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    Dienstaufsichtsbeschwerde beim Finanzamt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.08.02 11:54:07 von
    neuester Beitrag 30.08.02 17:10:18 von
    Beiträge: 24
    ID: 625.146
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      Avatar
      schrieb am 27.08.02 11:54:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hat jemand damit Erfahrung?
      Ich werde zur Zeit unheimlich durch meinen Finanzbeamten genervt. Ständige Rückfragen wegen meines Einspruchs, obwohl die Rechtslage absolut klar ist. Ich werde den Eindruck nicht los, dass hier der Versuch unternommen wird, Steuerpflichtige zu entnerven, damit sie die "harte Tour" des FA hinnehmen. Kollegen von mir im gleichen FA-Bezirk bestätigen dies.

      Letztlich läuft das doch auf eine Verschwendung von Arbeitszeit bei den Finanzbeamten hinaus. Ganz zu schweigen von meiner Freizeit, die ich damit verbringe, die unsinnigen Fragen des FA zu beantworten.

      Hat schon mal jemand eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht?
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 12:01:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      formlos, fristlos
      ...
      zwecklos
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 12:02:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Rainer, hast Du keinen Steuerberater, der sich damit "rumschlagen" kann?

      Die schreiben dann auch etwas anders, als man es selber macht ;)

      http://www.formblitz.de/index.php3?id1=1&form_id=73 ... MIT Musterbrief :)

      Dienstaufsichtsbeschwerde

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      hiermit möchte ich mich über das Verhalten der/der bei Ihnen tätigen Frau/Herr ( ... ) beschweren.
      Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

      ( ... genaue Schilderung des Sachverhalts)

      Ich bitte Sie, das geschilderte Verhalten Ihres Mitarbeiters dienstaufsichtsrechtlich zu bewerten und mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 12:05:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      . . ja, ja ich kenne das! aber bleib konsequent. Widerspruch und nochmals Widerspruch. Wenn Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde erwägst, dann nur rein sachlich argumentiert. Ansonsten frag Deinen Beamten wie es ihm so geht und ob Du (unverständig) helfen kannst. Wirkt "Wunder". Oder mache ihm deutlich, daß Du als Arbeitsloser sicherlich steuerlich für ihn ein schlechteres Example / Potential darstellst - vorausgesetzt er will seinen Job behalten.
      :)
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 12:05:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      @sync:

      Da ich selbst diesen Titel führe und zudem meine steuerlichen Sachverhalte ziemlich einfach sind, brauche ich keinen Berufskollegen, der mir damit hilft.

      Wenn`s dann mal komplizierter wird, werde ich durchaus fachkundigen Rat einholen müssen, da ich noch nie in der Steuerberatung gearbeitet habe.

      Danke für den Link.

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      Avatar
      schrieb am 27.08.02 12:08:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Rainer: Deine Schreiben werden aber immer emotional sein ;)
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 12:10:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      # Rainer6767

      . . . tsss . . ein Steuerberater, der sich nicht auskennt???
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 12:11:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      @cybiz2000: *Hust* ;) :D
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 12:17:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      @cybiz:

      Ich habe das StB-Examen damals nur gemacht, damit im WP-Examen die Steuerklausuren wegfallen. Niemals vorher oder nachher in der Steuerberatung gearbeitet.
      Und Dir ist sicherlich klar, wie schnell erworbenes, aber nicht angewendetes Wissen sich verflüchtigt?
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 13:30:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Rainer6767

      1. Dienstaufsichtsbeschwerde absolut sinnlos. "Eine Krähe hackt der anderer kein Auge aus!" Führt letztlich nur zur Verärgerung des Beamten, den man vielleicht im nächsten Jahr "wohlwollend" nochmals benötigt.

      2. Bei evtl. Rückfragen zum eingelegten Einspruch lapidar erwidern, dass man den Sach- und Rechtsverhalt nach besten eigenen Kräften aufgeklärt habe und keinen weiteren Beitrag liefern könne. Man bitte um Entscheidung nach Aktenlage.

      Ende!!!
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 13:38:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      @mega:

      Punkt 2 habe ich in meinem letzten Antwortschreiben bereits umgesetzt. Sinngemäße Formulierung "Ihnen liegen nun alle notwendigen Informationen vor".

