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    Manager: Angst vor Strafe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.08.02 22:57:23 von
    neuester Beitrag 12.08.02 23:17:40 von
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      schrieb am 12.08.02 22:57:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Aus der FTD vom 13.8.2002 www.ftd.de/manager
      Manager: Angst vor Strafe
      Von Birgit Marschall, Nicola de Paoli und Harald Ehren

      Gefährliche Zeiten für Manager: Union und SPD wollen Konzernlenker für Falschinformationen persönlich haftbar machen, Brüssel plant eine Initiative gegen Bilanzfälscher. Zudem müssen deutsche Vorstände fürchten, den strengen US-Regeln unterworfen zu werden.

      Wenn Christoph von Teichman in diesen Tagen mit Vorstandsmitgliedern von Großkonzernen telefoniert, geht es meist um ein einziges Thema: die geplante Verschärfung der Managerhaftung. "Wir registrieren eine Flut von Anfragen", sagt der Partner der Wirtschaftskanzlei Latham Watkins Schön Nolte. "Viele Unternehmen reden bereits mit ihren Haftpflichtversicherern darüber, was auf sie zukommt", beobachtet Ulli Jansen, Experte für Unternehmensrecht bei Linklaters Oppenhoff & Rädler.

      Deutschlands Topmanager fürchten, künftig für mögliche Versäumnisse in ihren Zahlenwerken persönlich geradestehen zu müssen. Der Druck auf die Konzernlenker wächst. Die Bundestagsparteien haben erweiterte Haftungsregeln zum Wahlkampfthema erkoren. Die EU-Kommission will eine Initiative gegen Bilanzfälschung starten. Jetzt fürchten die Chefs internationaler Konzerne, sogar dem jüngst verschärften US-Recht unterworfen zu werden.


      Die Vorstände stehen von allen Seiten unter Beschuss. Am Wochenende preschten CDU und CSU mit Vorschlägen zur Haftung von Vorstandsmitgliedern vor. "Je größer die Verantwortung eines Managers, desto geringer ist offenbar seine persönliche Haftung. Da passt etwas nicht zusammen", poltert Hartmut Schauerte, wettbewerbspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag.


      Nach den Vorstellungen der CSU-Finanzexpertin Gerda Hasselfeldt sollen Aktionäre Manager für Schäden persönlich haftbar machen können, wenn nachzuweisen ist, dass die Vorstände fahrlässig falsche Ad-hoc-Mitteilungen herausgegeben haben.


      Schauerte schlägt vor, im Aktiengesetz eine Regel einzubauen, nach der sich Manager selbst entlasten müssen, wenn ihnen eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen wird. Bislang gilt, dass die Kläger Fehler eines Managers beweisen müssen, bevor dieser in Haftung genommen werden kann. Vorstände, die ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, will der Wirtschaftspolitik-Experte künftig "zur Zahlung eines Ersatzbeitrages in Höhe des Gehalts des letzten Kalenderjahres" an die Gesellschaft zwingen.



      Union kritisiert Milchmädchenrechnug


      Manchem in der Union geht dieser Vorstoß zu weit. "Nur weil Manager viel verdienen, sollen sie nun auch mehr haften", kritisiert Wirtschaftsminister-Kandidat Lothar Späth. "Das geht in die falsche Richtung." Die Richtung hat die SPD längst vorgegeben. Zwischen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und Kassenwart Hans Eichel herrscht offenbar Einvernehmen darüber, dass Vorstände für falsche Bilanzen und Geschäftsberichte sowie andere kapitalmarktrelevante Informationen haften müssen. Aktionären soll die Möglichkeit eingeräumt werden, Klagen gegen einzelne Vorstandsmitglieder zu bündeln.


      Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnt, diese Vorschläge allzu forsch umzusetzen. "Am Ende könnte stehen, dass es schwierig wird, geeignete Personen für diese Ämter zu finden", sagt BDI-Bilanzrechtsexperte Jan Wulfetange.


      Der Industrieverband kämpft zurzeit an allen Fronten. Am Wochenende forderte BDI-Geschäftsführer Ludolf von Wartenberg die EU-Kommission auf, die USA zu verklagen, falls dort gelistete deutsche Unternehmen dem Sarbanes-Oxley Act unterworfen werden sollten. Das neue US-Gesetz sieht vor, dass Vorstandschefs und Finanzvorstände bei jedem Jahresabschluss oder Zwischenbericht bestätigen müssen, die Bilanz kritisch durchgesehen zu haben. Bei einem Verstoß drohen Geldstrafen bis 5 Mio. $ und bis zu 20 Jahre Haft.


      "Was hier passiert, schießt aus europäischer Sicht weit über das Ziel hinaus", sagt Wolfgang Wagner, Vorstandsmitglied der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC. Die 24 an US-Börsen notierten deutschen Firmen halten sich mit Äußerungen indes zurück. "Wir diskutieren zurzeit intensiv", heißt es unisono in den Konzernzentralen.



      Auf der Suche nach Verbündeten


      Mit ihrer Forderung nach einer Klage stehen die deutschen Firmen allein da. Der BDI bemüht sich darum, die europäischen Partner für eine gemeinsame Initiative zu gewinnen. "Würden die Briten und Franzosen noch dazukommen, wäre das natürlich schön", sagt BDI-Experte Wulfetange.


