berichterstatter erläuterte die Einschätzung des Gerichtes und wies darüberhinaus darauf hin, dass der Schriftsatz des Anwaltes der Klägerin teilweise beleidigend gegenüber den Vertretern der Beklagten abgefasst sei. Nach den Einlassungen des Anwaltes der Klägerin zog sich das Gericht zu einer kurzen Beratung zurück. Anschließend wurde das Urteil zugunsten der Advanced Medien AG und der TSC verkündet. Anwalts- und Gerichtskosten fallen Barbara Jovy zur Last. Der Vorstand geht davon aus, dass das Urteil kurzfristig Rechtskraft erlangt.
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 21:19:29
      Beitrag Nr. 117 ()
      @Durlie
      was is nu,sitzt Er schon unter Dauer-Arrest?:confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.04.03 21:52:25
      Beitrag Nr. 118 ()
      "weil U.F.O. noch keine Daten geliefert hat!"

      Sind die in der Firma eigentlich nur blöd,oder betreiben die dort Sabotage?Juristen über Juristen werden schon seit Monaten dafür bezahlt,dass aufgeräumt wird aber dieser Ami-laden unterseht ja nicht dem deutschen Gesetz.Amerika das Land der unbegrenzten Korruption? HerrBart denk dran:"du bist nur auf Kaution raus und deine alte Schabracke verliert auch schon vor Gericht!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 12.04.03 22:10:03
      Beitrag Nr. 119 ()
      ... da entwickelt sich ein hoffnungsvoller Goldesel zu einer fast unüberschaubaren Belastung. Man sollte halt nie ohne den Willen des Managements eine Firma übernehmen, noch dazu eine übern Teich.

      Ufo strong sell, aber dalli Herr Dauer :D
      Avatar
      schrieb am 13.04.03 13:05:15
      Beitrag Nr. 120 ()
      #118 & #119

      .....Im Dezember musste Advanced seine Neun-Monatszahlen
      korrigieren, weil die US-Tochter U.F.O. einen Medienfonds falsch verbucht hatte. Zahlen für das erste Quartal konnte Dauer nicht vorlegen, weil U.F.O. noch keine Daten geliefert habe. Lae/nro....

      anmerkung zu ufo!
      langsam "hege" (;)) ich den verdacht, das der ufo-vorstand eine bewußte blockadepolitik gegen DVN fährt. hinter diesem spielchen scheint methode zu stecken. Auf der nächsten HV wird dies ein ganz sicher ein heißes thema werden, wo ich einige dazu ausführen werde!
      es wäre gut wenn jemand vom ufo - vorstand auf der nächsten HV anwesend wäre!!!
      Avatar
      schrieb am 19.04.03 10:27:29
      Beitrag Nr. 121 ()
      ...wünsche allen usern ein frohes Osterfest!

      auch dem HerrBart : Frohsinn statt Freiheit!!!!!
      MfG Bratwurstmitnutella :lick:
      Avatar
      schrieb am 19.04.03 18:47:40
      Beitrag Nr. 122 ()
      DURLACHER ICH WARTE AUF BELEGBARE ANTWORTEN AUF MEINE FRAGEN!!!

      Betrifft den Beitrag: #31 von Durlacher 14.04.03 19:12:09 Beitrag Nr.: 9.170.328


      Quelle: Thema: ... der vollständigkeithalber mal aus... [Thread-Nr.: 720876]



      Hallöchen Durlacher,

      Fast hat es den Anschein, als versuchst Du verzweifelt Deine (bis zum heutigen Tage ) haltlosen, inhaltslosen und unbegründeten Beiträge zu pushen und wie Sauerbier anzupreisen :D

      Anscheinend gelingt Dir dies wohl in keinster Weise!

      Woran könnte das liegen, hab ich mich ernsthaft gefragt???


      Nun Durlachen, dann will ich Dir mal die Chance geben, mich von Deinen Ausführungen aus Beitrag #131 von Durlacher 13.03.03 19:01:51 Beitrag Nr.: 8.882.457 8882457 überzeugen zu lassen.
      ( Vorausgesetzt Du beantwortest meine Fragen!)


      Dazu ist es aber notwendig das Du mir zu Deinen nachfolgenden Aussagen in deinem Beitrag auch inhaltlich begründest, wie Du zu diesen (in meinen Augen unbegründeten ) Aussagen kommst!

      Ich werde Dir zu Deinen Ausführungen ( siehe unten ) Fragen stellen, und hoffe Du wirst meine Fragen inhaltlich und begründet beantworten.

      Solltest Du dazu nicht in der Lage sein oder nicht antworten wollen, solltest Du künftig besser die Finger von der Tastatur lassen, weil jedes weitere Wort das Du hinterlässt unglaubwürdig ist und auch künftig unglaubwürdig bleiben wird!


      Ich werde meine durchweg ernst gemeinten Fragen jeweils unter Deine Aussagen setzen, und bitte um deren Beantwortung!


      ......Hallo Aktionäre,
      es wird wieder mal Zeit, ein paar Worte über den ominösen Partner und Investor den uns Otto Dauer 2002 mit großem Geschrei präsentierte, zu schreiben.
      Ich habe euch immer gewarnt, diesen Investor solltet ihr nicht ernst nehmen, er ist eine Luftnummer, kein seriöser Verhandlungspartner......

      woher weißt Du das es angeblich nur eine "Luftnummer" ist, und es angeblich keinen Verhandlungspartner gibt?
      Was kannst Du uns an Beweisen präsentieren die Deine Behauptung nachhaltig belegen?




      .....Was hat Dauer euch für einen Mist erzählt, man stünde kurz vor dem Abschluss und es fehlen nur noch die Unterschriften unter den Vertrag und man müsse nur noch ein paar Kleinigkeiten klären. – Daraufhin haben einige von euch leider kräftig nachgekauft.....

      woher willst Du das wissen das dem nicht so ist?
      Welche hieb- und stichfesten Fakten kannst Du uns liefern?




      .....Was ist aus dieser Lachnummer geworden ? .... Dieser Investor ist nach meiner Kenntnis mittlerweile pleite. - Man hat die Verhandlungen eingestellt.....

      interessante Behauptung!
      1. Woher hast Du die „KENNTNIS" und woher weißt Du, dass dieser mögliche und uns unbekannte Investor „pleite" ist?
      2. Wer hat die Verhandlungen eingestellt, und wann wurden sie eingestellt?
      3. Kannst Du uns diesen angeblich "pleite" gegangenen „Investor" namentlich benennen?




      ....Tja, unser lieber Vorstand zaubert natürlich sofort wieder einen neuen Partner-Hasen aus dem Zylinder. – OOOh, und was für einen. Der hat sogar ein Geschäftsmodell. - NUUUUUUUR hat die ganze Schoße einen großen Haken, einen sehr, sehr großen Ha....hi ...Hak...hihihi ...Haken. Ich schmeiß mich weg - ich lach mich tot - so was kann man nicht ertragen. Oh,.... wie soll ich es euch nur sagen ?
      Nun kurz und schmerzlos : er hat kein Geld und es fehlen auch die Aufträge. Jetzt sucht man dazu einen Investor, der diese Lachnummer finanzieren soll....

      wie „er" hat kein Geld?
      Hast Du Einblick in die Kontoauszüge oder hast sonst irgendwelche Beweise die Deine Behauptung bzgl. „kein Geld / keine Aufträge" beweisen könnten?

      Wenn Du Beweise hast, wäre dies sicherlich für die Allgemeinheit sehr interessant wenn Du uns diese vorlegen könntest!




      ....Dauer und sein Partner, unglaublich, aber so isses.
      Na dann, sucht mal schön bis zum St. Nimmerleinstag weiter . . . . . . oder halt so lang die Kohle reicht. . .
      Gruß Durlacher....



      Nun Durlacher ich glaube, dass meine Fragen leicht und verständlich an Dich gestellt worden sind um uns die gestellten Fragen mit der gebührenden Ernsthaftigkeit, Ehrlichkeit und beweisfähigen Fakten beantworten zu können.

      Durlacher, ich und wohl viele andere Anleger sind auf Deine Antwort und Deine beweiskräftigen Fakten -die Dir ja in irgendeiner Form vorliegen müssen- sehr gespannt!

      Wenn Du wirklich wie du vorgibst um uns Aktionäre so besorgt bist, dann lege los und lasse uns an Deinem "Wissen" teilhaben!
      Avatar
      schrieb am 06.05.03 11:31:49
      Beitrag Nr. 123 ()
      up :D :D :D

      die Eieruhr läuft weiter ab Mr. Jovy...
      Avatar
      schrieb am 06.05.03 11:53:51
      Beitrag Nr. 124 ()
      @Gohar

      moin,moin. Na ja, seine Rolex wird der schon noch haben oder macht er etwa mit einer Eieruhr nun ganz auf Understatement? :D
      Avatar
      schrieb am 06.05.03 13:05:33
      Beitrag Nr. 125 ()
      Hi LI,

      War ehr sinnbildlich gemeint, seine Zeit in Freiheit zerrint wie der Sand einer Eieruhr. Die Rollex haben sie ihm doch während der letzten U-Haft geklaut... :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.05.03 14:22:41
      Beitrag Nr. 126 ()
      sodele und wieder eine Schlappe vor Gericht für unseren lieben Freund Jovy aus der heutigen Verhandlung in dieser Sache:

      Dr. Herbert Jovy
      Im Dezember 2001 reichte Dr. Jovy eine Klage auf Zahlung von € 20.000,-- beim Landgericht München ein. Es handelte sich um seine Aufsichtsratsvergütung aus den Jahren 1999 und 2000.
      Am 20.03.2002 fällte das Gericht ein Vorbehaltsurteil zugunsten von Dr. Jovy. Advanced bestellte daraufhin eine Prozessbürgschaft des Bankhauses Delbrück & Co. in Höhe von € 24.000,-- zur Abwendung der Vollstreckung.

      Am 11.07.2002 fällte das Landgericht München auf Antrag der Beklagten den Beschluss, dass die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von € 25.000,-- abzuwenden ist. Der Kläger lehnte dies jedoch ab und betrieb weiter die Zwangsvollstreckung.

      Am 14.08.2002 fällte das Landgericht München den Beschluss, dass einer Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss vom 11.07.2002 nicht abgeholfen wird, da der Beschluss unanfechtbar war und legte die Akten dem OLG München Zivilsenat vor.

      Am 05.09.2002 konnte von der Beklagten dem Gericht eine Originalurkunde vorgelegt werden, in der der Kläger auf sein Aufsichtsratshonorar 1999 schriftlich verzichtet hatte und das Aufsichtsratshonorar für 2000 auftragsgemäß dem Kapitalkonto seiner Ehefrau gutgeschrieben worden war.

      Die Klage von Dr. Herbert Jovy war somit von Anfang an völlig unbegründet. Ein Urteil steht noch aus. Eigentlich wäre die Zurücknahme der Klage nun angebracht.


      Jovy bekommt keinen Cent und muss alle angefallenen Verfahrenskosten bezahlen, sprich auch die Kosten die DVN hatte. Dafür war ja wenigstens der Porsche günstig, gell Herr Jovy!!
      Avatar
      schrieb am 07.05.03 15:29:07
      Beitrag Nr. 127 ()
      .


      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.05.03 15:51:07
      Beitrag Nr. 128 ()
      #126
      ....Die Klage von Dr. Herbert Jovy war somit von Anfang an völlig unbegründet. Ein Urteil steht noch aus. Eigentlich wäre die Zurücknahme der Klage nun angebracht.....
      ...Dafür war ja wenigstens der Porsche günstig, gell Herr Jovy!!....


      na vielleicht erfahren wir ja heute noch wie der ausgang der laufenden klage verlaufen ist? ;)

      und was den Red-Porsche-Killer anbelangt, denn wird er wohl bald los sein...:D

      tja und wie von einer "Quelle" zu erfahren ist,
      sollen bei "Quelle"
      zahlreiche herzzerreißenden bitt-bewerbungsschreiben
      für ein SMART CABRIO zu 1.999 €uro eingegangen sein,
      damit er künftig wenigstens noch mit offenen verdeck
      und bei regen zu den noch verbeibenden Verhandlungen fahren kann.:D:D:D

      danach sind ja eh nur noch wanderungen in der 2,5 x 3,5 meter großen zelle möglich!.
      und diese kurzen wege lassen sich in dem alter noch leicht zu fuß und ohne SMART bewältigen :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 07.05.03 15:56:09
      Beitrag Nr. 129 ()
      der Satz unten am Ende meines postings ist doch schon das Ergebnis der Verhandlung ;) Verhandlung war 13 Uhr.
      Avatar
      schrieb am 07.05.03 15:59:26
      Beitrag Nr. 130 ()
      LACH ;)
      ist doch die frage,
      ob er das selbst schon mitbekommen hat, der arme doktore?:D
      Avatar
      schrieb am 09.05.03 12:16:38
      Beitrag Nr. 131 ()
      .

      also ich finde dieses posting passt gut in den thread

      nur mal so als erinnerung




      Nun sieht man mal mit was sich der liebe Herr Dauer den lieben langen Tag beschäftigt.... :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      He Herr Dauer, mit welchen Nick´s posten Sie bei WO ?........ :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:


      #1 von gewinner 09.05.03 09:25:43 Beitrag Nr.: 9.400.948 9400948
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben

      Strafanzeige gegen Unbekannt
      08.05.2003
      Aufgrund einer Unzahl von Äusserungen im Internet mit zum Teil ehrverletztenden Anschuldigungen gegen Vorstand und Mitarbeiter von Advanced sowie weitgehender Verdachtsmomente mit Ziel der Schädigung des Unternehmens und der strafrechtlich relevanten Einflussnahme auf den Börsenkurs der Aktie der Advanced Medien AG hat der Vorstand Strafanzeige bei der Kriminalpolizei gegen Unbekannt, auftretend unter dem Internet-Nickname "Durlacher", erstattet.