      Nur mal so ein kleines Beispiel: FA behauptet, ohne Anlage GSE die Steuererklärung nicht bearbeiten zu können. Also habe ich GSE nachgereicht, wobei ich letztlich nur den Gewinn in der entsprechenden Zeile eingetragen habe. Als ob die Erklärung meiner selbständigen Nebeneinkünfte auf einer detaillierten Exceltabelle nicht ausgereicht hätte. So musste ich also den Gewinn, der in der Exceltabelle ausgerechnet war, in die GSE übertragen. Toll.

      Mal ganz abgesehen davon, dass bei rund 50.000 DM Nebeneinkünften die Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers bestritten wird. So ein Blödsinn. Als ich noch nur rund 10 TDM nebenher verdient habe, ging das Arbeitszimmer immer anstandslos durch.

      Ehrlich, ich hatte nie Probleme mit dem FA. Offensichtlich wird es aber immer problematischer, je mehr man verdient.
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 13:45:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      "Offensichtlich wird es aber immer problematischer, je mehr man verdient."
      Wenn du weniger als der Finanzbeamte verdienst (bzw. und genauer: "bekommst")),hat der Beamte vielleicht Mitleid.
      Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich erarbeiten. Vielleicht tröstet dich diese Überlegung.
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 13:47:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hi Rainer,
      ständige Rückfragen im Einspruchsverfahren sind für mich ein Zeichen dafür, dass Dein FA-Beamter in der Sache unsicher ist.
      Wenn die Rechtslage klar ist und der Sachverhalt auch ausermittelt ist, bestehe einfach auf eine Einspruchsentscheidung. Dann geht die Sache ab an die zentrale Rechtsbehelfsstelle im FA; wenn der Einspruch bereits dort ist, hast Du die Möglichkeit ans Finanzgericht zu gehen.
      Zur Dienstaufsichtsbeschwerde:
      Ich kenne das unter den 3 f.
      fff = formlos, fristlos, fruchtlos, mit der Betonung auf das dritte f.
      Ganz fruchtlos sind allerdings sachlich vorgetragene Dienstaufsichtsbeschwerden auch nicht, da diese in jedem Fall dem Leiter des FA vorgelegt werden und ggf. sogar an die jeweils zuständige Oberfinanzdirektion abgegeben werden.
      Du kannst die Beschwerde sogar bei der OFD einlegen, die dann das zuständige FA zum Bericht auffordern.
      In der Zeit, in der das FA diese Beschwerde zu bearbeiten hat, könnten zig Steuererklärungen bearbeitet werden.
      Wenn also an deiner Beschwerde etwas dran ist, wird diese (und andere Beschwerden) dazu beitragen, dass sich Dein Beamter "etwas zurückhält".

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 13:58:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi rainer,
      Dein Posting zu 11 hatte ich eben noch nicht, so dass einiges bereits hinfällig ist.
      Offensichtlich hast du Pech und einen Beamten erwischt, der sich pedantisch ans Gesetz hält.
      Nach der AO müssen nämlich Steuererklärungen nach den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abgegeben werden.Vgl § 150 AO.
      Ist natürlich ziemlich kleinlich, wenn sich ein Beamter an das Gesetz hält.
      Spaß bei Seite. Wenn dies der einzoige Grund für Deine Beschwerde ist, würde ich es lieber lassen.
      Die Sache mit dem Arbeitszimmer ist etwas anderes, eine reine Rechtsfrage. Dass Dir Dein Arbeitszimmer früher anerkannt worden ist, ist auch kein besonderer Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 15:46:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zu § 150 AO habe ich im Handelsblatt ein Urteil gelesen. Danach können Umsatzsteuervoranmeldungen gefaxt werden, weil die Erklärungen nicht "auf" den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken, sondern "nach" diesen Vordrucken abzugeben sind.
      Von einer Dienstaufsichtsbeschwerde rate ich ab, falls es wirklich nur um die Nachfragen wegen des Arbeitszimmers und das Bestehen auf Anlage GSE geht.
      Ob und in welcher Höhe Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zu berücksichtigen sind, ergibt sich aus § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG. Die Höhe von Nebeneinkünften ist dort kein Kriterium. Auch ist es nicht zu beanstanden, wenn an einer früheren Anerkennung dieser Aufwendungen nicht mehr festgehalten wird; darüber ist für jedes Kalenderjahr neu zu entscheiden. Die Nachfragen zeigen, dass sich der Beamte die Entscheidung nicht leicht macht.
      Über das Bestehen auf Anlage GSE kann man sich lustig machen oder sich empören (je nach Mentalität), rechtswidrig ist es auf keinen Fall und damit auch kein Anlass für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 15:49:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      @all:

