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    Wie werden GMBH-Verluste steuerlich behandelt im Verhältnis zur persönl. EKST? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.05.02 13:57:29 von
    neuester Beitrag 20.05.02 19:55:44 von
    Beiträge: 10
    ID: 588.151
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      Avatar
      schrieb am 19.05.02 13:57:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe mit meiner GmbH zum ersten Mal 2001 einen Verlust gemacht,
      war halt ein Scheissjahr (-200000 Euros)

      Kann ich diesen Verlust als Verlust aus Gewerbebetrieb mit meinen sonstigen Einkünften 2001 wie Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermeitung und Verpachtung, Kapitalerträge verrechnen?

      Bei den Gewinnen war das bisher auch immer so. Die GmbH hat Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bezahlt, dann wurden mir diese GmbH Gewinne und die bereits bezahlte Körperschaftssteuer wieder in meine Einkommensteuer eingebaut und verrechnet.

      Das müsste doch dann heissen, dass ich die 200000 Euros GmbH-Verlust als Minusposition oder negative Einkünfte mit meinem Einkommen sonstiger Art verrechnen können? Oder?

      Wenn noch im Minus was übrig bleibt, wird das dann sogar eventuell auf das Jahr 2000 in der Verechnung mit der persönlichen Einkommensteuer zurückgetragen?

      Wer kennt sich da aus? Danke
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 14:26:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die negativen Verluste in deiner Anlage GSE werden eventuell über einen vertikalen Verlustausgleich mit positiven Einkünften der anderen Einkunftsarten verrechnet. Sollte dies nicht in Frage kommen, wird geprüft ob ein Verlustrücktrag in den vorigen Veranlagungzeitraum möglich ist. Hast du im vorigen VZ keine positiven Einkünfte aus Gewerbebetrieb gehabt, kannst du die negativen Einkünfte in das nächste Jahr vortragen lassen.
      Sieh dir dazu die Anlage VA zur Einkommensteuer an.

      CU bandwurm:cool:
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 14:29:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      In der Einkommensteuererklärung ist auf der vorletzten Seite ganz unten hinter den Sonderausgaben ein Feld für Verlustvortrags und -rücktragsbegrenzung.
      Wenn du den Verlustrücktrag bzw. -vortrag begrenzen möchtest solltest du dort unbedingt Angaben machen.

      CU bandwurm:cool:
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 14:47:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sag mir wo Du wohnst, und ich empfehle Dir einen guten Steuerberater. Wäre bei einer GmbH schon empfehlenswert.
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 15:12:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi red-snapper,

      es ist doch erstaunlich, dass jemand, der Geschäfte mit einer GmbH macht, NULL Ahnung vom Steuerrecht hat.

      Die GmbH ist als sog. juristische Person von den dahinter stehenden Gesellschaftern völlig unabhängig.
      Gewinne oder Verluste der GmbH haben mit der persönlichlichen Steuerlast der Gesellschafter nichts zu tun.
      Erst wenn die GmbH Gewinne ausschüttet, kommt es auf der Ebene der Gesellschafter zu den in Deinem Beitrag beschriebenen Folgen.
      Da dieses Jahr wegen der Verlust wohl keine Ausschüttungen vorgenommen werden, werden diese Verluste in Deiner Steuererklärung keine Rolle spielen.

      Nochmals, ein wenig Ahnung vom Steuerrecht könnte nicht schaden. Bei Deiner Anfrage ist ein Steuerberater wahrscheinlich erforderlich.

      cu
      pegru

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      Avatar
      schrieb am 19.05.02 16:44:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Natürlich hat die GmbH einen Steuerberater, aber heute ist Sonntag und ich wollt die Frage mal allgemein stellen wiel wir uns zuhause über die Einkommensteuer unterhalten haben.

      Ausserdem ist es zum ersten mal, das ein Verlust aufgetreten sit, bisher immer Gewinn.

      Ein teil des Gewinns wurde mir als Gesellschafter-Geschäftsführer über als Tantieme bezahlt und normal lohnversteuert.
      Der Rest war dann Körperschaftsgewinn und nach Gewerbesteuer mit 53% versteuert.
      Entsprechend meiner Gesellschaftsanteile wurde mir der Gewinn zum Gesamteinkommen zugerechnet, alles wurde dann steuersatzmässig angesetzt und die schon bezahlte Körperschaftsteuer angerechnet.

      Bei Gewinnen geht der also sehr wohl in die Gesamtbesteuerung des Gesellschafters ein, nur halt nicht bei Verlusten wie ich jetzt weiss. das ist typisch für diesen verdreckten Fiskalstaat.
      Bei Verlusten müsste das eigentlich auch so sein,aber hier kann nur vorgetragen werden.

      Ist halt typisch Deutschland, egal ob rot oder schwarz.

      Anders ist das komischerweise bei meiner Immobilienverwaltung als GdBR, hier kann ich die Verluste die durch Abschreibungen und so entstehjen sehr wohl als Minusposition in meine EKST reinrechnen.
      Wer soll da noch durchblicken oder das als gerecht empfinden.