      Da sich "Durlacher" hinter seiner Anonymität versteckt, wird zunächst seine Identität festzustellen sein und von der Staatsanwaltschaft entschieden, ob weitergehende Ermittlungen angestellt werden oder die Angelegenheit wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

      Kritische Anmerkungen im Rahmen der Diskussionsboards werden vom Vorstand als Zeichen von Interesse gewertet. Wenn allerdings eine Tendenz erkennbar wird, die der Gesellschaft schadet und tolerierbare Grenzen überschritten werden, kann es nicht anderen Diskussionsteilnehmern allein überlassen bleiben, die Interessen der Gesellschaft zu vertreten. Im Falle Durlacher war erkennbar, dass die Gründerfamilie Jovy und die ehemaligen Vorstände in auffälliger Weise von der extrem kritischen Haltung ausgenommen wurden und die Kritik erst einsetzte als die Vorerwähnten von Bord gegangen waren. Darüberhinaus richtete sich die Kritik ausschließlich gegen den aktuellen Vorstand und seine Mitarbeiter. Hinzu kam die höchst merkwürde Ankündigung eines "Megahammers" durch Durchlacher, mit der ohne Zweifel die 9-Monatszahlen der Tochtergesellschaft U.F.O. des Jahres 2002 gemeint waren, die tatsächlich kurze Zeit später berichtigt werden mussten. Hier gilt es polizeilich zu ermitteln, wie Durlacher noch vor dem Vorstand von diesem Umstand wissen konnte.




      :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 09.05.03 12:29:31
      Beitrag Nr. 132 ()
      eine Zelle für beide würde Steuergelder einsparen. :D

      Wobei ich glaube, dass J. Haftverschonung erhält. Der hat ja gar nich gut ausgeschaut die Tage. Tja, so ne Sache zerrt schon an der Psyche, vor allem dann wenn man in der realen Welt ankommt und feststellt, was mach ich da eigentlich für nen Unsinn.
      Avatar
      schrieb am 09.05.03 12:30:22
      Beitrag Nr. 133 ()
      ich tendiere sogar schon Richtung Mitleid. :(
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 08:05:24
      Beitrag Nr. 134 ()
      muss nun auch der Hansi das Köfferchen packen? :D :cool:
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:41:42
      Beitrag Nr. 135 ()
      .

      mahlzeit.
      nur der vollständigkeit halber:


      Anklage wegen Insiderhandels rund um Neue-Markt-Firma

      Gründer von Advanced Medien sollen Aktien im Wissen verkauft haben, dass es dem Unternehmen schlechter geht als dargestellt



      mrm. München – Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen Herbert Jovy, ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Advanced Medien AG, wegen des Verdachts des Insiderhandels erhoben. Das bestätigte Jovy – er war Miteigentümer der früheren Neuen-Markt-Firma – der Süddeutschen Zeitung. Er nannte die Vorwürfe gegen ihn „abwegig“. Falls die Klage zugelassen würde, käme es zum dritten Strafprozess am Landgericht München gegen ehemalige Verantwortliche am Neuen Markt. Bislang wurde der Gründer und ehemalige Chef des Telematik-Unternehmens Comroad, Bodo Schnabel, und seine Frau wegen Betrugs- und Insiderdelikten zu Haftstrafen verurteilt. Thomas und Florian Haffa, Gründer und frühere Vorstandsmitglieder der Medienfirma EM.TV, erhielten Geldstrafen wegen unrichtiger Darstellung der Unternehmensverhältnisse. Sie legten gegen das Urteil allerdings Revision ein.


      Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München sagte auf Anfrage, dass gegen zwei ehemalige Miteigentümer von Advanced Medien Anklage wegen des Verdachts des Insiderhandels und des Betruges erhoben wurde. Die kompletten Namen nannte der Sprecher, wie in solchen Fällen üblich, nicht. Er sprach lediglich von einem Dr. J. und dessen Frau Barbara J. Diese Angaben passen zum Ehepaar Jovy.


      Wie der Sprecher weiter erklärte, hat das Ehepaar im November 2000 rund 2,3 Millionen Aktien zum Stückpreis von fünf Euro an eine Firma Compair verkauft. Dieser Verkauf sei im Wissen geschehen, dass es bei Advanced Medien – das Unternehmen handelt mit Filmrechten – „nicht mehr so gut steht wie offiziell dargestellt“. Konkret sei zum Zeitpunkt des Verkaufes klar gewesen, dass aus Transaktionen der Firma mit einer Maxxfilm Produktions GmbH weniger Geld zu erwarten sei als vorgesehen. Maxxfilm habe ebenfalls zum Einflussbereich des Paares gehört und sei nicht in der Lage gewesen, seine Verbindlichkeiten gegenüber Advanced Medien komplett zu erfüllen. Just am Tag des Aktien-Verkaufs sei ein Vergleich zwischen beiden Firmen geschlossen worden, in dem Advanced Medien auf einen Großteil ihrer Forderungen verzichtet habe. Als dies Tage später offiziell mitgeteilt worden sei, sei der Kurs von Advanced Medien eingebrochen.


      Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen schon seit rund zwei Jahren. Jovy befand sich sogar kurzzeitig in Untersuchungshaft und wurde gegen Kaution wieder freigelassen. Ausgelöst wurde das Verfahren offensichtlich durch eine Anzeige wegen Insiderhandels durch den jetzigen Alleinvorstand von Advanced Medien, Otto Dauer. Auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz hatte Anzeige erstattet. Die Familie Jovy hatte den Filmrechte-Händler Advanced Medien im Jahr 1998 gegründet. Das Unternehmen kam 1999 an den Neuen Markt; die Aktien kosteten anfangs je 5,27 Euro, kletterten rasch bis auf 16 Euro und dümpeln inzwischen bei rund zehn Cent herum. Das derzeitige Management von Advanced Medien hat – unter anderem mit Hinweis auf die Transaktionen mit Maxxfilm – inzwischen die Bilanzen für 1999 und 2000 neu aufgestellt. Demnach entstand 1999 ein Umsatz von nur 11,3 (vorherige Angabe: 33,2) Millionen Euro und ein Fehlbetrag von 11,1 Millionen Euro anstatt des ursprünglich ausgewiesenen Gewinns von 1,3 Millionen Euro.


      Zivilrechtliche Auseinandersetzungen gibt es über die Frage, ob es zwischen Advanced Medien und Maxxfilm zu Scheingeschäften gekommen ist. In erster Instanz wurde dies vom Landgericht München bejaht. Dieses Urteil wurde allerdings unlängst vom Oberlandesgericht aus formalen Gründen aufgehoben.

      quelle:

      http://www.sueddeutsche.de/sz/wirtschaft/red-artikel1296/
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 13:21:24
      Beitrag Nr. 136 ()
      inhaltlich nicht schlecht verfaßt,
      aber da könnte mann wenn man wollte noch ein paar briketts drauflegen was die informationen anbelangt...

      na ja, vielleicht hat der schreiberling ja nicht mehr informationen zur verfügung gehabt? :D;)
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 14:02:48
      Beitrag Nr. 137 ()
      glaube, der schreiberling hat ganz gute infos!
      hab mal mit ihm telefoniert...
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 22:35:01
      Beitrag Nr. 138 ()
      es wurden noch größere schäden vorgetragen.

      ...was sagen Sie dazu?
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 21:25:54
      Beitrag Nr. 139 ()
      zu#138 , so steht es auf der homepage .

      Wo kommt der Druck her ?
      Wird hinter den Kulissen gearbeitet ?

      Gruss vom Mars:cool:
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 13:02:00
      Beitrag Nr. 140 ()
      .

      hallo destroyers

      für dich ist noch ein platz frei - nicht nur in diesem thread




      In DVN we trust
      D:D aton
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 12:01:17
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 12:02:33
      Beitrag Nr. 142 ()
      .


      wir wollen mal nich dieses thread vergessen!



      Wiedersehen vor Gericht

      Von Joachim Hofer, Handelsblatt

      Die Frankfurter Börse hat den Neuen Markt längst begraben. Vor Gericht ist das frühere Lieblingskind der Anleger allerdings höchst lebendig.

      Vor allem die Filmfirmen beschäftigen die Justiz. Vergangene Woche begann der Prozess gegen Kinowelt-Gründer Michael Kölmel. Die Staatsanwaltschaft München wirft dem Unternehmer Untreue und Insolvenzverschleppung vor.

      Heute ist in Los Angeles Auftakt für die Hauptverhandlung in der Auseinandersetzung zwischen der Intertainment AG und Franchise Pictures. Intertainment hat den US-Produzenten wegen überhöhter Filmbudgets auf Schadensersatz von 100 Mill. $ verklagt. Am Wochenende haben sich die Deutschen mit einem früheren Franchise-Manager außergerichtlich auf eine Entschädigung geeinigt, gegen die anderen prozessieren sie weiter.

      Gut möglich, dass es im Herbst auch zu einem Prozess gegen die früheren Miteigentümer des Filmrechtehändlers Advanced Medien kommt. Seit Jahren streitet sich der derzeitige Vorstand mit den Ex-Gesellschaftern. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt.

      Den Investoren, die in der Blütezeit des Neuen Marktes die Aktien gekauft haben, dürften Urteile zwar kaum helfen. Die Prozesse belegen allerdings, dass diese Unternehmen nie an die Börse hätten gehen dürfen. Viel zu undurchsichtig und risikoreich war das Geschäft, zu unprofessionell das Management. Dabei sind die Aktionäre von Intertainment und Advanced sogar gut weg gekommen. Viele ehemalige Wettbewerber sind längst pleite.


      HANDELSBLATT, Dienstag, 20. April 2004, 06:02 Uhr
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 13:11:24
      Beitrag Nr. 143 ()
      :laugh:
      und dann dies:

      >>>
      Advanced Medien vor Akquisition
      Die Advanced Medien AG (DE0001262186; akt. Kurs: 1,25 EUR)
      steht unmittelbar vor der Verkündung eines LOI (Letter of Intent = Absichtserklärung)
      einer Akquisition. Das erfahren wir aus Branchenkreisen.
      Wie Advanced Medien bereits im März mitteilte, soll das Objekt
      der Begierde Umsätze in der Grössenordnung von 20 Mio. EUR
      erwirtschaften. Nach unseren Informationen ist die Gesellschaft profitabel
      (rund 1,5 Mio. EUR EBIT) und schuldenfrei. Wir rechnen mit
      einem äusserst günstigen Kaufpreis unter 5 Mio. EUR. Finanziert
      werden soll die Akquisition mit Hilfe einer Kapitalerhöhung, die am 19.
      Mai auf der Hauptversammlung beschlossen werden soll. Bis zu 5,38
      Mio. neue Aktien werden den Aktionären angeboten. Wenn alle Anteile
      platziert werden, wird die Aktienzahl rund 8,1 Mio. betragen.
      Um den immensen Verlustvortrag (rund 50 Mio. EUR) der AG nutzen
      zu können, rechnen wir relativ bald mit einem Gewinnabführungsvertrag
      mit der neuen Tochter. Auf Konzernebene kalkulieren wir aber für
      2004 noch nicht mit einem nennenswerten Gewinn. 2005 sollte die
      Gesellschaft dann, endgültig befreit von allen Altlasten, richtig durchstarten
      können.
      Nach einer äusserst skandalösen Vergangenheit rund um den alten
      Vorstand Jovy, der übrigens ab September vor Gericht steht
      , bietet
      sich nun erstmals eine Art Lichtblick für das gebeutelte Medien-Unternehmen.
      Ein Erfolg der neuen Akquisition ist allerdings vermutlich die
      letzte Chance für die Münchner, Vertrauen zurückzugewinnen. Erfahrene
      Zocker wagen auf aktuellem Niveau einen Trade. Mehr noch
      nicht. Denn auch LOIs können letztendlich noch scheitern und sind
      keine Überlebensgewähr.

      <<<
      Avatar
      schrieb am 05.05.04 10:48:01
      Beitrag Nr. 144 ()
      .



      Haftstrafe für Infomatec-Gründer.

