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    "Vergessene" AfA nachholen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.05.02 17:15:22 von
    neuester Beitrag 30.05.02 21:43:26 von
    Beiträge: 3
    ID: 592.890
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      Avatar
      schrieb am 30.05.02 17:15:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Schwiegervater hat 1981 eine Immobilie kernsaniert. Dafür gab es Zuschüsse von der Stadt. Den nach Abzug der Zuschüsse verbleibenden Eigenanteil (ca. 40-50%) hat er jedoch nie als AfA in der Steuererklärung angegeben und dem zu folge wurde auch keine AfA berücksichtigt.

      Kann diese Abschreibung "nachgeholt" werden und wenn ja, mit welchen AfA Sätzen ?

      Danke für hilfreiche Antworten!

      brokerfratz
      Avatar
      schrieb am 30.05.02 17:36:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      null nix niente...AO kaufen und nachlesen!!! festsetzungsfristen...vergesssene afa keine neue tatsache im sinne des gesetzes...

      tsja...

      die letzten vier jahre gehen noch.
      Avatar
      schrieb am 30.05.02 21:43:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ernestobroke
      Klappe halten, wenn man keine Ahnung hat, anstatt anderen falsche Ratschläge zu erteilen.


      @brokerfratz
      Die AfA wird dadurch nachgeholt, dass sich der Zeitraum der AfA verlängert. Es gelten also die gesetzlich vorgeschriebenen Prozentsätze. Nur das die AfA eben jetzt erst zu laufen beginnt. Grundsatz: Das Gebäude wird immer bis auf DM 0,-- abgeschrieben.
      Das gilt nur dann nicht, wenn man es mit Absicht gemacht hat, um Steuervorteile zu erzielen.
      Nachzulesen in den Einkommensteuerhinweisen 44 unter dem Stichwort: Unterlassene oder überhöhte AfA

      Die direkte Nachholung in Vorjahren ist nur möglich, soweit diese Bescheide noch nicht bestandskräftig sind.
      Gruß
      Fallobst


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