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    Wegen Kopftuch gekündigt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.10.02 23:15:48 von
    neuester Beitrag 01.11.02 22:13:56 von
    Beiträge: 52
    ID: 644.221
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      schrieb am 09.10.02 23:15:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/28…

      Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht

      Erfurt - Drei Monate nach dem Kopftuch-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts befasst sich an diesem Donnerstag auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mit dem Streit um das Tragen von Kopftüchern am Arbeitsplatz. Im konkreten Fall wurde einer moslemischen Verkäuferin in einer hessischen Kleinstadt bei Fulda gekündigt. Die Türkin hatte wegen ihrer religiösen Überzeugung darauf bestanden, das Kopftuch auch während der Arbeitszeit zu tragen. Der Arbeitgeber befürchtete dadurch wirtschaftliche Nachteile für sein Geschäft.

      Nach Angaben des Gerichts war die 30-jährige Klägerin seit ihrer Ausbildung vor 13 Jahren in dem Betrieb mit rund 100 Angestellten tätig. Von dem Verkaufspersonal werde prinzipiell eine gepflegte und unauffällige Kleidung erwartet. Zu der Kündigung der Klägerin sei es gekommen, als diese nach ihrem Erziehungsurlaub im Mai 1999 ankündigte, künftig nur noch mit Kopftuch zu erscheinen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung soll nun das BAG klären, ob der Frau deshalb gekündigt werden durfte (Az.: 2 AZR 472/01). Die Vorinstanzen hatten die Klage der Türkin abgewiesen. Nach Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgerichts hat sich eine Verkäuferin "ohne auffällige, provozierende, ungewöhnliche oder fremdartige Akzente zu kleiden".

      Die hessischen Richter verkannten aber nicht, dass in diesem Fall zwei Grundrechte aufeinander prallen: Das Recht auf Religionsfreiheit und die unternehmerische Freiheit. Darum ließen sie die Revision beim höchsten deutschen Arbeitsgericht zu. Dort beruft sich die Verkäuferin nicht nur auf ihre Religionsfreiheit. Ihrer Ansicht nach hätte ihr Chef vor einer Kündigung abwarten müssen, ob es durch das Tragen des Kopftuches zu einer konkreten Störung im Geschäft kommt. Anfang Juli hatte das Bundesverwaltungsgericht in Berlin moslemischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches an staatlichen Schulen untersagt. Die Bundesrichter beriefen sich dabei auf die Pflicht zur strikten Neutralität in staatlichen Einrichtungen.

      dpa
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 23:19:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Private Arbeitgeber sind ja nicht der Staat. Die können sich ja wohl selbst aussuchen, mit wem sie Arbeitsverträge schließen und brauchen die Religionsfreiheit oder ähnliche Grundrechte wohl kaum zu beachten.
      Die Frau hätte keine Chance, wenn ich der Richter wäre...
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 23:29:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi!! Kann man nur hoffen daß der Richter KEIN Grüne ist!!!
      Mann Mann!!! Irgendwann werden die Deutschen zum Gericht gehen um zu klagen weil Sie gezwungen werden von türkischen Arbeitsgeber Kopftuch zu tragen!!!!!!!!!! Traurig!!!!
      Wo bleibt da die Anpassung von unseren lieben ausländischen Mitbürgern??????
      Vermerk: Bin selber Ausländer!!! kein "Braune" !!!!
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 23:32:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      ..wieso muss die eigentlich erst nach 13 Jahren das Kopftuch tragen? Ist sie bekehrt worden???
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 23:36:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Tatsache, daß die Türkin 13 Jahre ohne Kopftuch arbeiten konnte, zeigt ganz klar, daß es sich - wie in all diesen Fällen - lediglich um eine religiöse Provokation, und nicht um um eine Frage der Religionsfreiheit handelt.
      Es wäre eine Hohn, wenn das Bundesarbeitsgericht dem Recht auf religiöse Provokation Vorrang vor der unternehmerischen Freiheit in einem marktwirtschaftlichen und säkulären Staat einräumen würde.