      Süddeutsche Zeitung Wirtschaft Urteil im Betrugsskandal um Augsburger Softwarehersteller Related Topics

      250 Millionen Schaden für Anleger / " Ad-hoc-Meldungen für Öffentlichkeitsarbeit missbraucht"

      Augsburg - Dreieinhalb Jahre nach dem Betrugsskandal bei der Softwarefirma Infomatec ist Unternehmensgründer Alexander Häfele zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Fall hatte vor vier Jahren großes Aufsehen erregt und mit zum Niedergang des Neuen Marktes beigetragen.
      Von Peter Richter


      Die Ditte Strafkammer sprach Firmengründer und Ex-Vorstand Alexander Häfele zweier verbotener Insidergeschäfte sowie eines Falles des Kursbetrugs schuldig. Mit der verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten blieb das Gericht nur geringfügig unter der Forderung des Staatsanwalts, der drei Jahre beantragt hatte. Häfele bleibt vorerst auf freiem Fuß, da die Strafe gegen Kaution ausgesetzt ist.
      Nach einem über neun Monate geführten Prozess sah es Vorsitzender Richter Rainer Brand als erwiesen an, dass der Angeklagte viele Anleger massiv geschädigt und sich illegal Gewinne in Höhe von 15 Millionen Euro verschafft hat. Infomatec-Vorstand Gerhard Harlos, zunächst mit auf der Anklagebank, war Ende November nach 22 von 57 Verhandlungstagen und einem Teilgeständnis zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte die beiden angeklagten Fälle des Insiderhandels gestanden, bei denen auch er einen Erlös von rund 15 Millionen Euro erzielte. Häfele, der während des gesamten Verfahrens zu den Vorwürfen schwieg, kündigte über seine Anwälte Revision an.


      Besonders bitter für Häfele, er steht, wovon auch das Gericht ausgeht, heute mittellos da. Sein Vermögen im In-und Ausland in Höhe von 4,5 Millionen Euro wird eingezogen. Anders als bei Harlos, bei dem neben heute wertlosen Aktien lediglich 380 000 Euro Bargeld und ein gelber Bugatti-Sportwagen beschlagnahmt werden konnten.
      Richter Brand erklärte, er und seine Kollegen seien heute noch erstaunt darüber, wie ein so junges Unternehmen wie die Infomatec AG, mit geringem Kapital ausgestattet, 1998 von Analysten mit über 200 Millionen DM bewertet werden konnte. Der Software-Hersteller sei " schneller als der Nemax-Index kometenhaft in die Höhe geschnellt" , um dann innerhalb eines halben Jahres ins Bodenlose zu stürzen. Von 29 Euro war die Infomatec-Aktie auf 290 Euro gestiegen, um dann auf vier Cent zu fallen.
      Der Schaden, den die Anleger erlitten, wird auf 250 Millionen Euro geschätzt. Richter Brand: " Die Angeklagten haben aus Hoffungen Tatsachen gemacht. " Wobei das Gericht zu erkennen gab, dass es Zweifel an der Seriosität mancher Bewertungen von Wirtschaftsprüfern hegt. Dennoch habe die Kammer nicht den aktuellen Stand der Betriebswirtschaft ignorieren können. Nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern mangels Beweisen habe sowohl der Vorwurf des Gründungsschwindels und des Kapitalanlagebetrugs sowie drei von vier angeklagten Fällen des Kursbetrugs eingestellt werden müssen. Das Gericht sei, was die nachträgliche juristische Klärung der ersten beiden Anklagepunkte betrifft, " an die Grenzen gestoßen" . Zumal viele Zeugen geschwiegen hätten.
      Am Ende wurde Häfele wegen jener falschen Ad-hoc-Meldung des Kursbetrugs überführt, in der das Unternehmen im Mai 1999 den Verkauf von 100 000 Internet-Surfstationen an den Mobilfunkbetreiber Mobilcom vermeldet hatte. Es waren in Wahrheit jedoch nur 14 000 Stück gewesen. Der Wert des Auftrags lag statt der verkündeten 55 Millionen DM lediglich bei 7,7 Millionen DM. Zu einem etwas anderen Ergebnis war vor dem Prozess das Oberlandesgericht bei einem Haftprüfungstermin gekommen. Beide Angeklagte hätten jedoch nicht manipulieren wollen, sondern seien überzeugt gewesen, dass ein Geschäft in der gemeldeten Höhe tatsächlich zustande kommt - weshalb sie auch Ware im Wert von 100 Millionen DM eingekauft hatten.
      Die Dritte Strafkammer kam zu einer anderen Einschätzung und bezeichnete Geschäfte, die von beiden Angeklagten der Börse gemeldet worden waren, als " Luftnummer und Lumperei." Die Ad-hoc-Meldungen der Infomatec sind, so Richter Brand, zu einem Werbeinstrument für Öffentlichkeitsarbeit missbraucht worden.

      (c) 2004 Süddeutsche Zeitung




      na wie schön, das uns jetzt für unseren prozess nicht die kohle ausgehen kann. wieviel ist noch von d & o zu holen?


      @ jovy

      good luck
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 22:50:02
      Beitrag Nr. 145 ()
      bad guy`s please no good luck
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 08:08:43
      Beitrag Nr. 146 ()
      noch ganz frisch zur Kenntnisnahme:

      Das Gericht hat der Klage der Staatsanwaltschaft gegen Dr.Jovy stattgegeben.

      Eröffnung des Verfahrens ist Anfang Oktober.

      Das ist somit richtungsweisend in dem Prozess wegen der Scheingeschäfte gegen die Maxx-Film, dessen Geschäftsführer Jovy war.

      Zugleich bedeutet das auch in dem Verfahren gegen die alten Vorstände, u.a. Sohn Hans-Arndt JOvy, einen wichtigen Schritt zur möglichen Schadenersatzzahlung über die D&O Versicherung.
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 11:55:20
      Beitrag Nr. 147 ()
      AHA!:rolleyes:

      Userinfo

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      Avatar
      schrieb am 20.05.04 13:38:36
      Beitrag Nr. 148 ()
      AHA...lach:laugh:

      wer gibt mal einen HV-bericht ab?
      oder gibt es nichts zu berichten?

      schönen vatertag noch!
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 07:58:44
      Beitrag Nr. 149 ()
      :D
      ...um auf die überschrift zurückzukommen: BALD!!!

      :p
      ADVANCED MEDIEN - Eine Sprecherin des Landgerichts München I sagte, dass es
      zum Prozess gegen 2 ehemalige Miteigentümer des Filmrechte-Händlers Advanced
      Medien kommen wird. Die 4. Strafkammer habe die Anklage angenommen. Der
      Beginn der Hauptverhandlung sei für den 28. September terminiert. Dem
      Ehepaar Herbert und Barbara Jovy wird Insiderhandel und Betrug vorgeworfen.
      (Süddeutsche Zeitung S. 19)
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 09:41:55
      Beitrag Nr. 150 ()
      Bald wird es heißen:

      Dem Ehepaar Herbert und Barbara Jovy wurde Insiderhandel und Betrug nachgewiesen. :p
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:06:12
      Beitrag Nr. 151 ()
      Das wäre super - hoffentlich wird dann auch das Vermögen eingesackt, das sie sich zusammengeschaufelt haben, bevor sie das auf dunklen Wegen irgendwohin verschwinden lassen.
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 11:03:41
      Beitrag Nr. 152 ()
      "Das Landgericht München I hat der Klage statt gegeben. Der
      Prozessbeginn ist für den 28. September 2004 vorgesehen. Die Termine für
      die öffentlichen Sitzungstermine werden wir bekannt geben."

      quelle: www.advanced-medien.de
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 12:03:09
      Beitrag Nr. 153 ()
      unglaublich, wie in diesem land mit aktionären umgegangen wird und wie sich vorstände und geldsäcke immer wieder an inkompetenten deutschen gerichten vorbei schadlos halten können...(enten-tv kommt grad ein ähnlicher fall ins rollen) :mad::(:mad:

      quelle: www.advanced-medien.de
      >>>>
      29.Juni 2004

      Heute gingen der Gesellschaft Hinweise des Oberlandesgerichtes nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu, die für den Ausgang des Berufungsverfahrens von entscheidender Bedeutung sind. Die Advanced Medien AG wird als Berufungskläger die Hinweise ausführlich beantworten. Parallel hierzu holt der Vorstand die Rechtsmeinung einer renommierten weiteren Rechtsanwaltskanzlei ein und wird danach entscheiden, ob bei einem abweisenden Urteil durch das Oberlandesgericht alle Rechtsmittel bis hin zu einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision ergriffen werden.

      Zu den Hinweisen des 6. Zivilsenats des OLG München:

      Die geltend gemachten Schadenersatzansprüche nach §§ 93, 318 AktienG seien nicht begründet. Der Senat betrachtete die von der Advanced Medien AG als "unverantwortliches Handeln" beschriebenen Pflichtverletzungen der beklagten ehemaligen Vorstandsmitglieder lediglich als "missglückte Geschäfte". Der Senat macht diese Ansicht an der Vergleichsvereinbarung vom 17.11.2000 fest und hält diesen Vergleich für einen Kernpunkt des weiteren Fortganges der Verhandlungen, da dieser Vergleich von der Advanced Medien AG gebilligt worden sei. Auch wenn der Vergleich nicht erfüllt wurde, kann nach Meinung des Senats aufgrund der Billigung des Vergleiches der Abschluss der ursprünglichen Verträge nicht mehr Ausgangspunkt einer Haftung bzw. der nach dem BGH bestehenden Voraussetzungen für eine Haftung sein.

      Eine Haftung der Vorstände soll nach dem Senat schon begrifflich deshalb ausscheiden, weil die Änderung der rechtlichen Handlungen (gemeint ist immer noch der Vergleich vom 17.11.2000) durch die Vorstände von der Advanced Medien AG vorgenommen worden sei. Durch den Vergleich vom 17.11.2000 hätten die gleichen Vorstandsmitglieder sowohl den Erwerb als auch den Verkauf der betroffenen Filmgeschäfte "abgesegnet". Damit sollen nach Auffassung des 6. Zivilsenats des OLG München diese ursprünglichen Geschäfte nicht mehr schadenrelevant sein.

      Auch im Übrigen verneint der Senat die Kausalität zwischen den vermeintlichen Pflichtverletzungen und der Entstehung des vermeintlichen Schadens und geht von einer Schadenersatzwahlfeststellung der Klägerin aus, der nach der Streitgegenstandslehre eine Absage zu erteilen sei.

      Beurteilung der Hinweise des OLG durch den Vorstand und Erläuterungen zu dem vom OLG angeführten Vergleich vom 17.11.2000:

      Den gesamten Text der Hinweise des OLG kann man nur fassungslos zur Kenntnis nehmen. Wenn es nach dem OLG-Senat ginge, können sich Vorstandsmitglieder mögliche Pflichtverletzungen selbst absegnen, in dem sie einen Vergleich schliessen.

      Bei dem erwähnten Vergleich handelte es sich um einen Vergleich zwischen der Advanced Licencing GmbH und der MAXXFilm Produktions GmbH. Zwischen diesen Firmen waren von September 1999 bis Juni 2000 sehr umfangreiche Filmverkaufsgeschäfte abgeschlossen worden. Hinter der MAXXFilm Produktions GmbH stand unstreitig die Gründerfamilie (Fam. Jovy) der Advanced-Gruppe. Dr. Herbert Jovy ist heute noch Geschäftsführer der MAXXFilm. Diese Geschäfte wurden nach unserer Ansicht lediglich zur Täuschung des Kapitalmarktes über die tatsächlich schlechtere Umsatz- und Ertragslage abgeschlossen. Der Grund hierfür waren nach unserer Meinung die monetären Aktionärsinteressen der Familie Jovy. Dr. Herbert Jovy war Aufsichtsratsmitglied und sein Sohn Hanns-Arndt Jovy Vorstandsmitglied. Der Gesamtumfang der betroffenen Geschäfte belief sich auf insgesamt ca. DM 70 Mio. Mit dem Vergleich vom 17.11.2000, der auf ultimativen Druck durch den Aufsichtsratsvorsitzenden zustande kam, wurden Geschäfte aus 1999 und 2000 im Umfang von DM 22 Mio. storniert und auf die übrigen Geschäfte Preisnachlässe in Höhe von DM 6,7 Mio. gewährt. Der Vergleich beeinhaltete natürlich die Zahlung der Restbeträge, wurde jedoch mit keinem Cent von der MAXXFilm erfüllt. Der Schaden für die Advanced Medien AG war immens, die Existenz aber schon aufgrund der ausfallenden Zahlungen der MAXXFilm schon beginnend im Jahr 2000 auf das Äußerste gefährdet. Schon der Abschluss der Geschäfte mit der MAXXFilm begründete den hohen Schaden, der in den Abhängigkeitsberichten für 1999 und 2000 ermittelt und von den Wirtschaftsprüfern testiert wurde. Am Rande interessant ist - insbesondere für die Staatsanwaltschaft und das Strafverfahren gegen Dr. Herbert Jovy - dass der Verkauf des Aktienpaketes durch Dr. Herbert Jovy und seine Frau Barbara am Nachmittag des 17.11.2000 erfolgte. Eine Ad-hoc-Meldung des für den Umsatz und die Ertragslage folgenschweren Vergleiches durch die beklagten Vorstände erfolgte (zum Nutzen von Dr. Jovy) nicht. Ansonsten wäre der Verkauf der Jovy-Aktien geplatzt. In den am 30.11.2000 veröffentlichten Neunmonatszahlen fand sich kein Hinweis auf den Vergleich vom 17.11.2000, der die Neunmonatszahlen vollends zur Makulatur und Täuschung des Kapitalmarktes werden ließ.

