Soziale Gerechtigkeit??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.08.02 13:12:49 von
neuester Beitrag 31.08.02 20:53:04 von
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ID: 626.339
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Hallo,
ich bin als Student bei der KV pflichtversichert, da ich das Alter für den Familienversicherungsstatus überschritten habe.
Allerdings finde ich es eine Ungerechtigkeit von einem Studenten nun 53,59 €/Monat zu verlangen.
Wenn ich arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger wäre, würde das vom Staat bezahlt - ich muß es aus der eigenen Tasche finanzieren (bekomme auch kein Bafög).
Hat jemand dazu eine Meinung??
*grummel*
Selter
ich bin als Student bei der KV pflichtversichert, da ich das Alter für den Familienversicherungsstatus überschritten habe.
Allerdings finde ich es eine Ungerechtigkeit von einem Studenten nun 53,59 €/Monat zu verlangen.
Wenn ich arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger wäre, würde das vom Staat bezahlt - ich muß es aus der eigenen Tasche finanzieren (bekomme auch kein Bafög).
Hat jemand dazu eine Meinung??
*grummel*
Selter
geht mal auf www.google.de und gebt bei Bildersuche den Begriff Volksverdummung ein.
Du hast völlig recht mit der sozialen Benachteiligung. Ich zahle für meine private KV nämlich € 300 pro Monat. Ich finde, wer so wie Du so lange nutzlos vor sich hinstudiert, sollte irgendwann mal den vollen Satz bezahlen und lernen, nicht immer auf Kosten anderer zu leben.
Ja schön, wenn ich Geld verdiene (was in ein paar Monaten der Fall ist) bin ich ja auch gern bereit meine KV selber zu tragen.
Nur finde ich es momentan einfach überzogen...
Nur finde ich es momentan einfach überzogen...
Also tragen wir doch im Moment beide für die Asozialen die Versicherung mit.
Mit dem UNTERSCHIED, daß ich später hohe KV-Beiträge zahlen werde (so wie Du), die anderen aber weiterhin nicht.
Mit dem UNTERSCHIED, daß ich später hohe KV-Beiträge zahlen werde (so wie Du), die anderen aber weiterhin nicht.
#1
Du mußt nur dann 53 Euro zahlen, wenn Du regelmäßiges Einkommen hast, bei niedrigem Einkommen ist es möglich, nach Absprache mit dem Arbeitgeber als geringfügig Beschäftigter zu arbeiten ohne Beiträge.
Wenn Du arbeitslos oder Sozhilfeempf.wärst, hättest Du vorher in der Regel Beiträge gezahlt.
Du mußt nur dann 53 Euro zahlen, wenn Du regelmäßiges Einkommen hast, bei niedrigem Einkommen ist es möglich, nach Absprache mit dem Arbeitgeber als geringfügig Beschäftigter zu arbeiten ohne Beiträge.
Wenn Du arbeitslos oder Sozhilfeempf.wärst, hättest Du vorher in der Regel Beiträge gezahlt.
@walwal
Als Student habe ich Moment kein festes Einkommen...
Als Student habe ich Moment kein festes Einkommen...
Wenn Du kein Einkommen hast, bist Du beitragsfrei versichert. Und warum zahlst Du dann, ruf die Krankenkasse an und die Sache ist erledigt, es sei denn, Du wolltest nur Stimmung machen, was ich aber nicht glaube.
@walwal:
aha... werde mich bei der KK mal erkundigen
aha... werde mich bei der KK mal erkundigen
Bis zum 25. Lebensjahr kann man kostenlos über die Krankenversicherung der Eltern mitversichert werden. Diese Frist verlängert sich ggf. nur noch aufgrund von abgeleistetem Zivil- oder Wehrdienst. Danach muss man sich definitiv selbst um seinen Krankenversicherungsschutz (Pflegeversicherung) kümmern.