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      Avatar
      schrieb am 09.10.02 23:38:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      ..nun, es muss ja nicht notwendig provokant gemeint sein. Eventuell hat sie ja tatsächlich erst spät zum Glauben gefunden....
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 23:46:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Diese Dreistigkeiten (der Kläger) in Form von Klagen werden jetzt kein Ende mehr nehmen, bis in 3-5 Jahren die Gerichte nachgeben (wie immer!) und in zehn Jahren jeder dritte bis vierte weibliche Kopf in Amtsstube, Unternehmen, Verwaltung etc. bekopftucht daherkommt. Einem Christen oder Atheisten etc. ist es auch nicht erlaubt, einen Ziegenbock zu erwerben und diesen zu Tode zu quälen, weil dies gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Im Jahre 2001 erteilte ein deutsches Gericht ausdrücklich einer Klage des deutschen Tierschutzverbandes eine Absage, da es sich bei den Ziegenbockschlitzern um Moslems handelt und das Martern der Ziegenböcke nun mal ein religionsimmanentes Ritual darstellt. In ca. 40-50 Jahren werden die Moslembrüder, oftmals Türken, die in ihrem Heimatland auf Grund ihrer fundamentalistischen Positionen sehr unbeliebt sind und Istanbul als dekadenten Tümpel noch niemals betreten haben, gegen allzu freizügige Kleidung deutscher Frauen (z.B. Miniröcke) am Arbeitsplatz klagen und dies damit begründen, dieser Anblick verstieße gegen ihre religiösen Empfindungen. Die Prozeßkosten (heute) trägt der deutsche Steuerzahler, der es einst, in einer ach so liberalen Dekade, zuließ, daß die Pforten des Landes nicht nur für Freunde, sondern auch für die "Feinde" "unserer" Lebensart geöffnet und nie wieder geschlossen wurden.
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 23:53:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi Ethan!!! Wie wahr, wie wahr!!!!! Unsere "Multikulti"-Gesellschaft lässt grüssen!!!!!! Aber solange solche Klagen beim Gericht zugelassen werden!!!??? Wir haben es ja!!!???
      Armes Deutschland!!! Salut
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 00:12:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich bin eher für eine multikulturelle Gesellschaft. Ich bin auch für eine gemäßigte Zuwanderung nach amerikanischem Vorbild. Nach deren Vorbild sollten wir das machen: 1.Sprachkenntnisse müssen vorhanden sein, 2.keine Vorstrafen, 3.die zuwandernde Person MUSS beruflich so qualifiziert sein, daß man sie sofort "volkswirtschaftlich verwerten kann", 4.absolute Loyalität gegenüber Verfassung und Grundwerten der Bundesrepublik. Dann soll in Deutschland jeder willkommen sein, aber das genaue Gegenteil dessen, was jedem auch noch so liberalen Gehirn eigentlich einleuchten sollte, wurde und wird in unserem Staatswesen praktiziert. Und der deutsche Stammtisch, wo ist er geblieben? Er kuscht und konzentriert sich einzig und allein (neidbedingt) auf den (vermeintlich reichen) Michel Friedman und dessen freche Schnauze, vergisst hierbei jedoch, daß 58000 gewaltbereite, fundamentalistische Moslembrüder, die auf unsere "Lebensweise" scheißen von oben bis unten, uns hassen wie die Pest und es auch für legitim im Sinne des Koran halten würden, manch einen von uns schmutzigen und dekadenten Deutschen sofort umzubringen, in deutschen Städten bereitstehen, jetzt noch vermeintlich harmlos aber irgendwann bereit, zuzuschlagen.
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 00:26:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Ethan

      Beifall!!

      Wenn mein Arbeitgeber eine Arbeitskleidung anordnet, kann ich mich auch nicht auf meine Gestaltungsfreiheit berufen, auch wenn ich

      sie privat habe.
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 00:30:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      Also wenn ich Arbeitgeber wäre, dann würde ich, nachdem ich das gelesen habe, bei der Auswahl der AN schon darauf achten, daß meine AN entweder heidnisch oder einer Religion angehören, die keine explizite Glaubendarstellung verlangen. Immerhin kostet mich diese Entscheidung doch einen Haufen Kohle, wenn ich einen Fehler mache.
      Leider bedeutet dies ja doch, ich stelle z.B. keine Türkinnen ein, da sie potentiell ein Recht auf Religionsfreiheit haben, schließlich will ich jaq kein Risiko eingehen. Folglich bin ich doch rechts nach rot-grüner Aufassung die ich immer höre, wenn ich diese Argumentation anwende....?