      Wir hatten im übrigen den gesamten Sachverhalt dem Bafin offengelegt. Das Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) hat die Bearbeitung dieser Ermittlungen, die sich auf den Missbrauch von Ad-hoc-Meldungen bezogen, in 2003 an die Staatsanwaltschaft München übertragen. Unseres Wissens nach hat die Staatsanwaltschaft noch keine nennenswerten Aktiviäten in diesem Verfahren entwickelt.
      >>>>>>>>>>
      :mad:


      aber: mal schauen, was passiert, wenn jovy im september verurteilt wird...:D:cool:
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 13:38:25
      Beitrag Nr. 154 ()
      .
      Neuer Markt beschäftigt nun den BGH

      Oberstes Gericht entscheidet in einem Musterverfahren über Schadensersatz für falsch informierte Anleger



      Düsseldorf. Sie haben Umsatz vorgetäuscht, vage Absichtserklärungen von Kunden als
      Großauftrag bekannt gegeben, statt versprochener Gewinne Riesenverluste gemacht und
      Verpflichtungen in Milliardenhöhe verschwiegen: Aktionäre von Unternehmen des Neuen
      Marktes wie Infomatec, EMTV, Thenomedia, Comroad, Metabox oder Advanced Medien
      sehen sich durch die Vorstände der Gesellschaften nach Strich und Faden getäuscht. Doch
      Schadenersatz geltend zu machen, ist nach deutschem Recht für die geprellten Aktionäre
      extrem schwierig. Das zeigen die ersten Richtersprüche zu Musterklagen. Jetzt hoffen
      Anwälte und Anlegerschützer auf den BGH, der am 12. Juli mündlich über eine Musterklage
      zu fehlerhaften Ad-hoc Mitteilungen von Infomatec verhandelt. Der BGH soll klären, ob sich
      daraus Schadenersatzansprüche gegen die Vorstände des Pleite gegangenen
      Softwareunternehms ableiten lassen. Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet
      Neuigkeiten, die den Kurs ihrer Aktien bewegen könnten, in Form solcher Sofortmitteilungen
      zu veröffentlichen.

      In dem vor dem BGH zu verhandelnden Fall hatte ein Anleger im Juli 1999 zum Kaufpreis
      von 90 945 € 230 Infomatec-Aktien erworben, nachdem das Unternehmen einen
      Großauftrag von Mobilcom über 55 Mill. € bekannt gegeben hatte. Doch später stellte sich
      heraus, dass Mobilcom lediglich einen Testauftrag in Höhe von 9,8 Mill. € in Infomatec
      vergeben hatte. Der Kurs brach massiv ein, der Anleger verlor nahezu sein gesamtes
      Investment. Einer Schadenersatz-Klage gegen die Vorstände von Infomatec hatte das
      Landgericht Augsburg statt gegeben, das Oberlandesgericht München hob das Urteil später
      wieder auf. Und das, obwohl Infomatec zu einem der krassesten Fälle von Fehlinformationen
      im Neuen Markt gehörte.

      „Das gesamte deutsche Schadensersatz-Recht ist eine Katastrophe für den Anleger“, sagt
      Marc Tüngler von der DSW. Tatsächlich gibt es kein deutsches Gesetzt, das Vorstände
      eindeutig haftbar macht, falls sie Anleger in Ad-hoc Meldungen falsch informieren. Anders
      als im Fall eines fehlerhaften Prospekts beim Börsengang sieht das deutsche Recht keinen
      Schadenersatzanspruch für Fehler in der laufenden Berichterstattung vor.

      So helfen sich Anwälte der Geschädigten mit dem BGB. Danach gibt es Ansprüche bei
      vorsätzlich sittenwidriger Schädigung (§726) oder wenn gegen ein schützendes Gesetz
      verstoßen wurde (§823 Abs. II). Doch was ist ein Schutzgesetz? Das Verbot der
      Kursmanipulation nach dem Börsengesetz gilt nicht als schützendes Gesetz. Die falsche
      Darstellung von Gesellschaftsverhältnissen, die nach dem Aktiengesetz verboten ist, wurde
      von der Rechtsprechung dagegen als Schutzgesetz anerkannt. Auch das
      Finanzmarktförderungsgesetz von 2002 hilft in Betrugsfällen am Neuen Markt nicht weiter.
      Es erkennt Schadensersatzansprüche lediglich gegen die Gesellschaft an. „Doch da zahlen
      die Aktionäre an sich selbst, die Vorstände dagegen sind außen vor“, sagt Tüngler.
      Außerdem sei bei den gescheiterten Gesellschaften des Neuen Marktes oft nichts mehr zu
      holen, erläutert Anwalt Klaus Rotter, der den Kläger gegen Infomatec vertritt: „Die Vorstände
      dagegen haben ihr Schäfchen ins Trockene gebracht und sitzen oft noch auf vielen
      Millionen.“ Selbst die strafrechtliche Verurteilung von Betrügern im Vorstand nützt dem
      Anleger wenig. So wurde der Vorstand von Comroad, Bodo Schnabel, zu sieben Jahren
      Haft verurteilt. 20 Mill. Euro aus seinem Vermögen gingen an den Staat, nicht an die
      Aktionäre.

      In den USA haben getäuschte Aktionäre schon seit Jahrzehnten die Möglichkeit, Geld
      einzufordern. Das Aussfüllen eines Formulars genügt, um sich entsprechenden
      Sammelklagen anzuschließen. In Deutschland ist dagegen nach dem Ende des Neuen
      Marktes noch kaum ein Euro an geschädigte Anleger geflossen. Unter Richtern und
      Rechtsexperten herrsche häufig die Ansicht, die Anleger hätten gezockt und seien deshalb
      selber Schuld, sagt, Rechtsanwalt Rotter. „Doch in jedem Spielcasino bekommt der Spieler
      den Einsatz zurück, wenn die Karten gezinkt waren. Das ist bei Aktienanlagen leider nicht
      der Fall.“

      Handelsblatt 09.07.04
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 13:43:16
      Beitrag Nr. 155 ()
      jaja, immer wieder das olg münchen...:(:mad::cry:

      ein schelm wer böses dabei denkt... ich sach nur: amigo-land!:mad:
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 15:25:53
      Beitrag Nr. 156 ()
      Ganz deiner Meinung :mad::mad::mad:

      Da unten tief im Süden läßt sich noch so einiges über Beziehungen regeln :mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 15:47:00
      Beitrag Nr. 157 ()
      über die misstände im olg münchen kann ich ja noch hinwegsehen,
      dass sich aber ein staat um 20 mio bereichert und anderen damit ihren rechtsanspruch entzieht...

      darüber sollte man sich gedanken machen
      Avatar
      schrieb am 19.07.04 11:20:07
      Beitrag Nr. 158 ()
      .

      10:22/BGH stärkt die Rechte geprellter Aktionäre


      KARLSRUHE (Dow Jones-VWD)--Vorstände von Aktiengesellschaften können
      künftig persönlich zur Haftung gezogen werden, wenn sie bewusst falsche
      Börsenpflichtmitteilungen herausgeben.
      Das hat der Bundesgerichtshof (BGH)
      in Karlsruhe am Montag erstmals entschieden. Anlass waren Musterklagen
      geschädigter Anleger der inzwischen insolventen Augsburger Softwarefirma
      Infomatec. Bisher wurden derartige Schadensersatzklagen in zweiter Instanz
      abgewiesen. Der Anwalt eines Klägers sprach von einer rechtshistorischen
      Entscheidung.

      Der BGH hatte erstmals darüber verhandelt, ob Vorstände persönlich
      haften, wenn sie in Pflichtmitteilungen an der Börse etwa zu
      Geschäftsabschlüssen übertriebene Angaben machen, um die Aktienkurse in die
      Höhe treiben, und Anleger deshalb schädigen. Das Softwareunternehmen
      Infomatec hatte im Mai 1999 den Abschluss eines Liefervertrages mit der
      Telefonfirma Mobilcom im Wert von 55 Mio DEM (28 Mio EUR) mitgeteilt, obwohl
      davon nur 9,8 Mio DEM verbindlich waren und der Rest vage in Aussicht
      gestellte Folgeaufträge betraf.

      Der Dortmunder Kläger kaufte zwei Monate nach der optimistischen
      Mitteilung mit einem Bankkredit über umgerechnet rund 46.000 EUR
      Infomatec-Aktien - und erhob nach dem Einbruch der Kurse gegen die
      Firmenvorstände Klage. Das Landgericht Augsburg hatte ihm deshalb bereits im
      September 2001 einen Anspruch von gut 100.000 DEM für entstandene
      Börsenverluste zugesprochen. Auch vor dem BGH hatte er Erfolg, weil der Kauf
      zeitnah zu der Falschmitteilung erfolgte. Ein weiterer Kläger, der die
      Aktien erst neun Monate später erworben hatte, wurde dagegen abgewiesen.

      Dow Jones Newswires/19.7.2004/ros/gs



      der zeitpunkt hätte nicht günstiger sein können ;)
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 06:56:54
      Beitrag Nr. 159 ()
      http://www.welt.de/chl/20.html

      AM AG
      Schon Ende September beginnt ein weiterer Prozess gegen ehemalige Neuer-Markt-Unternehmer: Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen den früheren Aufsichtsratschef und Miteigentümer der Advanced Medien AG, Herbert Jovy, und seiner Gattin Barbara erhoben. Das Ehepaar soll Aktien für 11,5 Mio. Euro an eine andere Firma verkauft und dabei verschwiegen haben, wie es dem Münchner Filmhändler wirklich geht - nämlich schlechter als dargestellt. Just an dem Tag des Aktienverkaufs sei ein Vergleich mit einer anderen Firma geschlossen worden, in dem Advanced Medien auf einen Großteil von Forderungen verzichtete. Dies sei aber erst einige Tage später bekannt gegeben worden. Der Vorwurf im Strafprozess, den "EM.TV-Richterin" Huberta Knöringer führen soll, lautet auf Insiderhandel und Betrug. Jovy, der kurzzeitig in Untersuchungshaft saß, ist zurzeit auf freiem Fuß. Anzeige hat der jetzige Vorstand erstattet. Aktionäre und Kreditmanager halten sich noch zurück. bur


      Artikel erschienen am 20. Juli 2004



      BGH stärkt Anlegerrechte in Deutschland

      Juristischer Durchbruch: Betrogene Aktionäre können erstmals Vorstände direkt belangen - Weitere Verfahren anhängig
      von Daniel Eckert und Holger Zschäpitz

      Berlin - Unternehmensvorstände müssen nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) auch mit eigenem Geld für vorsätzliche Falschinformation ihrer Anleger geradestehen. Der zweite Zivilsenat des BGH sprach einem Aktionär der Augsburger Infomatec am Montag Schadenersatz zu, der zwei Monate nach einer bewusst übertriebenen Ad-hoc-Mitteilung Aktien gekauft und damit Verluste erlitten hatte. Dies erfülle den Tatbestand der "vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung", sagte der Vorsitzende Richter Volker Röhricht in Karlsruhe. "Das Urteil schreibt Rechtsgeschichte für geprellte Anleger in Deutschland", sagt Oliver Saha von der Klägerkanzlei Rotter. "Das Urteil ist ein Durchbruch für die Aktionärsrechte." Andere Anwälte zeigen sich verhaltener: "Das Urteil hat Licht und Schatten", sagt Anlegeranwalt Andreas Tilp. Den Neue-Markt-Vorständen müsse Vorsatz nachgewiesen werden und das sei nicht so einfach. Auch Aktionärsschützer warnen die Anleger vor zu großen Erwartungen. (Az.: II ZR 217/03, 218/03 und 402/02)


      Dem Urteil zufolge, muss den Vorständen nicht nur Vorsatz nachgewiesen werden: Zwischen der falschen Meldung und dem Aktienkauf müsse ein ursächlicher und zeitlicher Zusammenhang bestehen, so das Gericht. Diesen müssen die Anleger nachweisen. Der BGH erleichtert ihnen nun aber die Beweisführung: "Je schneller eine Aktie nach einer falschen Ad-hoc-Meldung gekauft worden ist, desto eher kann man zu Gunsten des Anlegers davon ausgehen, dass er sich von den Informationen beeinflussen ließ", erklärte Röhricht die Faustregel. "Je marktschreierischer sie aufgemacht ist, desto eher spricht das (...) für den Anleger." Einen genauen Zeitrahmen wolle der BGH aber nicht vorgeben. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) können bisher Aktionäre nur das Unternehmen selbst für falsche Meldungen haftbar machen. Ein Gesetz, das diesen Schutz nach dem Willen der Aktionärsschützer auch auf Vorstände ausgeweitet werden soll, ist erst in Vorbereitung.


      Die Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele hatten am 20. Mai 1999 von einem Auftrag über 100 000 Internet-Surfstationen im Wert von 28 Mio. Euro berichtet. Später stellte sich heraus, dass nur 14 000 Geräte fest bestellt waren. Vor Gericht hatten sie angeführt, die Mitteilung auch zur "Marktpflege" veröffentlicht zu haben (Vorsatz). Damit hätten sie die Anleger zum Kauf der Aktien motivieren wollen, sagte Röhricht. Die beiden Manager waren auch Großaktionäre des Unternehmens und hatten bei hohen Kursen eigene Anteile verkauft. Harlos ist nach einem Teilgeständnis wegen Insiderhandels zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, gegen seinen Kollegen Häfele waren in erster Instanz zwei Jahre und neun Monate Haft verhängt worden.


