Wer hat aktuellen Stand zur SPEKULATIONSSTEUER 2000? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.02.00 21:30:16 von
neuester Beitrag 08.02.00 22:29:06 von
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Hallo Börsianerinnen und Börsianer,
wer von Euch kann mir genaueres zum aktuellen Stand im Umgang mit der Spekulationssteuer 2000 geben? Bleibt es bei der Spekulationsfrist von einem Jahr?
Stimmt es, dass innerhalb der Spekulationsfrist zukünftig nur die halbe Steuer gefordert wird?
Wer hat hierzu Informationen?
Wäre Euch sehr dankbar, mir hierzu zu posten.
Danke und allen weiter gute Geschäfte!
Gruss MacReu
wer von Euch kann mir genaueres zum aktuellen Stand im Umgang mit der Spekulationssteuer 2000 geben? Bleibt es bei der Spekulationsfrist von einem Jahr?
Stimmt es, dass innerhalb der Spekulationsfrist zukünftig nur die halbe Steuer gefordert wird?
Wer hat hierzu Informationen?
Wäre Euch sehr dankbar, mir hierzu zu posten.
Danke und allen weiter gute Geschäfte!
Gruss MacReu
Hallo MacReu,
keep cool!
Bezüglich der Fristen bleibt alles wie gehabt (1 Jahr).
Die geplanten (!!!) Änderungen kannst Du zwar im Hinterkopf abspei-
chern, aber mach Dich deswegen nicht verrückt, denn wer das deutsche
parlamentarische Gesetzgebungsverfahren kennt, der hat für solche
Luftblasen nur ein müdes Lächeln übrig.
(Ich sage nur: Bundestag 1. und 2. Lesung, Bundesrat, retour zum
Vermittlungsaussschuß, Bundestag, Bundesrat...) Wir haben noch nicht
einmal die erste Lesung im Bundestag hinter uns.
Aber wenn es Dich interessiert, so soll (!!!) ab 2001 werden:
50% der erzielten Spekulationsgewinne sind zum vollen Steuersatz
steuerpflichtig (sofern die Freigrenze von 999,99 DM überschritten
wird. Die anderen 50% unterliegen dem sog. Progressionsvorbehalt,
d.h. sie beeinflußen direkt den Steuersatz für die anderen, steuer-
pflichtigen Einkünfte (z.B. Arbeitslohn). Dieses Verfahren gilt z.B.
auch für Krankengeld, Arbeitslosengeld.
Du mußt aber zusätzlich aufpassen. Denn die Grenze für sog. wesent-
liche Beteiligungen soll auf 1% gesenkt werden. Soll heißen, wenn Du
an einer AG, GmbH oder Investmentfond (neu) mehr als 1% beteiligt bist,
kein Problem bei z.B. Microsoft ;-), dann gelten die eben dargestell-
ten Grundsätze auch bei Verkäufen außerhalb der Spekulationsfrist.
Auch die Dividenden werden nach dem o.g. Schema besteuert, d.h. 50%
sind zum vollen Satz steuerpflichtig (sofern der Sparerfreibetrag von
3.000 DM für Ledige überschritten ist), die anderen 50% unterliegen
dem Progressionsvorbehalt.
Ich hoffe, Dein Kopf raucht jetzt nicht!
Nach meiner mündl. Steuerberaterprüfung im April kann ich mich dann
wieder intensiver dem Thema Geldanlage und Finanzamt kümmern und
werde dann hoffentlich einige gute Deals für steuersensitive Anleger
aus dem Ärmel zaubern können.
Bis dahin.
keep cool!
Bezüglich der Fristen bleibt alles wie gehabt (1 Jahr).
Die geplanten (!!!) Änderungen kannst Du zwar im Hinterkopf abspei-
chern, aber mach Dich deswegen nicht verrückt, denn wer das deutsche
parlamentarische Gesetzgebungsverfahren kennt, der hat für solche
Luftblasen nur ein müdes Lächeln übrig.
(Ich sage nur: Bundestag 1. und 2. Lesung, Bundesrat, retour zum
Vermittlungsaussschuß, Bundestag, Bundesrat...) Wir haben noch nicht
einmal die erste Lesung im Bundestag hinter uns.
Aber wenn es Dich interessiert, so soll (!!!) ab 2001 werden:
50% der erzielten Spekulationsgewinne sind zum vollen Steuersatz
steuerpflichtig (sofern die Freigrenze von 999,99 DM überschritten
wird. Die anderen 50% unterliegen dem sog. Progressionsvorbehalt,
d.h. sie beeinflußen direkt den Steuersatz für die anderen, steuer-
pflichtigen Einkünfte (z.B. Arbeitslohn). Dieses Verfahren gilt z.B.
auch für Krankengeld, Arbeitslosengeld.
Du mußt aber zusätzlich aufpassen. Denn die Grenze für sog. wesent-
liche Beteiligungen soll auf 1% gesenkt werden. Soll heißen, wenn Du
an einer AG, GmbH oder Investmentfond (neu) mehr als 1% beteiligt bist,
kein Problem bei z.B. Microsoft ;-), dann gelten die eben dargestell-
ten Grundsätze auch bei Verkäufen außerhalb der Spekulationsfrist.
Auch die Dividenden werden nach dem o.g. Schema besteuert, d.h. 50%
sind zum vollen Satz steuerpflichtig (sofern der Sparerfreibetrag von
3.000 DM für Ledige überschritten ist), die anderen 50% unterliegen
dem Progressionsvorbehalt.
Ich hoffe, Dein Kopf raucht jetzt nicht!
Nach meiner mündl. Steuerberaterprüfung im April kann ich mich dann
wieder intensiver dem Thema Geldanlage und Finanzamt kümmern und
werde dann hoffentlich einige gute Deals für steuersensitive Anleger
aus dem Ärmel zaubern können.
Bis dahin.
Danke Dir TAXPAYER! Gerade habe ich Dein Posting gelesen, wenn ich Fragen habe melde ich mich noch einmal an dieser Stelle.
Gruss MacReu
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