      Was aber, wenn dies nur ein sehr genialer Schachzug der Justiz wäre (war immer schon rechts angehaucht), um genau das zu provozieren...
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 00:40:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      Rechts angehauchte Justiz? Wo denn? Foltern und vergewaltigen: 3 Jahre auf Bewährung! Das sind 68er-Liberale, die diese Riege geistig dominieren: Die Umgebung hat immer Schuld.

      P.S.:Bin kein politisch Rechter oder Linker!
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 00:42:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Bakki

      Letzter Satz Bullshit :confused::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 00:44:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      Vor einem Arbeitsgericht in München wird gerade ein Kündigungsfall verhandelt, der zwar keinen religiösen Hintergrund hat, aber auch auf das Erscheinungsbild des Angestellten und dessen persönlicher Gestaltungsfreiheit basiert.

      Einem Angestellten des Paketdienstes UPS ist nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt worden, weil er nach einem Urlaub mit gepflegtem Vollbart zum Dienst erschien. Die amerikansichen Richtlinien bei UPS erlauben den Mitarbeitern aber nicht das Tragen von Vollbärten. Die Entscheidung des Gerichts ist meines Wissens noch anhängig.

      Man kann aber daran erkennen, wie wenig freizügig z.B. amerikanische Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern bzgl. persönlichem Outfit sind und die amerikanische Geschäftskultur gesteht das ihren Mitarbeitern auch nicht zu. In den USA bevorzugt man Gleichheit auch im Outfit und keine persönlichen Extravaganzen.
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 08:57:37
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo DerHabicht,

      genau so ist es!;)

      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 09:23:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      Madame will erst eine Störung des Geschäftsbetriebes abwarten?

      Null Problemo !
      ...das kriegen wir schon hin,.. oder ? ;-)))))))))
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 10:24:38
      Beitrag Nr. 17 ()
      Die Dame könnte doch die Sauberkeit ihres Denkens dadurch demonstrieren, daß sie eine sittsame Frisur trägt, Zopf, Knoten o. ä. und nicht etwa eine undefinierbare Haarmasse, in Billige-Nutten-Strohblond eingefärbt, was man natürlich von Zeit zu Zeit verdecken müßte. :D
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 10:26:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      Vielleicht muss man wirklich mal unpolemisch darüber nachdenken, wieso das Kopftuchtragen in türkischen Schulen (auch für Schülerinnen, nicht nur für Lehrerinnen) verboten ist (angestrebte Trennung von Religion und Staat) und hier nicht.

      Ich stelle gelegentlich fest, dass viele, die sich dem linken Spektrum zuordnen, große Fans dieser Kopftücher sind. Ich persönlich stehe politisch auch eher links, aber ich werde den Eindruck nicht los, dass viele dieser Kopftuch-Fans unter dem Label "was bin ich doch so tolerant!" verloren gegangene Männer-Privilegien "zurückerobern" möchten. Es geht ja beim Kopftuchtragen nie nur ums Kopftuch. Es geht auch darum, dass die Frau das trägt, um sich vor bösen, bösen Männern, die ihr Triebleben nicht im Griff haben, schützen müsse. Was nebenbei dann auch noch die schöne Folge hat, dass etliche Nachwuchs-Möchtegern-Macker nicht damit klarkommen, dass es auch Frauen gibt, die ohne Kopftuch und Männerschutz abends auf Straßen unterwegs sind.

      Es wird Zeit, dass man diesen Rückwärtstendenzen (wir leben in EUROPA im 21. Jahrhundert!) etwas entgegensetzt. Ich jedenfalls finde es schon einigermaßen grauenhaft, dass es echte Rückwärtsentwicklungen gibt. Etwa dass viele Mädchen hier nur noch mit Radlerhosen (!) ins Schwimmbad gehen - wenn überhaupt. Oder abends halt überhaupt nicht mehr nach draußen gehen, weil sie sich den Stress nicht antun wollen. Viele der Errungenschaften unserer Mütter sind ziemlich schleichend wieder auf dem Müll gelandet. Manchmal kommt es mir so vor, als ob wir in dieser Hinsicht (Freizügigkeit) wieder in den fünfziger Jahren angekommen wären.