      "Wahnsinn, jetzt bekomme ich mein Geld zurück. Der Kampf hat sich gelohnt", freute sich der siegreiche Aktionär Frank Planeck nach der Verkündung. Der Metzger aus Dortmund hatte im Juli 1999 rund 46 500 Euro in Infomatec-Aktien angelegt und dafür sein Konto überzogen. Ein zweiter Infomatec-Aktionär blieb dagegen vor dem BGH erfolglos. Er hatte die Aktien erst neun Monate später gekauft. Ein dritter Fall muss nach dem Urteil des BGH vor dem Oberlandesgericht (OLG) München neu aufgerollt werden. Das OLG hatte zuvor alle drei Klagen abgewiesen.

      Der Münchener Aktionärsanwalt Oliver Saha von Rotter Rechtsanwälte sieht nach dem Urteil gute Chancen für die anhängigen Klagen betrogener Anleger gegen andere Unternehmen, vor allem vom ehemaligen Neuen Markt. "Das Urteil hat Konsequenzen für alle Vorstände, die bewusst Anleger getäuscht haben." Allein wegen Infomatec liefen noch 50 weitere Klagen. Die getäuschten Anleger können von den Infomatec-Vorständen den Kaufpreis ihrer Aktien zurückverlangen. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) warnte aber vor überzogenen Hoffnungen: "Das wird nicht zu der erwarteten Welle von Klagen am Neuen Markt führen", sagte ihr Sprecher Jürgen Kurz. Jeder Einzelfall müsse geprüft werden.


      Artikel erschienen am 20. Juli 2004



      http://www.welt.de/chl/20.html
      Avatar
      schrieb am 25.07.04 13:45:38
      Beitrag Nr. 160 ()
      es wird eng für jovy... :D


      Anlegerschutz: Gute Zeiten für Geprellte (EuramS)
      Sonntag 25. Juli 2004, 10:21 Uhr

      Aktienkurse
      Deutsche Bank AG
      514000.DE
      58.21
      +0.09


      Advanced Medien AG
      126218.DE
      1.26
      +0.04


      INFOMATEC Integrated...
      622200.DE
      0.045
      0.000


      Comroad AG
      544940.DE
      0.100
      0.000


      Value Management & R...
      A0A8FR.DE
      0.00
      0.00





      Egal, ob falsche Ad-hoc oder falsche Beratung: Anleger quer durch Deutschland klagen. EURO erklärt: Wer vom Infomatec (Xetra: 622200.DE - Nachrichten - Forum) -Urteil noch profitieren kann. Bei welchen Unternehmen eine Klage ebenfalls aussichtsreich ist. Was bei Falschberatung zu beachten ist. Wie man spezialisierte Anwälte Anzeige

      findet.
      von Stephan Haberer

      Gut 5000 Arbeitsstunden mussten seine Anwälte investieren. Drei Gerichtsinstanzen waren mit seinem Fall beschäftigt. Fast vier Jahre hat er gewartet. Dann endlich hörte der Dortmunder Frank Planeck einen Satz, wie er bei Anlegerschutzverfahren selten fällt: "Das tut man nicht. Das ist unanständig."

      Einfache, klare Worte von Volker Röhricht, dem Vorsitzenden Richter beim Zweiten Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Die nicht auf Planeck gemünzt waren, die der Mann aus dem Ruhrpott aber sofort verstand: "Wahnsinn, ich bekomme mein Geld zurück. Ich hatte nicht mehr gehofft, dass das wahr wird", jubelte er nach der Urteilsverkündung. Jetzt müssen die beiden Ex-Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele für den kompletten Verlust gerade stehen, den Planeck mit Aktien des Neue-Markt-Unternehmens erlitten hatte. Immerhin 46500 Euro - zuzüglich Zinsen in Höhe von knapp 11,5 Prozent pro Jahr. Planeck hatte auf Kredit gekauft.Mit dem Urteil (Az. II ZR 402/02) macht der BGH erstmals Unternehmens-Chefs persönlich für Schäden eines Aktionärs haftbar, weil sie Ad-hoc-Mitteilungen mit vorsätzlich falschen Angaben veröffentlicht haben. Als "Meilenstein der Rechtsgeschichte" sieht Professor Wolfgang Gerke, Kapitalmarktexperte an der Uni Erlangen, die Entscheidung. "Das wichtigste Anlegerurteil seit zehn Jahren", pflichtet ihm Franz Leisch bei, Jurist an der Uni Augsburg. "Das Urteil wird Rechtsgeschichte schreiben", meint auch Klaus Rotter, der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwalt des Klägers. "Jetzt ist jeder Vorstand dran, der bewusst falsche Ad-hocs verbreitet."

      Bisher waren alle Klagen letztlich gescheitert, weil die Geprellten nicht nachweisen konnten, dass sie wegen einer Ad-hoc die Wertpapiere erworben haben. Hier senkte der BGH die Beweislast für die Anleger erheblich, indem er sein Urteil nicht auf das Wertpapierhandelsrecht mit seinen engen Nachweisgrenzen stützte, sondern auf das großzügigere Bürgerliche Gesetzbuch. "Je schneller eine Aktie nach einer falschen Ad-hoc gekauft worden ist, desto eher kann man davon ausgehen, dass der Anleger sich von ihr beeinflussen ließ", führte Richter Röhricht in der mündlichen Urteilsbegründung aus.

      "Schnell" - das heißt für den Juristen nicht Tage oder Stunden. Planeck etwa hatte die Infomatec-Aktien erst zwei Monate nach Veröffentlichung einer Falschmeldung erworben. Eine exakte Grenze gibt der BGH zwar nicht vor. Jedoch hat er einem anderen Aktionär, der erst neun Monate nach einer falschen Ad-hoc Infomatec-Aktien erwarb, keinen Schadensersatzanspruch mehr zuerkannt.Nicht nur die Infomatec-Vorstände haben Anleger bewusst getäuscht. Auch andere Neue-Markt-Unternehmen trieben in den Boomjahren mit falschen Meldungen die Kurse. Anlegeranwalt Rotter sieht gute Chancen auf Schadensersatz bei Advanced Medien (Xetra: 126218.DE - Nachrichten) , Biodata, Comroad (Xetra: 544940.DE - Nachrichten - Forum) , EM.TV und anderen (siehe Kasten links). Dabei ist eines wichtig: Auch wenn man es immer wieder anders liest, selbst jetzt können geprellte Anleger noch gegen die Infomatec-Vorstände klagen. Denn bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wie sie in diesem Fall vorliegt, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. "Und dass Harlos und Häfele die Schädiger sind, wurde erstmals durch das Urteil des Landgerichts Augsburg am 24. September 2001 festgestellt", sagt Rotter. Folge: Die Verjährung endet demnach frühestens am 24. September 2004. Zudem muss der Beklagte nachweisen, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte Kenntnis von Schaden und Schädiger gehabt haben muss.

      Dass sein Mandant jetzt zwar ein schönes Urteil erstritten hat, aber nie Geld sehen wird? Für Rotter stellt sich diese Frage nicht: "Im Strafverfahren wurde festgestellt, dass Häfele durch Insiderhandel 15 Millionen Euro verdient hat. Der Freistaat Bayern beschlagnahmte aber nur 380000. Irgendwo muss der Rest ja sein." Zumal die beiden Ex-Infomatec-Chefs insgesamt sieben Verteidiger zahlen konnten. Anstandslos. "Im schlimmsten Fall machen wir Taschenpfändung und verlangen einen Offenbarungseid. Das wird sich insbesondere Harlos überlegen. Der hat eine Bewährungsstrafe und fährt sofort ein, falls er eine falsche eidesstattliche Erklärung abgeben sollte." Auch für die anderen 65 Anleger, die Rotter in Sachen Infomatec vertritt, dürfte noch genug zu holen sein. Doch irgendwann sind auch 15 Millionen weg. Der Schaden, den die beiden Ex-Infomatec-Chefs verursachten, wird dagegen auf rund 250 Millionen geschätzt.Nicht nur im Fall Infomatec lohnt es also, wenn man unter den Ersten ist, die ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen wollen. Denn auch hier gilt das Motto: "Einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen."

      Apropos in die Taschen greifen: Die meisten Rechtsschutzpolicen übernehmen auch hier das Prozesskostenrisiko. Nur bei Neuverträgen könnte es Probleme geben. Muss man selbst zahlen, dann stehen bei 20000 Euro Schaden in der ersten Instanz Kosten von 4650 Euro im Raum. Da will keiner verlieren.

      «

      Falschberatung Verjährung droht

      Es klingt wie bei Monopoly: "Die Bank zahlt Ihnen 4000 Euro." Nur: Die Beträge liegen im fünf-, wenn nicht gar im sechsstelligen Bereich. Und die Geldinstitute und Anlageberater rücken das Geld nicht freiwillig raus, sondern wurden dazu verurteilt. So muss die Berenberg Bank 317000 Euro an ein Ehepaar zahlen, die Deutsche Bank (Xetra: 514000.DE - Nachrichten - Forum) an einen Anleger 150000 Euro, die Value Management & Research AG (Xetra: A0A8FR.DE - Nachrichten) 66000 und die Performance Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung 13000. In allen Fällen der Grund: falsche Beratung von Kapitalanlegern.

      Immer häufiger gehen Anleger gegen Berater vor, von denen sie sich falsch oder schlecht informiert fühlen. Und immer häufiger erstreiten sie Urteile, die die Vermittler zu Schadensersatz verpflichten. In den nächsten Monaten wird die Zahl solcher Verfahren stark steigen. Denn zum Jahreswechsel - also in exakt 160 Tagen - werden besonders viele Fälle verjähren. Das heißt: Betroffene müssen aktiv werden, wenn sie ihr Geld wiedersehen wollen.Hintergrund: Zum 1. Januar 2002 wurde auch im Bereich der Kapitalanlagen die Verjährung von 30 Jahren auf drei Jahre verkürzt. Und für Altfälle, bei denen der Schaden vor diesem Stichtag entstanden ist, trat eine Übergangsregelung in Kraft, nach der die allermeisten Ansprüche am 31. Dezember 2004 um 24 Uhr verjähren. Davon sind solche Anleger betroffen, die in Geschlossene Fonds investierten, aber auch solche, die ihr Geld in Steuerspar-Immobilien steckten oder die atypisch stille Beteiligungen eingegangen sind.

      Hat jemand 1992 auf Grund falscher Beratung in eine Immobilie in den neuen Bundesländern investiert, die sich einige Zeit später als unvermietbar erwies, dann konnte er nach altem Recht seine Ansprüche 30 Jahre lang geltend machen. Er könnte also bis 2022 klagen, da der Beratungsfehler 30 Jahre zuvor stattfand. Mit Inkrafttreten des neuen Rechts muss der Geschädigte bis Jahresende 2004 aktiv werden. Es sei denn, er kann eine vorsätzliche Schädigung beweisen. Dann verjährt Falschberatung erst nach zehn Jahren. Übrigens: Der Beklagte muss nachweisen, dass der Geschädigte zu einem bestimmten Zeitpunkt die Kenntnis gehabt haben musste, etwa weil alle Zeitungen über ähnlich gelagerte Fälle berichteten.

      Anders ist die Situation bei der Beratung zum Kauf von Aktien und anderen Wertpapieren. Hier wurden schon zum 1. April 1998 die Verjährungsfristen geändert. Mit der Folge, dass bereits bei Falschberatung nach diesem Datum eine dreijährige Verjährungsfrist gilt. Erfolgte der Kaufauftrag auf Grund fehlerhafter Beratung dagegen vor dem 1. April 1998, greift die Übergangsregelung des neuen Schuldrechts. Demnach verjähren diese Ansprüche nun "nach drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von anspruchsbegründenden Umständen, der Person des Schädigers und vom Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs erlangt hat und ein Anspruch auch tatsächlich entstanden ist", so die juristisch korrekte Formulierung. In sehr vielen Fällen ist dies ebenfalls der 31. Dezember 04.

      Doch Achtung: Bei falscher Wertpapierberatung nach dem 1. April 1998 läuft die dreijährige Verjährung nicht ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, sondern ab Entstehen des Anspruchs. Und da streiten Juristen, wann das denn sei. Viele Gerichte urteilen, der Anspruch sei mit dem Kauf entstanden. Andere - wie das Landgericht Ravensburg - gehen dagegen davon aus, dass erst ein Schaden eingetreten sein muss, etwa weil der Kurs gefallen ist. Für Rechtsanwalt Henning Leitz aus der Grünwalder Kanzlei Rotter ist das unpraktikabel. Er fragt: "Wie stark muss ein Kurs fallen, bis von wahrnehmbarem Schaden gesprochen werden kann, um fünf, zehn oder 20 Prozent?"

      Doch auch das OLG Hamm argumentiert im Falle der Not leidenden Argentinien-Anleihen in diese Richtung. Demach liege ein Schaden überhaupt erst vor, wenn die Anleihe nach Fälligkeit nicht zurückgezahlt werde. Mithin beginne auch die Verjährung erst dann zu laufen.
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 08:03:49
      Beitrag Nr. 161 ()
      passt irgendwie hierein, find ich...:D

      :laugh:
      Wie aus der Kinowelt - Kölmel drei Mal verhaftet

      Der Kinowelt-Gründer Michael Kölmel ist nach einem Bericht der " Leipziger Volkszeitung" seit Ende August innerhalb einer Woche drei Mal ins Gefängnis gesteckt und wieder freigelassen worden.

