Steuerliche Frage zu Anlage FW - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.10.02 01:45:48 von
neuester Beitrag 10.10.02 19:26:53 von
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Folgender Sachverhalt:
Mein Onkel hat 1998 eine AltbauWohnung gekauft, in der er vorher zur Miete wohnte. In diesem Jahr 2002 hat er die Wohnung komplett modernisiert. Er fragte mich, ob diese Kosten noch steuerlich ansetzbar wären. Eigenheimzulage erhält er.
Ich kann mich nicht mehr erinnern, wie lange man Vorkostenabzüge nach $ 10i EStG innerhalb der Anlage FW (Förderung Wohneigentum) geltend machen kann.
Generell konnte man ja im Jahr der Anschaffung eine Pauschale von 3.500,- DM ansetzen. Meiner Meinung nach war bei Neubauten der Ansatz weiterer nachgewiesener Vorkosten nur im Jahr der Anschaffung möglich. Bei Eigentumswohnungen, die vorab durch den Käufer gemietet waren, gab es die Sonderregelung, daß diese Kosten (z.B. Renovierung) auch noch im Jahr nach der Anschaffung absetzbar waren.
In weiteren Jahren dann allerdings nicht mehr ? Stimmt das ?
Mein Onkel hat 1998 eine AltbauWohnung gekauft, in der er vorher zur Miete wohnte. In diesem Jahr 2002 hat er die Wohnung komplett modernisiert. Er fragte mich, ob diese Kosten noch steuerlich ansetzbar wären. Eigenheimzulage erhält er.
Ich kann mich nicht mehr erinnern, wie lange man Vorkostenabzüge nach $ 10i EStG innerhalb der Anlage FW (Förderung Wohneigentum) geltend machen kann.
Generell konnte man ja im Jahr der Anschaffung eine Pauschale von 3.500,- DM ansetzen. Meiner Meinung nach war bei Neubauten der Ansatz weiterer nachgewiesener Vorkosten nur im Jahr der Anschaffung möglich. Bei Eigentumswohnungen, die vorab durch den Käufer gemietet waren, gab es die Sonderregelung, daß diese Kosten (z.B. Renovierung) auch noch im Jahr nach der Anschaffung absetzbar waren.
In weiteren Jahren dann allerdings nicht mehr ? Stimmt das ?
Meines Wissens geht es nicht.Da er schon Eigenheimzulage bekommt hat er keinen weiteren Anspruch auf Förderung.
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