      TS
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 10:38:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      Tiramisusi,
      könnte es sein, daß etliche Männer mit Absicht versuchen, den "Männerschutz" überhaupt erst nötig zu machen?
      Übrigens tragen in Houston/Texas die dortigen farbigen Männer auch eine Art Kopftuch, wohl als Symbol einer Zusammengehörigkeit, was nicht im Sinne einer Bande zu verstehen ist, denn auch Angehörige etablierter Berufe gehören zu dieser Gruppe. - Könnte es sein, daß hinter dem Tragen von Kopftüchern eben mehr steht als verschrobene Moral?
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 11:34:34
      Beitrag Nr. 20 ()
      wieso steht hier nicht: UPS-Mitarbeiter wegen Bart-Tragens gekündigt? Kommt das nicht so schön rüber?

      Der Arbeitgeber darf nun sicherlich eigene Vorstellungen haben, wie sein MItarbeiter rumlaufen. Banker, UPS-Mitarbeiter, Postboten...


      Und da hat das mit Religion auch nix zu tun.
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 12:16:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wilma,

      genau das, was Du in Deinem ersten Satz schreibst, meinte ich auch in meinem Posting. Das hast Du vollkommen recht. Vielleicht habe ich mich da etwas unklar ausgedrückt.

      Zu dem Kopftuchtragen einiger Schwarzer in Houston: Ich denke, dass das unter anderen Vorzeichen zu interpretieren ist, als das Kopftuchtragen von weiblichen Muslimen. Aber das ist ein weites Feld....


      Grüße
      TS
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 12:59:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      TS 21,
      klar ist das was anderes - sind auch ganz andere Kopftücher, eng am Kopf und schwarz -; die allgemein gefaßte Intention dürfte aber die gleiche sein: Zusammenhang zeigen: in Houston der Schwarzen, bei den Türkinnen ....? Ich erinnere mich dunkel, daß das Tragen des Kopftuchs ursprünglich Hinweis auf Selbstverständnis der Moslemin als Frau und Individuum sein sollte - es waren, meine ich, Studentinnen, die damit anfingen (können es gar Perserinnen gewesen sein?). - Ich glaube, der Standpunkt hat sich grundlegend gewandelt zum erklärten Verzicht auf Individualität und Selbstbewußtsein. Früher, sozusagen schon historisch (bis 50er Jahre) war in Deutschland das Kopftuch für Damen auch durchaus üblich. Der Unterschied: in Räumen nahm man es ab, es hatte also nichts weiter als Kleidungsfunktion bzw. diente zum Schutz der Frisur (da gab es auch ganz zarte, transparente Tücher, die die mühsam hochtoupierten Haare nicht runterdrückten). In alten Filmen (Cornelia Froboess und so) kann man selbst junge Damen mit kessen Kopftüchlein (in Dreieckform) sehen. Hat aber nichts mit der nonnenhaften Tuch- und Umlegeform bei den Mosleminnen gemeinsam.
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 00:09:12
      Beitrag Nr. 23 ()
      ..ist wohl doch anders ausgegangen als ich gedacht hätte...:(
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 08:06:33
      Beitrag Nr. 24 ()
      Armes Deutschland

      Die Arbeitgeber tun mir echt leid. Erst werden sie von
      den Roten gebeutelt und dann noch zusätzlich von der Justiz mit so einem unmöglichen Urteil bestraft.

      Sic
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 08:27:07
      Beitrag Nr. 25 ()
      ..kann mir jemand sagen, welche Firma bzw. AG in Deutschland Kopftücher produziert. Ich denke mal, nach dem skandalösem Gerichtsurteil wird der Absatz dieses Produktes gewaltig steigen :D

      PS: als Gast respektiere ich die Gepflogenheiten des Gastgebers, in der Schweiz wird da nicht lange gefackelt, das erledigen die Kontone auf ihre Art bzw. die Bevölkerung.

      Warum eigentlich klagt diese Frau,sie arbeitet dort nicht mehr, außerdem hat sie sich Selbständig gemacht, möchte sie wieder dort arbeiten und ihr Geschäft aufgeben?

