Energiekontor - Perspektiven? (Seite 423)
eröffnet am 15.08.02 16:57:26 von
neuester Beitrag 02.05.24 06:13:00 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.250.350 von fundamental_a am 30.12.19 16:47:20
Verschiebung hin oder her. Das sieht erstmal unschön aus.
Zitat von fundamental_a: Das Konzern-EBT 2019 wird aufgrund dieser unplanmäßigen witterungsbedingten Bauverzögerung und der dadurch bedingten Gewinnverschiebung aller Voraussicht nach negativ ausfallen.
Verschiebung hin oder her. Das sieht erstmal unschön aus.
Da hat man wohl in Bremen gehofft, dass man eine WKA des Parks Waldfeucht hätte fertigstellen können und auch noch in 2019 abrechnen können.
Aufgrund der Witterung ist das nun hinfällig.
Gedanklich hatte ich den kompletten WP Waldfeucht sowieso schon in 2020 geschoben.
Gehofft hatte ich ja eher noch auf einen, besser noch zwei PPA Deals für 2 gro0e Solarflächen.
Wird dann wohl auch erst in 2020 verkündet.
Hier erstmal die Meldung von Energiekontor: Von der dgap.de Seite:
Energiekontor AG: Witterungsbedingte Bauverzögerung führt zu Gewinnverschiebung
Energiekontor AG / Schlagwort(e): Prognose/Prognoseänderung
Energiekontor AG: Witterungsbedingte Bauverzögerung führt zu Gewinnverschiebung
30.12.2019 / 16:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Aufgrund der unbeständigen Witterung in den letzten 14 Tagen, insbesondere aufgrund des anhaltend starken Windes, kann trotz aller Anstrengungen und eines Mehrschichteinsatzes aus heutiger Sicht keine Windkraftanlage des für die Höhe des Konzern-EBT 2019 entscheidenden und noch im Bau befindlichen Windparks der Energiekontor AG in Nordrhein Westfalen wie geplant bis Jahresende fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Damit verschiebt sich der komplette Ergebnisbeitrag in zweistelliger Millionenhöhe ins nächste Jahr und erhöht das Konzern EBT 2020 entsprechend. Bislang war noch davon auszugehen, dass zumindest einzelne Windkraftanlagen des betreffenden Windparks bis Jahresende ergebniswirksam in Betrieb genommen werden können. Dies ist aufgrund des anhaltend starken Windes am Standort aus heutiger Sicht nicht mehr möglich. Das Konzern-EBT 2019 wird aufgrund dieser unplanmäßigen witterungsbedingten Bauverzögerung und der dadurch bedingten Gewinnverschiebung aller Voraussicht nach negativ ausfallen.
Kontakt:
Peter Alex
Head of Investor Relations
Energiekontor AG
Mary-Somerville-Straße 5
28359 Bremen
Tel.: +49 421-3304-126
Fax: +49 421-3304-444
ir@energiekontor.com
30.12.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Energiekontor AG
Mary-Somerville-Straße 5
28359 Bremen
Deutschland
Telefon:
04 21/33 04-126
Fax:
04 21/33 04-4 44
E-Mail:
ir@energiekontor.de
Internet:
www.energiekontor.de
ISIN:
DE0005313506
WKN:
531350
Börsen:
Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID:
944957
Ende der Mitteilung
DGAP News-Service
Wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr 2020
Melde mich nach meinem Skiurlaub Anfang Januar nochmal mit einer Zusammenfassung und Ausblick
LG Fundamental_a
Aufgrund der Witterung ist das nun hinfällig.
Gedanklich hatte ich den kompletten WP Waldfeucht sowieso schon in 2020 geschoben.
Gehofft hatte ich ja eher noch auf einen, besser noch zwei PPA Deals für 2 gro0e Solarflächen.
Wird dann wohl auch erst in 2020 verkündet.
