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    rechnet sich Riester? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.06.02 10:41:15 von
    neuester Beitrag 20.07.02 14:37:26 von
    Beiträge: 31
    ID: 594.131
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      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:41:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe mir mal ein paar Sachen durchgerechnet bzgl. der Riesterrrente und da ich verheiratet bin und kein Kind habe, rechnet sich Riester bei mir sogar richtig. Laut diversen Förderrechnern habe ich eine staatl. Förderung von EUR 255,- in 2002 und natürlich ansteigend (wie auch der Beitrag zu Riester) Ich investiere also EUR 525,- und habe im Gegenzug eine Steuerersparnis (inkl. Förderung) von EUR 255,-.

      ich denke wer in ähnlichen Situationen ist sollte sich das evtl. auch überlegen.

      Mehr Infos dazu gibt es überall im Web oder auch bei "Finanztest, GeldIdee usw.".

      Oder übesehe ich hier irgendwas und liege total falsch? Ich lass mich gern eines besseren Belehren und vor Fehlern schützen.


      ciao Aik
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:45:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      müsste schon stimmen!


      aber mit kindern wird´s erst richtig interessant
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:46:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mit Kindern wirst Du doch viel mehr von Herrn Riester gefördert !!

      Wenn Du z.B. ein Haus abbezahlen darfst, dann wird Dir jeder Experte sagen: "Steck` das Geld lieber in die Abbezahlung des Hauses, da haste mehr von als diese tolle Riester-Rente"!

      Only my opinion, ich finde diesen Riester-Kram total schwachsinnig.

      TI
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:49:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      rr soll ja auch blos 3% zusätzliche versorgungslücke schließen

      die restlichen 30-40% bleiben ja
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:52:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Riester ist ein Taugenichts. Normalerweise rechnet sich die Angelegenheit insbesondere, wenn man viele kleine Riesterlein produziert (hat). Ich hoffe, dass Du diesen Fehler nicht begehen wirst ?!
      Spaß beiseite: Für Verheiratete eher nicht, weil die großzügige Kinderkomponente fehlt.
      2. Wird der ganze Senf mal steuerpflichtig inkl. der normalen Rente, bei Quasi Abschaffung des Ehegattensplittings-aua, das wird im Alter dann richtig teuer.

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      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:55:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nur werden die ganzen Zuschüsse von der späteren Be(s)teuerung wieder aufgefressen.
      Da fährtst Du ohne Riester mit dem Sparbuch schon besser.

      Das ist die grösste Volksverarsche der Nachkriegsgeschichte.
      Nicht von den Zuschüssen blenden lassen.

      huggy
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:55:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      wieso ist der Riester Kram schwachsinnig? Ob ich nun (momentan EUR 41,-/mtl) in Riester bezahle oder in eine normale Rentenversicherung dürfte ziemlich gleich sein. Immerhin kann man Riester auch konventionell anbieten oder auch Fondsgebunden. Und was für Fonds ich mir dann aussuche ist doch meine Sache! Also ist die Rendite von mir abhängig und meinen Fonds. (sofern die Gesellschaft das zulässt). Das bischen was man evtl. weniger an Rendite bei Riester bekommt wird durch den fast 50%igen Steuervorteil doch mehr als weg gemacht. Wenn man diesen Steuervorteil nicht hätte (sondern nur den Riesterzuschlag) rechnet sich das ganze nicht. Aber so? Ist es doch mehr wie sinnvoll.

      ciao
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:55:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich würd dir auch ne ganz normale kapitallebensversicherung
      empfehlen.
      dan kannst du´s im alter richtig krachen lassen.

      auszahlung am bestenschon mit 55 oder 60
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:58:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zwar keine Garantie aber eine LV in der Schweiz war noch nie schlecht.
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:59:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      @7
      leider irrst du dich!
      du kannst dir die fonds eben nicht aussuchen, weil du nur ganz spezielle extra für die förderung zugelassene fonds kaufen kanns.
      also nur welche die sich durch gegengeschäfte absichern, und die fressen den ganzen gewinn wieder auf.

