Umsatz-/Vorsteuer bei Einnahme-Überschuß-Rechnung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.09.02 13:39:49 von
neuester Beitrag 19.09.02 10:47:16 von
neuester Beitrag 19.09.02 10:47:16 von
Beiträge: 10
ID: 634.198
ID: 634.198
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 811
Gesamt: 811
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 48 Minuten | 8860 | |
heute 16:21 | 5285 | |
vor 43 Minuten | 4752 | |
vor 40 Minuten | 2709 | |
vor 1 Stunde | 2611 | |
vor 56 Minuten | 2312 | |
08.05.24, 11:56 | 1974 | |
vor 49 Minuten | 1859 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 2. | 18.728,41 | -0,24 | 153 | |||
2. | 8. | 10,480 | +1,35 | 89 | |||
3. | 1. | 0,1935 | -10,83 | 71 | |||
4. | 3. | 158,92 | +1,57 | 69 | |||
5. | 26. | 3,8720 | +43,09 | 43 | |||
6. | 9. | 27,50 | +69,67 | 40 | |||
7. | 18. | 11,772 | +42,57 | 39 | |||
8. | Neu! | 0,0900 | -36,17 | 38 |
@ all
kurze Frage:
- bei quartalsweiser UmSt-Erlärung fällt der Ek-St.-relevante Zahlungszeitpunkt der UmSt.Zahlung aus Q4 automatisch ins nächste Jahr oder kann ich das auf 31.12. in Q4 als Ausgabe (fürs aktuelle GJ) einstellen ?
Danke
Art
kurze Frage:
- bei quartalsweiser UmSt-Erlärung fällt der Ek-St.-relevante Zahlungszeitpunkt der UmSt.Zahlung aus Q4 automatisch ins nächste Jahr oder kann ich das auf 31.12. in Q4 als Ausgabe (fürs aktuelle GJ) einstellen ?
Danke
Art
Geht nur, wenn die geschuldete Umsatzsteuer bis zum 10.01. des Folgejahres von Deinem Konto abgeflossen ist. Das ist aber wohl praxisfern.
1.) Wenn Du Einnahmeüberschußrechnung machst:
Nö, bei der 4.3-Abrechnung zählen immer nur die Zeitpunkte, an denen Zahlungen tatsächlich geflossen sind.
2.) Wenn Du bilanzierst:
Ja, es sind ja "Verbindlichkeiten" entstanden, die werden aber in der Bilanz automatisch ausgewiesen.
Nö, bei der 4.3-Abrechnung zählen immer nur die Zeitpunkte, an denen Zahlungen tatsächlich geflossen sind.
2.) Wenn Du bilanzierst:
Ja, es sind ja "Verbindlichkeiten" entstanden, die werden aber in der Bilanz automatisch ausgewiesen.
Ek-ST.-relevante Zahlungszeitpunkt der UmST.Zahlung
Die USt ist ein durchlaufender Posten und somit nicht ESt-relevant!
@ sync, Mucky
Moment, ist es nicht so, dass bei Einnahme-Überschuß-Rechnung die Einnahmen inkl. Umsatzsteuer gebucht werden und die Zahlung (nebst Verrechnung der Vorsteuer) als Aufwand gebucht wird. Insofern ist es schon EK-Steuer relevant, ob die Betriebsausgabe im Q4 oder Q1 des Folgejahres gebucht wird.
@ Doktor Dax
was meinst Du mit praxisfern ? meinste wegen Dauerfristverlängerung ?
@ Disagio
heißt also, bei Überschuß nicht - dann kann ich erst im Folgejahr die Ausgabe gegenrechnen ?!
Dank an alle
Art
Moment, ist es nicht so, dass bei Einnahme-Überschuß-Rechnung die Einnahmen inkl. Umsatzsteuer gebucht werden und die Zahlung (nebst Verrechnung der Vorsteuer) als Aufwand gebucht wird. Insofern ist es schon EK-Steuer relevant, ob die Betriebsausgabe im Q4 oder Q1 des Folgejahres gebucht wird.
@ Doktor Dax
was meinst Du mit praxisfern ? meinste wegen Dauerfristverlängerung ?