      Unternehmen aus anderen europäischen Ländern sehen das verschärfte Bilanzrecht ebenfalls skeptisch, halten sich mit Rufen nach Brüssel aber noch zurück. "Wir studieren das neue Recht derzeit genau", heißt es beim britischen Industrieverband CBI. "Im Laufe der nächsten Wochen werden wir dann entscheiden, ob wir die Europäische Kommission um Unterstützung bitten." Ob die Briten mit den Deutschen an einem Strang ziehen, ist fraglich. Den Managern von der Insel sind das Board-Modell und die Managerhaftung aus dem neuen US-Bilanzrecht bereits aus der eigenen Gesetzgebung bekannt.


      Dass ein Machtwort aus Brüssel die USA zum Einlenken bewegen könnte, erwartet man selbst beim BDI nicht: "Die Kommission kann nicht viel tun, außer in Gesprächen Druck zu machen", sagt Wulfetange. Die deutschen Unternehmen wollen dennoch jede Möglichkeit nutzen, die amerikanische Börsenaufsicht SEC in ihrem Sinne zu beeinflussen.



      EU-Vorschläge sind weniger dramatisch


      Die Europäische Kommission bemüht sich selbst seit Jahren um transparentere Regeln und einen besseren Schutz von Investoren und Anlegern. Die Auflagen für die Unternehmen sind jedoch wenig dramatisch. So hat Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein durchgesetzt, dass alle börsennotierten Firmen in Europa ab 2005 die internationalen Bilanzstandards (IAS) erfüllen müssen. Beim informellen Treffen der Wirtschafts- und Finanzminister Anfang September in Kopenhagen wird eine hochrangige Kommission Empfehlungen zu Corporate-Governance-Fragen vorlegen.


      Darüber hinaus gab es vor der Sommerpause Zeichen, dass Bolkestein im Herbst eine Gesetzesinitiative gegen Bilanzfälschung starten wird, die sich an der neuen amerikanischen Gesetzgebung orientiert. Dass die Kommission ähnlich strikte Regeln aufstellt wie Washington, gilt aber als unwahrscheinlich. "Etwas Vergleichbares erwarten wir aus Brüssel nicht", heißt es beim BDI.


      Bislang müssen deutsche Manager kaum fürchten, für Bilanzierungsfehler persönlich in Regress genommen zu werden. Im vergangenen Jahr sorgte ein Urteil des Landgerichts Augsburg für Schlagzeilen, das einem Aktionär Schadensersatz wegen falscher Ad-hoc-Mitteilungen zusprach. Die beiden Gründer der Softwarefirma Infomatec, Gerhard Harlos und Alexander Häfele, wurden verurteilt, einem Kleinaktionär 50.000 Euro zu zahlen.



      Derzeit sind Manager aus dem Schneider


      In allen übrigen Fällen waren die Vorstände aus dem Schneider. Die so genannte Prospekthaftungsklage richtet sich vor allem gegen das Unternehmen und die Emissionsbank. Ähnliches gilt für das vierte Finanzmarktförderungsgesetz: Anleger müssen sich mit ihren Forderungen zunächst an die Firma wenden, nicht aber an die Manager. Laut Aktiengesetz sind zwar auch Vorstandsmitglieder zum Schadensersatz verpflichtet - allerdings nur gegenüber ihrem Arbeitgeber, wenn sie ihre Pflichten verletzen und dadurch ein Schaden entsteht. Die "unrichtige Darstellung über Verhältnisse der Gesellschaft" wird überdies mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.


      Aktionärsanwälte feiern die Diskussion, die gerade in Gang kommt, bereits bereits als Erfolg. "Viele Gerichte tun sich mit den deliktsrechtlichen Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch schwer", sagt Rechtsanwalt Bernd Jochem von der Kanzlei Rotter, die das Urteil beim Landgericht Augsburg erstritt. Eine Erweiterung der Manager-Haftung sieht Jochem daher positiv: "Je mehr Anspruchsgrundlagen, desto besser."


      Ob schärfere Gesetze die Qualität von Bilanzen verbessern helfen, zweifeln Experten an. Liesel Knorr, Geschäftsführerin des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee, hält die neuen US-Regeln für ungeeignet: "Sie lösen die Probleme insgesamt nicht." Dies gilt nach Ansicht von Wirtschaftsanwalt Jansen auch für die Vorschläge der deutschen Parteien: "Alle Gesetze helfen nichts, solange kriminelle Energie im Spiel ist."



      © 2002 Financial Times Deutschland
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      schrieb am 12.08.02 23:17:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Säcke beziehen etwa 20 mal soviel gehalt wie ich. wenn´se kacke erzählen dann gehört denen das fell abgezogen.

      als problematisch sehe ich allerdings an dass die entscheidungsfreude bei steigender hierarchie absinkt.
      wir sind in unserem unternehmen haupsächlich damit beschäftigt die typen in managementfunktionen über die aktuelle lage zu informieren. das nimmt langsam so überhand, dass ich nur noch damit beschäftigt bin über den projektstatus zu reporten, anstatt operativ mal etwas zu bewegen. und als würde es nicht genügen die jungs aus der eigenen einheit zu "befriedigen" will natürlich jeder "Manager" seinen eigenen projekt-status-report.
      Jungs wir gehen vor die hunde!!!
      1000 Häuptlinge, keine Indianer mehr.


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