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    Verrechnungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.08.02 00:26:01 von
    neuester Beitrag 21.09.02 20:31:17 von
    Beiträge: 3
    ID: 624.145
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      schrieb am 24.08.02 00:26:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe gehört, dass man sich diese Steuer zum Teil in der Schweiz erstatten lassen kann und die verbleibenden Prozente ggf. in Deutschland auf die deutsche Steuer angerechnet werden.

      Wer kann mir näheres hier zu schreiben.

      Werden nur auf Schweizer Titel (Aktie oder normale Guthaben-zinsen) oder auch auf bspw. deutsche Aktien die in einem Schweizer Wertpapierdepot schlummern; Verrechnungssteuer einbehalten.
      Ich gehe einmal von aus, dass Deutschland auf die Körper-schaftssteuer nicht verzichten wird. Kapitalertragssteuer dürfte m. E. nicht anfallen.

      Danke für die Antworten.
      Avatar
      schrieb am 24.08.02 01:30:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dividende Brutto Schweiz = 1.000,00 €
      Quellensteuer Schweiz 35% = 350,00 €
      Gutschrift: = 650,00 €

      Anrechenbar in Deutschland 15% per ESt
      (Sonderausgaben oder direkter Steuerabzug)
      also: 150,00 €

      Rückforderung mit Schweizer
      QuSt-Antrag: 20% (35%-15%)
      also: 200,00 €
      Avatar
      schrieb am 21.09.02 20:31:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du bekommst bei einer schweizer Bank eine dt. Dividende:

      Es wird Dir die volle Kapitalertragsteuer abgzogen (ob auch
      Soli? - das weiß ich nicht).

      In D wird Dir dann die dt. Kapitalertragsteuer "ganz normal"
      angerechnet.

      Was die Rückforderung der "zuviel" gezahlten schweizer Verrechnungssteuer
      angeht: Fordere beim Bundesamt für Finanzen, Friedhofstraße, Bonn - sofern
      der Laden nicht kurzfristig umgezogen ist - den "Antrag zur Rückforderung schweizer
      Verrechnungssteuer" an. Fülle diesen aus - und ab damit in die Schweiz.

      kroko


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