Hier erstmal die Meldung von Energiekontor: Von der dgap.de Seite:
Energiekontor AG: Witterungsbedingte Bauverzögerung führt zu Gewinnverschiebung
Energiekontor AG / Schlagwort(e): Prognose/Prognoseänderung
Energiekontor AG: Witterungsbedingte Bauverzögerung führt zu Gewinnverschiebung
30.12.2019 / 16:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Aufgrund der unbeständigen Witterung in den letzten 14 Tagen, insbesondere aufgrund des anhaltend starken Windes, kann trotz aller Anstrengungen und eines Mehrschichteinsatzes aus heutiger Sicht keine Windkraftanlage des für die Höhe des Konzern-EBT 2019 entscheidenden und noch im Bau befindlichen Windparks der Energiekontor AG in Nordrhein Westfalen wie geplant bis Jahresende fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Damit verschiebt sich der komplette Ergebnisbeitrag in zweistelliger Millionenhöhe ins nächste Jahr und erhöht das Konzern EBT 2020 entsprechend. Bislang war noch davon auszugehen, dass zumindest einzelne Windkraftanlagen des betreffenden Windparks bis Jahresende ergebniswirksam in Betrieb genommen werden können. Dies ist aufgrund des anhaltend starken Windes am Standort aus heutiger Sicht nicht mehr möglich. Das Konzern-EBT 2019 wird aufgrund dieser unplanmäßigen witterungsbedingten Bauverzögerung und der dadurch bedingten Gewinnverschiebung aller Voraussicht nach negativ ausfallen.
Kontakt:
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Energiekontor AG
Mary-Somerville-Straße 5
28359 Bremen
Tel.: +49 421-3304-126
Fax: +49 421-3304-444
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28359 Bremen
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ISIN:
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WKN:
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LG Fundamental_a
Die restlichen 30 MW gibt es dann sehr wahrscheinlich in der Februar Auktion.
Zum Schluss noch folgende Interessante Meldung vom 20.12. die zeigt, wie Fiat Money händeringend versucht echte Werte zu bekommen. (Ähnlich PNE)
Von Wallstreet-Online.de:
Verhandlungen über Aufnahme eines Investors bei der BayWa r.e. dauern an BayWa Aktiengesellschaft Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR München, 20. Dezember 2019 Die BayWa AG befindet sich weiterhin in Verhandlungen über die Aufnahme eines Minderheitsgesellschafters bei der BayWa r.e. renewable energy GmbH, einer bislang 100%-igen Tochtergesellschaft der BayWa AG. Der Vorstand der BayWa AG geht davon aus, den Prozess im 1. Quartal 2020 abzuschließen. BayWa AG Der Vorstand BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, www.baywa.de WKN 519406 // ISIN DE0005194062; WKN 519400 // ISIN DE0005194005 Kontakt: Marion Danneboom, BayWa AG, Leiterin PR/Corporate Communications/Public Affairs, Tel. 0 89/92 22-36 80, Fax 0 89/92 12-36 80, E-Mail: marion.danneboom@baywa.de --------------------------------------------------------------------------- 20.12.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
DGAP-Adhoc: BayWa AG: Verhandlungen über Aufnahme eines Investors bei der BayWa r.e. dauern an (deutsch) | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12011511-dgap-adh…
Wünsche allen schöne Festtage (abseits der Börse) und einen guten Start ins neue Jahr 2020.
LG Fundamental_a
Zum Schluss noch folgende Interessante Meldung vom 20.12. die zeigt, wie Fiat Money händeringend versucht echte Werte zu bekommen. (Ähnlich PNE)
Von Wallstreet-Online.de:
Verhandlungen über Aufnahme eines Investors bei der BayWa r.e. dauern an BayWa Aktiengesellschaft Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR München, 20. Dezember 2019 Die BayWa AG befindet sich weiterhin in Verhandlungen über die Aufnahme eines Minderheitsgesellschafters bei der BayWa r.e. renewable energy GmbH, einer bislang 100%-igen Tochtergesellschaft der BayWa AG. Der Vorstand der BayWa AG geht davon aus, den Prozess im 1. Quartal 2020 abzuschließen. BayWa AG Der Vorstand BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, www.baywa.de WKN 519406 // ISIN DE0005194062; WKN 519400 // ISIN DE0005194005 Kontakt: Marion Danneboom, BayWa AG, Leiterin PR/Corporate Communications/Public Affairs, Tel. 0 89/92 22-36 80, Fax 0 89/92 12-36 80, E-Mail: marion.danneboom@baywa.de --------------------------------------------------------------------------- 20.12.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
DGAP-Adhoc: BayWa AG: Verhandlungen über Aufnahme eines Investors bei der BayWa r.e. dauern an (deutsch) | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12011511-dgap-adh…
Wünsche allen schöne Festtage (abseits der Börse) und einen guten Start ins neue Jahr 2020.
LG Fundamental_a
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.204.691 von fundamental_a am 20.12.19 10:25:13
Die Projektpipeline für 2020 füllt sich weiter, auch an den Erwartungen von 150 MW für 2020.