Auch endet die Familienversicherung, wenn Du monatlich mehr als 325 EUR verdienst. BAföG-Zahlungen bleiben dabei unberücksichtigt!
So wird das Gesamteinkommen ermittelt:
Vom Einkommen wird der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag 1.044 EUR abgezogen. Liegen die Kosten höher, müssen Sie nachgewiesen werden. Der Sparerfreibetrag darf nicht abgezogen werden.
Auf Lohnsteuerkarte arbeitende Schüler/Studenten bleibt ein Verdienst von 4.944 EUR (325 EUR x 12 + 1044 EUR) unschädlich für die Versicherung.
Wird der Arbeitslohn pauschal versteuert oder ist er aufgrund einer Freistellungsbescheinigung steuerfrei, kann die Werbungskostenpauschale nicht mehr abgezogen werden.
Viele Krankenkassen bieten dazu Studenten besonders günstige Tarife bis zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres, bzw. bis zum 14. Studiensemester an:
Krankenversicherung 44,20 €
+ Pflegeversicherung 7,91 €
Gesamt: 52,11 €
Wer Bafög erhält, bekommt einen Zuschuss für KV: 46,02 € und PV: 7,67 €.
Du kannst im Grunde auch soviel verdienen wie es nur irgend geht - solange Du während der Vorlesungszeit i.d.R. höchstens 20 Stunden pro Woche jobbst. Wer länger arbeitet macht aus dem Nebenjob einen Hauptjob und muss sich als Arbeitnehmer versichern. Diese Stunden-Beschränkung gilt nicht in den Semesterferien!
Für "Oldies" (über 30 Jahre alt, >14. Semester) gelten danach dieselben Regeln wie für alle Nicht-Studenten.
Für Studierende, für die die studentische Pflichtversicherung aufhört, und die sich freiwillig in der gesetzlichen KV weiterversichern möchten, gilt eine Übergangsfrist von max. 6 Monaten, in denen ein ermäßigter Beitrag zu bezahlen ist.
Danach kann man sich in der gesetzlichen KV freiwillig weiterversichern (wesentlich höherer Beitrag) oder ggf. zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.
Möchte man sich nicht so leicht "vertreiben" lassen, kann man versuchen, mit einem formlosen Antrag sowie einigen guten Gründen eine Verlängerung des günstigen Studententarifs zu erreichen.
Etwa wegen
- Schwangerschaft
- früheren Krankheiten
- zweitem Bildungsweg, etc.
Hat man keinen Erfolg mit dem Antrag, kann dagegen Widerspruch eingelegt und notfalls Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Die ganze Prozedur kostet zum Glück "nur" die eigene Zeit (Schriftverkehr, etc.) und bringt in jedem Fall ein paar weitere günstige Beitragsmonate.
Ist alles erfolglos versucht und durchlaufen worden, kann man sich mindestens 12 Monate weiterversichern, wenn man in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate pflichtversichert war. Ein entsprechender Antrag muss zeitig gestellt werden.
* Alle Angaben ohne Gewähr! *
Auch endet die Familienversicherung, wenn Du monatlich mehr als 325 EUR verdienst. BAföG-Zahlungen bleiben dabei unberücksichtigt!
So wird das Gesamteinkommen ermittelt:
Vom Einkommen wird der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag 1.044 EUR abgezogen. Liegen die Kosten höher, müssen Sie nachgewiesen werden. Der Sparerfreibetrag darf nicht abgezogen werden.
Auf Lohnsteuerkarte arbeitende Schüler/Studenten bleibt ein Verdienst von 4.944 EUR (325 EUR x 12 + 1044 EUR) unschädlich für die Versicherung.
Wird der Arbeitslohn pauschal versteuert oder ist er aufgrund einer Freistellungsbescheinigung steuerfrei, kann die Werbungskostenpauschale nicht mehr abgezogen werden.