      Reine Provokation...das kommt aus dem moslemischen Untergerrund

      Armes Deutschland
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 08:54:29
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo YokoStock,

      das ist auch eine Möglichkeit sich sein Startkapital zur Selbständigkeit zuholen!:D

      Das deutsche Gerichte dies nicht erkenne ist auch kein wunder! Man schaue sich nur die Gehälter der Richter an!:D

      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 09:11:55
      Beitrag Nr. 27 ()
      :D
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 09:36:20
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo WilmaFeuerstein,

      auch wir züchten in unseren großzügigen Art und Weise die eigen Gotteskämpferinnen mit Kopftuch! Wollen doch die Muslime dem Kapital Schaden zufügen! Und genau das hat diese Person auch getan!

      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 09:40:26
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ich stelle gerade überrascht fest, dass ich zu diesem Thema gar keine rechte Meinung bilden kann und das ich auch eine Menge Vorurteile gegenüber Kopftuchträgerinnen habe. Dem Geschäft dürfte das Kopftuch jedenfalls abträglich sein,d as spürt man hier ganz deutlich.

      In dem Zusammenhang fällt mir gerade ein, dass sich ein Atheist durch die Kruzifixe in den bayerischen Schulen gestört fühlte und durch die Justiz recht bekam.
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 10:35:45
      Beitrag Nr. 30 ()
      Für mich steht das religiöse Kopftuch für Entrechtung und Unterdrückung der Frauen in durchaus verschiedener Ausprägung (wie auch der Grad der Verhüllung), und ist daher mit meiner Ethik unvereinbar.



      "der zuständige Minister in einem Fernsehinterview: "Wir, die Regierung, haben Frauen in diesem Land mehr Macht gegeben, als sie je hatten."

      In einem Peshawarer Wahllokal für Frauen - in Pakistan wird nach Geschlechtern getrennt gewählt - stoßen derlei Behauptungen nur auf Kopfschütteln. "Auch außerhalb der Tribal Areas wird vielen Frauen von ihren Ehemännern verboten, wählen zu gehen", sagt Wahlhelferin Sabina Naveed. Die Lehrerin blickt auf die Straße vor der Schule, wo viele Frauen ihr Gesicht verschleiern oder gar die den ganzen Körper bedeckenden Burkas tragen müssen, und sagt: "Um die Rechte von uns Frauen geht es bei dieser Wahl als allerletztes."

      (aus spiegel.de)
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 11:02:40
      Beitrag Nr. 31 ()
      Immerhin :rolleyes: :

      "URTEIL

      Kopftuch-Verbot an deutschen Schulen bestätigt

      Muslimische Lehrerinnen dürfen nicht mit Kopftuch an staatlichen Schulen unterrichten. Das entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Berlin.

      (Artikel unter http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,203844,00.h… gegen €)
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 12:22:13
      Beitrag Nr. 32 ()
      ...traurig traurig....

      ..wenn ich zum Beispiel ein Motorrad- oder ein Ski-Geschäft hätte, dann würde ich auch keinen querschnittsgelähmten Verkäufer einstellen, weil es den Leuten die Laune verderben könnte und an ihr Risiko erinnern, dass sie bald auch im Rollstuhl sitzen. Das würde mir das Bundesarbeitsgericht dann wohl als Diskriminierung auslegen, aber in einem Süßigkeitengeschäft oder als Betreiber eines privaten Radionsenders würde ich gar kein Problem haben, Rollstuhlfahrer einzustellen. Im Süßigkeitengeschäft aber niemanden, der superdick ist und schlechte Zähne hat.

      Auch ein Modegeschäft kann schlecht Leute einstellen, die sich immer völlig altmodisch gewanden. Und eine Parfümerie keine Frau mit Kopftuch.
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 12:38:32
      Beitrag Nr. 33 ()
      Weiß jemand, in welcher Koransure das Verbergen der Haare verlangt wird? Falls überhaupt - mehr als tausend Jahre nach Mohammed ist es vielleicht ein wenig unzeitgemäß, oder fürchten die Mosleminnen, die Männer könnten über sie herfallen, wenn sie ihrer Haare ansichtig werden? Falls ja, so dürften sie inzwischen erfahren haben, daß in Deutschland das Betrachten von Frauenhaar solcherlei Reaktionen im allgemeinen nicht auslöst. Andererseits ist das Tragen von Kopftüchern seitens der Mosleminnen wiederum sinnvoll, weil man sie daran erkennen und sofort seinen Mann verstecken kann, denn ledige Türkinnen wünschen sich nichts sehnlicher als einen deutschen Mann zu heiraten. :D
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 12:52:40
      Beitrag Nr. 34 ()
      Wilma, bist Du das???