      finger weg!
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 11:00:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      @10
      sorry aber hier Irrst Du Dich gewaltig. z.B: Bei der Cosmos kannst Du Dir aus 45 Fonds (darunter Templeton Growth usw.) aussuchen wohin Du investierst. Etwas anders ist es bei der DWS und Union.

      ciao
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 11:03:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      #5

      gerade mit 2 oder mehr Kindern rechnet sich Riester NICHT !!!
      Rechne mal nach

      huggy
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 11:04:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      @11
      das ist neu für mich und kann ich mir irgendwie kaum vorstellen.
      meines wissens läst herr riester nur gaaaanz sichere fonds zu.
      mit dem effekt das jedes sparbuch bessere (und wirklich) sichere erträge abwirft.
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 11:04:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      * Der Sozialstaat wird ein Ende haben weil die Bevölkerungsstruktur in Zukunft dies nicht zahlbar macht.
      * Das Steueraufkommen muß sich in der Zukunft mehr auf die nicht erwerbstätigen sprich Rentnern zuwenden.
      * Ein rießiges Problem wird nicht alleine die Rente sondern vor allem auch die Krankenversicherung werden.

      Im Rentenalter wird diese Riesterente zu versteuern sein.
      Zu versteuern werden dann wohl auch die zwischenzeitlich erzielten Ertragszuwächse.

      Diese Steuerlast wird den heutigen Vorteil wieder zunichte machen.

      Zusätzlich ist zu bedenken, daß diese erbrachte Leistung nicht vererbbar ist.

      Ich verlasse mich nicht auf die sozialistische Geschenke. Ich gehe den Weg ohne jegliche Förderung.
      Bleibe mein eigener Herr und investiere in Anlagen, welche ich beliebig ansparen kann, mein Kapital aber trotzdem nicht langfristig binden muß (=Lebensversicherung) und mich den Gegebenheiten im Laufe des Lebens anpassen kann.
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 11:11:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      @13
      so wie ich das verstehe wird ein Teil des Beitrages nicht in den Fonds angelegt um die Kapitalgarantie zu bezahlen, der grössere Teil jedoch in die Fonds. Mehr Infos und Berechnung unter www.cosmos.de .

      @14
      woher willst Du wissen das Du die zwischenzeitlichen Gewinne dann versteuern musst? Was in Zukunft wird weiss niemand, vielleicht wird ja das Steuersystem komplett renoviert.

      ciao Aik
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 11:12:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      Aufpassen, denn die Rister Rente ist sehr restriktiv.
      Die jetzigen Steuervorteile bzw. Zuschüsse sind vielleicht verlockend, doch tritt bei Zahlung der späteren Rente die sog. nachgelagerte Besteuerung ein. Das heisst, dass später je nach individueller Situation, Steuern einbehalten werden und zwar nicht nur der Ertragsanteil, wie bei gesetzlichen Renten sondern vom vollen Rentenbeitrag.
      Außerdem ist nur eine Rentenzahlung laufend möglich und nicht eine Auszahlung in einem Betrag. Was ist also falls man nach einem Monat Rentenbezug verstirbt (hoffentlich nicht), dann ist das eingezahlte Kapitla futsch, falls man keine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart hat, was wiederum die Rendite erheblich verringert. Auch eine vorzeitige Entnahme mit z.B. 50 Jahren ist nicht möglich (bzw. nur unter dem rückwirkenden Verlust der Zulagen).
      Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der volle Zuschuss nur dann zusteht, wenn die Mindestbeiträge eingezahlt werden. Diese steigen bis 2008 kont. an und was jetzt vielleicht 50 Euro monatlich kostet wächst dann auf ca. 200 EURO an.

      Ich sage nicht, dass es 100 % schlecht ist, bloss man muss sich genauestens mit der Thematik beschäftigen und dann für sich persönlich die richtigen Schlüsse ziehen.

