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    Eigenbedarf angemeldet, Mieter geht nicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.06.02 23:28:49 von
    neuester Beitrag 19.06.02 22:17:42 von
    Beiträge: 24
    ID: 599.041
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      schrieb am 18.06.02 23:28:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi leuts, wäre super wenn ihr mir ein paar meinungen sagen könnt.

      folgender Fall: Meine Frau und ich haben uns letztes Jahr entschieden in ein Haus meiner Schwiegermutter einzuziehen, in dem aber noch eine Mieterfamilie wohnt. Denen wurde Fristgerecht gekündigt (9 Monate). Jetzt (6 Wochen vor dem geplanten Umzug) sagen die, sie hätten noch kein neues haus und brauchen eine verlängerung des Mietverhältnisses. Was tun jetzt??? Ok, meine Frau und ich wohnen jetzt auch schon auf Eigentum, haben uns also nicht an einen festen termin zu halten. Aber wir könnten die Wohnung ja auch schon zu dem Termin weitervermietet haben. Ausserdem habe ich schon Urlaub eingereicht und würde sicher keinen Urlaub 2 Wochen später bekommen.

      Das Problem ist, dass ich ungern gleich mit der Rechtskeule kommen würde, weil man sichs ja sonst gleich mit der Nachbarschaft verscheisst wenn die das weitererzählen. Ich rege mich nur so tierisch auf weil die t wirklich ewig zeit hatten sich was neues zu suchen. sooo schlecht ist der Häusermarkt ja nun auch nicht zur Zeit. Sie wohnten bisher halt recht günstig und werden wohl sicher mehr zahlen müssen.

      Hat irgendwer tipps ausser Rechtsschutz? und bekommt man ne Familie(ich glaub 2 Kinder) überhaupt raus? Deren Frist für Widerspruch gegen den Eigenbedarf ist übrigens auch schon abgelaufen.

      grüße
      Turgo
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 23:38:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Als Mieter hast Du heutzutage BEDEUTEND besseren Stand als der Vermieter selbst; sprich, Du kannst nicht so einfach jemanden vor die Tür setzen (wenn der nicht will)!
      Wir selbst warten seit einem halben Jahr auf den Auszug eines Mieters...
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 23:50:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Turgo,

      es ist gut, wenn Du das mit geeigneter Sensibilität, aber natürlich auch mit Nachdruck betreibst.

      Zuerst einmal solltest Du davon ausgehen, dass die Familie tatsächlich in Not ist und bisher einfach nichts bezahlbares und geeignetes gefunden hat. Mit zwei Kindern, die einem die Hölle heiss machen, weil sie die Umgebung nicht wechseln wollen und zudem einer gewissen finanziellen Limitierung ist es nicht leicht, etwas neues zu finden.
      Natürlich musst Du einschätzen, ob man Dich nicht über den Tisch zu ziehen versucht und Euch grundlos vertröstet, ohne sich wirklich zu bemühen. Das lässt sich aber sicher durch ein persönliches Gespräch klären.

      Solltest Du Dich dazu durchringen, noch einen Gnadenaufschub zu gewähren (wozu ich Dir aus Gründen der Mitmenschlichkeit raten würde), musst Du am besten mit Ihnen zusammen einen neuen und diesmal verbindlichen Termin aushandeln, den sie dann auch als solchen verstehen müssen. Dabei kannst Du sicher auch deutlich darauf verweisen, dass Du juristisch zur Räumung in der Lage wärest, davon aber noch einmal absiehst, bis die Gnadenfrist abgelaufen ist.

      Mit diesem Vorgehen hast Du dann der notwendigen Mitmenschlichkeit Genüge getan und zudem bei einer möglichen Räumungsklage auch den Richter auf Deiner Seite, da Du auch für ihn ausreichend Entgegenkommen gezeigt haben dürftest.

      Also mein Rat: Mit Herz und Nachdruck friedlich versuchen, bevor Du Dein Recht juristisch durchzusetzen versuchst...
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 23:56:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      ach noch was:

      solltest Du wirklich in die Lage kommen, eine Räumungsklage anzustrengen, heisst das noch lange nicht, dass Du Deine unerwünschten Mieter schnell hinausbekommst.
      Allerdings: Für jeden Tag Verzug müssen sie dann für eine adequate Ersatzunterbringung für Euch sorgen, wenn Ihr nachweisen könnt, dass Ihr Eure Wohnung bereits weiter vergeben habt. Das wird ziemlich schnell unbezahlbar und ist der eigentliche und beste Weg, jemanden vom friedlichen Auszug zu überzeugen..

      Aber wie gesagt, drohen kannst Du unterschwellig mit solchen Argumenten, aber zeig auch Deinen guten Willen, denn friedlich geht die Sache für alle Seite bedeutend weniger nervenaufreibend aus.