      Schon klar. Ich habe mir hier nur meinen Frust vom letzten Sonntag von der Seele geschrieben.
      Es nervt einfach, wenn man den Eindruck hat, dass es dem Beamten langweilig ist und er einen daher mit dieser Erbsenzählerei belästigt.

      Danke für den Zuspruch, Nataly.
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 15:52:37
      Beitrag Nr. 17 ()
      P.S.: Möglicherweise ist der Beamte ja "von oben" angewiesen worden, häusliche Arbeitszimmer ("Steuersparmodell des kleinen Mannes")genauer zu prüfen als früher. Dann kommst du mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde ohnehin nicht weiter.
      Ergo: Lass es lieber bleiben.
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 16:53:15
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hi rainer,
      noch was zum Arbeitszimmer.
      Ich gehe davon aus, dass Du bei einer Wirtschaftsrüfungsgesellschaft arbeitest.
      Dein Arbeitgeber wird Dir sicher nicht erlauben, dass Du Dich für Deine Nebeneinkünfte an Deinem Arbeitsplatz (in der Firma) vorbereitest. Alles andere wäre lebensfremd.
      Du brauchst also Dein häusliches Arbeitszimmer. Damit kannst Du auf jedenfall maximal 2.400 DM (oder xy €) Ausgaben für Dein Arbeitszimmer unterbringen, mehr leider nicht.
      Falls Dein FA-Beamter gar nichts anerkennt, liegt er auf jeden Fall falsch.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 17:00:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      @pegru:

      Richtig.
      Erschwerend kommt hinzu, dass meine Frau als selbständige Lehrerin arbeitet und wegen des Fehlens eines Arbeitgebers keinen anderen Platz für die Vorbereitung des Unterrichts (Erwachsenenbildung) hat. Insofern entfällt auch die Begrenzung beim Abzug der Kosten des Arbeitszimmers.

      Das meine ich ja: Es ist so offensichtlich, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
      Wäre ich "nur" Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte und wäre meine Frau nur Hausfrau, dann würde ich mich ja gar nicht darüber aufregen, dass das FA erst mal kritisch ist.
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 17:10:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      Bei "nur Hausfau" hätte ich das "nur" auch in Anführungszeichen setzen sollen. War nicht diskriminierend gemeint.
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 17:38:47
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hi rainer,
      noch was zum Arbeitszimmer. Gesetzestext zum § 4 Abs. 5

      Nr 6b.
      Satz 1: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung.
      Satz 2: Dies gilt nicht, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 vom Hundert der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
      Satz 3: In diesen Fällen wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 Euro begrenzt; die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet;


      Einen unbegrenzten Abzug gibt es nur, wenn die Arbeit im Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Nutzung darstellt.
      Wenn Deine Frau Ihren Unterricht nicht in diesem Zimmer abhält, wovon ich ausgehe, kommt für sie nur ein Abzug in höhe von 1.250€ in Betracht. Ein unbegrenzter Abzug ist nicht drin!

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 30.08.02 09:53:26
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hi rainer,
      sind Deine Probleme alle beseitigt? Habe langsam das Gefühl, dass Deine Dienstaufsichtsbewschwerde sich in Luft aufgelöst hat.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 30.08.02 09:57:24
      Beitrag Nr. 23 ()
      @pegru:

      Ja, sorry, dass ich nicht geantwortet habe.
      Mein Zorn ist vorläufig verraucht. Bis dann die Einspruchsentscheidung oder weitere Nachfragen des FA kommen. :D
      Avatar
      schrieb am 30.08.02 17:10:18
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hi rainer,
      alles klar, vielleicht hören wir wieder was, wenn der Ärger wieder hochkommt.

      cu
      pegru


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