      Der einstige Börsenstar wurde demnach am 27. August erstmals in seiner Wohnung in München wegen Fluchtgefahr verhaftet. Am nächsten Tag hob ein Richter den Haftbefehl wieder auf. Als Kölmel sich am darauf folgenden Mittwoch wie vom Richter gefordert bei der Polizei Leipzig meldete, klickten erneut die Handschellen. Der Münchner Staatsanwalt hatte Beschwerde eingelegt.

      Am Donnerstag entschied zunächst das Münchner Landgericht für Kölmel. Es folgten wieder Einspruch und Verhaftung. Die Staatsanwaltschaft zog schließlich ihren Einspruch gegen eine Freilassung zurück.

      Kölmel war Ende Juli wegen Insolvenzverschleppung und Untreue zu einer Bewährungs- und Geldbuße verurteilt worden. Fluchtgefahr, wie von der Staatsanwaltschaft als Argument für die Inhaftierungen angeführt, sehen die Richter allerdings nicht: Bislang habe Kölmel nicht einmal seinen Pass bei der Behörde abgeholt.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 11:45:24
      Beitrag Nr. 162 ()
      und wenn interessiert das? :confused:
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 12:23:49
      Beitrag Nr. 163 ()
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 07:45:21
      Beitrag Nr. 164 ()
      :confused:@WAD
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 07:48:16
      Beitrag Nr. 165 ()
      :D:cool::rolleyes::eek::mad:



      Vorwurf Insiderhandel
      Prozess gegen Gründer der Advanced Medien AG beginnt

      Schritt für Schritt kommt die Aufarbeitung der Skandale am früheren Neuen Markt voran. Nach den Verfahren gegen Comroad, EM.TV und Kinowelt beginnt an diesem Dienstag am Münchner Landgericht I der vierte Strafprozess gegen einen einstigen Börsenliebling. Angeklagt sind zwei Gründer des Filmrechtehändlers Advanced Medien, Herbert Jovy, 77, und Barbara Jovy, 63. Elf Verhandlungstage muss sich das Ehepaar vor Gericht verantworten. Bis zum 8. November hat Richterin Huberta Knöringer den Prozess angesetzt, eine Verlängerung ist möglich.


      Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Betrug und Insiderhandel beim Verkauf von Aktien der Advanced Medien. Die Angeklagten hätten ihre Kenntnis über die schlechte Finanzlage der Firma genutzt und Aktien im Wert von 11,694 Millionen Euro verkauft - zu einem überhöhten Preis, behauptet die Staatsanwaltschaft. Angeblich sei verkauft worden, ohne dass der Käufer, die Conpair AG, die finanzielle Schieflage einschätzen konnte. Ein einfach klingender Vorwurf, der sich bei genauerem Hinsehen selbst als ein filmreifer Stoff entpuppt.


      Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat sich der Wirtschaftskrimi wie folgt abgespielt: Im August 1999 ging Advanced Medien an die Börse. Von Mai 2000 an hielt die Angeklagte Barbara Jovy ein Aktienpakt in Höhe von 14,99 Prozent. Zu diesem Zeitpunkt war Herbert Jovy im Aufsichtsrat der Börsenfirma, die ihren wesentlichen Umsatz mit dem Verkauf von Filmlizenzen an die Unternehmen Maxxfilm (Berlin) und Mediapix (Los Angeles) machte. Am 15. Oktober und am 1. November 2000, so sagt die Staatsanwaltschaft, seien Zahlungen beider Firmen in Höhe von 11,27 Millionen DM fällig geworden. Pünktlich gezahlt worden sei nicht. Weitere Forderungen in zweistelliger Millionenhöhe hätten bis Mitte 2001 angestanden. Zu diesem Zeitpunkt, so der Vorwurf, sei klar gewesen, dass zumindest Maxxfilm nicht in vollem Umfang werde zahlen können.


      Deshalb habe Advanced Medien intern die Umsatz- und Ergebnisprognose erheblich reduziert. Herbert Jovy habe das spätestens in der Aufsichtsratssitzung am 10. November erfahren, glaubt die Staatsanwaltschaft. Am 17. November gab es einen Vergleich: Die Forderungen gegenüber Maxxfilm seien reduziert und verschoben worden. Die Öffentlichkeit erfuhr von den Beschlüssen aber erst vom 30. November an per Ad-Hoc-Mitteilung. Und genau das habe das Ehepaar Jovy ausgenutzt. Am frühen Abend des 17. November verkaufte Jovy außerbörslich das Aktienpaket seiner Frau an die Conpair AG. Preis: fünf Euro pro Aktie. Der Kurs der Papiere fiel Ende November nach Bekanntgabe der prekären Finanzsituation auf 2,70 Euro.


      Das Ehepaar Jovy, so lautet der Vorwurf, habe damit kursrelevante interne Informationen zu seinen Gunsten ausgenutzt. Die Höchststrafe für derartigen Betrug und Insiderhandel beträgt fünf Jahre. Kristina Läsker


      Quelle: Süddeutsche Zeitung
      Nr.225, Dienstag, den 28. September 2004 , Seite 26
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 18:18:42
      Beitrag Nr. 166 ()
      der artikel ist nicht schlecht.
      schade nur das weitere einzelheiten fehlen die den artikel noch aufgewertet hätte und noch mehr an inhaltlichen informationen hätte liefern können.

      z.b. die tatsache, dass man kurz vor dem yovy verkauf die anleger mit wahnwitzigen adhoc-meldungen zugeplastert hat und so zum kauf von dvn aktien anymierte, weil angeblich DVN "350% und mehr prozent" gewinnzuwachs vermeldete...

      und wie war das mit dem eingefädelten Petersen-Deal....

      tja... man hätte noch so manch dubioses in dem artikel unterbringen können...

      übrigens!
      das der angesprochenen kurs von 2,70€ mag ja richtig sein, jedoch war das noch lange nicht die untergrenze.

      einen richtigen abflug in den keller mache der kurs erst als damals die adhoc herauskam wie es bei DVN wirtschaftlich schlecht stand.

      damals wurde der kurs (glaube ich) bei ca. 3,20 € ausgesetzt und nach etwas mehr als eines stunde später taxierte man den kurs auf 1,70€ runter....
      das muss einen herrn wirsing damals sehr hart getroffen haben, der bekanntlichermaßen kurz zuvor ein stattliches packet aufgekauft hatte....

      was mich heute immer noch sehr wundert ist,
      dass die geschädigten aktionäre (incl. dem herrn wirsing und seiner davon betroffenen EMS & EMS-aktionären ) nicht schadensersatzklagen gegen yovy und Co. eingereicht haben....
      nach dem WATRUM frage ich mich noch immer
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 18:53:05
      Beitrag Nr. 167 ()
      naja, n paar details möchte der schreiberling vielleicht noch dem staatsanwalt lassen...;)

      schaun wa mal, wie berichterstattung + prozess weitergehen! :D
      Avatar
      schrieb am 29.09.04 10:26:36
      Beitrag Nr. 168 ()
      oooch, der arme herby...:rolleyes:



      Suche nach dem richtigen Ton
      Prozess um Advanced Medien beginnt mit Irritationen

      Sie kamen durch die falsche Tür, jene, die zur abgesperrten Zuschauerloge führt. Vorsichtig betrat Barbara Jovy den Saal B 175, mit starrer Miene betrachtete die Angeklagte die wenigen Zuschauer, die den Auftakt zum vierten Neue-Markt-Prozess am Münchner Landgericht I verfolgen wollten. Erst dann erkannte einer der drei Anwälte den Irrtum, dirigierte die 63-Jährige und ihren auch angeklagten Ehemann Herbert wieder raus, zurück ins Kameralicht und hinein durch die richtige Tür.


      Leise setzten sich die beiden Gründer der Advanced Medien AG auf die Anklagebank und schauten ratlos. Als wäre es absurd, hier zu sitzen und sich Insiderhandel und Betrug vorwerfen zu lassen. Vergehen, für die es maximal fünf Jahre Gefängnis gibt. Irritiert setzten sich der 77-Jährige und seine Frau um, als Richterin Huberta Knöringer sie etwas ruppig aufforderte, sich weiter nach vorn zu setzen: ¸¸Das schont meine Stimmbänder." In elf Prozesstagen will die Richterin bis zum 8. November klären, ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft berechtigt sind. Vorwürfe, die Herbert Jovy zurückweist. Die Angeklagten sollen die finanzielle Schieflage der börsennotierten Advanced Medien gekannt und dazu genutzt haben, ein Aktienpaket von Barbara Jovy überteuert zu verkaufen - bevor offiziell bekannt wurde, dass die Firma Umsatz und Ergebnis drastisch nach unten korrigieren musste und sich der Kurs halbierte. Doch zum Auftakt ging es kaum um Bilanzielles. Erstmal musste der richtige Ton für den Prozess gefunden werden. Als die Richterin Herbert Jovy auf seine vier Tage in Untersuchungshaft ansprach, begann dieser zu weinen. Später, als der Jurist sein Leben schilderte, schillerte ein teils glückloser Filmhändler durch, einer, der von sich sagt, er sei ¸¸vermögenslos". Doch auch einer, der Erinnerungslücken hat. So wusste der Angeklagte nicht, ob seine erste Frau verstorben ist, bevor oder nachdem sie sich scheiden ließen. Für einen Prozess, bei dem es darauf ankommen wird, wer zu welchem Zeitpunkt welche Informationen hatte, könnten sich solche Lücken als mühsam erweisen. Kristina Läsker


      Quelle: Süddeutsche Zeitung
      Nr.226, Mittwoch, den 29. September 2004 , Seite 27
      Avatar
      schrieb am 29.09.04 10:47:01
      Beitrag Nr. 169 ()
      mittellos? :laugh:
      erinnerungslücken? :laugh:
      und dann auch noch rummflennen
      Avatar
      schrieb am 29.09.04 15:18:38
      Beitrag Nr. 170 ()
      ob durli auch im saal hockt und seinem mentor die daumen drückt?! :D:laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.09.04 18:39:05
      Beitrag Nr. 171 ()
      ....Als die Richterin Herbert Jovy auf seine vier Tage in Untersuchungshaft ansprach, begann dieser zu weinen. Später, als der Jurist sein Leben schilderte, schillerte ein teils glückloser Filmhändler durch, einer, der von sich sagt, er sei ¸¸vermögenslos"....

      jetzt kommen mir aber die tränen...aber vor lachen :p:cool:
      mensch...da fällt mir gerade ein, das diese glücklosigkeit
      schon in den frühen ´70er jahren seinen anfang nahm. damals war das jovyische 50 mille-bauherrenprojekt am ku´damm in berlin auch so ein glückloses projekt.
      vor allem für all diejenigen die damals ab 10.000 DM aufwärts in diese "glücklose" bauherrenprojekt investierten und am ende noch glückloser feststellen mussten das sie von ihrer investition nichts mehr sehen würden...
      das bischen aufgebrummte strafe muss der meister aber wohl doch gut verkraftet und weggesteckt haben...denn ins filmgeschäft konnte er ja letztendlich dann doch noch einsteigen.
      und das im großen stile ;):kiss:
      Avatar
      schrieb am 30.09.04 21:29:40
      Beitrag Nr. 172 ()
      ich meine, man sollte dem alter respekt zollen und vor allem auch mitleid haben;)

      eigentlich sollten alle aktiven und ehemalige dvn-aktionäre für "die" armen sammeln.

      sagen wir mal 10 cent pro im eigenbesitz befindliche oder besessene ex-dvn-aktie wären doch angemessen.
      meint ihr nicht auch? ;)




      ach was mir bei dieser gelegenheit noch einfällt,
      südlich von münchen und im hohen norden (auf sylt ) soll es so einige grundstücke und häuser geben...:eek::(




      der zeitungsschreiber sollte sich auch mal mit dieser thematik näher beschäftigen....und andere herrschaften in robe vielleicht auch... ;-)

      vielleicht kann der zeitungsschreiber ja die
      initiative ergreifen und eine spendenaktion auf den weg bringen? ;):D
      Avatar
      schrieb am 02.10.04 15:53:00
      Beitrag Nr. 173 ()
      #167
      megalol

      Zieht der voll die Memmentour ab, ist ja wiederlich.
      Und ganz mittellos ist er, versteht sich von selbst :mad:
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 13:41:01
      Beitrag Nr. 174 ()
      :D
      Avatar
      schrieb am 21.10.04 12:04:12
      Beitrag Nr. 175 ()
      Hat jemand den Artikel der Süddeutschen Zeitung
      vom 20.10.04 gelesen?

      Vielleicht kann jemand den Artikel mal hier reinstellen!?

      Advanced Medien AG 20.10.04
      "SDZ: Freispruch einer Angeklagten rückt näher"
      Avatar
      schrieb am 21.10.04 17:51:43
      Beitrag Nr. 176 ()
      Habs nur gelesen.
      Seine Alte wird freigesprochen weil ihr Alter immer für sie unterschrieben hat und sie angeblich von nix eine Ahnung hatte.
      Ganz schön schlau die Tusse - sagt sie ist blöd und weiß von nix und entgeht der Strafe.
      Blöd stellen/sein hilft halt immer in diesem Staat.
      Avatar
      schrieb am 21.10.04 18:35:50
      Beitrag Nr. 177 ()
      habs selbst gefunden....

      liest sich dann doch etwas anderes als die überschrift erahnen lies...das ist auch gut so!


