checkAd

    Steuerprivileg der LVs stehen auf dem Prüfstand!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.08.02 12:25:30 von
    neuester Beitrag 07.08.02 13:28:46 von
    Beiträge: 8
    ID: 616.949
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 488
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 12:25:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Steuerprivileg der Lebensversicherungen steht auf dem Prüfstand - Rürup-Kommission bereitet Neuordnung vor

      Von Axel Schrinner, Handelsblatt


      Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit bahnt sich eine kleine Revolution im Einkommensteuergesetz an: Alle echten Formen der Altersvorsorge sollen einheitlich besteuert werden.


      DÜSSELDORF. Für die Lebensversicherungsbrache bahnt sich weiteres Unheil an: Nach den schlechten Nachrichten über sinkende Überschussbeteiligungen in Folge der Börsen-Baisse droht nach der Bundestagswahl eine neue Diskussion um das Steuerprivileg von Kapitallebensversicherungen. Zwar konnte die Brache bisher alle Versuche verschiedener Bundesregierungen abwehren, die den Versicherern an ihr liebstes Kind wollten. Doch diesmal könnte es für die Steuerfreiheit der Erträge aus Policen eng werden – „nachgelagerte Besteuerung“ heißt das Damoklesschwert, das über der Branche hängt.

      Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit tagt einmal im Monat die Kommission zur Neuordnung der Altersvorsorgebesteuerung, die Bundesfinanzminister Hans Eichel und Arbeitsminister Walter Riester unmittelbar nach dem Rentenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März eingerichtet hatten. Doch der Auftrag der Kommission reicht weit darüber hinaus, die Auflagen der Karlsruher Richter – steuerliche Gleichbehandlung von Rentnern und Pensionären – zu erfüllen. Vielmehr soll sie bis Januar 2003 Vorschläge zur Neuregelung der steuerlichen Behandlung aller Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünfte machen. Und das Wörtchen „aller“ ist bislang kaum jemanden aufgefallen. Beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) heißt es lapidar, „es muss auch in Zukunft steuerliche Anreize für eine zusätzliche Altersvorsorge geben“.

      Doch da könnte sich die Versicherungswirtschaft verrechnet haben. Die Meinungsführer in der Kommission sind bekannt für ihre Abneigung gegen Steuervergünstigungen.

      Ungleichbehandlung im Vergleich zum Bank-Sparer

      Der Hohenheimer Ökonom Peter Bareis leitete die vom damaligen Finanzminister Theo Waigel (CSU) eingesetzte Kommission, die Vorschläge zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums erarbeiten sollte. Bareis legte den Auftrag – zum Schrecken seines Auftraggebers – sehr weit aus und durchforstete das Einkommensteuergesetz nach entbehrlichen Vergünstigungen. Dabei stieß er unter anderem auf das über hundert Jahre alte Privileg der Kapitallebensversicherungen: Sofern bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, bleiben die Erträge aus Policen beim Sparer steuerfrei – eine krasse Ungleichbehandlung im Vergleich zum Bank-Sparer, der alle Zinserträge versteuern muss.

      Zuletzt machte Bareis als Co-Autor des Karlsruher Entwurfs zur Reform des Einkommensteuergesetzes von sich reden: Darin heißt es klipp und klar: Nur solche Formen der Altersvorsorge die die biometrischen Risiken Langlebigkeit, Invalidität und Hinterbliebenenschutz absichern und nicht vererbbar, übertragbar oder kapitalisierbar sind, sollten nachgelagert besteuert werden. Beiträge für eine solche gesetzliche, betriebliche oder private Zukunftssicherung sollten steuerlich abzugsfähig, Einnahmen steuerpflichtig sein. Damit blieben Kapitallebensversicherungen, Immobilien- und Fondssparpläne außen vor – diese Produkte sind übertragbar.

      Kein Grund für eine besondere Förderung

      Dass auch der Chef der Renten-Kommission, der Wirtschaftsweise Bert Rürup, mit dieser klaren Trennung zwischen Altersvorsorge und Vermögensbildung einverstanden ist, ist kein Geheimnis. Ergänzt man diese Abgrenzung um Rürups Forderung, alle Alterseinkommen sollten einer einheitlichen Steuerregel unterworfen werden, wird klar, in welche Richtung die Kommissionsvorschläge gehen werden: Bei gesetzlichen Renten wird schrittweise zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen. Dazu werden ab 2005 Renten von Bestandsrentner zu rund 65 % steuerpflichtig werden. Für Neurentner wird diese Quote pro Jahr um einen Punkt angehoben, sodass 2040 Renten voll steuerpflichtig werden. In gleichem Maße steigt im Gegenzug der Anteil der Rentenbeiträge, der steuerlich abzugsfähig ist.