First Berlin verweist auf Projektgewinne bis Febr. 2020 von 50 MW hin. Die ersten 20 sind eingetütet.
Gruß
Weitere Projektgewinne bis 'Febr. 2020?
Zitat von fundamental_a: Die Dezember Auktion ist raus.
Energiekontor hat Jacobsdorf (4 x 4,5 MW) durchbekommen.
Minimumgebot lag bei der Auktion bei 5,74 €-Cent/kWh
LG Fundamental_a
Die Projektpipeline für 2020 füllt sich weiter, auch an den Erwartungen von 150 MW für 2020.
First Berlin verweist auf Projektgewinne bis Febr. 2020 von 50 MW hin. Die ersten 20 sind eingetütet.
Gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.198.214 von fundamental_a am 19.12.19 15:32:06
Vielen Dank für die umfangreiche und extrem informative Antwort bzgl. Vertragsstrafen etc.
Meinen Daumen dafür hast du auf jeden Fall bekommen.
MfG Stefan
Zitat von fundamental_a: @ cybernetic
Auf der Seite der Bundesnetzagentur findest du z.B. diesen Hinweis:
...Erteilte Zuschläge erlöschen 30 Monate nach der Bekanntgabe der Zuschlagserteilung, wenn die Anlagen bis dahin nicht in Betrieb genommen wurden. ACHTUNG: In den Gebotsterminen 1. Februar 2019, 1. Mai 2019 und 1. August 2019 erlöschen die Zuschläge bereits 24 Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe. Im Fall des Erlöschens hat der Bieter eine Strafzahlung in Höhe der hinterlegten Sicherheit zu entrichten.
Die Frist kann auf Antrag des Bieters bei der Bundesnetzagentur einmalig verlängert werden, wenn eine Behörde oder ein Gericht die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung angeordnet haben. Die Pönalen werden trotz der Fristverlängerung ab dem 24. Monat fällig....
Und
.....
Wenn ein Bieter eine bezuschlagte Windenergieanlage an Land nicht innerhalb von 24 Monaten nach der öffentlichen Bekanntgabe in Betrieb genommen hat, muss er dem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber eine Pönale zahlen. Diese beträgt bei einer Inbetriebnahme
in den Monaten 24 bis 26: 10 Euro pro kW Gebotsmenge
in den Monaten 27 bis 28: 20 Euro pro kW Gebotsmenge
nach dem 28. Monat oder wenn die Inbetriebnahme ausbleibt: 30 Euro pro kW Gebotsmenge
Also da ist noch reichlich Luft.
Heute kam ein Update von First Berlin (Blumenthal) heraus.
Infolge der Verschiebung vom WP Waldfeucht geht er nur noch von einem Ergebnis je Aktie für 2019 von 9 €-Cent aus. Die Dividende erwartet er weiterhin bei 40 €-Cent.
Für 2020 geht er durch die Verschiebung jetzt von 1,36 € je Aktie aus.
Vorher nahm er hier 98 €-Cent je Aktie an.
LG Fundamental_a
PS Waldfeucht war in der Februar 2019 Auktion erfolgreich.
Vielen Dank für die umfangreiche und extrem informative Antwort bzgl. Vertragsstrafen etc.
Meinen Daumen dafür hast du auf jeden Fall bekommen.
MfG Stefan
Die Dezember Auktion ist raus.
Energiekontor hat Jacobsdorf (4 x 4,5 MW) durchbekommen.
Minimumgebot lag bei der Auktion bei 5,74 €-Cent/kWh
LG Fundamental_a
Energiekontor hat Jacobsdorf (4 x 4,5 MW) durchbekommen.
Minimumgebot lag bei der Auktion bei 5,74 €-Cent/kWh
LG Fundamental_a
Die Nachricht gestern war schon etwas unerwartet. Ich dachte man muss Rechnungen abgrenzen. Dann sollte es eigentlich wenig ausmachen, da sich dies aber so gravierend auswirkt nehme ich an das der Windpark verkauft werden soll und der Gewinn darf noch nicht gebucht werden. Nunja die nächsten 2 Jahre sollen besser werden. Gut Ding will Weile haben. Dieses Jahr war ja gut.
@ cybernetic
Auf der Seite der Bundesnetzagentur findest du z.B. diesen Hinweis:
...Erteilte Zuschläge erlöschen 30 Monate nach der Bekanntgabe der Zuschlagserteilung, wenn die Anlagen bis dahin nicht in Betrieb genommen wurden. ACHTUNG: In den Gebotsterminen 1. Februar 2019, 1. Mai 2019 und 1. August 2019 erlöschen die Zuschläge bereits 24 Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe. Im Fall des Erlöschens hat der Bieter eine Strafzahlung in Höhe der hinterlegten Sicherheit zu entrichten.