Viele Krankenkassen bieten dazu Studenten besonders günstige Tarife bis zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres, bzw. bis zum 14. Studiensemester an:
Krankenversicherung 44,20 €
+ Pflegeversicherung 7,91 €
Gesamt: 52,11 €
Wer Bafög erhält, bekommt einen Zuschuss für KV: 46,02 € und PV: 7,67 €.
Du kannst im Grunde auch soviel verdienen wie es nur irgend geht - solange Du während der Vorlesungszeit i.d.R. höchstens 20 Stunden pro Woche jobbst. Wer länger arbeitet macht aus dem Nebenjob einen Hauptjob und muss sich als Arbeitnehmer versichern. Diese Stunden-Beschränkung gilt nicht in den Semesterferien!
Für "Oldies" (über 30 Jahre alt, >14. Semester) gelten danach dieselben Regeln wie für alle Nicht-Studenten.
Für Studierende, für die die studentische Pflichtversicherung aufhört, und die sich freiwillig in der gesetzlichen KV weiterversichern möchten, gilt eine Übergangsfrist von max. 6 Monaten, in denen ein ermäßigter Beitrag zu bezahlen ist.
Danach kann man sich in der gesetzlichen KV freiwillig weiterversichern (wesentlich höherer Beitrag) oder ggf. zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.
Möchte man sich nicht so leicht "vertreiben" lassen, kann man versuchen, mit einem formlosen Antrag sowie einigen guten Gründen eine Verlängerung des günstigen Studententarifs zu erreichen.
Etwa wegen
- Schwangerschaft
- früheren Krankheiten
- zweitem Bildungsweg, etc.
Hat man keinen Erfolg mit dem Antrag, kann dagegen Widerspruch eingelegt und notfalls Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Die ganze Prozedur kostet zum Glück "nur" die eigene Zeit (Schriftverkehr, etc.) und bringt in jedem Fall ein paar weitere günstige Beitragsmonate.
Ist alles erfolglos versucht und durchlaufen worden, kann man sich mindestens 12 Monate weiterversichern, wenn man in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate pflichtversichert war. Ein entsprechender Antrag muss zeitig gestellt werden.
* Alle Angaben ohne Gewähr! *
@walwal
Vielen Dank für die ausführliche Info...
Bis zum 25. Lebensjahr kann man kostenlos über die Krankenversicherung der Eltern mitversichert werden. Diese Frist verlängert sich ggf. nur noch aufgrund von abgeleistetem Zivil- oder Wehrdienst. Danach muss man sich definitiv selbst um seinen Krankenversicherungsschutz (Pflegeversicherung) kümmern.
Da ich 26 Jahre alt bin, muß ich also doch den Beitrag zahlen...
Vielen Dank für die ausführliche Info...
Bis zum 25. Lebensjahr kann man kostenlos über die Krankenversicherung der Eltern mitversichert werden. Diese Frist verlängert sich ggf. nur noch aufgrund von abgeleistetem Zivil- oder Wehrdienst. Danach muss man sich definitiv selbst um seinen Krankenversicherungsschutz (Pflegeversicherung) kümmern.
Da ich 26 Jahre alt bin, muß ich also doch den Beitrag zahlen...
#11
Das Thema wir dann richtig unübersichtlich, wenn man dazuverdient. Da sind oft sowohl KK als auch Arbeitgeber verunsichert.
Wenn man in der Lage ist, zu jobben, sind die 52€ preiswert, denn die sind unabhängig von Einkommenshöhe.
mfG
Das Thema wir dann richtig unübersichtlich, wenn man dazuverdient. Da sind oft sowohl KK als auch Arbeitgeber verunsichert.
Wenn man in der Lage ist, zu jobben, sind die 52€ preiswert, denn die sind unabhängig von Einkommenshöhe.
mfG
Das sehe ich jetzt erst, Du fliegst wegen des Alters aus der Familienversicherung raus.
D.h. 26 oder älter, da hilft nur jobben, um die kk zu bezahlen, aber so allmählich muß man sich daran gewöhnen.
