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    Frage zu Gewährleistung bei KFZ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.06.02 16:27:58 von
    neuester Beitrag 20.06.02 21:13:51 von
    Beiträge: 18
    ID: 598.445
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      Avatar
      schrieb am 17.06.02 16:27:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallöchen. Ich habe folgende Frage! Ich habe gehört, daß
      die veränderte Rechtslage in punkto Autokauf auch für
      gewerbliche Verkäufer gilt, die "eigentlich" nichts mit
      Autos zu tun haben (Rechtsanwalt,Architekt...).
      Stimmt das und gilt das dann auch z.B. für eine Computerfirma?
      Jetzt konkret folgender Sachverhalt: Habe ein Gebrauchtwagen
      von einer Comp.firma gekauft.Sie haben mir aber das Auto
      privat verkauft.
      Ist sowas möglich? Oder wollte man die Gewährleistungspflicht
      (sofer denn auch eine besteht)einfach simpel umgehen.
      Gilt dann nicht hier auch eine Zweijahresfrist,die durch
      Ausschluß auf ein Jahr begrenzt werden kann?
      Dann gibt es halt nur 1 Jahr Gewährleistung mit
      Beweislastumkehr nach 6 Mon.
      Für fundierte Ratschläge und Antworten wäre ich sehr dankbar!

      mfg
      Avatar
      schrieb am 17.06.02 16:39:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      mh,
      hatt ich neulich erst in SuS
      meinset ich finds gerade im BGB
      Avatar
      schrieb am 17.06.02 16:43:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      du mußt doch wissen was du kaufst, oder?
      immer der selbe stuß....
      Avatar
      schrieb am 17.06.02 16:50:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Anscheinend glauben jetzt alle, dass für jeden Schaden der innerhalb der Gewährleistungsfrist auftritt, der Verkäufer (gew.) einzustehen hat.
      Was die Medien alles anrichten. Mir solls recht sein.$$$$$
      Avatar
      schrieb am 17.06.02 17:21:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      1. ich weiss (hoffentlich) genau was ich gekauft habe!
      2. ich habe hier doch gar nichts von einem Schaden erwähnt!

      Ich denke nur als mündiger und informierter Mensch sollte
      man doch zumindest wissen, welche Rechte man besitzt.
      Nicht mehr und nicht weniger!
      Also unqualifizierte Beiträge kann man sich auch sparen.

      Man sollte sich einfach mal die Mühe machen etwas
      richtig zu interpretieren und nicht zu phantasieren.

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      Avatar
      schrieb am 17.06.02 17:30:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      ach schleisch di....du willst doch nur geld zurück oder das auto zurück geben!
      anscheinend warst du zu ..mmhhh...einfälltig..oder gerade mal nicht gut drauf, wenn überhaupt...

      geh zu nem rechtsverdreher, lass dich da richtig bescheißen und sei dann glücklich mit deiner rechnung!
      ...der vom anwalt selbstverständlich, du spezialist
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 08:15:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      @danielstern

      anscheinend übersteigt dein rechtsverstehen deinen
      verstand....

      IGNORANT !
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 20:57:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich denke nur als mündiger und informierter Mensch sollte
      man doch zumindest wissen, welche Rechte man besitzt


      hahahahaha...rechte...von welchem land sprichst du....selten so gelacht......hahahaha...
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 22:16:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Beiträge von danielstern bringen tulio überhaupt nichts.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 23:10:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      rechtsberatung..liebe discoqueen nataly...ist:

      jaaaa, richtig, discomaus.....ausschließlich rechtsverdrehern vorbehalten...

      23 punkte für dich, mein schatz!

      by the way....gib du ihm doch sein geld zurück, damit er aus seinem fehlkauf rauskommt!

      sozial genug scheinst du ja zu sein, häschen, wahrscheinlich hörts aber bei dir bei der kohle auf!

      tschau bella
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 15:59:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Username: danielstern
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      schrieb am 19.06.02 18:55:38
      Beitrag Nr. 12 ()
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      und nu???
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 19:00:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Köstlich, danielstern!!!!!!

      duskversion
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 12:00:10
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi!

      ich sehe die Sache so:

      Da du den Wagen privat gekauft hast, ist ein vollständiger Gewährleistungsausschluß möglich und auch rechtlich ok!

      Wenn du den Wagen von einem Unternehmer gekauft hats, ist der Auschluß der Gewährleistung nicht möglich und beträgt demnach 1 Jahr nach Übergabe, wobei innerhalb der ersten 6 Monate vermutet wird, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, es sei denn dies ist nicht mit der Art des Magels vereinbar.
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 17:13:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      @dollarboy und alle Anderen

      Hi dollarboy,
      danke für die Antwort. Soweit so gut! Was heißt hier aber genau Unternehmer? Autohändler oder tatsächlich Unternehmer/ung allgemein?
      Und dann die Frage, inwieweit kann ein gewerblich genutztes
      KFZ von einen Unternehmen z.B. privat verkauft werden?

      Ist das nicht auch ein Umgehungstatbestand wenn auch nicht so eindeutig wie z.B. der Fall:
      Autohändler verkauft Auto an seine Frau, die es dann weiterverkauft, natürlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche.

      Kann man hierzu nicht eine allgemeingültige Aussage treffen,
      oder sind dahingehend noch nicht genügend Refernzurteile gesprochen worden, die das ermöglichen?

      Jegliche Infos werden dankend entgegengenommen.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 18:19:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      ach..geh weiter..prozesshansel...mußt noch viel lernen!
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 20:02:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hi!

      Der Begriff des Unternehmer ist in §14 BGB definiert und weit auszulegen! Selbst der Student, der auf dem Flohmark eine Frittenbude aufstellt, ist Unternehmer.

      Die Sache mit dem Umgehnungtatbestand lässt sich so wohl nicht klären!
      Aber wenn mal mal berücksichtigt das der Verbraucherschutz durch die Schuldrechtsreform einen sehr hohen Stellenwert bekommen hat, wird sich bestimmt im Falle des falles ein Gericht hinter dich stellen. Es ist ja hier wohl offensichtlich, dass es dem Verkäufer lediglich um den Gewährleistungsauschluß ging.....
      Falls dies aber der Privatwagen eines Mitarbeiters war, hast du schlechte Karten!!
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 21:13:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ dollarboy, danke für den Hinweis!

      Ich habe leider nicht die Fähigkeit mich juristisch einwandfrei
      auszudrücken, aber ich versuche immer mein Möglichstes!
      Selbstverständlich ist es kein Privatwagen!!
      Auf das Unternehmen zugelassen, auf Rechnung des Unternehmens gewartet, dort im Einsatz gewesen, aber im Kaufvertrag ist als
      Verkäufer nicht die GmBH sondern ein Mitarbeiter aufgeführt.
      Daher war meine Frage (s.o.), ob ein Unternehmen ein KFZ
      "privat" verkaufen kann. Oder wie obiges Beispiel: GmBH
      verkauft an Mitarbeiter und der an privat - Umgehung?
      Kann man denn darüber hinaus sagen, ob Unternehmen i.A.
      (und hier im speziellen eine Computer GmBH) unter diese Gewährleistungspflicht fallen - diese Frage ist für mein
      Verständnis zunächst einmal von fundamentaler Bedeutung.

      Grüße an Alle, die morgen vor der Kiste hocken und kräftig
      Daumen drücken!!


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