@ Disagio
heißt also, bei Überschuß nicht - dann kann ich erst im Folgejahr die Ausgabe gegenrechnen ?!
Dank an alle
Art
Bei der 4(3)-Rechnung stellt die vereinahmte Umsatzsteuer Betriebseinnahme dar,die gezahlte Vorsteuer ist Betriebsausgabe (im Gegensatz zur Bilanz).
Die Umsatzsteuer für das 4.Quartal ist erst bei Zahlung (oder Veinnahmung ,sofern Guthaben) zu berücksichtigen.Da sie ja meistens erst im Februar gezahlt wird(wegen Dauerfristverlängerung) ist sie erst im 1.Quartal des Folgejahres zu berücksichtigen.Solltest Du schon bis zum 10.Januar überwiesen haben,gilt die 10Tagesfrist des § 11EStG(siehe auch H116 und R154 EStR).
Geruß,Dollarking2000
Die Umsatzsteuer für das 4.Quartal ist erst bei Zahlung (oder Veinnahmung ,sofern Guthaben) zu berücksichtigen.Da sie ja meistens erst im Februar gezahlt wird(wegen Dauerfristverlängerung) ist sie erst im 1.Quartal des Folgejahres zu berücksichtigen.Solltest Du schon bis zum 10.Januar überwiesen haben,gilt die 10Tagesfrist des § 11EStG(siehe auch H116 und R154 EStR).
Geruß,Dollarking2000
@ Dollarking
dank Dir für die Antwort - mir geht es genau um den gegenteiligen Effekt, dass ich im aktuellen Jahr noch Betriebsausgaben brauche bzw. auf keine verzichten möchte. Bislang hab ich die Dauerfristverlängerung laufen, aber ich werd mal mit dem Finanzamt telefonieren, wie man das regelt.
Danke + Ciao
Art
dank Dir für die Antwort - mir geht es genau um den gegenteiligen Effekt, dass ich im aktuellen Jahr noch Betriebsausgaben brauche bzw. auf keine verzichten möchte. Bislang hab ich die Dauerfristverlängerung laufen, aber ich werd mal mit dem Finanzamt telefonieren, wie man das regelt.
Danke + Ciao
Art
@art
bei der USt wirst Du nicht viel machen können, Umstellung auf monatliche VA ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§ 18 (2), (2a) UStG), und Zahlung vor dem 10.01.03 wirst Du auch nicht ohne weiteres hinkriegen. Lösungsvorschlag: Einnahmen erst am 11.01.2003 bezahlen lassen.
Wenn Du unbedingt noch ESt sparen willst: Hast Du schon an eine Rücklage nach § 7g EStG gedacht ? Sog. Ansparabschreibung, 40 % derjenigen Anschaffungs-/Herstellungskosten, die Du 2003 oder 2004 für Wirtschaftsgüter aufwendest, die nahezu ausschließlich (mindestens 90 %) betrieblich genutzt werden.
bei der USt wirst Du nicht viel machen können, Umstellung auf monatliche VA ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§ 18 (2), (2a) UStG), und Zahlung vor dem 10.01.03 wirst Du auch nicht ohne weiteres hinkriegen. Lösungsvorschlag: Einnahmen erst am 11.01.2003 bezahlen lassen.
Wenn Du unbedingt noch ESt sparen willst: Hast Du schon an eine Rücklage nach § 7g EStG gedacht ? Sog. Ansparabschreibung, 40 % derjenigen Anschaffungs-/Herstellungskosten, die Du 2003 oder 2004 für Wirtschaftsgüter aufwendest, die nahezu ausschließlich (mindestens 90 %) betrieblich genutzt werden.
@ ProFiFan
danke für die Tips.
Ciao
Art
danke für die Tips.
Ciao
Art
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
151 | ||
80 | ||
68 | ||
64 | ||
38 | ||
35 | ||
34 | ||
31 | ||
25 | ||
23 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
22 | ||
21 | ||
18 | ||
18 | ||
17 | ||
17 | ||
16 | ||
15 | ||
15 | ||
14 |