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    Umsatz-/Vorsteuer bei Einnahme-Überschuß-Rechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.09.02 13:39:49 von
    neuester Beitrag 19.09.02 10:47:16 von
    Beiträge: 10
    ID: 634.198
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      Avatar
      schrieb am 17.09.02 13:39:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      @ all

      kurze Frage:

      - bei quartalsweiser UmSt-Erlärung fällt der Ek-St.-relevante Zahlungszeitpunkt der UmSt.Zahlung aus Q4 automatisch ins nächste Jahr oder kann ich das auf 31.12. in Q4 als Ausgabe (fürs aktuelle GJ) einstellen ?

      Danke

      Art
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 13:49:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Geht nur, wenn die geschuldete Umsatzsteuer bis zum 10.01. des Folgejahres von Deinem Konto abgeflossen ist. Das ist aber wohl praxisfern.
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 13:52:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      1.) Wenn Du Einnahmeüberschußrechnung machst:

      Nö, bei der 4.3-Abrechnung zählen immer nur die Zeitpunkte, an denen Zahlungen tatsächlich geflossen sind.

      2.) Wenn Du bilanzierst:

      Ja, es sind ja "Verbindlichkeiten" entstanden, die werden aber in der Bilanz automatisch ausgewiesen.
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 13:59:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ek-ST.-relevante Zahlungszeitpunkt der UmST.Zahlung :confused:
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 14:07:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die USt ist ein durchlaufender Posten und somit nicht ESt-relevant!

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      Avatar
      schrieb am 17.09.02 16:29:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ sync, Mucky

      Moment, ist es nicht so, dass bei Einnahme-Überschuß-Rechnung die Einnahmen inkl. Umsatzsteuer gebucht werden und die Zahlung (nebst Verrechnung der Vorsteuer) als Aufwand gebucht wird. Insofern ist es schon EK-Steuer relevant, ob die Betriebsausgabe im Q4 oder Q1 des Folgejahres gebucht wird.

      @ Doktor Dax

      was meinst Du mit praxisfern ? meinste wegen Dauerfristverlängerung ?

      @ Disagio

      heißt also, bei Überschuß nicht - dann kann ich erst im Folgejahr die Ausgabe gegenrechnen ?!


      Dank an alle

      Art
      Avatar
      schrieb am 18.09.02 16:17:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bei der 4(3)-Rechnung stellt die vereinahmte Umsatzsteuer Betriebseinnahme dar,die gezahlte Vorsteuer ist Betriebsausgabe (im Gegensatz zur Bilanz).
      Die Umsatzsteuer für das 4.Quartal ist erst bei Zahlung (oder Veinnahmung ,sofern Guthaben) zu berücksichtigen.Da sie ja meistens erst im Februar gezahlt wird(wegen Dauerfristverlängerung) ist sie erst im 1.Quartal des Folgejahres zu berücksichtigen.Solltest Du schon bis zum 10.Januar überwiesen haben,gilt die 10Tagesfrist des § 11EStG(siehe auch H116 und R154 EStR).

      Geruß,Dollarking2000
      Avatar
      schrieb am 18.09.02 17:36:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Dollarking

      dank Dir für die Antwort - mir geht es genau um den gegenteiligen Effekt, dass ich im aktuellen Jahr noch Betriebsausgaben brauche bzw. auf keine verzichten möchte. Bislang hab ich die Dauerfristverlängerung laufen, aber ich werd mal mit dem Finanzamt telefonieren, wie man das regelt.

      Danke + Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 19.09.02 10:24:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      @art

      bei der USt wirst Du nicht viel machen können, Umstellung auf monatliche VA ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§ 18 (2), (2a) UStG), und Zahlung vor dem 10.01.03 wirst Du auch nicht ohne weiteres hinkriegen. Lösungsvorschlag: Einnahmen erst am 11.01.2003 bezahlen lassen.

      Wenn Du unbedingt noch ESt sparen willst: Hast Du schon an eine Rücklage nach § 7g EStG gedacht ? Sog. Ansparabschreibung, 40 % derjenigen Anschaffungs-/Herstellungskosten, die Du 2003 oder 2004 für Wirtschaftsgüter aufwendest, die nahezu ausschließlich (mindestens 90 %) betrieblich genutzt werden.
      Avatar
      schrieb am 19.09.02 10:47:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ ProFiFan

      danke für die Tips.

      Ciao

      Art


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