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    USt-Befreiung von Bildungsträgern, Behandlung bei freien Dozenten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.09.02 08:07:17 von
    neuester Beitrag 16.09.02 08:46:56 von
    Beiträge: 4
    ID: 633.409
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      schrieb am 16.09.02 08:07:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bin seit kurzer Zeit als freier Dozent für ein Bildungsinstitut tätig. Dieses ist laut eigenen Angaben von der USt befreit. Ich soll also keine USt in Rechnung stellen. Ist das in Ordungs so, kann ich auf meiner Rechnung einfach die USt weglassen? Brauche ich weitere Unterlagen? Kann von mir bei einer späteren Prüfung die nicht gestellte und nicht abgeführte USt nachgefordert werden? Wie wird dann der Vorsteuerabzug behandelt?

      Danke für Eure Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 16.09.02 08:12:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ruf doch einfach mal beim Finanzamt an, die weden das wohl wissen.
      ( aber nicht zwischen 8 - 16 Uhr, da schlafen die alle )
      Avatar
      schrieb am 16.09.02 08:22:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      @whiteV

      Alle Endverbraucher sind USt befreit ( befreit heißt eigentlich ausgeschlossen, denn sie dürfen ja auch keine USt Ausgaben geltend machen ) und zahlen dennoch die USt für die Ware oder Dienstleistung. Die USt wird nur nicht gesondert ausgewiesen.

      Für die Schule gilt dies wohl ebenso. Die Schule wird von Schulträgern finanziell ausgestattet und nicht gegen Rechnung bezahlt.

      Ohne steuerliche Paragraphen nur mein eigenes Steuerverständnis.

      Gruß BAUD
      Avatar
      schrieb am 16.09.02 08:46:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Tipp mit dem Finanzamt ist der Beste.

      Tatsächlich sind zahlreiche Bildungsträger und soziale Organisationen von der USt. befreit. Dein Finanzamt kann Dir sagen, welche Nachweise Du benötigst.

      Gnutz


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