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    Online Gebühren absetzbar ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.02.00 12:10:36 von
    neuester Beitrag 02.03.00 21:56:28 von
    Beiträge: 9
    ID: 58.546
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      Avatar
      schrieb am 02.02.00 12:10:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hat einer von Euch schon mal versucht Onlinegebühren
      un die damit verbundenen Telfonkosten abzusetzen?
      M.E. müßte es möglich sein, da ich zumindest wie wahrscheinlich
      auch viele andere viel Zeit im Netz verbringen um Ihre
      Geschäfte zu tätigen bzw. Kurse usw. zu verfolgen.

      Wer hat ein paar Antworten ???
      Viel Dank im Vorraus
      Avatar
      schrieb am 02.02.00 12:37:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo

      ich habe tatsächlich meine Online-Gebührenm schon von Steuer abgesetzt und habe es auch dieses Jahr wieder vor!!

      Ich weis allerdings nicht ob es bei mir nur daran lag, daß ich Wirtschaftsinformatik an der Berufsakademie studiere!

      Theoretisch kannst du es ja mal versuchen, eine gute Begründung ist dabei das wichtigste!! Und mehr als es zu streichen können sie nicht!

      Also...so viel wie möglich angeben (auch andere Sachen)!!!

      viel Glück
      Avatar
      schrieb am 02.02.00 14:42:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      hallo djake,

      vielen dank für deine antwort. wo und wie hast du den die
      online gebühren abgesetzt ? "nur" mit der begründung daß du
      informatik studierst oder auch mit "bankgeschäften"?
      da ich angestellter bin würde mir nur letzteres bleiben !
      falls ja, trägt man sie als werbungskosten in die anlage kso ein ??

      grüße
      Avatar
      schrieb am 18.02.00 15:14:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      man kann alle kosten absetzen, die mit den aktiengeschäften zu tun haben. bücher, zeitschriften, seminar, den pc, das modem, die telefonkosten fürs direktdepot, die bankgebühren: alles, alles, alles.
      schliesslich hat man diese kosten ja nicht aus jux und dollerei, sondern um die zu versteuernden einkünfte zu erzielen.
      Avatar
      schrieb am 20.02.00 14:11:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      hi,
      problem dürfte nur sein, in welcher höhe das fa die online-gebühren
      im rahmen der erzielung von spekugewinnen/verlusten anerkennt;
      ein teil der internetkosten wird mit sicherheit auch dem privaten
      vergnügen zugerechnet;
      da habe ich offen gestanden für mich noch keine brauchbare lösung gefunden,
      wie ich dem fa gegenüber das glaubhaft aufteilen könnte;

      geschätzt liegen meine online-zeiten, die ich wirklich für private zwecke
      nutze vielleicht bei 5- 8 %.
      den rest bin ich tatsächlich für mein "hobby" Börse im net unterwegs;
      ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die jungs das akzeptieren;

      hat jemand einen brauchbaren vorschlag, wie ich den zuständigen sachbearbeiter
      davon überzeugen kann?
      :) rolf

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      Avatar
      schrieb am 22.02.00 01:40:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      hi, rechtlich gesehen ist es so, dass der steurmensch nicht nur gegen sondern auch für dich prüfen muss. er muss dir also nachweisen, das du die unwahrheit sagst. soviel zur theorie (stichwort: witz lass nach). in der praxis kann man so was ähnliches führen wie ein fahrtenbuch. also schön notieren wann du was im internet gemacht hast. das legst du vor und dann kann der steuermensch ja mal loslegen. besser ist es, wenn du für deine wertpapiersachen einen extra-provider nimmst und dein privat-internet über call by call. consors bietet übrigens internet-inclusive an. hauptsache alles schön dokumentieren. ich überlege mir, ob ich mir einen zweiten telefonanschluss, ein zweiten internetzugang usw. anschaffe. zwei computer habe ich schon. einen privaten und einen fürs wertpapier.
      Avatar
      schrieb am 26.02.00 01:03:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich verwende den "Onlincounter". Ein sehr nützliches Programm, das alle Einwahlvorgänge mit Datum, Uhrzeit und genauer Dauer festhält.
      So kann man sehr gut die Übersicht über seine Onlinekosten behalten.
      Man kann eine große Anzahl an Providern einstellen, die Tarife genau angeben inkl. den Stunden in der Grundgebühr etc.
      Jeder Einwahl kann man nach beenden einer Rubrik zuweisen, z.B. habe ich eMail, Börse, Homebanking, Privat, "Arbeit" (was das? ;) ) etc. genau aufgeschlüsselt.
      Registrierung kostet 10,- DM (oder waren es 20,- DM?).
      Leg gerade Nachtschicht (daher keine Onlinekosten für mich im Moment ;) ) ein, daher die genaue Quelle nicht zur Hand. Wer den Download-Link wissen will kurzes Mail an: winnie-pooh@01019freenet.de

      Gruß

      Winnie Pooh
      Avatar
      schrieb am 02.03.00 00:39:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Winnie Pooh, protrade und andere die mir vielleicht weiter helfen können,

      woher soll denn das Finanzamt wissen bei welchem Provider ich gerade eine Seite zum Vergnügen oder zur Börseninformation aufgerufen habe, bei keiner Abrechnung wird das festgehalten (und was ich persönlich angebe muß ja nicht der Wahrheit entsprechen), wird dann einfach nach Ermessen des FA entschieden, wieviel ich tatsächlich geltend machen kann?
      Muß man den PC über mehrere Jahre abschreiben (mit Speku-Gewinnen verrechnen) oder geht das auf einen Schlag?
      Avatar
      schrieb am 02.03.00 21:56:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo nochmal,

      meine Fragen haben sich erledigt, da in der heute erschienenen Zeitschrift "Tele Börse" auf genau diese Fragen ausführlich eingegangen wird.


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