      Avatar
      schrieb am 11.10.02 13:04:51
      Beitrag Nr. 35 ()
      Neieieien!

      Avatar
      schrieb am 11.10.02 13:08:11
      Beitrag Nr. 36 ()
      # 33
      Der Koran verlangt nicht das Tragen von Kopftüchern.

      Die Befürworter berufen sich auf
      Sure 24, Vers 31
      Sure 33, Vers 59
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 13:16:12
      Beitrag Nr. 37 ()
      naja, immerhin die richtige Haarfarbe. Und das Alter kommt auch ungefähr hin...;)
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 13:43:56
      Beitrag Nr. 38 ()
      ..diese Kopfbedeckungen mag ich nicht, app.Terroristen...viele Grüße nach Hamburg, ist an der Zeit dort mal "aufzuräumen" ;)





      Bei uns in der Schweiz trägt man(n) auch Kopfbedeckung




      ..Frau aber auch :D



      aber nur zu bestimmten Anlässen :)

      niemals im Geschäft...nicht mal Trachten.
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 14:19:08
      Beitrag Nr. 39 ()
      Mitunter empfiehlt sich schon eine Kopfbedeckung; auch oder gerade in der Schweiz.

      Avatar
      schrieb am 11.10.02 14:29:43
      Beitrag Nr. 40 ()
      Das mit der Heiratswut von Ausländerinnen tritt natürlich nicht nur bei Türkinnen auf. Es muß ja eigentlich sehr erstrebenswert sein, in Deutschland zu leben und mit einem Deutschen verheiratet zu sein. Es ist wirklich ärgerlich für die Damen, daß soviele Deutsche schon verheiratet sind ... da müssen die Damenschaften wirklich Fantasiereichtum entwickeln, um noch einen abzukriegen hoffentlich keinen morbiden ... :( Selten durfte der deutsche Mann sich so umworben fühlen!
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 14:42:58
      Beitrag Nr. 41 ()
      das urteil wird klar nach hinten losgehen.

      die arbeitgeber werden jetzt weniger "kopftuchanwärter" einstellen.

      das hat zur folge das es noch mehr ausgrenzungen bei den moslems geben wird.zb. (weniger arbeit,weniger geld,weniger selbstbewußtsein,usw..)

      so entsteht das perfekte klima für ratenfänger.

      ARMES DEUTSCHLAND!

      multi-kulti, für mich das unwort des jahres.
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 15:54:57
      Beitrag Nr. 42 ()
      #36
      die von dir genannten Koranverse:

      24.31: "Sage auch den Gläubigen, daß sie ihre Augen von Unkeuschen abwenden und sich bewahren sollen, so ist es am schicklichsten für sie; denn Allah ist wohl bekannt mit dem, was sie tun."
      33.59: "Und die, welche gläubige Männer oder Frauen, ohne daß sie es verdienen, beleidigen, die sollen das Verbrechen der Verleumdung und offenbarer Ungerechtigkeit zu tragen haben."

      Historisch betrachtet mag es Gründe gehabt haben, dies im Hinblick auf verschleiernde Bekleidung der Frauen auszulegen. Schon die mosaischen Gebote nehmen hierzu Stellung und verlangen, man solle nicht begehren seines nächsten Weib. Derlei Zurückhaltung muß unüblich gewesen sein, denn sonst hätte die Formulierung eines solchen Gebotes nicht notgetan. Die Hemmschwelle zwischen gedanklichem Begehren und Umsetzen des Wunsches in die Tat scheint niedrig gewesen zu sein. Interessant, daß sich das Gebot ausschließlich auf das auf die Frau gerichtete Begehren bezieht, ebenso interessant, daß im Islam das Begehren seitens einer Frau schwerer bestraft wird als das des Mannes.

