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    Spekufrist bei Übernahmen, Splits u. Depotübertrag? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.06.02 09:34:34 von
    neuester Beitrag 02.06.02 22:58:33 von
    Beiträge: 7
    ID: 593.449
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      Avatar
      schrieb am 01.06.02 09:34:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi an Alle

      ich hätte einige Fragen an jemanden der sich damit auskennt:
      1. Wenn ein Unternehmen übernommen wird, fängt dann die Spekufrist von neuem an? Und gilt das für übernommenes, sowie übernehmendes Unternehmen (ich hatte z.B. Aktien von Systematics und MSH 1999-2001)?
      2. Wenn eine Aktie splittet hat das vermutlich keinen Einfluß auf die Spekufrist!? Wie sieht es aber mit der Umstellung von DM auf Euro und gleichzeitiger Bestandserhöhung 1:3 aus (z.B. Teles 1999)?
      3. Bei Depotübertrag läuft die Spekufrist ab Depotzugang in das Depot aus dem letztendlich verkauft wurde??
      4. Verlustvor/rücktrag: Kann man frei gestalten welche Verluste 2001 nach 2000 zurück bzw. unbegrenzt vorgetragen werden? So könnte man ja Gewinne von 999 DM in 2001 belassen und alle übrigen Verluste vor- bzw. rücktragen?
      Vielen Dank für eure Antworten
      Gruß
      Sitbul
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 09:52:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zu 2: Die Umstellung auf Euro und der 1:3 Split von Teles bewirken nicht, dass die Speku-Frist neu beginnt.
      2. Ein Übertrag von einem Depot in ein anderes hat keine Auswirkung auf die Speku-Frist, wenn beide Depots dir gehören, da eine "Veräußerung" in einem solchen Fall nicht vorliegt.
      4. Du kannst zwar einen Gewinn von 999 DM in 2001 belassen, dies führt jedoch dazu, dass die Freigrenze nicht angewendet wird, du musst dann den Gewinn von 999 DM in 2001 versteuern.
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 10:10:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      zu 1
      Im Regelfall beginnt eine neue Speku-frist, wenn Du für x alte aktien y neue bekommst.
      Es liegt hier ein Verkauf der alten Aktien vor und Du kaufst Dir neue der übernehmenden Firma.

      Wenn Du die alten Aktien noch kein Jahr hattest, löst diese Übernahme Spekulationssteuer aus.
      So war es beispielsweise bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodavone. Alle, die im Vorfeld der Übernahme Mannesmann erwarben und in Vodavone tauschten, hatten erhebliche Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (=Speku-Geschäft) realisiert.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 10:33:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      @nataly
      das war ein fremdes Depot, daher läuft die Spekusfrist vermutlich ab Depoteingang!?
      @pegru
      im Falle der übernommenen Firma ist das klar. Die Übernehmende also Systematics dürfte aber von dieser Regel nicht betroffen sein!?
      sitbul
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 11:33:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      @sitbul: Es muss eine "Veräußerung" vorliegen, d.h. ein Verkauf der Aktien. Maßgeblich ist der vertraglich vereinbarte Tag, nicht der Tag der Einbuchung im Depot.

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      Avatar
      schrieb am 01.06.02 11:34:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      P.S.: Falls der Depotübertrag eine Schenkung ist, läuft keine neue Speku-Frist.
      Avatar
      schrieb am 02.06.02 22:58:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      NATALY
      vielen Dank für mal wieder prompte und kompetente Antworten!
      sitbul


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