      Vor kurzem hat einer gesagt warum in Deutschland die meisten Firmengrüpnder Ausländer sind.
      Weil die die deutsche Gewerbeordnung und die Steuergesetze nicht lesen können.
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 18:28:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi red-snapper,
      Du hast natürlich völlig recht, das Steuersystem hier in Deutschland ist schwierig und Dein Steuerberater (bzw. der der GmbH) hat es bisher auch nicht geschafft, Dir ein paar Steuerbasics beizubringen.
      Geschäftsführer versteuern Gehalt und Tantieme wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Bei der GmbH sind diese Kosten Betriebsausgaben. Schüttet die GmbH auch noch Gewinne aus, sind diese Ausschüttungen zu versteuern. Erzielt die GmbH Verluste (weil die Geschäftsführergehälter zu hoch waren?????) wird idR nichts ausgeschüttet.
      Die GmbH kann den Verlust ins Vorjahr zurücktragen.

      Eine GmbH ist grundlegend von einer GbdR zu unterscheiden, da eine GbdR steuerlich nicht rechtsfähig ist, die Gmbh schon.
      Die anteiligen Verluste der GbdR kannst Du im Rahmen des EStG (hier wird es aber extrem schwierig) mit anderen (positiven) Einkünften verrechnen.

      Soviel für den Anfang.
      Leider habe ich keine Ahnung, was Deine unsachlichen Bemerkungen am Ende Deines letzten Beitrags eigentlich bezwecken?

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 20:48:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      red-snapper,

      wer die Regeln eines Spiels nicht versteht, darf sich nicht darüber beschweren, wenn er dauernd verliert.

      Du hast eine GmbH und eine GbR, aber Du hast Dich noch nie mit dem Steuerrecht beschäftigt???

      Den Anmerkungen von pegru gibt es kaum etwas hinzuzufügen. Nochmal zur Verdeutlichung: die GmbH ist eine juristische Person, d.h., die GmbH ist vor dem Gesetz eine unabhängige "Persönlichkeit". Sie kann Dich z.B. verklagen, wenn Du gegen den Gesellschaftsvertrag verstoßen hast. Oder den Geschäftsführer, wenn er der GmbH Schaden zugefügt hat.

      Niemand zwingt Dich, Dir die Gewinne der GmbH als Tantieme auszahlen zu lassen, damit Du diese privat versteuern mußt. Wenn Du es aber tust (Deine freie Entscheidung), dann sind diese Tantiemen wie Einkommen zu behandeln. Warum soll das ungerecht sein? Wenn Du Dein Geld anstelle in eine GmbH in Festgelder investierst, mußt Du den Ertrag ja auch versteuern.

      Wenn Deine GmbH Verluste schreibt, gibt es das Instrument des Verlustvortrags (oder -rücktrags). Ist jedenfalls sinnvoller, als die Verluste auf Dich privat zu übertragen. Das ist ja auch der Vorteil einer GmbH, daß Du nicht in vollem Umfang haften mußt. Wenn natürlich das Stammkapital aufgebraucht ist, dann ist Dein Investment verloren, und Du kannst in Deiner GmbH das Licht ausmachen.

      Ich kenne ja nicht die Größenordnung Deiner GmbH, aber wenn es mal eine Gründung mit 50.000 DM Stammkapital war, und Du jetzt 200.000 Euros Verluste eingefahren hast, solltest Du mal schnell den Steuerberater (besser einen anderen) kontaktieren, ob es die GmbH überhaupt noch gibt.

      Eine GbR ist ganz was anderes. Das ist Dein persönliches Gewerbe, da haftest Du auch in vollem Umfang privat (unbegrenzt) für mögliche Verluste. Daher tauchen Gewinne und Verluste auch auf Deiner Est-Erklärung auf.
      Avatar
      schrieb am 20.05.02 09:17:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das Problem klingt für mich teilweise hausgemacht, da es
      durch etwas vorausschauende Planung hätte vermieden werden
      können. Der Verlust 2001 hat sich ja vermutlich schon bei
      der Bilanzerstellung 2000 abgezeichnet. So hätte in dieser
      z. B. durch die Bildung einer Ansparrücklage der Gewinn
      rdduzieren lassen um dann durch die Auflösung in 2001 den
      Verlust zu reduzieren. Weiter Massnahmen hätten sein müssen:
      keine Ausschüttung für 2000 um den Verlustrücktrag in voller
      Höhe möglich zu machen. Reduzierung der Gehälter in 2001 zur
      Senkung des Verlustes. Mit diesen Massnahmen wäre ein
      zunächst möglicherweise "nutzloser Verlust" bei der GmbH
      weitgehend vermieden oder zumindest abgefedert worden. Hier
      ist zweifelsohne der Steuerberater gefordert. Wenn er nichts
      macht, passiert halt oft auch nichts ist meine Erfahrung.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 20.05.02 19:55:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Steueragent,

      bin völlig Deiner Meinung. Wer sich als Unternehmer nicht für die steuerrechtliche "Gestaltung" seiner GmbH interessiert, der bekommt eben vom Steuerberater nur eine 08-15 Beratung. Die kreativen Impulse müssen immer vom Unternehmer ausgehen, der Steuerberater ist meist nur "Handwerker", der das ganze mit den gerade gültigen Gesetzen in Einklang bringt.


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