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    Wer hat aktuellen Stand zur SPEKULATIONSSTEUER 2000? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.00 21:30:16 von
    neuester Beitrag 08.02.00 22:29:06 von
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      Avatar
      schrieb am 05.02.00 21:30:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Börsianerinnen und Börsianer,

      wer von Euch kann mir genaueres zum aktuellen Stand im Umgang mit der Spekulationssteuer 2000 geben? Bleibt es bei der Spekulationsfrist von einem Jahr?
      Stimmt es, dass innerhalb der Spekulationsfrist zukünftig nur die halbe Steuer gefordert wird?
      Wer hat hierzu Informationen?
      Wäre Euch sehr dankbar, mir hierzu zu posten.
      Danke und allen weiter gute Geschäfte!
      Gruss MacReu
      Avatar
      schrieb am 06.02.00 13:15:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo MacReu,

      keep cool!

      Bezüglich der Fristen bleibt alles wie gehabt (1 Jahr).

      Die geplanten (!!!) Änderungen kannst Du zwar im Hinterkopf abspei-
      chern, aber mach Dich deswegen nicht verrückt, denn wer das deutsche
      parlamentarische Gesetzgebungsverfahren kennt, der hat für solche
      Luftblasen nur ein müdes Lächeln übrig.
      (Ich sage nur: Bundestag 1. und 2. Lesung, Bundesrat, retour zum
      Vermittlungsaussschuß, Bundestag, Bundesrat...) Wir haben noch nicht
      einmal die erste Lesung im Bundestag hinter uns.

      Aber wenn es Dich interessiert, so soll (!!!) ab 2001 werden:

      50% der erzielten Spekulationsgewinne sind zum vollen Steuersatz
      steuerpflichtig (sofern die Freigrenze von 999,99 DM überschritten
      wird. Die anderen 50% unterliegen dem sog. Progressionsvorbehalt,
      d.h. sie beeinflußen direkt den Steuersatz für die anderen, steuer-
      pflichtigen Einkünfte (z.B. Arbeitslohn). Dieses Verfahren gilt z.B.
      auch für Krankengeld, Arbeitslosengeld.

      Du mußt aber zusätzlich aufpassen. Denn die Grenze für sog. wesent-
      liche Beteiligungen soll auf 1% gesenkt werden. Soll heißen, wenn Du
      an einer AG, GmbH oder Investmentfond (neu) mehr als 1% beteiligt bist,
      kein Problem bei z.B. Microsoft ;-), dann gelten die eben dargestell-
      ten Grundsätze auch bei Verkäufen außerhalb der Spekulationsfrist.

      Auch die Dividenden werden nach dem o.g. Schema besteuert, d.h. 50%
      sind zum vollen Satz steuerpflichtig (sofern der Sparerfreibetrag von
      3.000 DM für Ledige überschritten ist), die anderen 50% unterliegen
      dem Progressionsvorbehalt.

      Ich hoffe, Dein Kopf raucht jetzt nicht!

      Nach meiner mündl. Steuerberaterprüfung im April kann ich mich dann
      wieder intensiver dem Thema Geldanlage und Finanzamt kümmern und
      werde dann hoffentlich einige gute Deals für steuersensitive Anleger
      aus dem Ärmel zaubern können.

      Bis dahin.
      Avatar
      schrieb am 08.02.00 22:29:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke Dir TAXPAYER! Gerade habe ich Dein Posting gelesen, wenn ich Fragen habe melde ich mich noch einmal an dieser Stelle.
      Gruss MacReu


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