D.h. 26 oder älter, da hilft nur jobben, um die kk zu bezahlen, aber so allmählich muß man sich daran gewöhnen.
arbeite auf 326,- EUR Basis, dann kostet die KV nur 42,- EUR (bei 12,9% KV-Satz). Von diesen 42,- EUR musst Du 21,- EUR bezahlen, der Arbeitgebe ebenfalls 21,- EUR. Zusätzlich biste jetzt auch noch arbeitslosen unde rentenversichert (kostet allerdings auch ca. 44,- EUR / Dein Anteil)
zu #1 was bis du doch nur schlecht daran
Aufgrund einer Krankheit
war ich 18 Monate arbeitsunfähig also Krankgeschrieben
damit ende des Krankengeldes und Versicherung
die Rechnung kann auch so um 50DM für 14Tage (liegt ca. 10 Jahre zurück)
war nicht mehr zu ändern
es bestand nur noch die Möglichkeit Arbeitslosengeld trotz
Arbeitsverhältnis zu beantragen.
das brachte 12 Monate
Rente einreichen 6 Jahre Gericht
bin heute froh nicht mehr los zu müssen!
Aufgrund einer Krankheit
war ich 18 Monate arbeitsunfähig also Krankgeschrieben
damit ende des Krankengeldes und Versicherung
die Rechnung kann auch so um 50DM für 14Tage (liegt ca. 10 Jahre zurück)
war nicht mehr zu ändern
es bestand nur noch die Möglichkeit Arbeitslosengeld trotz
Arbeitsverhältnis zu beantragen.
das brachte 12 Monate
Rente einreichen 6 Jahre Gericht
bin heute froh nicht mehr los zu müssen!
warum sozial ungerecht?
studenten sind doch die, die nach dem studium u den besserverdienenden gehören, warum sollen die denn bis in alle ewigkeit umsonst sozial abgesichert sein?
studenten sind mit abstand der bestgestellteste personenkreis in unserem sozialversicherungssystem, überall gibt es ausnahmen anrechnungen und sonderregelungen zu gunsten der armen studenten.
wie sozial gerecht ist es wenn ein 28 familienvater mit 2 kindern und frau mit 1500 euro brutto nach hause kommt und dafür noch mehr kv zahlen muss?
ach ja und posting nr 17 gilt nicht für studenten denn die fallen nicht so schnell unter die breitragspflicht, er würde wohl nur rv beiträge zahlen müssen
studenten sind doch die, die nach dem studium u den besserverdienenden gehören, warum sollen die denn bis in alle ewigkeit umsonst sozial abgesichert sein?
studenten sind mit abstand der bestgestellteste personenkreis in unserem sozialversicherungssystem, überall gibt es ausnahmen anrechnungen und sonderregelungen zu gunsten der armen studenten.
wie sozial gerecht ist es wenn ein 28 familienvater mit 2 kindern und frau mit 1500 euro brutto nach hause kommt und dafür noch mehr kv zahlen muss?
ach ja und posting nr 17 gilt nicht für studenten denn die fallen nicht so schnell unter die breitragspflicht, er würde wohl nur rv beiträge zahlen müssen
also ich gehe auch davon aus, das Du seit Du 20 bist studierst, d.h. 6 Jahre familienversichert warst. Das dürfte doch wohl lang genug sein um ein Studium zu beenden wenn man kein Geld hat ist die Motivation dazu doch umso grösser.
Und die ca. EUR 55,- bringen Dich auch nicht ins Armenhaus, die Studenten die ich kenne (mich früher eingeschlossen) gehen regelmässig weg, machen Partys und Rauchen oft, da fallen die "paar" EUR nicht ins Gewicht.
ciao aik
Und die ca. EUR 55,- bringen Dich auch nicht ins Armenhaus, die Studenten die ich kenne (mich früher eingeschlossen) gehen regelmässig weg, machen Partys und Rauchen oft, da fallen die "paar" EUR nicht ins Gewicht.
ciao aik
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