Die Frist kann auf Antrag des Bieters bei der Bundesnetzagentur einmalig verlängert werden, wenn eine Behörde oder ein Gericht die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung angeordnet haben. Die Pönalen werden trotz der Fristverlängerung ab dem 24. Monat fällig....
Und
.....
Wenn ein Bieter eine bezuschlagte Windenergieanlage an Land nicht innerhalb von 24 Monaten nach der öffentlichen Bekanntgabe in Betrieb genommen hat, muss er dem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber eine Pönale zahlen. Diese beträgt bei einer Inbetriebnahme
in den Monaten 24 bis 26: 10 Euro pro kW Gebotsmenge
in den Monaten 27 bis 28: 20 Euro pro kW Gebotsmenge
nach dem 28. Monat oder wenn die Inbetriebnahme ausbleibt: 30 Euro pro kW Gebotsmenge
Also da ist noch reichlich Luft.
Heute kam ein Update von First Berlin (Blumenthal) heraus.
Infolge der Verschiebung vom WP Waldfeucht geht er nur noch von einem Ergebnis je Aktie für 2019 von 9 €-Cent aus. Die Dividende erwartet er weiterhin bei 40 €-Cent.
Für 2020 geht er durch die Verschiebung jetzt von 1,36 € je Aktie aus.
Vorher nahm er hier 98 €-Cent je Aktie an.
LG Fundamental_a
PS Waldfeucht war in der Februar 2019 Auktion erfolgreich.
Auf der Seite der Bundesnetzagentur findest du z.B. diesen Hinweis:
...Erteilte Zuschläge erlöschen 30 Monate nach der Bekanntgabe der Zuschlagserteilung, wenn die Anlagen bis dahin nicht in Betrieb genommen wurden. ACHTUNG: In den Gebotsterminen 1. Februar 2019, 1. Mai 2019 und 1. August 2019 erlöschen die Zuschläge bereits 24 Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe. Im Fall des Erlöschens hat der Bieter eine Strafzahlung in Höhe der hinterlegten Sicherheit zu entrichten.
Die Frist kann auf Antrag des Bieters bei der Bundesnetzagentur einmalig verlängert werden, wenn eine Behörde oder ein Gericht die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung angeordnet haben. Die Pönalen werden trotz der Fristverlängerung ab dem 24. Monat fällig....
Und
.....
Wenn ein Bieter eine bezuschlagte Windenergieanlage an Land nicht innerhalb von 24 Monaten nach der öffentlichen Bekanntgabe in Betrieb genommen hat, muss er dem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber eine Pönale zahlen. Diese beträgt bei einer Inbetriebnahme
in den Monaten 24 bis 26: 10 Euro pro kW Gebotsmenge
in den Monaten 27 bis 28: 20 Euro pro kW Gebotsmenge
nach dem 28. Monat oder wenn die Inbetriebnahme ausbleibt: 30 Euro pro kW Gebotsmenge
Also da ist noch reichlich Luft.
Heute kam ein Update von First Berlin (Blumenthal) heraus.
Infolge der Verschiebung vom WP Waldfeucht geht er nur noch von einem Ergebnis je Aktie für 2019 von 9 €-Cent aus. Die Dividende erwartet er weiterhin bei 40 €-Cent.
Für 2020 geht er durch die Verschiebung jetzt von 1,36 € je Aktie aus.
Vorher nahm er hier 98 €-Cent je Aktie an.
LG Fundamental_a
PS Waldfeucht war in der Februar 2019 Auktion erfolgreich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.192.241 von cybernetic am 18.12.19 21:18:14Nur darfst Du nicht vergessen, dass bei einer verzögerten Fertigstellung die Kosten trotzdem weiterlaufen und diese in 2019 bilanziert werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.191.983 von fundamental_a am 18.12.19 20:36:07@Fundamental_a
Danke für deine Ausführungen
>>Waldfeucht ist noch weit entfernt von Vertragsstrafen.
>>Es ist schlicht und ergreifend die aktuelle Wettersituation, die zu einer Verschiebung geführt hat.