      Für mich wären andere flexiblere Anlageformen vorzuziehen.

      Dass die Leute einerseits verarscht werden, in dem man Ihnen die Rente per Gesetz kürzt und Ihnen dann vorspiegelt zu der Finanzierung dieser Lücke großzügigerweise staatliche Förderungen zu gewähren, steht auf einem anderen Blatt.

      cu, Lukschi
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 11:15:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      Natürlich rechnet sich "Riester".
      Zum Einen für die Gesellschaften, denn die packen da ganz ordentlich Kosten rein.
      Zum Anderen für die Verkäufer, denn die bekommmen dafür recht fette Provisionen. Und nur deswegen rennen die ihren Kunden die Türe ein. Kundennutzen, Beratung, ... so ein Schwachsinn!!!!
      Intern wird dieses "Produkt" auch als Türöffner verwendet, um den anderen Käse unters Volk zu bringen.

      Ob nach dieser Abkassiererei noch was für den bleibt, der das Ganze finanziert, na ja...??????????
      Ach so, der "Eichelhäher" kreist ja auch noch über dieser Geschichte.........................

      Volle Zustimmung für "nicht von den Zuschüssen blenden lassen"!!!
      (Bauherrenmodelle, Schiffsabschreibungen, ...)
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 11:16:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      sehe ich auch so wie @konzepte.

      Richtig Sinn macht Riester bei niedrigem Einkommen und möglichst kleinen Kindern.

      Leute mit hohem Grenzsteuersatz sollten erst mal die Möglichkeiten betrieblicher Altersversorgung (Arbeitnehmer) bzw. Vorsorgeaufwendung (Selbständige) ausschöpfen, bevor sie darüber nachdenken, sich für zusätzliche Steuervorteile auch die o.g. Nachteile einzuhandeln.
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 11:18:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich glaube, ihr lasst hier einfach die enormen Kosten weg, die mit dem Abschluss eines solchen Vertrages verbunden sind.

      Hier ein Auszug aus dem Vertrag der DAB bank AG und der Victoria:
      "Abschluss-und Vertriebskosten
      Es werden Abschluss-und Vertriebskosten in Höhe von 6,525%der Summe der bis
      zum Rentenbeginn,jedoch auf 30 Jahre begrenzt,zu zahlenden Beiträge
      (Beitragssumme)in gleichmäßigen Beträgen aus Ihren in den ersten zehn
      Jahren eingehenden Beiträgen getilgt,jedoch nicht über den vereinbarten
      Rentenbeginn hinaus.

      Verwaltungskosten
      Zur Deckung von Verwaltungskosten werden bis zum Rentenbeginn laufend 6%
      Ihrer Beiträge verwendet.Zu Beginn eines jeden Monats entnehmen wir weitere
      Verwaltungskostenanteile in Höhe von2,08 EUR dem Anlageguthaben.Nach
      einer Beitragsfreistellung werden stattdessen monatlich Verwaltungskosten in
      Höhe von 2,50 EUR dem Anlageguthaben entnommen.
      Fließt Ihrer DAB Bonus-Rente eine Altersvorsorgezulage zu,so wird diese ohne
      Erhebung von Kosten im übrigen Vermögen der VICTORIA angelegt und zur
      Erhöhung der Versicherungsleistungen verwendet.
      Mit Beginn der Altersrente werden monatlich laufende Verwaltungskosten in
      Höhe von 1,5%der insgesamt gezahlten Altersrente berücksichtigt.

      Übertragungskosten
      Im Falle eines Wechsels in ein anderes begünstigtes Altersvorsorgeprodukt oder
      zu einem anderen Anbieter unter Mitnahme des gebildeten Kapitals,erheben wir
      Übertragskosten.Diese betragen 50 EUR."


