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    Rechtslage! Bitte um Hilfe! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.09.02 20:40:01 von
    neuester Beitrag 22.09.02 19:00:59 von
    Beiträge: 11
    ID: 636.271
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      Avatar
      schrieb am 20.09.02 20:40:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe hier im Forum schon oft gute Tipps und Hilfe erhalten!
      Hier meine neue Frage zur Rechtslage:
      Nach dem Kauf einer seit über 15 Jahren bestehenden GmbH, ergibt sich folgende Situation:

      Die GmbH hat nun neue Gesellschafter und der neue Geschäftsführer wurde bestellt.
      Nun ändert sich die Steuerliche Rechtslage – auch im nachhinein für die Zeit bis zur Gründung der GmbH. Es wurden seit Gründung Steuer erhoben – und abgeführt – die nie hätten erhoben werden dürfen, bzw. bezahlt hätten müssen. Das Fin.-Amt überarbeitet alle Steuerbescheide und macht eine „Steuerrückzahlung“!

      Bitte fragt hier nicht um was für eine Rückzahlung es geht. Es ist eine sehr spezielle Situation. Bei Interesse übersende ich genau Infos an einer andren Stelle. – Nichts für ungut ;-))

      Nun zum Problem! Die „Altgesellschafter“ bekommen diese neue Rechtslage mit. Natürlich auch von der Rückzahlung – die nicht unerheblich ist.
      Jetzt argumentieren die „Altgesellschafter“ so, dass sie auf Ihren Anteil aus der Rückzahlung für den Zeitraum von der Gründung bis zum Verkauf der Gesellschaftsanteile bestehen!

      Wo kann ich Urteile oder Klageschriften über ähnliche Situationen finden? Wer kennt sich aus?
      Meine Rechtsauffassung sagt mir, dass die GmbH mit allen Rechten und Pflichten verkauft wurde. Die Altgesellschafter keinerlei Rechte mehr auf die Rückzahlung haben – auch nicht auf Rückzahlungen die „Ihren“ Zeitraum betreffen. – Die Anteile wurden nun mal verkauft.

      Wäre Klasse Eure Meinung und / oder Erfahrung zu lesen.
      Besten Dank
      S.
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 20:44:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sieh mal nach bei www.steuernetz.de .Aber so wie die Sache aussieht mußt Du einen Wirtschaftsanwalt nehmen. Wenn Du aus dem Rhein-Main-Gebiet kommst, kann ich Dir einen sehr guten empfehlen.
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 20:54:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Anwalt! Wofür?
      Kein Anwalt- Kein Steuerberater(!!) hat mir diesen Weg der Rückerstattung zeigen können bzw. ist von alleine darauf gekommen. Die muss man doch - fast - alle mit der Nase selbst auf die Spur bringen und arbeiten nach BRAGO und das ist verdammt teuer.
      Aber die www. - Adresse werde ich mir mal anschauen - Danke!
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 22:25:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Normalerweise ist so etwas im Kaufvertrag geregelt. Wenn Du Pflichten mit dem Kauf übernommen hast dann ist vermutlich auch die Steuerrückzahlung Deine ;)
      Avatar
      schrieb am 21.09.02 18:22:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es wurde nicht per Kaufvertrag geregelt. Hbe aber schon von Urteilen bzw. von Klagen gehört die in diese Richtung zielen. Kann ich aber leider nicht im www finden. Hat einer eine gute / spezielle Suchmaschine?

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      Avatar
      schrieb am 21.09.02 19:45:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi sunset,
      Du hast eine GmbH (bzw. die Anteile an einer GmbH) gekauft. Diese GmbH hat in den letzten 15 Jahren offenbar gut gewirtschaftet und Gewinne erzielt.
      Diese GmbH musste ordentlich Steurn zahlen (anfangs 56%, zuletzt 45%).
      Beim Kauf hatte diese Gesellschaft jede Menge EK 45 ( = Eigenkapital, das mit 45% besteuert ist).
      Jetzt , nachdem Du die Gesellschaft gekauft hast, schüttet diese kräftig aus, was ihren Grund in der Steuerreform der aktuellen Regierung (Anm: heute ist der 21.09.02)zu suchen hat.

      Wo ist das Problem, wenn es so sein sollte, wie eben beschrieben?
      Die Alt-Gesellschafter haben jedenfalls nichts mehr zu sagen!