Ich habe keine Ahnung, ab welchem Zeitpunkt Vertragsstrafen überhaupt zum Thema werden und ob die Witterungsbedingungen überhaupt ein Grund sind für Vertragsstrafen. Witterung würde ich in meiner laienhaften Einschätzung eher als "höhere Gewalt" bezeichnen und wäre somit ausgenommen von Vertragsstrafen. Aber hast du dazu vlt. eine Quelle/Link etc. wo man das am besten nochmal nachlesen kann?
>>Das Jahresergebnis 2019 hat sich ohne Waldfeucht (13,5 MW) schlicht und ergreifend pulverisiert.
>>Nicht schön, aber ist halt so.
>>Dadurch dürfte das 2020 er Ergebnis natürlich gut aufgepeppt werden.
>>Ergebnis 2020 ist natürlich noch ein gutes Stück entfernt, dementsprechend hat heute sicherlich der
>>ein oder andere die Reißleine gezogen.
Okay, aus der Betrachtung heraus gesehen, kann ich zwar erstmal verstehen, dass das 2020er Ergebnis noch in weiter Zukunft liegt. Andererseits finde ich sollte einem Teilhaber an unserer Energiekontor doch egal sein ob sich der Bau noch 1-2 Monate in die Länge zieht oder nicht. Schließlich wird der Veräußerungsertrag aus dem Windpark kommen, so oder so.
>>Das schlechte 2019 er Ergebnis dürfte meiner Meinung nach keinen Einfluss auf die
>>Dividendenzahlung für 2019 haben. Da die Fertigstellung wohl im Januar erfolgt, sollte für eine
>>kontinuierliche Dividendenzahlung genügend Geld vorhanden sein.
Wir werden sehen, wie die Energiekontor die Dividende aufbringt. Hier fehlt mir noch das bilanzielle Hintergrundwissen wie man so etwas drehen kann. Schließlich ist es erstmal so, dass der verzögerte Bau erst für das GJ 2020 ergebniswirksam wird. Also das Geld in 2019 fehlt, aber im schlimmsten Fall wird auf Rücklagen zurückgegriffen.
Im Grunde kann ich als Aktionär auch damit leben dass erst 2020 ein richtig gutes Jahr werden wird.
Danke für deine Ausführungen
>>Waldfeucht ist noch weit entfernt von Vertragsstrafen.
>>Es ist schlicht und ergreifend die aktuelle Wettersituation, die zu einer Verschiebung geführt hat.
Ich habe keine Ahnung, ab welchem Zeitpunkt Vertragsstrafen überhaupt zum Thema werden und ob die Witterungsbedingungen überhaupt ein Grund sind für Vertragsstrafen. Witterung würde ich in meiner laienhaften Einschätzung eher als "höhere Gewalt" bezeichnen und wäre somit ausgenommen von Vertragsstrafen. Aber hast du dazu vlt. eine Quelle/Link etc. wo man das am besten nochmal nachlesen kann?
>>Das Jahresergebnis 2019 hat sich ohne Waldfeucht (13,5 MW) schlicht und ergreifend pulverisiert.
>>Nicht schön, aber ist halt so.
>>Dadurch dürfte das 2020 er Ergebnis natürlich gut aufgepeppt werden.
>>Ergebnis 2020 ist natürlich noch ein gutes Stück entfernt, dementsprechend hat heute sicherlich der
>>ein oder andere die Reißleine gezogen.
Okay, aus der Betrachtung heraus gesehen, kann ich zwar erstmal verstehen, dass das 2020er Ergebnis noch in weiter Zukunft liegt. Andererseits finde ich sollte einem Teilhaber an unserer Energiekontor doch egal sein ob sich der Bau noch 1-2 Monate in die Länge zieht oder nicht. Schließlich wird der Veräußerungsertrag aus dem Windpark kommen, so oder so.
>>Das schlechte 2019 er Ergebnis dürfte meiner Meinung nach keinen Einfluss auf die
>>Dividendenzahlung für 2019 haben. Da die Fertigstellung wohl im Januar erfolgt, sollte für eine
>>kontinuierliche Dividendenzahlung genügend Geld vorhanden sein.
Wir werden sehen, wie die Energiekontor die Dividende aufbringt. Hier fehlt mir noch das bilanzielle Hintergrundwissen wie man so etwas drehen kann. Schließlich ist es erstmal so, dass der verzögerte Bau erst für das GJ 2020 ergebniswirksam wird. Also das Geld in 2019 fehlt, aber im schlimmsten Fall wird auf Rücklagen zurückgegriffen.
Im Grunde kann ich als Aktionär auch damit leben dass erst 2020 ein richtig gutes Jahr werden wird.
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