      Diese Kosten fressen jegliche Performance auf ...
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 11:20:38
      Beitrag Nr. 20 ()
      @16
      tritt nicht diese nachgelagerte Besteuerung auch bei normalen RV`s ein? Sorry aber das weiss ich nicht. Das die Rentenzahlung nur laufend möglich ist, ist mir bewusst, eine einzelne Summe benötige ich nicht, dafür habe ich andere RV`s.
      Mir ist schon klar das der Beitrag bis auf EUR 160,- hochgeht aber das kann ich bezahlen...

      Das mit dem Vererben ist mir auch bewusst aber manchmal sollte man auch an sich denken ;-)

      ciao
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 11:24:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      @19
      hier die Daten der Cosmos und nur auf die beziehe ich mich hier:

      jährliche Abschlusskosten (in % des lfd. Beitrags) 0,8%
      jährliche Verwaltungskosten (in % des lfd. Beitrages) 3,2%
      jährliche Verwaltungskosten in % der aufgl. Beträge: 0,2%

      kann mir mal jemand sagen wie das bei normalen Versicherungen ist? Die Abschlusskosten werden doch hier sofort belastet und auch jährliche Verwaltungskosten existieren (zumindest in den Verträgen die ich habe)

      ciao
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 11:26:23
      Beitrag Nr. 22 ()
      Die RIESTER-RENTE dient, wie bereits erwähnt, nur zum Ausgleich der Rentenabsenkung von 3%. Bei genauer Betrachtung weist sie leider eine Reihe von Nachteilen auf. Zuerst sollte man jedoch die vorhandenen Angebote am Markt prüfen. Dabei spielen anfallende Kosten, die Vertragsbedingungen sowie die Anlagekonzepte der Gesellschaften eine Rolle. Orientierung können dabei die aktuellen Ergebnisse der unabhängigen Ratingagentur FRANKE & BORNBERG geben, die eine eingehende Analyse vieler Angebote vorgenommen hat.

      Eine kleine Auswahl von grundsätzlichen Nachteilen der RIESTER-RENTE

      * Bezug i.d.R. frühestens ab dem 60. Lebensjahr
      * Kein Kapitalwahlrecht bei Vertragsablauf
      * Einschränkungen der Verfügbarkeit (keine Beleihung, keine Abtretung möglich).
      * Kinderzulage nur solange es Kindergeld gibt.
      * Bei Tod des Versicherungsnehmers während der Ansparphase kann der Vertrag nur auf den Vertrag des Ehegatten übertragen werden. Andere Erben müssen alle Förderungen sowie Steuervorteile zurückzahlen. Bei Kindern gibt es bestimmte Sonderregelungen.
      * Garantien und mangelnde Flexibilität mindern Renditechancen. Komplizierte Regelungen führen zu großem Verwaltungsaufwand und haben oft hohe Kosten zur Folge.

      Zum Schluß:
      Die RIESTER-RENTE wird aus versteuertem Einkommen finanziert. Bei Rentenbezug ist die RR v o l l zu besteuern (welche Freibeträge in 30 Jahren für Rentner gelten, weiß heute niemand).

      Trotzdem kann sich nach Prüfung des Einzelfalles und nach Auswahl eines renditestarken und möglichst kostenarmen Angebotes mit fairen Versicherungsbedingungen die RR lohnen.
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 11:30:51
      Beitrag Nr. 23 ()
      @aikhoch
      Der Unterschied ist, dass die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine sog. ungekürzte Leibrente ist und somit nur der ERTRAGSANTEIL steuerpflichtig ist. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn (z.B. 65 Lebensjahr = 27 %).
      Das heisst wenn Du ab 65 eine monatliche Altersrente von 1000 EURO erhältst, sind hiervon nur 270 EUR steuerpflichtig, abzgl. WK-pauschbetrag x 12 Monate).
      Die Riesterrente ist jedoch voll steuerpflichtig, d.h. bei vereinbarten 1000 EUR sind auch die vollen 1000 EUR steuerpflichtig.
      Ob unterm Strich dann letztendlich Steuern zu zahlen sind hängt von der individuellen Situation ab (sonstige Einkünfte, Einkünfte des Ehegatten, Beamtenpensionen usw.).
      Bei beiden Konstellationen wäre es möglich das keine Steuer tatsächlich anfällt, wenn das zu versteurnde Einkommen unter dem Eingangssteuerbetrag bleibt. Wenn aber Steuer anfällt, dann wie oben gesagt bei Riester auf den vollen Betrag.
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 11:45:15
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ #21

      welchen Vertrag hast du vorliegen?