      Zu den Koranversen:
      24.31: Hier ist nicht die Rede davon, daß Unkeusches zu verhüllen sei, sondern davon, daß es nicht betrachtet werden darf. Ich vermute aber, daß an anderer Stelle im Koran noch näheres über Unkeuschheit zu finden sein müßte.
      33.59: Hierzu fehlt die Erläuterung, was denn als beleidigend angesehen wird. Wäre das Ansehen einer schönen Frau beleidigend?? Wenn ja - für wen? Für den Gatten der Dame? Solche Gedanken sind nur aus der historischen Betrachtung heraus erklärbar. Nach modernem europäischem Verständnis wäre das Betrachten/gedankliche Begehren - der Frau für deren Gatten eher schmeichelhaft.
      Um Klarheit zu gewinnen - kaum jemand aus dem fraglichen Lebensbereich äußert sich dazu - wäre zu ergründen, inwieweit die streng moslemische Frau überhaupt eigenen Willen äußern darf bzw. wie sie in der Lage wäre, aus mangelnder Selbstbeherrschung nach dem gedanklichen Begehren erwachsene Aufdringlichkeit eines anderen Mannes abzuwehren, ohne diesen wiederum zu "beleidigen"? Vielleicht erklärt das Aufzeigen all dieser Probleme, warum die Frau in machen islamischen Ländern unter völliger Abgeschiedenheit von der Außenwelt lebt. Man vermeidet unerlaubte Wünsche und auch deren Nichterfüllung. Man vermeidet vielleicht auf diese Weise gar Streit und Krieg.

      Welten sind es, die Christen/Juden und Moslems trennen.
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 18:45:42
      Beitrag Nr. 43 ()
      Andächtige Stille? Dann will ich nochmal in die Tasten und das Wort er-greifen:
      Welches Wortdokument unterscheidet Juden- und Christentum?
      Die 10 Gebote sind aus dem Alten Testament, also jüdisch, das Vaterunser ist aus dem Neuen Testament, also christlich.
      Was ist eine wesentliche Aussage im Vaterunser? - "Führe uns nicht in Versuchung". Genau das praktizieren Mosleme, insbesondere Araber, indem sie ihre Frauen (mehr oder weniger) verschleiern. Sie handeln in diesem Punkt also gewissermaßen christlich, wenn man vorausschickt, daß sie sich nach den Gegebenheiten ihrer Umwelt bzw. der Mentalität ihrer Mitmenschen richten. Der notwendige Einwand: Im Vaterunser wandte sich Jesus mit der Bitte "führe uns nicht in Versuchung" an seinen Gott, den "Vater". Wer also führt eigentlich in Versuchung? Vielleicht eine Frage für Kuehe oder Kneto.
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 09:24:05
      Beitrag Nr. 44 ()
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 10:04:33
      Beitrag Nr. 45 ()
      Ja, wer kennt schon Araber??
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 10:15:52
      Beitrag Nr. 46 ()
      ...naja. Dennoch finde ich es bemerkenswert, dass immerhin deutlich mehr Leute "Araber für weniger freundlich/vertrauenswürdig" als Türken halten als mit "keiner von beiden" antworten.

      Der echte Rassist wird hier nicht differenzieren, sondern beiden diese positive Eigenschaft absprechen. Derjenige, der Unterschiede macht, ist eventuell auch ein Rassist, aber eher einer, der Erfahrungen mit einzelnen pauschal auf die Nationalität überträgt.
      Er muss dann aber zunächst mal einige/viele schlechte Erfahrungen mit Arabern gemacht haben.

      Und ich weiß auch, dass es leider eine Menge von Leuten gibt, die wirklich schlechte Erfahrungen mit Arabern gemacht haben. Nicht jeder ist in der Lage, daraus keine pauschalen Schlüsse zu ziehen....:(
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 10:40:49
      Beitrag Nr. 47 ()
      naja, tolle umfrage. wer ist toll, wer ist super, wer ist
      klasse? :D
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 10:52:21
      Beitrag Nr. 48 ()
      also: ich bin jedenfalls super-schlau.....:D :cool:
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 11:54:08
      Beitrag Nr. 49 ()
      naja, jetzt müssten die Christen auch auf eine, nach außen sichbare, Kopfbedeckung einführen. Event. Farbunterschied um nach katholisch und evangelisch unterscheiden zu können (die beiden sind sich ja auch nicht soo grün). Auf Grund dieses Urteils kann ja nichts passieren und unsere Richter könnten sehen wie zwiespältig ihre, im Namen des Volkes, gesprochenen Urteile sind. Das hat nichts mehr mit freie Religionsausübung hat das nichts mehr zu tun.
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 12:13:25
      Beitrag Nr. 50 ()
      Xylophon #46