      Gruss,

      tcpower
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 23:57:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      @turgo
      pass auf ,daß deine mieterfamillie nicht noch nachwuchs für die nächste monaten erwartet,denn im winter kriegste so schnell keine "schwangere"vor die tür gesetzt,hört sich vielleicht "krass" an,aber glaube mir sogar auf die werten nachbarn würd ich keine rücksicht nehmen,oder glaubst du,die würden es bei dir tun?
      mfg.wangert;)

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      Avatar
      schrieb am 19.06.02 00:16:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      und überhaupt, stand was im vertrag von wegen"verlängerung des mietvertrages"(bei welchen umständen,wenn ihnen fristgemäß gekündigt wurde?),wo gibt’s denn sowas? nicht nachgeben,kannst mir glauben,du stehst nachher als dummer da,und vielleicht noch auf den gerichtskosten.
      wangert;) , einer der weiß vovon er spricht,aufjedenfall schon mal erlebt;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 00:58:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kann mich den Ausführungen von @tcpower nur anschliessen. Vor Gericht bekommt man kein Recht sondern ein Urteil. Da ist es ungeheuer wichtig den Richter zu überzeugen im Vorfeld alles erdenkliche getan zu haben um Härten auszuschliessen und bis an die Grenze des zumutbaren gegangen zu sein. Wenn es auch noch so schwer fallen sollte, Ruhe und nochmals Ruhe. Zur Absicherung kann man eventuell die Beratung eines Rechtsanwaltes erwägen. Direkten Nutzen hat das allerdings im Moment keinen. Ich würde ihn höchstens im Hintergrund als Ratgeber halten. In die erste Reihe gehört der jetzt nicht hin, das kann zur Zeit mehr Schaden als Helfen. Wenn der Mieter es drauf anlegt, dann zahlt der ab morgen keinen Euro Miete mehr. Er fühlte sich durch den enormen Druck und die Sorge um die Gesundheit von sonstwas einfach überfordert und war der Situation nicht mehr gewachsen. Er ist deswegen nun in ärztlicher Behandlung und........ Was in Deutschlands Rechtssprechung so alles möglich ist -das muss früher oder später in einem Desaster enden.
      viele Grüsse
      ginagina
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 06:40:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      "denn im winter kriegste so schnell keine "schwangere"vor die tür gesetzt"

      großartig. eine diskussion von biblischem ausmaß!
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 07:50:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      es ist zwar nicht ganz fein, aber in diesem speziellen Fall würde ich eine Sanierung androhen. Lass die Handwerker 6 Uhr früh anrücken und das über 2 Wochen, das wird Sie mürbe machen.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 14:31:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja, ja, niemand leidet so wie die Reichen!!!!!
      @Grasgefluester
      .....oder `nen Rollkommando losschicken, was!!!!????
      Wenn erst der Grundeigentümerverein auf diesen Thread aufmerksam wird, wird`s bestimmt richtig lustig!!!

      dayversion
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 14:51:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Bei einem Zweifamilienhaus den Mieter rauszubekommen, ist rechtlich gesehen überhaupt kein Problem, weil es da Sonderbestimmungen gibt.

      Keine Panik :)

      ...
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 14:55:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      wow, freut mich soviele Antworten bekommen zu haben!

      Ich denke, wir werden es schon s auf die freundliche aber bestimmte Tour machen. Wenn sie sich dann immernoch nicht bemühen (und mir scheint, sie haben sich bisher nicht ernsthaft bemüht, z.b. habe ich noch keine Inserate in der lokalen Presse gesehen) kann man immernoch zu anderen Mitteln greifen. Z.B. ne Mieterhöhung (die eigentlich eh längst fällig wäre) oder die berühmten Handwerker.

      Was mich einfach so tierisch nervt an der Sache ist dass sie es wirklich wussten! Als die vor ca. 5 Jahren eingezogen sind, hat ihnen die Schwiegermutter klar gesagt, dass sie das Haus (Erbstück) nur behält weil evtl. mal eines der kinder da einziehen könnte. Und 9 Monate sind ne lange zeit zum Suchen.

      Wie ist denn die Lage, wenn ich beweisen kann, dass in näherer Umgebung (z.B. Nachbarort) was frei ist? Kann der Mieter dann drauf bestehen im selben Ort (ca. 3000 Einwohner) was neues zu bekommen? Und kann ich das mit dem Urlaub irgendwie geltend machen? Sprich: ich hätte zum besagten Termin Urlaub bekommen (Dienstplanmässig gesichert) und bekomme aber 4 Wochen später keinen. Kann ich dann Kosten für eine Umzugsfirma oder so geltend machen weil ich ja nicht selbst mitmachen kann wegen ihnen?
      Und das mit dem Hotel geht wirklich? Also dass die mir und meiner Frau ne adäquate Unterkunft bezahlen müssen?

      grüße

      Turgo
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 14:57:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      Na, da bin aber gespannt, Harry!