      laut §13 (2) des Cosmos-Vertrag:

      "(2) Zur Deckung der für die Verwaltung Ihres Vertrages anfallenden Aufwände ziehen wir bis zum Beginn der Auszahlungsphase Verwaltungs-kosten
      in Höhe von 6,2 Prozent der Altersvorsorgebeiträge ab."

      laut §13 (3) des Cosmos-Vertrag:

      "Für jedes Jahr der Rentenbezugszeit wird eine Verwaltungskostenrückstellung in Höhe von 1,5 Prozent des Jahresbetrags der Altersrente gebildet."

      Zuzüglich der genannten 0,8% für jährliche Abschlusskosten ...
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 12:04:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      @24
      ich habe mich auf die Angaben im Internet bei der Berechnung bezogen. Jetzt habe ich nochmal in den Versicherungsbedingungen nachgelesen und kann Deine Zahlen bestätigen.

      Wobei man immer noch beachten muss, das auch gute Fonds einen Ausgabeaufschlag von ca. 5% haben.

      und wie gesagt ich interessiere mich mehr für die Steuervorteile, d.h. effektiver Eigentbetag knapp 55% den Rest zahlt das Finanzamt.


      ciao
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 22:48:35
      Beitrag Nr. 26 ()
      @aikhoch
      Noch ein Wort zur Steuer.
      *Weißt Du daß ungefähr 50% sämtlicher Steuereinnahmen für die Verwaltung unseres Staates aufgewendet wurden?

      *Durch die Globalisierung wird das Kapital dort hin wandern wo Geschäfte am besten laufen.

      * Mit der Globalisierung hat das Großkapital und die Multikonzerne das erreicht was sie schon lange wollten.

      * Weißt du, daß die ersten Pläne für den Wirtschaftsraum Europa von der Großindustrie für die Regierungen ausgearbeitet wurden?

      Die Lohn- und die Einkommenssteuer ist einer der größten Steueraufkommen für den Staat.
      Die Automation wird fortschreiten.
      Ein "Roboter" ist hier billiger als eine menschliche Maschine mit Sozialabgaben usw. oder es wird vielfach die Produktion ins billigere Ausland verlagert wo die Konzerne mit weniger Auflagen, Menschenrechte (Arbeitsrecht) konfrontiert werden.

      Immer weniger Menschen stehen in der Arbeit und zahlen die Lohnsteuer.
      Wer soll den Staat den so weiter füttern wie bisher?

      Ich kann einfach für mich persönlich keine positive Antwort geben bezüglich der Lebenssituation in 20 oder 40 Jahren hier in Deutschland.

      Ich glaube selbst die Politiker erahnen rießige soziale Absicherungsprobleme und machen aber heute nur ein Flickwerk nach dem anderen.
      Wie sollte eine SPD unsoziale Programme durchsetzen, wenn sie doch von denen gewählt wurden, welche auf die soziale Komponente fest bauen.