      Süddeutsche Zeitung vom 20.10.04


      Freispruch einer Angeklagten rückt näher
      Im Prozess um Advanced Medien hat noch kein Zeuge die Mitgründerin Barbara Jovy beschuldigt läs München - Im Prozess gegen die Gründer der ehemaligen Neue-Markt-Firma Advanced Medien wird ein Freispruch von Barbara Jovy immer wahrscheinlicher. Gemeinsam mit ihrem Mann, dem 77-jährigen Filmkaufmann Herbert Jovy, ist die 63-Jährige wegen Betrugs und Insiderhandels angeklagt. ¸¸Nach momentanem Stand hat kein einziger Zeuge Frau Jovy belastet", sagte die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer zur Süddeutschen Zeitung.

      14 Zeugen haben seit Prozessbeginn Ende September am
      Münchner Landgericht I ausgesagt. Keiner, so Knöringer, habe mit Barbara Jovy persönlich zu tun gehabt oder kenne sie.

      Die Staatsanwaltschaft beschuldigt das Ehepaar, im Herbst 2000 ein Aktienpaket von Barbara Jovy überteuert an ahnungslose Interessenten für knapp zwölf Millionen Euro verkauft zu haben. Zu diesem Zeitpunkt, so der Verdacht, hätten die Jovys schongewusst, dass Advanced Medien in eine finanzielle Schieflage geraten war. Aber erst nach dem Verkauf habe die Firma Umsatz und Ergebnis offiziell nach unten korrigiert, woraufhin sich Kurs und Aktienwert halbierten.

      Bereits am Montag hatten die Verteidiger beantragt, das Verfahren gegen Barbara Jovy von dem ihres Mannes abzutrennen. ¸¸Wir wollen, dass Frau Jovy freigesprochen wird", sagte Anwalt Stavros Konstantinidis. Seine Begründung: Allein Herbert Jovy habe gehandelt. ¸¸Barbara Jovy hatte mit der ganzen Sache nichts zu tun", behauptet er.

      Staatsanwältin Petra Zimmermann teilt diese Auffassung nicht. Es könne bisher nicht ausgeschlossen werden, dass es eine Abrede zwischen den Angeklagten gegeben habe, sagte sie. Diese Meinung vertritt auch Richterin Knöringer. Sie werde über die Abtrennung des Verfahrens nach Aussage des letzten Zeugen am 8. November entscheiden, sagte sie.

      Vergangene Woche hatte sich im Prozess herausgestellt, dass Herbert Jovy den Großteil aller Papiere für seine Frau unterschrieb - wozu er die Vollmacht hatte.

      Ein bemerkenswertes Detail hatte das Gericht verärgert: So hat Herbert Jovy auf vielen Verträgen die Schrift seiner Frau einfach nachgeahmt. Für Unbeteiligte, so Knöringer, musste der Eindruck entstehen, Barbara Jovy habe persönlich unterschrieben und nicht ihr Mann. ¸¸Hätten wir das gewusst, wäre Frau Jovy womöglich nicht angeklagt worden", sagte sie.
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 22:50:55
      Beitrag Nr. 178 ()
      Les ich das richtig, dass die Unterschrift nachgeahmt wurde? Wenn ja, müsste es sich ja um Urkundenfälschung handeln, oder?

      Gruß chancenmaster
      Avatar
      schrieb am 24.10.04 20:22:00
      Beitrag Nr. 179 ()
      #177 du hast den sehtest bestanden und musst nicht fielmann aufsuchen;)
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 09:37:57
      Beitrag Nr. 180 ()
      Fragt sich nur ob man dem alten Jovy dafür auf die Finger klopft oder ob man das nur hernimmt um seine Alte freizusprechen - wir werden sehen.
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 10:47:21
      Beitrag Nr. 181 ()
      ich bin zwar keine richterin oder richter, aber ich glaube noch an unsere gerichtsbarkeit,
      obwohl recht haben und recht bekommen zwei paar schuhe sind....
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 23:28:17
      Beitrag Nr. 182 ()
      die Kleingartensaison nähert sich dem Ende :D
      Avatar
      schrieb am 29.12.04 07:53:01
      Beitrag Nr. 183 ()
      älter, aber aktuell genug :D

      München, 07.12.04 / 10:47



      Barbara Jovy freigesprochen
      Wie die "Süddeutsche Zeitung" heute berichtet, wurde Barbara Jovy im Prozess gegen die Gründer des Münchner Filmlizenzunternehmens Advanced Medien AG freigesprochen, da sich die Vorwürfe nicht bestätigt hätten. Im Prozess gegen ihren Ehemann, Herbert Jovy ist noch kein Ende abzusehen. Dieser habe zahlreiche Beweisanträge gestellt, die den Prozess in die Länge ziehen werden, wie es in der Meldung weiter heißt.

      Im seit Ende September vor dem Münchner Landgericht I verhandelten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft Herbert und Barbara Jovy wegen Betrug und Insiderhandel angeklagt.
      Avatar
      schrieb am 29.12.04 14:29:48
      Beitrag Nr. 184 ()
      ...recht haben und recht bekommen zwei paar schuhe sind....

      die zeit wird uns zeigen welcher schuh passen wird!
      guten rutsch!
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 07:56:38
      Beitrag Nr. 185 ()
      moin durli, langsam wird es um deinen mentor eng…


      SZ 02.02.2005


      Letzter Zeuge belastet Filmkaufmann Jovy


      Flut von Beweisanträgen verlängert Gerichtsverfahren gegen den Gründer von Advanced Medien


      Kristina Läsker

      München - Im Strafprozess gegen die Gründer der ehemaligen Neue-Markt-Firma Advanced Medien hat der letzte von 17 Zeugen ausgesagt und den Hauptangeklagten Herbert Jovy schwer belastet. Dem 77-jährigen Filmrechtehändler wird Betrug und Insiderhandel vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ver-dächtigt Jovy, im November 2000 ein Paket mit Advanced-Medien-Aktien für 11,7 Millionen Euro überteu-ert an ahnungslose Interessenten verkauft zu haben. Der Vorwurf von Staatsanwältin Petra Zimmermann: Zu diesem Zeitpunkt habe Jovy, damals im Aufsichtsrat der Advanced Medien, bereits gewusst, dass die Firma finanziell in eine Schieflage geraten war und deutlich weniger Umsatz und Gewinn als geplant erzie-len würde. Dies habe Jovy aber verschwiegen.
      Der Käufer der Aktien, die Conpair AG, hat diesen Verdacht am Montag bestätigt: „Ich habe damit fragen wollen, ob es wichtige Fakten gibt, die ich als Käufer wissen muss“, so Nelles. Der Angeklagte habe dies stets verneint. Nelles bestätigte, dass die Essener Firma Conpair als Zwischenhändler aufgetreten sei. „Wir haben das Aktienpaket für die Firma EMS gekauft und es einige Tage später an diese veräußert.“ Ad-vanced Medien habe die reduzierten Ergebniszahlen erst danach bekannt gegeben, so Staatsanwältin Petra Zimmermann. Daraufhin brach der Aktienkurs ein, der Wert des Paketes halbierte sich.

      Schroffes Auftreten

      Das Verfahren gegen Jovy, in dem zu Anfang auch seine inzwischen freigesprochene Frau Barbara, 63, mitangegklagt war, läuft seit Ende September am Landgericht München I. Es ist der vierte Prozess gegen eine der Firmen, die am Neuen Markt notiert waren. Ursprünglich hatte die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer elf Prozesstage angesetzt. Das es bereits 16 Verhandlungen gab, ist dem Zeugen Nelles und einer Flut von Beweisanträgen zuzuschreiben. Nelles hatte bei seiner ersten Ladung nicht genügend Zeit eingeplant, um alle offenen Fragen zu beantworten. Zu zwei weiteren Terminen hatte er sich jeweils kurz-fristig entschuldigen lassen. Der angeklagte Jovy und sein Wahlverteidiger Wolfgang Kreutzer haben in-zwischen angemahnt, bis zum 17. Februar alle weitern Anträge zu stellen. Doch der Angeklagte selbst wird vermutlich dafür sorgen, dass sich das Verfahren weiter in die Länge zieht. „Ich möchte, dass man mir zu-sätzlich einen Pflichtverteidiger stellt“, forderte Jovy am Montag. Der Grund: Sein Anwalt habe nicht ge-nügend Zeit für ihn und er wolle mehr Beweisanträge stellen. Das Gericht will nun bis Mitte Februar ent-scheiden, ob ein mit dem Verfahren unvertrauter Verteidiger hinzugezogen wird. „Sie haben eine falsche Vorstellung von dem Machbaren“, erklärte die Richterin dem Angeklagten. Jovy stellte außerdem den An-trag, dass ihm der mögliche Pflichtverteidiger vom Gericht bezahlt werde, „weil ich verarmt bin“. Dies wird von Gericht und Staatsanwaltschaft aber angezweifelt. Jovy hat sich bisher sehr vage zu seinem Eigentum geäußert, offiziell ist nur seine Frau vermögend, weshalb diese Verfahrensbeteiligte bleibt.
      Mit seinem bisweilen schroffen Auftreten vor Gericht könnte sich der Angeklagte die Chance auf eine Eini-gung verspielt haben. Kurz vor Weihnachten hatte die Richterin angeboten, dass >Jovy zwei Jahre Haft auf Bewährung erhält und ein noch zu definierender Teil seines Vermögens eingezogen wird. Damit ist der Angeklagte nicht einverstanden: „Ich meine, dass Sie mich freisprechen müssen.“


      _

      soviel zum realitätsverlust…
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 08:00:05
      Beitrag Nr. 186 ()
      Schlimm finde ich, daß sie dem alten Sack 2 Jahre auf Bewährung angeboten haben.
      Der muß für einige Jahre weggesperrt werden und das Geld von seiner ach so unschuldigen Alten muß eingezogen werden bevor es komplett in die Taschen seiner Tochter und dem dubiosen Schwiegersohn wandert.
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 08:17:15
      Beitrag Nr. 187 ()
      ich schmeiss mich wech! :laugh::laugh::laugh:

      „Ich möchte, dass man mir zu-sätzlich einen Pflichtverteidiger stellt“, forderte Jovy am Montag. Der Grund: Sein Anwalt habe nicht ge-nügend Zeit für ihn und er wolle mehr Beweisanträge stellen. Das Gericht will nun bis Mitte Februar ent-scheiden, ob ein mit dem Verfahren unvertrauter Verteidiger hinzugezogen wird. „Sie haben eine falsche Vorstellung von dem Machbaren“, erklärte die Richterin dem Angeklagten. Jovy stellte außerdem den An-trag, dass ihm der mögliche Pflichtverteidiger vom Gericht bezahlt werde, „weil ich verarmt bin“
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 08:17:55
      Beitrag Nr. 188 ()
      achja: was das für die anderen prozesse bedeuten könnte ist aber schon klar, oder... ;):D
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 08:29:24
      Beitrag Nr. 189 ()
      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 08:37:52
      Beitrag Nr. 190 ()
      auf, auf

      zum machbaren - da geht noch einiges;)
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 14:02:23
      Beitrag Nr. 191 ()
      #189 ".....auf, auf zum machbaren - da geht noch einiges...."

      nix auf auf zum nachbarn...DVN überholt EMS....ein gutes zeichen....!?

      EMS 1,75 -3,31% -0,06
      Advanced Medien 1,89 +0,53% +0,01
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 14:13:09
      Beitrag Nr. 192 ()
      geht doch;)
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 19:08:25
      Beitrag Nr. 193 ()
      ..ist eigentlich schon zu Ende??
      Der Prozess?

      Ich würd den Alten gern in Ketten sehn. Obwohl ich nie Adv. medien hatte. Aber der Typ "stank" einfach und andere haben es zu spät gerochen....
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 19:24:13
      Beitrag Nr. 194 ()
      Tagestief 1,74:eek: !!!! und das ist erst der anfang vom kursrutsch! na, was sagt ihr nun???? :D
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 19:40:20
      Beitrag Nr. 195 ()
      #193
      kein rt aber mitreden wollen...:rolleyes::laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 19:41:01
      Beitrag Nr. 196 ()
      #192
      nein, zieht sich noch... :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 19:44:59
      Beitrag Nr. 197 ()
      #194 tagestief ist doch 1,74 :confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 20:04:10
      Beitrag Nr. 198 ()
      dein Tagestief liegt gerade mitten über Deutscheland:D
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 20:11:19
      Beitrag Nr. 199 ()
      #197. warum nur ist der kurs so abgestürzt heute, wo ihr doch alle sooo optimistisch und keiner dran denkt, dass den aktionären schon wieder geld aus der tasche gelockt werden soll mit der kapitalerhöhung, von der gewinnverwässerung aufgrund der dann höheren aktienzahl ganz zu schweigen:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 20:16:01
      Beitrag Nr. 200 ()
      kranker geist.
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 20:20:14
      Beitrag Nr. 201 ()
      #199, also ich hab euch ja immer schon gewarnt vor dieser pommesbude. wer nicht hören will, muß es eben (am geldbeutel) fühlen, denkt an diese worte in den nächsten tagen, denn der heutige kursverlauf war erst der anfang vom abwärtstrend......:D
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 14:30:20
      Beitrag Nr. 202 ()
      du musst die Zeitung auch mal richtig herum halten - dann siehst du auch, dass Bayern München nicht Tabellenletzter der Bundesliga ist - und einige Sachen würdest du dann auch besser erkennen können;)
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 14:39:10
      Beitrag Nr. 203 ()
      ...der war nicht schlecht ... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 14:54:36
      Beitrag Nr. 204 ()
      #201 geh mal in den thread "advanced medien vor dem durchbruch" dort gibt es aktuelle wertvolle und kritische statements, nicht nur von mir!!!! auch andere sind mittlerweile aufgewacht:kiss:
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 15:01:13
      Beitrag Nr. 205 ()
      stimmt, wertvoll und kritisch, ganz das Gegenteil von Dir, mein Lieber.
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 09:25:47
      Beitrag Nr. 206 ()
      kopien waren schon immer schlechter als ihr original,
      imgrundegenommen kann man sogar darauf verzichten.
      ein echter durlacher hätte hier nicht gepostet. :p
      Avatar
      schrieb am 05.04.05 12:19:45
      Beitrag Nr. 207 ()
      Wiedermsl viel zu billig - nur Bewährung, statt in den Knast wie es sich gehört.

