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    Frage zu Abschreibungsverlauf bei Verkauf/Neukauf eines PCs - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.06.02 13:08:32 von
    neuester Beitrag 16.06.02 21:43:05 von
    Beiträge: 8
    ID: 593.489
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      Avatar
      schrieb am 01.06.02 13:08:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      @all

      folgendes "problem": als leitender angestellter,
      der auch am feierabend noch sachen fuers buero
      machen muss habe ich mir im januar 2000 einen PC
      mit monitor gekauft (DM 4.500,-), und diesen mit
      einer bestaetigung meines arbeitgebers in der steuer-
      erklaerung auf 3 jahre mit jaehrlich DM 1.500,-
      abgeschrieben. so, das ding ist nu zu langsam
      (CAD-anwendungen), also hab ich mir einen neuen
      PC zugelegt (DM 3.750,-), verwende aber den alten
      monitor weiter (preis monitor DM 900,-).

      ok, ich fange nun an den neuen PC wieder agnz normal
      ueber 3 jahre abzuschreiben mit jaehrlich DM 1.275,-

      folgende fragen zur steuerlichen optimierung:

      1.
      wird der monitor anteilig weiter abgeschriebenm, also
      DM 300,- fuer das 3. jahr?

      2.
      wenn ich den alten PC nun verkaufe, wie mache
      ich das steuerlich am geschicktesten, mein bekannter
      arbeitet im homeoffice, und braucht einen PC, und wuerde
      meinen alten PC uebernehmen (fuer bis zu DM 1.200,-).

      3.
      was waere, wenn ich den PC verschenke (an eine gemein-
      nuetzigen verein) und mir eine spendenquittung ueber DM
      1.200,- ausstellen lasse?

      so, nun bin ich mal gespannt auf eure vorschlaege!

      GGG
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 17:49:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi,
      zu 1.
      Schreib den Monitor ganz normal weiter ab (300 pro Jahr). Das Finanzamt dürfte keine Probleme machen.
      Denkbar ist aber , dass verlangt wird den Monitor nunmehr mit dem neuen PC zusammen über die neue dreijährige Nutzungsdauer abzuschreiben, weil ein Monitor ohne PC nicht genutzt werden kann.

      zu 2.
      Der alte PC ist keine Betriebsvermögen. Der Verkauf an den Freund löst also keine besonderen steuerlichen Folgen aus. Die Abschreibung des alten PC ist aber nur solange möglich, als dieser auch beruflich genutzt wird. Hierbei ist auf Monate abzustellen.

      zu 3.
      Wenn Dir die gemeinnützige Organisation bestätigt, dass sie eine Sachzuwendung (PC) im Wert von 1.200 erhalten hat, kannst Du diese Zuwendungsbetätigung bei Deiner nächsten Steuererklärung verarbeiten. Bei einem Steuersatz von 30% erhältst Du dann 360 vom Fiskus zurück.

      Für`s Erste reicht es wohl, oder?

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 02.06.02 10:13:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      @pegru

      danke!

      eine letzte frage noch: mein freund muss den PC
      dann auch wieder ueber 3 jahre abschreiben, oder?

      steuerlich ist es ja dann fuer ihn deutlich besser,
      wenn ich den PC und den monitor verkaufe, und zwar
      getrennt, dann koennen beide als geringfuegiges wirtschaftsgut schon bis DM 900,- im ersten jahr
      komplett abgeschrieben werden.

      eventuell sollte er vielleicht die ersten 2 monate
      noch seinen alten monitor verwenden, nicht dass das
      FA wieder mit "monitor und PC sind eine einheit".

      GGG
      Avatar
      schrieb am 02.06.02 10:35:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi,
      die dreijährige Nutzungsdauer gilt grundsätzlich nur bei neuen PC`s.
      Deiner ist jetzt schon 1 1/2 Jahre alt, so dass eine zweijährige Nutzungsdauer akzeptiert werden kann.

      Bei einem gertrennten Verkauf kann das FA argumentieren, dass PC und Monitor trotzdem als Einheit zu behandeln sind, weil ja beide nicht ohne den anderen nutzbar sind. Ob es hier allerdings wegen der geringen steurlichen Auswirkung Probleme gibt, weiß ich nicht. Die Finanzbeamten haben was besserres zu tun, bzw. sollten was besseres zu tung haben.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 02.06.02 14:01:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      @pegru

      der PC ist schon 2 1/2 jahre alt, wobei ich
      ihn jetzt im juni verkaufen werde, und meinen
      neuen auch jetzt anfang juni bekomme. damit kann
      ich fuer den alten in meiner steurerklaerung den 3.
      und letzten abschreibungsschritt nicht mehr angeben,
      dafuer werde ich den neuen wieder ueber 3 jahre
      mit 1/3 jaehrlich ansetzen.

      insofern wird mein freund versuchen, den rechner
      gleich komplett im ersten jahr abzuschreiben. es
      stellt sich nur die frage, ob es geschickter ist
      dies gleich komplett zu versuchen (DM 1.500,- auf
      einen schlag), oder ob man rechner und monitor
      getrennt und in zeitlichem abstand als einzelposten
      versucht (jeweils unter DM 900,-), wozu ich ihm
      raten wuerde.

      injedemfall: vielen dank fuer deine infos!!!

      GGG

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      Avatar
      schrieb am 16.06.02 21:38:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      kann man auch nautiker in einem satz verstecken?
      Avatar
      schrieb am 16.06.02 21:39:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      kann man auch ..;)
      Avatar
      schrieb am 16.06.02 21:43:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      verdammt! :mad: wieder einer aufgeflogen...


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