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    freiwillige Krankenversicherung - muß ich nachzahlen ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.09.02 17:10:48 von
    neuester Beitrag 12.09.02 16:44:10 von
    Beiträge: 4
    ID: 631.672
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      schrieb am 11.09.02 17:10:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      als Selbständiger (seit Sep 2001) bin ich freiwillig gesetzlich krankenversichert. Ich wurde damals mit dem Mindestbeitrag bei der Kasse eingestuft, da ich ja noch keine Angaben zu meinem zukünftigen Verdienst machen konnte. Jetzt fordert die Kasse (wie ich auch erwartet hatte) einen Einkommensnachweis um den Beitrag gegebenenfalls anzupassen. Müßte ich rückwirkend nachzahlen,wenn mein Einkommen größer war? Rechtfertigt eine höhere Neueinstufung eine Kündigung meinerseits ?
      Vielen Dank für Eure Hilfe !
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 17:14:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein,ist nur für Beitragsberechnung in der Zukunft.
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 17:29:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn der damalige Beitragsbescheid unter Vorbehalt bis zum Erhalt Deines ersten Einkommensteuerbescheides aus der selbständigen Tätigkeit erteilt wurde, sind Beiträge von Dir auch rückwirkend zu zahlen.

      Sollte dieser Zusatz auf dem damaligen Beitragsbescheid fehlen, gelten die höheren Beiträge lediglich für die Zukunft.

      Eine höhere Neueinstufung hat kein Kündigungsrecht zur Folge. Du kannst allerdings als freiwillig Versicherter zum Ablauf der übernächsten Monats kündigen.
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 16:44:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      na hoffentlich mußt Du nachzahlen.
      Auf Kosten der Gemeinschaft schmarotzen ist nicht gerade eine feine Sache.


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