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    Telesens *** Übernahme vor der Tür? *** - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.06.02 10:14:51 von
    neuester Beitrag 10.06.02 09:16:41 von
    Beiträge: 25
    ID: 595.715
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      Avatar
      schrieb am 08.06.02 10:14:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      TELESENS: CEO gestern nachbörslich per AdHoc ausgeschieden! Wechseln am Montag an den geregelten Markt!

      Übernahme scheint somit in greifbare Nähe gerückt! Beobachten und auf große Kaufpakete achten!

      Mehrere Firmen sollen Interesse bekunden! Denke die werden sich ab Montag fleissig am geregelten Markt eindecken!

      Telesens High Risk! Strong Buy!
      Avatar
      schrieb am 08.06.02 10:20:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      hahaha

      Übernahme nach Rücktritt des CEO ?

      Insolvenzantrag noch diese Woche.

      -SL-
      Avatar
      schrieb am 08.06.02 10:22:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es waren gestern immer wieder größere Pakete im Bid zu sehen. Teilweise bis zu 27000 Aktien !
      @How much
      Ich hab bis jetzt fast nur positive Beiträge über das Ausscheiden des CEO im Zusammenhang mit einer Übernahme gelesen. Ist es so das der CEO bei einer Übernahme selten oder nie mitübernommen wird ??
      Hast du nähere Informationen ??
      Danke !:D
      Avatar
      schrieb am 08.06.02 10:27:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Eine Übernahme wirds mit ziemlicher Sicherheit nicht geben.

      Warum? Wenn ein Unternehmen Interesse an Telesens hätte, wäre es ja blöde, die Schulden bei einer Übernahme mit zu übernehmen.

      Nein. Da ist es wesentlich besser, auf eine Insolvenz zu warten und die wenigen interessanten Stücke (falls überhaupt vorhanden), billig einzusammeln.

      Grüße, fs
      Avatar
      schrieb am 08.06.02 10:41:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      @fsch
      Was passiert den wenn die Insolvens abgewendet wird ?
      Dann explodiert der Kurs !
      Habe vor einiger Zeit gelesen, dass die DTE mit 30 % an Telesens beteiligt ist !
      Es sieht zwar nicht gut aus für Telesens aber könnte die DTE nicht auch noch ein Wörtchen mitsprechen ??

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      Avatar
      schrieb am 08.06.02 10:52:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      fsch

      Das stand in der Adhoc und da gibt es ja Regeln.

      Die Geschäfte der Telesens KSCL AG und die konkreten Gespräche mit mehreren Investoren bzw. Übernahmeinteressenten werden von den übrigen Vorständen in enger Kooperation mit dem Aufsichtsrat weitergeführt.
      Avatar
      schrieb am 08.06.02 10:59:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Warum sollte jemand mit Telesens verhandeln (Investor, Übernahme) wenn man "gemütlich" auf die Insolvens warten könnte, um die besten Stücke einzukassieren ??
      Wenn vor einer möglichen Insolvenz verhandelt wird könnte es doch sein, dass diese abgewendet wird !
      Avatar
      schrieb am 08.06.02 11:18:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nur noch einmal zur Info:

      Moritz Gerke besitzt keine Aktien und wird bei einer Übernahme keine Probleme machen - vergl. Mobilcom. Der Weg ist also frei!!!!!

      Aktionärsstruktur

      Name aktuell:

      Thomas Metz 5.07%
      Alfred Schopf 0.12%
      Martin Kammer 0.12%
      Genadi Man 28.60%
      Stephan Vavara 0.13%
      Jimmy Schulz 0.13%
      Alfred Jahrling 0.12%
      T-Venture Holding GmbH 25.90%
      GSM Capital Limited Partnership 3.22%
      CSC Ploenzke AG 1.34%
      Palio Portfolio 0.38%
      Mitarbeiter 1.28%