      ich formuliere meine Frage um: "Wer kennt schon die Araber?"
      - Eine Umfrage macht wenig Sinn, wenn von den Alternativen, nach denen gefragt wird, eine nahezu total unbekannt ist. Das bewirkt automatisch eine Goodwill-Verschiebung zu der Seite, die man immerhin "kennt". Das ist ähnlich wie in der Werbung, die Bekanntheit für ein Produkt erzeugt, damit der Käufer im Zweifelsfalle eher zu dem Produkt greift, von dem er schon mal gehört hat.
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 12:19:40
      Beitrag Nr. 51 ()
      Wenn das durchkaeme, koennte ja jeder mit jedem Scheiss zur Arbeit kommen.

      Hallo ich muss jetzt diese Antenne auf dem Kopf tragen, weil meine Religion das verlangt! :laugh:


      @frenchmen

      ich bin Gruener.
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 22:13:56
      Beitrag Nr. 52 ()
      Auszug aus einem Artikel der Zeit über die Probleme mit Kopftuchträgerinnen in der Türkei am Beipsiel des politischen Shootingstars und ehemaligen Istanbuler Bürgermeisters Erdogan:
      ---

      Erdogan bekennt sich rückhaltloser und selbstkritischer zur EU als die meisten seiner politischen Konkurrenten. Aber nicht über die EU streitet er mit der Staatsmacht. Der Zwist geht um eine scheinbare Nebensächlichkeit: die Kleiderordnung. Der Generalstaatsanwalt zum Beispiel nahm Anstoß daran, dass bei der Gründung der AK-Partei sechs Frauen mit Kopftüchern anwesend waren. Ein strenger Kemalist findet so etwas empörend. Generell dürfen türkische Frauen in öffentlichen Gebäuden, in Behörden, im Parlament, aber auch an den Universitäten kein Kopftuch tragen. "Daran wird sich nichts ändern, so lange das Kopftuch religiös ausgenutzt wird", ließ die Familienministerin unlängst wissen. Dieses staatliche Kleiderdiktat stellt viele gläubige muslimische Frauen vor ein Problem. Auch Erdogans Töchter, die wie ihre Mutter ein Kopftuch tragen. Der Vater hat deshalb beide Töchter ins westliche Ausland geschickt, damit sie studieren können - mit Kopftuch.

      Das Thema erregt den Vorsitzenden sichtlich. "Für mich ist das Tragen eines Kopftuches nicht Symbol für eine politischen Bewegung, sondern ein Grundrecht", sagt Erdogan. Die Türkei verletze Menschenrechte, wenn sie Studentinnen wegen ihres Äußeren von der Uni ausschließe. "Das muss aufhören. Wir wollen einen angelsächsischen Säkularismus. Jeder soll seine Religion praktizieren, aber niemandem darf sie aufgezwungen werden." So denkt Erdogan, so spricht er. Aber handelt er auch so?

      Vorsicht ist geboten. Immerhin waren es auch die Kopftuchkrisen, die früher zu den Verboten der islamistischen Parteien von Necmettin Erbakan führten. Erdogan habe daraus gelernt, lautet das jüngste Gerücht in Ankara. Stelle die AK-Partei nach den Wahlen die Regierung, so die Zeitung Hürriyet, dürfe niemand Premier, Außen- oder Verteidigungsminister werden, dessen Frau ein Kopftuch trage. Bloß nicht die Generäle reizen. Erdog?an schwieg zu dem Gerücht. Alles andere wäre eine Dummheit. Denn viele seiner Wähler sind Kopftuchträgerinnen oder deren Ehegatten.
      http://www.diezeit.de/2002/45/Politik/200245_tuerk.wahlen.ht…


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