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 12:52:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      @pegru: Es handelt sich um zu Unrecht erhobene Umsatzsteuer:
      Siehe nachfolgenden Thread:
      "Umsatzsteuer zu unrecht erhoben ... 15 sunset01 09.09.02 21:21:02 "

      @sunset01: Grundsätzlich ist es Aufgabe desjenigen, der einen Anspruch erhebt, diesen zu begründen. Dies bedeutet: Die Altgesellschafter müssen nachweisen, dass ihnen ein "Anteil" an der Steuererstattung zusteht. Aus dem Kaufvertrag ergibt sich ein solcher Anspruch nicht.
      Daher meine ich, dass es ihnen kaum gelingen wird, ihren Anspruch zu begründen, eine gesetzliche Grundlage für die Forderung der Altgesellschafter drängt sich mir nicht auf.
      Es wäre demnach nicht zwingend erforderlich, gegenüber den Altgesellschaftern nachzuweisen, dass ihnen kein Anteil an der Steuerrückzahlung zusteht, vielmehr müssten die Altgesellschafter nachweisen, dass ihnen ein Anteil an der Steuererstattung zusteht.

      Im Ergebnis stimme ich pegru zu:). Die Steuer wurde von der GmbH (nicht von den Altgesellschaftern) bezahlt, daher steht der Erstattungsanspruch der GmbH zu (und nicht irgendwelchen Gesellschaftern, seien es nun die Altgesellschafter oder die aktuellen Gesellschafter).

      WARNUNG: In der Auszahlung von Mitteln der GmbH an die Altgesellschafter könnte Untreue gegenüber der GmbH gesehen werden!

      Nachdem ein Anspruch irgendwelcher Gesellschafter auf Steuerstattung mit Sicherheit nicht besteht, handelt es sich bei dem Begehren der Altgesellschafter bei richtiger Auslegung wohl um das Verlangen nach einer Minderung des Kaufpreises. Dahinter steckt das Argument: "Hätten wir geweusst, dass der GmbH ein erheblicher Anspruch auf Steuererstattung zusteht, hätten wir den Kaufpreis entsprechend erhöht."
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 14:09:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi Nataly,
      vielen Dank für die Infos.
      Die Chancen auf "Nachbesserung" der Alt-Gesellschafter sind nach meiner Meinung bei Null.
      Rechtlich müssten diese den Kaufvertrag der Anteile zivilrechtlich anfechten, was ich für absolut aussichtslos halte.
      Aber wir wissen ja, vor Gericht und auf hoher See sind wir ....
      Hoffentlich hat sunset keine "menschlichen" Probleme. Es geht hier doch um Spielhöllen. Höffentlich handelt es sich bei den Alt-Gesellschaftern um "rechtstreue" Mitbürger.

      Viele "Gänsefüßchen" in meinem Beitrag!

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 15:12:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Da ich nicht weiß wie man einen Thread eröffnet frage ich
      hier einfach mal nach:
      Folgendes:
      Auch ich bin einer der dämlichen Anleger die Aktien auf
      Kredit gekauft haben.Jetzt habe ich meine Steuererklärung
      von einem Steuerberater machen lassen.Dieser gab mir den
      dringend Rat meine Bank zu verklagen?Hat einer von Euch
      Erfahrungen?Macht es Sinn die eigene Bank zu verklagen?
      Als Zusatz vielleicht noch.Meine Bank hat meine Kredite
      über mein Haus abgesichert.
      Danke im voraus.
      heppy
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 15:20:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      ...zu 1 stimme ich den bisherigen Meinungen zu. Der Kaufvertrag hat den Preis festgelegt. Es gibt keinen Grund, den nachträglich zu reduzieren.

      zum neuen Problem: Geh mal recht auf den Kreis mit Pfeil drin, neben dem Feld Recht und Steuern am Ende des Threads. Dann klick da drauf.
      Es öffnet sich das Forum Recht und Steuern mit allen Threads. Oben drüber steht mir roter Schrift: Neuen Thread aufmachen. Da drauf klicken und Problem schildern.

      Ganz einfach....
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 19:00:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Besten Dank für Eure Meinungen; die meine doch Bestätigen.
      Das ist schon eine tolle Sache hier!!


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