      Die Telesens KSCL AG wurde im Jahre 1995 gegründet und ist seitdem als Entwickler und Anbieter von Billing Systemen am Markt präsent. Mit den im Angebot befindlichen Abrechnungslösungen gibt das in Köln ansässige Unternehmen dem Kunden die Sicherheit, auch die Dienste, Techniken und Tarife der Zukunft erfassen und abrechnen zu können. Es ist dabei irrelevant, ob es sich um eine hochkomplexe Anwendung eines international operierenden Carriers, das Corporate Network eines multinationalen Konzerns oder um ein System zum Empfang von elektronischen Rechnungen für kleinere und mittelständische Unternehmen handelt. Im Technologiebereich arbeitet die Telesens KSCL AG mit Branchengrößen wie der Deutschen Telekom, Debis, NetEye und Red Cube zusammen, zum Kundenstamm gehören renommierte Unternehmen wie beispielsweise Viag Interkom, Motorola, O.tel.o, AOK, ADAC, ABN Amro, Microsoft, Lufthansa, Swissair, Veba, Holiday Inn, Coca Cola sowie Pro7. Mit Niederlassungen in der Schweiz, den Niederlanden und in der Ukraine ist die Telesens KSCL international vertreten.


      Organe

      Vorstand

      Moritz Gerke Vorstandsvorsitzender
      Ash Marston Vorstandsmitglied
      Richard Logan Vorstandsmitglied
      Frank Schiewer Vorstandsmitglied

      Aufsichtsrat

      Genadi Man Aufsichtsratsmitglied
      Dr. Christian Stolorz Aufsichtsratsmitglied
      Olaf Heyden Aufsichtsratsmitglied

      Investor Relations

      Nina vom Moltke IR-Kontaktperson
      Avatar
      schrieb am 08.06.02 11:27:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      also wenn ich weis ich bin Pleite und nichts geht mehr
      dann leite ich doch diese Schritte nicht ein

      TelesensKSCL AG wechselt in den Geregelten Markt

      Köln, 24. Mai 2002 - Die Aktie der TelesensKSCL AG wird letztmals am 7. Juni 2002 am Neuen Markt gehandelt und der Handel voraussichtlich am 10. Juni 2002 am Geregelten Markt aufgenommen. Dies bestätigte heute die Deutsche Börse AG. TelesensKSCL hatte den Segmentwechsel bei der Deutsche Börse AG am vergangenen Freitag beantragt. Vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen am Neuen Markt und zur Erschließung weiterer Kosteneinsparungspotentiale haben Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens beschlossen, den Segmentwechsel durchzuführen. Eine kontinuierliche Kommunikation wird bei der TelesensKSCL AG ungeachtet des Segmentwechsels auch weiterhin einen hohen Stellenwert einnehmen. Die Handelbarkeit der Aktie unter der Wertpapierkennnummer (WKN) 529 970 bleibt vom Segmentwechsel unberührt. (Quelle: Telesens)
      Avatar
      schrieb am 08.06.02 11:35:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich denke auch das die Chancen für eine Rettung sehr gut aussehen! Die Verhandlungen laufen und ansonsten wäre vor dem Segmantwechsel garantiert noch Insolvenz angemeldet worden!

      Der Kurs wird die Tage zeigen was passieren wird! Gehe von stark steigenden Kursen aus!
      Avatar
      schrieb am 08.06.02 14:58:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Für all diejenigen, die gerne das Wort "Insolvenz" als Grundlage negativer Kursmanipulation in den Mund nehmen. Ich meine all die Basher und Zocker im Neuen Markt, die für das negative Image mit verantwortlich sind.

      Gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG macht sich der Geschäftsführer strafbar, wenn er es entgegen § 64 Abs. 1 GmbHG unterläßt, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.

      § 64 Abs. 1 GmbHG bestimmt, daß die Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen haben, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig wird. Entsprechendes gilt, wenn sich eine Überschuldung der Gesellschaft ergibt.

      Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung findet sich nunmehr in § 17 Abs. 2 S. 1 InsO eine Legaldefinition der Zahlungsunfähigkeit. Danach ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.

      Im Unterschied zur alten Rechtslage ist ein dauerhaftes Unvermögen ebenso wenig erforderlich, wie das Merkmal der Wesentlichkeit. Dies bedeutet, daß die Bejahung der Zahlungsunfähigkeit nunmehr früher und leichter möglich ist. Nichtsdestotrotz wird aber weiterhin bei vorübergehenden Zahlungsstockungen nicht von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen sein.

      Die Überlegungen zur alten Rechtslage, ab welchem Grad von einer wesentlichen Nichterfüllung von Geldschulden auszugehen ist, ist daher obsolet geworden. In Zukunft wird somit die Beurteilung der Liquidität im betriebswirtschaftlichen Sinne wesentlich an Bedeutung gewinnen, wobei jedoch ganz geringfügige Liquiditätslücken außer Betracht zu bleiben haben.

      Bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit stützen sich die Staatsanwaltschaften und Gerichte in der Regel auf wirtschaftskriminalistische Indizien. Es wird untersucht, ob Löhne, Strom- und Wassergebühren bezahlt und Sozialbeiträge abgeführt wurden. Ferner wird überprüft, ob Wechsel- und Scheckproteste vorlagen sowie Versäumnisurteile und Vollstreckungsbescheide ergingen. Schließlich sind fruchtlose Pfändungen und die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung.

      Mit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung wurde ebenfalls das Tatbestandsmerkmal der Überschuldung definiert. Gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 InsO liegt eine Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Dies führt zu folgender Prüfung:

      Zunächst ist die rechnerische Überschuldung unter Zugrundelegung von Liquidationswerten zu überprüfen. Ergibt sich dabei eine Überschuldung, so ist weiter festzustellen, ob die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen wahrscheinlicher ist als die Stillegung. Fällt diese Bewertung positiv aus, kann bei der Überschuldungsprüfung von Liquidationswerten auf Betriebsfortführungswerte umgestellt werden. Besteht danach immer noch eine rechnerische Überschuldung, so ist das Insolvenzverfahren anzumelden. Die Fortführungsprognose kann daher niemals mehr allein entscheidendes Moment der Überschuldungsprüfung sein.

      Ein wesentlicher Unterschied zur alten Rechtslage besteht darin, daß auf der Passivseite des Überschuldungsstatus auch nachrangige Verpflichtungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO, also auch kapitalersetzende Darlehen eines Gesellschafters, zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet, daß auch bei Vorhandensein von Rangrücktrittserklärungen die Passivierungspflicht bestehen bleibt. Nachdem die Insolvenzordnung erst am 01.01.1999 in Kraft trat, ist derzeit noch nicht abschließend absehbar, wie die Strafgerichte Rangrücktrittserklärungen behandeln werden. Es spricht vieles dafür, daß die Rechtsprechung auch weiterhin erklärte Rangrücktritte von der Passivierungspflicht ausnehmen wird. Jedoch darf nicht übersehen werden, daß der Gesetzgeber in seinen Motiven ausdrücklich die Passivierungspflicht anspricht.

      Bei der vom Gesetzgeber vorgesehenen dreiwöchigen Antragsfrist handelt es sich nicht um einen Zeitraum, welcher vollständig ausgeschöpft werden kann. Vielmehr hat der Geschäftsführer längstens innerhalb von drei Wochen den Insolvenzantrag zu stellen, d.h., sofern keine Sanierungsmöglichkeit besteht, unverzüglich.

      Des weiteren ist von Bedeutung, daß die Insolvenzantragstellung durch einen Gläubiger nicht exkulpiert. Der Geschäftsführer muß auch in diesem Fall von sich aus innerhalb der Frist den Insolvenzantrag stellen.

      Telesens wird sich in diesem neuen Marktsegment restrukurieren und dadurh für bessere Kurse sorgen.

