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    Körperschaftssteuerguthaben und "Anteil aus EK45" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.06.02 18:05:12 von
    neuester Beitrag 02.06.02 10:41:58 von
    Beiträge: 4
    ID: 593.533
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      Avatar
      schrieb am 01.06.02 18:05:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      In einer Dividendengutschrift des Jahres 2001 für das Jahr 2000 heißt es "EUR 8,00 Dividende pro Stück" und
      "EUR 8,00 Anteil aus EK 45 pro Stück".

      Anschließend wird der Bruttobetrag der Dividende und ein Körperschaftssteuerguthaben angegeben, das 3/7 der Dividende ausmacht.
      Gutgeschrieben wurde nur die Dividende abzüglich Kapitalertragsteuer und Soli. Ich weiß, daß mir das Körperschaftssteuerguthaben bei der Einkommensteuerberechnung gutgebracht wird.

      Aber was ist mit dem Anteil aus EK 45?

      Muß hierfür eine gesonderte Gutschrift erfolgen?
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 19:14:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Franzei,

      EK 45 ist ein Fachbegriff aus dem Bereich der Körperschaftsteuer und bedeutet, dass dieser Betrag bei der Aktiengesellschaft mit 45% bereits besteuert worden ist.
      Bei der Ausschüttung wurden ausschließlich Beträge verwandt, die aus diesem "Eigenkapital-Topf" stammen. Hierfür gibt es in vollem Umfang das KSt-Guthaben.

      Wenn z.B. aus dem EK 0 ausgeschüttet worden wäre (z.B. bei Gewinnen aus dem Ausland, die in Deutschland steuerfrei waren), wäre neben der Dividende kein KSt-Guthaben vorhanden. In diesem Fall würde darauf hingewiesen, dass die Dividende aus dem EK 0 stammen würde.

      Eine besondere Gutschrift ist in deinem Fall nicht nötig!

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 19:25:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo, Pekru, vielen Dank für Deine prompte Antwort.Habe ich richtig verstanden, daß mir nur deshalb ein Körperschaftssteuer-Guthaben von 3/7 der Dividende gutgeschrieben wurde, weil 8 € je Stück aus EK 45 stammen?Gruß, Franzei
      Avatar
      schrieb am 02.06.02 10:41:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      So ist es,
      wenn die Ausschüttung aus dem EK 0 stammen würde (EK 0 bedeutet, dass dieser Eigenkapitalanteil mit keiner Körperschaftsteuer vorbelastet ist), gäbe es kein KSt-Guthaben. Wo bei der Gesellschaft kein Steuer angefallen ist, kann beim Gesellschafter keine Steuer angerechnet werden.

      cu
      pegru


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