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    FALSCHES KRISENMANAGEMENT DER LFA MÖGLICHERWEISE TODESURTEIL FÜRS STEUERPRIVILEG ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.07.02 16:33:26 von
    neuester Beitrag 24.10.02 10:46:12 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 19.07.02 16:33:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nachdem mein jüngster WO-Beitrag unter meinem alten Thread

      "PERSONALPOLITISCHE UND POLITISCHE VERSTRICKUNGEN LFA - SCHNEIDER ???"

      eine derartige positive Leserreaktion verursacht hatte ( ich kann es immer noch nicht ganz glauben : über 1000 mal binnen weniger Stunden ! ) sollte man dieses Thema wirklich nochmals separt als eigenes Thema hier herausstellen .



      #27 von OnlyHardFactsAboutSchneider 19.07.02 13:17:13 Beitrag Nr.: 6.925.468 6925468
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken SCHNEIDER TECHNOLOG.I.A.

      2002 ist ein wirklich spannendes Fußball-Jahr !

      Das K-Frage-Spiel zur Halbzeit stellt sich wie folgt dar :

      Nach dem "Sommer"-Theater ( DEUTSCHE TELKOM - Desaster ) und dem Rücktritt des bis über beide Ohren verliebten Bundesministers liegt die Mannschaft STOIBER gegen die Mannschaft SCHRÖDER mit 2 : 0 eindeutig in Führung .

      Nun die spannende Frage aus der Sport-Redaktion zur zweiten Spielhälfte an die beiden fußballbegeisterten Kandidaten im K-Spiel ( im übrigen beides Juristen ) :

      Gelingt dem Team SCHRÖDER mit den folgenden zwei Angriffsvarianten ( SCHNEIDER-Affäre und den möglichen rückwirkenden Wegfall der LFA-STEUERPRIVILEGIEN ) der lang erhoffte Spielausgleich und kann dann seine Mannschaft den Sieg durch das Elfmeter-Schießen erringen ?

      Hier aus der Sport-Redaktion eine mögliche Variante .

      Vielleicht sollte das SCHRÖDER-Team jetzt genau mitlesen und sein Mittelfeld und Sturm mit versierten Steuerjuristen auffüllen ?

      (Auszug LfA-Satzung )
      Art. 3
      (1) Die Bank hat im Rahmen der staatlichen Finanz-, Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt- und Arbeitsmarktpolitik die Aufgabe, Vorhaben gewerblicher Unternehmen sowie sonstige Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Wirtschafts-, Verkehrs- und Umweltstruktur Bayerns finanziell zu fördern. Sie hat im Auftrag und nach den Richtlinien des sachlich zuständigen Staatsministeriums an der Durchführung staatlicher Förderungsprogramme mitzuwirken.

      (2) Die Förderung erfolgt durch Gewährung von Darlehen und Krediten, Übernahme von Bürgschaften sowie durch sonstige Finanzierungshilfen. Bei Gewährung von Darlehen und Krediten werden in der Regel Kreditinstitute eingeschaltet.

      ( mein Hinweis : LfA gewährte direkt Kredite an das insolvente Unternehmen )

      (3) Die erforderlichen Mittel beschafft sich die Bank durch Aufnahme von Darlehen und Krediten beim Freistaat Bayern, beim Bund sowie bei anderen Stellen. Sie ist berechtigt, mit Genehmigung des Verwaltungsrats Schuldverschreibungen auszugeben.

      (4) Sonstige Bankgeschäfte darf die Bank nur betreiben, soweit sie mit der Erfüllung ihrer Aufgaben im Zusammenhang stehen.

      Nun wieder meine Fragen :

      1.) Falls es vielleicht doch zu einem möglicherweise gezielten auftragsgemäßen Pushen ( z.B. mittelbar durch eine ausländische Investmentbank ) der Schneider-Aktienkurse in den Jahren 1999 und 2000 gekommen ist mit dem möglichen Ziel sich aus dem eigenen Schneider - Engagement möglichst rechtzeitig und dazu noch hochprofitabel zu verabschieden , würde so ein Vorgang dann überhaupt noch zum LfA-Auftrag gehören ?

      2.) Oder ist der geplante Beteiligungsverkauf in zwei Tranchen vielleicht doch ein steuerschädliches "sonstiges Bankgeschäft" , das NICHT unmittelbar im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben steht ?

      3.) Müßte im Falle einer satzungs- und damit steuerschädlichen Bankgeschäftes dann das Steuerprivileg rückwirkend ab 1999 gemäß § 173 Abgabenordnung ( sogen. "neue Tatsachen" ) aufgehoben werden ?

      4.) Falls das Steuerprivileg von den bayerischen Finanzbehörden dann tatsächlich rückwirkend aufgehoben werden müßte , würden dann auch die übrigen LfA-Abgaben von Beteiligungsbesitz seit 1999 plötzlich unter die Ertragssteuerpflicht fallen ?

      5.) Wann war denn der VIAG- und Grundig-Verkauf und wer hielt damals die bayerischen Beteiligungen ?

      6.) Dürfen die Finanzminister der anderen Bundesländer überhaupt ein Interesse an der rückwirkenden Aberkennung der Steuerprivilegien für die LFA interessiert sein ?
      at diskutieren .
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 17:21:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist nicht das Problem.

      Wer Spekulationsgewinne besteuert, der muß Spekulationsverluste

      STEUERABZUGSFÄHIG

      machen.

      Das ist so logisch wie Ebbe und Flut.

      Bei den Großen heißt das "Sonderabschreibung". Das heißt, die Jungs haben entweder voll in die Scheiße gegriffen oder auf Kosten des Unternehmens auf den falschen Knopf gedrückt (ist oft der goldene). Bei den Kleinen heißt das: selber schuld, du warst zu gierig.

      Wenn das so käme, wäre allerdings das Beamtenparadies so nicht mehr finanzierbar. Die Jungs müßten arbeiten! Also ich kann mir das nicht vorstellen... :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 24.10.02 10:46:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Leute , wir sind jetzt im REALEN KRIEG mit der NVA-Zeiss-Kombinat-Seilschaft und der Amigo-Seilschaft !

      Der neue PS-Motor im Rammbock arbeitet äußerst erfolgreich . Die Türangeln lösen sich auf !

      !!!!!SENSATIONELLE NEWS !!!!

      Erster unwissentlicher NVA-Ossi-Informant berichtet folgendes :

      "Der IV führt das Unternehmen derzeit unter erheblichen Einsatz von Fremdkapital mit dem Ziel der Veräußerung fort. Dieses Ziel wird durch das vertragswidrige Verhalten der LOS nicht nur in unerheblichen Maße gestört , vielmehr besteht die naheliegende Gefahr , daß die Veräußerung des Unternehmens hierdurch sogar vereitelt wird."

      "Veräußerung des Unternehmens" - komisch ! Wollte der IV Dr.KÜBLER über die ROTHSCHILDs nicht einen sogen. "asset deal" machen ?

      Fragt sich nun , warum CHRISTHARD DETER beispielsweise die Verhandlungen Ende 1998/Feb.1999 ganz alleine zugunsten der JENOPTIK AG entschieden hatte und sich in letzter Instanz die SCHNEIDER-AUFSICHTSRÄTE zugunsten der Kooperation mit JENOPTIK entschieden haben ?

      Grüße nach Gera und in die Königinstrasse !

      OnlyHardFactsAboutSchneider


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