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    Verlustvortrag Einkommensteuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.02 12:32:36 von
    neuester Beitrag 09.09.02 13:26:33 von
    Beiträge: 2
    ID: 630.500
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      schrieb am 09.09.02 12:32:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo wer kennt sich mit Einkommensteuererklärungen aus?
      Ich hab folgende Frage: Es ist ja möglich Verluste aus priv. Veräußerungsgeschäften (Aktien) in die Folgejahre zu übernehmen. Weiß jemand genau wie weit man solche Verluste mitnehmen kann? In allen Erklärungen steht immer nur in die Folgejahre. Doch was heißt das konkret? Kann ich Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften 2000 noch mit Gewinnen aus 2005 verrechen? Gibt es eine Frist..??

      - danke für eure Antworten ...
      Avatar
      schrieb am 09.09.02 13:26:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Verluste können grundsätzlich unbegrenzt vorgetragen werden.
      Zu beachten ist lediglich das der Verlustvortrag natürlich mit Gewinnen in den Folgejahren zu verrechnen ist.
      Unsicher bin ich mir aber ob es möglich ist den Spekulationsgewinn auf 999,- DM zu drücken oder ob 0 gesetzlich vorgeschrieben ist.
      Werd mir mal den 10d EStG ansehen. Da sollte man das herausfinden können.


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