      d.
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 15:15:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Turgo,
      hört sich eigentlich o.k. an. Aber was ist, wenn Du eingezogen bist und nach - sagen wir - einer Woche bemerkst, dass Deine Schwiegermutter Haare auf den Zähnen hat.
      Gut, vielleicht hat ja Muttern (also Deine eigene) auch noch`n Häuschen, wo eine Familie seit 30 Jahren drin wohnt.
      Ich kann das schon verstehen, aber es gibt Menschen, die hängen an ihrem "Lebensmittelpunkt".

      dayversion
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 15:44:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ night:
      sorry, hab mich da wohl falsch ausgedrückt: Das Haus gehört zwar der Schwiegermutter, die wohnt aber 300 km weiter weg!!! Nene, zur Schwiegermutter würde ich nicht ziehen:-))

      Was den Lebensmittelpunkt betrifft: soweit ich weiß, sind die Kinder noch nichtmal schulpflichtig, dementsprechend einfach wäre ein Ortswechsel. Und wer irgendwo auf Miete wohnt muss IMMER damit rechnen, dass der, dem die Bude GEHÖRT, der dafür kräftig Schotter abgedrückt hat (oder eben dessen Oma) das vermietete wiederhaben will. Blödes Beispiel: wenn du ein Auto an mich vermietest, und es nach einiger zeit wieder haben willst, ich aber sage: "Nönö, ich habe mich jetzt so daran gewöhnt... ich behalte es." dann wäre dir das recht oder wie?

      Ich bin auch dafür, dass der Mieter Rechte hat. Aber wenn es soweit geht, dass du als Eigentümer nicht mehr über dein Eigentum frei (und in diesem Fall meines Erachtens nach auch fair) entscheiden kannst....
      Solltest du mal irgendwann in eine ähnliche Situation kommen wie Wir, oder die anderen hier im Board, wirst du vielleicht auch anders drüber denken.

      mfg,

      Turgo
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 15:54:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      Rechtsweg einer Kündigung:
      http://finanzen.focus.de/D/DJ/DJ44/DJ44F/dj44f.htm
      Viel Glück!

      MfG, Novalis1
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 16:21:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      Beim Einfamilien- oder Zweifamilienhaus ist eine Eigenbedarfskündigung ohne Angaben von Gründen möglich.
      Die Mietpartei muss innerhalb von 3 Monaten ausziehen.
      Die haben nicht die Spur einer Chance vor Gericht.
      Is` so, glaubt mir mal.


      H_S :)
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 16:38:41
      Beitrag Nr. 18 ()
      ist zwar ein Einfamilienhaus.... aber an die gesetzlichen Kündigungsfristen muss man sich trotzdem halten (hier 9 Monate). Und Widerspruch gegen die Kündigung kann der Mieter immer einlegen. Wenn er dann noch auf soziale Härte macht (Schwangere Frau ist schonmal ein gutes Beispiel) dann ziehts sich.

      Ich habe ja keine Zweifel daran, dass er gehen muss. Das sollte alles sicher sein eigentlich. Nur wann eben... und ein Rechtsstreit zieht das ganze ewig in die Länge....

      der Link zu Focus war übrigens gut, danke!
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 18:00:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      @#18

      Naja, nicht ganz, wie gesagt, bei Ein- und zweifamilienhäuser gibt es Sonderbestimmungen.
      Da sind großartige Rechtssteits vor Gericht für den Mieter vollkommen nutzlos.
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 18:16:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Turgo,
      gut gekontert!
      Du hast recht!
      Lebensmittelpunkte werden nämlich nur dort zerstört, wo schmierige Makler und kleine Bauklitschen in Eigentum umgewandelte ehemalige Mietwohnungen "auf-Teufel-komm-raus" verhöckern und genauso miese Käufer nach Kündigungsschutzfrist und Eigenbedarf übernehmen.
      Gruß

      dayversion
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 19:19:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zu #11 und #16: Die erleichterte Kündigungsmöglichkeit besteht nur bei Vorliegen der in § 573a BGB genannten Voraussetzungen:

      BGB § 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters

      (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
      (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
      (3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

      (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 19:20:55
      Beitrag Nr. 22 ()
      Aus #15 entnehme ich, dass die Vermieterin (Schwiegermutter) nicht in dem Haus wohnt; dafür spricht auch die Bezeichnung als Einfamilienhaus.
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 19:37:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      Zu #17: Es stimmt auch nicht, dass im vom Vermieter selbst bewohnten Haus mit 1 - 2 Wohnungen der Mieter innerhalb von drei Monaten ausziehen muss. Vielmehr verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate, wenn sie auf § 573a Abs. 1 oder 2 BGB gestützt wird.
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 22:17:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      @#23 von NATALY

      Danke für den Hinweis.
      Da habe ich wohl ausversehen aus +3 Monate -3Monate gemacht.

      :):):)

      H_S

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