      Um es klar zu stellen ich bin weder links noch rechts politisch angehaucht.
      Es sind für mich einfach Fragen um eine Antwort zu bekommen wie ich mich orientieren muß um mich und meine Familie bestmöglich abzusichern.
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 01:18:21
      Beitrag Nr. 27 ()
      aber Achtung...zusätzlich zu den zuschüssen sollten sich vor allem Besserverdienende (>50.000 € mal die Steuerersparnis ausrechnen! ist nicht ohne!
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 13:34:17
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ 20
      Regelungen zur Besteuerung im Rentenalter

      1. Gesetzliche Rentenversicherung: Steuerpflichtig ist nur der sogenannte Ertragsanteil (abhängig vom Lebensalter)

      Beispiel: 65 jahre alt; verheiratet; Ertragsanteil 27%
      Gesetzliche Jahresrente 20.000 Euro
      davon zu versteuernder Ertragsanteil 27% = 5.400 Euro

      Gesamtbelastung
      Ertragsanteil aus gesetzl. Rente 5.400 Euro - Werbungskosten 102 Euro = Steuerpflichtig 5.298 Euro
      Der Freibetrag beträgt 14.471 Euro/es sind keine Steuern zu bezahlen


      2. Riesterrente: voll steuerpflichtig Einmalauszahlungen nicht möglich (bei einigen Modellen max. 20 %)

      Jahresrente Riester 20.000 Euro

      Gesamtbelastung
      Steuerpflichtiger Anteil aus gesetzl. Rente 5.298 Euro + Riesterente 20.000 Euro = steuerpflichtig 25.298 Euro
      Freibetrag 14.471 Euro/es sind Steuern zu bezahlen


      3. Private Rentenversicherungen: Steuerpflichtig ist nur der sogenannte Ertragsanteil (abhängig vom Lebensalter); Einmalauszahlung möglich

      Jahresrente 20.000 Euro
      davon zu versteuerender Ertragsanteil 27 % = 5.400 Euro

      Gesamtbelastung
      Steuerpflichtiger Anteil aus gesetzl. Rente 5.298 Euro + Ertragsanteil aus Privatrente 5.400 Euro = steuerpflichtig 10.698 Euro
      Freibetrag 14.471 Euro/es sind keine Steuern zu bezahlen


      4. Betriebl. Altersversorgung (U-Kasse): voll steuerpflichtig allerdings mit Sonderabzügen; steuerpfl. Einmalauszahlungen möglich (kann steuerl. auf 5 Jahre verteilt werden)

      U-kassen-rente gilt quasi als Arbeitslohn, daher sind Abzüge mögl. die ein normaler Rentner nicht hat.

      Jahresrente U-kasse 20.000 Euro - Arbeitnehmerpauschbetrag 1.044 Euro - 3.072 Versorgungsfreibetrag - Sonderausgabenpauschale 72 Euro - Vorsorgepauschale 2.268 Euro = Steuerpflichtig 13.544 Euro

      Gesamtbelastung
      Steuerpflichtiger Anteil aus gesetzl. Rente 5.298 Euro + steuerpflichtiger Anteil U-kasse 13.544 = Steuerpflichtig 18.842 Euro
      Freibetrag 14.471/es sind Steuern zu bezahlen

      mit freundlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 13:49:50
      Beitrag Nr. 29 ()
      @ sarotto

      Ich bezweifel sehr, das dies die Besteuerung in 20 oder 30 Jahren ist!
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 20:35:52
      Beitrag Nr. 30 ()
      In 20 bis 30 Jahren könnte es durchaus dazu kommen, daß die Erwerbstätigen gegenüber den Rentnern in der Minderzahl sind in Deutschland sind.
      Von wem soll der Staat dann die Steuern eintreiben?
      Avatar
      schrieb am 20.07.02 14:37:26
      Beitrag Nr. 31 ()
      @aixtron01
      Sehe ich genauso. Ich würde solche steuerl. Betrachtungen, deshalb auch nie zur Grundlage einer Entscheidung machen. Dennoch bedenken sollte man Sie schon: Tendenziell würde ich davon ausgehen, daß bei heute steuerlich belasteten Produkten auch zukünftig keine Verbesserung zu erwarten ist. Bei Steuerbegünstigungen ist sicherlich von einer Verschlechterung auszugehen, aber ein Fünkchen Hoffnung besteht ja, daß diese vielleicht nicht so drastisch ausfallen.


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