      `SZ`: Advanced-Medien-Gründer Jovy zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt
      05.04.05 09:47
      MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Landgericht München hat nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" den Gründer des Filmrechtehändlers Advanced Medien , Herbert Jovy, wegen Insiderhandels und Betrugs zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Wie die Zeitung am Dienstag berichtete, müsse außerdem Jovys Frau Barbara 200.000 Euro zahlen. Der Staatsanwalt hatte Jovy vorgeworfen, er habe im November 2000 ein Aktienpaket für 11,7 Millionen Euro überteuert an ahnungslose Interessierte verkauft, obwohl er bereits von der finanziellen Schieflage seiner Firma wusste./so/jb/sk
      Avatar
      schrieb am 05.04.05 21:44:11
      Beitrag Nr. 208 ()
      Ist ein Witz das Urteil. :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 07:40:07
      Beitrag Nr. 209 ()
      aber immerhin verurteilt...:rolleyes:
      und hier steht auch mal angedeutet mit drin, das die alte dvn nix mehr mit der neuen dvn1 zu tun hat

      Insiderurteil gegen Jovy


      MÜNCHEN, 5. April (dpa). Das Landgericht München hat den Gründer des Filmrechtehändlers Advanced Medien, Herbert Jovy, wegen Insiderhandels und Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Jovy war vorgeworfen worden, Ende 2000 ein Aktienpaket von gut elf Millionen Euro an ahnungslose Interessenten verkauft zu haben, obwohl er zu diesem Zeitpunkt von Finanzproblemen des Unternehmens bereits gewußt habe. Seine Ehefrau, die ebenfalls angeklagt war, soll 200000 Euro zahlen. Jovy war Ende 2002 festgenommen, aber gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden. Nach der Krise waren die Geschäfte des Unternehmens fast vollständig zum Erliegen gekommen. Im vergangenen Jahr faßte Advanced Medien aber wieder Tritt und steigerte den Umsatz auch durch eine Übernahme von 1,0 Million Euro auf knapp 15 Millionen Euro. Vom Landgericht München wurden in den vergangenen Jahren bereits Unternehmenchefs von anderen Neue-Markt-Gesellschaften verurteilt, darunter die einstigen EM.TV-Manager Thomas und Florian Haffa.


      Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 06.04.2005 Seite 19
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 09:53:12
      Beitrag Nr. 210 ()
      Der alte Sack hat 11 Mios ergaunert und bekommt dafür 2 Jahre auf Bewährung und seine Alte muß von den 11 Mios 200 000 abgeben - war doch ein tolles Geschäft und weh hats auch nicht getan.
      Da kann man eigentlich nur dringend zur Nachahmung raten !!!
      So schaut unsere Justiz aus - herzlichen Glückwunsch, die Gerichtigkeit hat mal wieder gesiegt.
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 10:30:34
      Beitrag Nr. 211 ()
      Vielleicht isser von WW entlastet worden, wer weiß??????
      ;)
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 11:43:37
      Beitrag Nr. 212 ()
      hihi... stichwort ww... da fällt mir grad dies hier zu ein :D:p

      Avatar
      schrieb am 06.04.05 12:39:08
      Beitrag Nr. 213 ()
      @lbb
      so wars wohl übrigens...:rolleyes::(
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 13:48:20
      Beitrag Nr. 214 ()
      Zu so einem Urteil kann man nur den Kopf schütteln.

      "Ich habe kein Respekt mehr vor unserer Rechtssprechung!"
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 14:00:35
      Beitrag Nr. 215 ()
      kann man in Deutschland überhaupt noch vor irgend etwas Respekt haben , was Obrigkeit etc. angeht???

      Ich habe da meine berechtigten Zweifel:mad:
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 14:14:56
      Beitrag Nr. 216 ()
      der wird im knast noch`n pflegefall, stimmts durli? :D
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 14:18:07
      Beitrag Nr. 217 ()
      naja, was soll der richter machen, wenn ein zeuge ihn entlastet, weil sonst ganz andere dinge auf den tisch kommen...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.04.05 21:52:22
      Beitrag Nr. 218 ()
      Da laesst sich jemand um zig Millionen abzocken...
      und entlastet....

      Kursziel ems = 99 Cent :D

      Und das ist noch zuviel :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.04.05 09:13:03
      Beitrag Nr. 219 ()
      Wie hat er entlastet - kannst mal bitte helfen, habe das nicht mitbekommen.
      Avatar
      schrieb am 08.04.05 12:38:28
      Beitrag Nr. 220 ()

      200k€

      macht 80645 126218.
      :D
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 22:18:31
      Beitrag Nr. 221 ()
      aber immerhin verurteilt...
      und hier steht auch mal angedeutet mit drin, das die alte dvn nix mehr mit der neuen dvn1 zu tun hat

      Insiderurteil gegen Jovy


      MÜNCHEN, 5. April (dpa). Das Landgericht München hat den Gründer des Filmrechtehändlers Advanced Medien, Herbert Jovy, wegen Insiderhandels und Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Jovy war vorgeworfen worden, Ende 2000 ein Aktienpaket von gut elf Millionen Euro an ahnungslose Interessenten verkauft zu haben, obwohl er zu diesem Zeitpunkt von Finanzproblemen des Unternehmens bereits gewußt habe. Seine Ehefrau, die ebenfalls angeklagt war, soll 200000 Euro zahlen. Jovy war Ende 2002 festgenommen, aber gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden. Nach der Krise waren die Geschäfte des Unternehmens fast vollständig zum Erliegen gekommen. Im vergangenen Jahr faßte Advanced Medien aber wieder Tritt und steigerte den Umsatz auch durch eine Übernahme von 1,0 Million Euro auf knapp 15 Millionen Euro. Vom Landgericht München wurden in den vergangenen Jahren bereits Unternehmenchefs von anderen Neue-Markt-Gesellschaften verurteilt, darunter die einstigen EM.TV-Manager Thomas und Florian Haffa.


      Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 06.04.2005 Seite 19



      ERSTAUNLICH...SO WENIG RESONANZ UND AUFREGUNG...
      Avatar
      schrieb am 10.04.05 07:19:43
      Beitrag Nr. 222 ()
      @wad
      gibt doch kaum einen mehr, der die zusammenhänge kennt. WER soll sich da aufregen. ist halt nur noch ne randnotiz. und das kann einem dvn1 aktionär (betonung dabei auf der EINS) auch nur recht sein...

      traurig is schon! :(:mad:
      Avatar
      schrieb am 03.05.05 08:04:43
      Beitrag Nr. 223 ()
      ach übrigens, sollte jemand noch einen dinglichen titel gegen jovy haben,
      so könnte er ihn nun erfolgreich vollstrecken. irgendwie ist der knabe zu kohle gekommen.

      also beeilen, bevor er die kohle wieder seiner frau überträgt... :D
      Avatar
      schrieb am 03.05.05 09:09:58
      Beitrag Nr. 224 ()
      Das heißt, der Kerl hat erst seinen Prozess mit Prozesskostenbeihilfe geführt und ist dann ganz überraschend wieder zu Geld gekommen ???
      Avatar
      schrieb am 03.05.05 09:20:26
      Beitrag Nr. 225 ()
      dann ist richtig, überraschend auch.
      und wer sich beeilt, könnte noch was bekommen :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 13:39:22
      Beitrag Nr. 226 ()
      BGH kippt Urteil gegen EM.TV-Aktionäre

      19. Juli 2005 Aktionäre des Münchener Medienunternehmens EM.TV können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wieder auf Schadenersatz für ihre teils dramatischen Kursverluste hoffen. Der BGH hat 42 Urteile aufgehoben, mit denen das Oberlandesgericht München vor drei Jahren Klagen von Kleinaktionären gegen EM.TV abgewiesen hatte. Der Karlsruher Richterspruch findet sich seit Montag auf den Internetseiten des BGH. Das Unternehmen erwartet nach eigenen Angaben keinen wirtschaftlichen Schaden aus dem Urteil.

      Allein die 55 Kläger, die an diesem Verfahren ursprünglich beteiligt waren, haben Ansprüche von rund 800.000 Euro geltend gemacht. Nach den Feststellungen der Gerichte haben die damaligen Vorstände Thomas und Florian Haffa den Kurs der Aktie mit bewußt falschen Ad-hoc-Mitteilungen in die Höhe getrieben.

      Lediglich die Aktien zurückgeben


      Die Brüder sind deshalb auch bereits rechtskräftig zu einer Millionenstrafe verurteilt worden; eine Verfassungsbeschwerde dagegen ist allerdings noch anhängig. Die unteren Instanzen der Ziviljustiz waren jedoch der Meinung, daß die Anleger keinen konkreten Schaden durch diese Manipulationen hätten belegen können.

      Das sahen die Bundesrichter nun anders. Die Kleinaktionäre müssen demnach nicht beweisen, wie hoch der Börsenpreis damals ohne die unzutreffenden Veröffentlichungen gelegen hätte (Differenzschaden). Vielmehr können sie verlangen, daß ihnen sogar der volle Kaufpreis zurückerstattet wird (Naturalrestitution). Im Gegenzug müssen sie lediglich ihre Aktien zurückgeben oder sich - falls sie diese zwischenzeitlich abgestoßen haben - den Veräußerungspreis auf ihren Schadensersatzanspruch anrechnen lassen.

      Vollen Geldersatz verlangen

      Der BGH wirft dem Oberlandesgericht ein „offenbar unzutreffendes Verständnis des Schadensbegriffs” im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Dabei stützt er sich gleich auf zwei Vorschriften im BGB - die „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung” (Paragraph 826) und den „Verstoß gegen ein Schutzgesetz” (Paragraph 823, Absatz 2), nämlich den Straftatbestand der „Unrichtigen Darstellung” (Paragraph 400 Aktiengesetz).

      Deshalb seien die EM.TV-Aktionäre so zu stellen, wie sie ohne den Kauf der Wertpapiere finanziell dastehen würden, schreiben die Richter unter Verweis auf ihre - wie sie selbst es nennen - „Grundsatzentscheidungen” im Fall der Schwindelfirma Infomatec. Anleger, die ihre Aktien ohne die falschen Verlautbarungen nicht erworben hätten, könnten somit vollen Geldersatz verlangen.

      „Hypothetischen Transaktionspreis” ermitteln

      Das Oberlandesgericht muß nun in jedem Einzelfall prüfen, ob die Aktionäre wirklich aufgrund der damaligen Börsenmeldungen in diesen Titel investiert hatten. Denn bei den Anlageentscheidungen der zahlreichen Kläger habe es sich um „individuell geprägte Willensentschlüsse” gehandelt. Bemerkenswert ist ein weiterer Tadel am Oberlandesgericht: Es sei deshalb wenig zweckmäßig gewesen, die Fälle zu einem einzigen Prozeß zu verbinden. Denn sie eigneten sich grundsätzlich nicht für eine „pauschalierende Behandlung”. Dies dürfte Hoffnungen auf Arbeitserleichterungen für die Justiz bei dem anhängigen Telekom-Massenprozeß durch das neue Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) dämpfen.

      Auch sonst geben die Richter einige bemerkenswerte Hinweise. Neben den damaligen Managern hafte auch das Unternehmen „gesamtschuldnerisch” für deren Fehlverhalten mit, schreiben sie. Der Schadensersatz werde zudem nicht durch das Verbot, Aktionären ihre Einlage zurückzugewähren, begrenzt. Und schließlich halten sie es durchaus für möglich, daß Zivilrichter in anderen Fällen die Schadenssumme schätzen. Gutachter könnten schließlich mit den Mitteln der modernen Finanzwissenschaft einen „hypothetischen Transaktionspreis” ermitteln.

      EM.TV will keine Rückstellungen bilden

      In einer Stellungnahme von EM.TV hieß es: „Da in jedem Einzelfall insbesondere die Kausalität von den Klägern nachgewiesen werden muß und dies bisher in keinem der die Gesellschaft betreffenden Fälle gelungen ist, gehen wir grundsätzlich weiterhin davon aus zu obsiegen.” Für mögliche Ansprüche auf Schadenersatz hafteten zudem die früheren Organmitglieder. „Gegenüber diesen wird die Gesellschaft gegebenenfalls ihre Regressansprüche durchsetzen.” EM.TV-Chef Werner Klatten bekräftigte in einem Interview, daß das Unternehmen dafür keine Rückstellungen bilden werde.




      Az.: II ZR 287/02

      Text: jja./F.A.Z., Reuters
      Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb


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