      Also Freunde, es kann nur steil aufwärts gehen!!!!
      Avatar
      schrieb am 08.06.02 15:03:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Theope
      Danke für die Infos !!!!!!!!:D
      Avatar
      schrieb am 08.06.02 15:04:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      montag geht´s erstmal runter. :D
      Avatar
      schrieb am 08.06.02 15:13:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      Relation: Am Montag runter? :D wo lebst du denn, die Zocker sind draußen , ab Montag ist die Aktie am geregelten Markt notiert, da sollte es mich nicht wundern , wenn wir plötzlich 20-30% mit einem Schlag zulegen! :D HAHAHAHA
      Avatar
      schrieb am 08.06.02 15:26:27
      Beitrag Nr. 15 ()
      @relation
      Deine Begründung warum es runter geht sind sehr fundiert und präzise !!!!!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.06.02 18:22:35
      Beitrag Nr. 16 ()
      hi,
      habe mich erst seit dem 7.6. mit telesens beschäftigt.

      hat jemand infos über die motivation des ceo sein mandat niederzulegen?

      könnte er vielleicht insolvenz anmelden wollen, hat aber nicht die bereitschaft seiner vorstandskollegen und des ar diesen schritt mitzutragen?

      ich bin noch nicht investiert, bin aber an fundierte antworten interessiert.

      danke und ciao
      Avatar
      schrieb am 09.06.02 19:11:50
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ccraider

      ich erkläre mir den Ausstieg des CEO als
      Bedingungen des neuen Investors. Das ist
      das normale Procedere, da hier zuerst das
      Ruder übernommen wird.
      Avatar
      schrieb am 09.06.02 21:09:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      @verin
      hi, danke für statement,
      warum kommt dann die meldung bezgl. übernahme nicht zeitgleich
      mit niederlegung des amtes und schafft somit klarheit?
      könnte neben unterschiedlichen betrachtungen zur eventuellen insovenzanmenldung auch conflict of interest (telekommann, t-venture) eine rolle spielen?

      bin auf feedback gespannt
      ciao
      Avatar
      schrieb am 09.06.02 21:29:32
      Beitrag Nr. 19 ()
      die Sache ist doch einfach entweder die letzte Adhoc entspricht der Wahrheit und das sollte man inzwischen ja glauben mit den neuen Vorschriften oder die Sache stinkt.

      deshalb kann man viel verdienen oder andersrum

      wenn man logisch motiviert denkt dann ist es wenn in den neuen Index wechselt positiv eine Frage wäre darf ein Unternemen wechseln wenn die Insolvens vor der Tür steht?
      Avatar
      schrieb am 10.06.02 00:46:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Theope
      Die Aktionärstruktur stimmt so nicht mehr, das war der Stand zum Börsengang März 2000.

      cu
      Avatar
      schrieb am 10.06.02 08:52:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      ...in wenigen Minuten werden wir mehr wissen - steigt der Kurs, so steht eine Übernahme bevor - wenn er fällt, dann ???
      Avatar
      schrieb am 10.06.02 09:02:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      wir werden sehen 35 / 43
      Avatar
      schrieb am 10.06.02 09:08:31
      Beitrag Nr. 23 ()
      39 / 43
      Avatar
      schrieb am 10.06.02 09:09:49
      Beitrag Nr. 24 ()
      ...o.k. der Kurs ist schonmal nicht abgeschmiert - gutes Zeichen !!!
      Avatar
      schrieb am 10.06.02 09:16:41
      Beitrag Nr. 25 ()
      schon mal ins orderbuch geguckt?
      3500 stück und du bist auf 0,30.

      wenn der ceo - ohne angabe von gründen - vor abschluß einer investment/übernahmevereinbarung das boot verlässt ist das für gewöhnlich alles andere als ein gutes zeichen.
      und ganz sicher nicht normal. :laugh:

      r


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