      Außerdem werden alle Formen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge, die eine lebenslange Rente garantieren, auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Für alle anderen Sparformen, also insbesondere Kapitallebensversicherungen und Immobiliensparen, besteht kein Grund für eine besondere Förderung; Kapital wird also aus versteuertem Einkommen gebildet und Erträge sind steuerpflichtig.

      Dies entspricht offenbar auch den Vorstellungen von Eichels Steuerabteilung. Auf die „kleine Anfrage“ einiger Unionsabgeordneter, ob die Abschaffung der Steuerbefreiung für Kapitallebensversicherungen und der Pauschalversteuerungsmöglichkeit für Direktversicherungen geplant sei, teilte die Steuerabteilung Anfang Juni mit: „Die Neuregelung der Besteuerung von Altersbezügen erfolgt im Rahmen eines Gesamtkonzepts, das die nachgelagerte Besteuerung umfasst. Soweit bisherige Steuergesetze dem neuen Gesamtkonzept entsprechen, sind Änderungen grundsätzlich nicht erforderlich“ – und Lebensversicherungen passen nicht in das Konzept einer nachgelagerten Besteuerung.

      HANDELSBLATT, Mittwoch, 07. August 2002, 06:02 Uhr
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 12:33:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Irgendwann musste das passieren. Ich würde sagen: Allianz etc. zieht euch warm an.

      Was die Aussage von eben "Allianz kann heute noch ein trade werden" würde ich fragen, was für ein Trade, ein Mistrade?
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 12:34:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      die schweine,
      nee, nicht wegen der paar kröten, sondern weil diese ständige steuereinammlerei mir auf den keks geht, denn viel wichtiger ist es, am staat , nicht den dienstleistungen, sondern den staatskröten im parlament zu sparen, die hälfte täts doch auch.

      außerdem schafft diese ständige reformiererei nur verunsicherung, jemqand der wegen des privilegs grade ne lv abgeschlossen hat, sieht in die röhre. vertrauennschutz- das war mal ein fester bestandteil der verfassung!
      sehr verärgert
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 12:35:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe diesen Artikel aufmerksam gelesen mich stört jedoch dieser Satz:
      ...."Auflagen der Karlsruher Richter – steuerliche Gleichbehandlung von Rentnern und Pensionären – zu erfüllen."...ENDE

      Die Karlsruher Richter- und dessen in Auftrag gegebenes Vergleichsgutachten kenne ich.

      Mit keiner einzigen Silbe wurde in eben diesem Gutachten die 13. Pension erwähnt!
      Die sollen erst mal für Gleichbehandlung sorgen, indem eine 13. Rente bezahlt wird!
      Oder die Abschaffung der 13. Beamtenpension??? zwinker...
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 12:37:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Auf solch eine Meldung habe ich nur gewartet.
      Jetzt wird es nicht mehr lange dauern, dann werden auf Aktiengewinne Sozialabgaben (Kranken-/Rentenvers.-Beiträge usw.) fällig. Darüber geredet wurde ja schon lange.

      MfG
      depputy

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4000EUR -1,96 %
      NurExone Biologic: Das sollten Sie nicht versäumen! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 12:50:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nachgelagerte Besteuerung bedeutet nach der Systematik des Steuerrechts aber auch Abzug von Werbungskosten während der Ansparzeit und zwar nicht nur in Höhe der Vorsorgepauschale sondern in voller Höhe.(siehe Riesterrente)Jeder kann ja für sich errechnen, was steuerlich sinnvoller ist. Für bestehende Verträge wird die Steuerfreiheit ja wohl erhalten bleiben.
      MfG
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 13:06:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Keine Regierung traut sich (bzw. wird sich trauen) das Steuerprevileg
      BESTEHENDER LV`s aufzuheben. Neuanträge (z.B. ab 2005) würden den Versicherern
      einen Riesen Zulauf bringen. Gabs alles 1999 schon mal.;)
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 13:28:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Abhilfe schafft hier möglicherweise nur das Erbschaftsrecht. Begünstigte der 1. Richtung genießen derzeit noch die hohen Freibeträge...


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuerprivileg der LVs stehen auf dem Prüfstand!!