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    Verfall Optionsscheine - Bitte um Hilfe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.08.02 22:18:41 von
    neuester Beitrag 13.08.02 23:38:30 von
    Beiträge: 16
    ID: 618.348
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      Avatar
      schrieb am 09.08.02 22:18:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe heute ein paar Optionsscheine (Citibank) mit Verfallstag 13.8. nicht mehr OTC verkauft bekommen. Der Börsenhandel lief bis gestern 13.8. Heute wurden sie noch bis 22:00 otc gehandelt.

      Weiß jemand, ob sie auch am Montag noch otc gehandelt werden?

      Und eine dumme Frage: wenn ich meine Bank benachrichtige, daß ich sie ausüben möchte, dann gehe ich davon aus, daß das gegenstandslos ist, wenn sie den Basispreis nicht unterschreiten (sind Puts), d.h. ich gehe davon aus, daß ich in keinem Fall selbst etwas zuzahlen muß, wenn ich die Ausübung erklärt habe und der Optionsschein dann aber nicht im Geld ist. Kann man mir das bestätigen?

      Vielen Dank!

      Troddel
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 22:23:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Korrektur: der Börsenhandel lief bis gestern, 8.8.
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 22:25:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      der OS bringt das recht, nicht die pflicht
      zu einem bestimten preis zu kaufen.

      zuschuß ist nicht.

      OS maximal 100% verlust.
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 22:27:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3: Ja, das gilt grundsätzlich, wenn man nichts tut. Wenn man aber die Ausübung erklärt (das muß man bis einen Tag vor Verfall machen), und der Optionsschein bei Verfall dann nicht im Geld ist - passiert dann einfach nichts?
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 22:28:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      ... ich meine, ich gehe davon aus, daß das so ist; will aber nur 100% beruhigt werden...

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      schrieb am 09.08.02 22:37:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich habe dein posting erst jetzt
      genauer gelesen.

      hast du spezielle angaben gemacht, dass
      du dn call ausüben willst? ich denke das
      wäre ein kaufauftrag. wenn du die scheine
      nicht willst, würde ich sofort einen
      verkauf durchführen.
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 22:43:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Na das ist ja der Punkt - kann ich die Scheine am Montag noch verkaufen?

      Es handelt sich übrigens um Indexscheine. Anders als bei Scheinen auf Aktien kann man ja nichts im eigentlichen Sinne kaufen; also fragt sich, ob der Ausübungswunsch eine Art Kaufantrag sein kann.
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 22:51:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      also jetzt langsam.

      du hast mit dem OS das recht erworben
      eine aktie zum preis von 100 zu kaufen.

      du hast angegeben, dass du von deinem
      recht zu 100 zu kaufen gebrauch machen
      möchtest.

      wenn die aktie derzeit bei 105 steht
      muß der emitent die stücke liefern
      und du mußt 100 dafür bezahlen.

      wenn die aktie derzeit bei 95 steht
      ist es für den emitenten kein problem
      die papiere zu liefern, ich weiß aber
      nicht wie das geregelt ist. am markt
      sind sie für 95 zu haben und du würdest
      dann nochmals eine prämie (95+5=100)
      bezahlen.

      um welche aktien handelt es sich eigentlich??
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 22:53:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wei gesagt handelt es sich um Indexscheine (Dax). Also gibt es nichts, was mir der Emittent liefern könnte. Es kann nur die Differenz zum Basispreis ausgeglichen werden.
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 23:02:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      unter OTC verstehe ich etwas anderes.

      wenn es ein index ist können wohl kaum
      effektive stücke geliefert werden.

      allerdings gibt es auch indexzertifikate.
      ich weiß aber nicht, ob darauf OS gehandelt
      werden.

      leider kann ich nun nicht mehr dazu sagen.
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 23:06:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      ... sind ganz einfache Puts auf den Dax, nix Besonderes...
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 23:08:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      sind ganz einfach puts...

      aber wie kann deine bank einen
      ausübungsantrag annehmen wenn
      das gar nicht ginge????
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 23:18:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Troddel

      Wenn Deine OS am 13.8. verfallen, kannst Du sie bis zum 13.8. bis 10 Uhr außerbörslich bei der Citibank über Deine Bank verkaufen.Du brauchst sie nicht auszuüben.

      Gruss
      wiewowas
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 23:20:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      # Wiewowas: Na das ist doch `ne klare Aussage, danke!
      Avatar
      schrieb am 12.08.02 08:01:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      laß mal hören was mit deinen
      scheinen passiert ist.
      Avatar
      schrieb am 13.08.02 23:38:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      ich nehme an, dass die citileute ordentlich
      zugelangt haben um die scheine zu kaufen.


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