checkAd

    private Trennung & Finanzierung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.10.02 08:11:10 von
    neuester Beitrag 16.10.02 20:04:14 von
    Beiträge: 8
    ID: 645.583
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.616
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 08:11:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      meine Eltern trennen sich. Jetzt stellt sich Ihnen die Frage wie mit der Finanzierung für Ihr Haus vorgegangen wird. Es handelt sich um ein Mietshaus mit 4 Wohnungen, diese werden geteilt soweit sind sie sich einig. Nur haben sie zwei Finanzierungen darauf, eine läuft noch 3 Jahre die andere 8 Jahre. Sollte man diese jetzt so laufen lassen oder kann man die problemlos ablösen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen? Wie kann man diese Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden? Aktuell haben sie einen Zinssatz von knapp 7% (bei der örtlichen Sparkasse).

      Vielen Dank.


      ciao Aik
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 08:50:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      vorfälligkeitsentschädigung sollte schon bei vertragsabschluss nur bei einem wechsel zu einer anderen bank vereinbart werden , prüfe die möglichkeit das vorhandene darlehen bei der sparkasse in ein sfr darlehen zu switchen, ansonsten mit wechsel/umschuldung drohen und genau nachrechnen wieviel die entschädigung kostet und ein wechsel in sfr oder jen bringt.

      flyfish
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 09:43:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      RE: Fliegender Fisch

      es ging nicht darum, noch grössere Währungsspekulationen einzugehen, sondern nur um die Vorfälligkeitsentschädigung.

      Ich sehe kaum eine Möglichkeit diese zu vermeiden. Verhandeln ist angesagt.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 12:45:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      die Vorfälligkeitsentschädigung wirst du nicht verhindern können. Schon gar nicht bei einem 7,00% Darlehen. Lass es dir einfach von der SK ausrechnen.

      Grüße
      Thorim
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 12:49:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Flyfish,

      weißt du was eine Vorfälligkeitsentschädigung ist?

      Wenn ja, verstehe ich nicht, wie man deiner Ansicht nach mit einer Bank darüber verhandeln kann ein Festzinsdarlehen abzuschließen und gleichzeitig die VFE auszuklammern. Getreu dem Motto, wenn die Zinsen steigen habe ich ja meinen Festzins und wenn sie fallen, nehme ich ein neues Darlehen mit niedrigereren Zinsen auf und zahle das alte einfach mal zurück :rolleyes:

      Grüße
      Thorim

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1870EUR -2,09 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 17:47:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Aik,

      Du hast ja wirklich vielfältige Probleme ;-)

      Also mal davon abgesehen, dass anhand der wenigen Daten keine erschöpfende Auskunft möglich ist, hier einige Fakten:

      Banken, die Kredite vergeben, müssen sich refinanzieren. Das heißt, dass auch sie einen gewissen Zinssatz zu zahlen haben, der natürlich höher ist als der aktuelle. Würden sie nun einfach eine vorzeitige Auflösung des Darlehens akzeptieren, entgingen ihnen natürlich Einnahmen und diese lassen sie sich in Form einer VE bezahlen. Ein Anrecht auf vorzeitige Kündigung hast Du jedoch nicht! Es ist dann eine "good will"-Aktion der Bank.

      Bei der derzeitigen Zinsdifferenz von rund 2% (Stand heute 5,03%nom.,10 J. fest, bis 60% Beleihung, min. 100.000 EURO) wird sich ein Wechsel wahrscheinlich lohnen. Genaues kann ich aber erst sagen, wenn alle erforderlichen Daten vorliegen. Letztendlich muß aber zunächst einmal die Sparkasse mitspielen, sonst ist alles vertane Zeit.

      Gruß mafin
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 13:01:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mir ist nicht klar warum die Darlehen überhaupt abgelöst werden müssen.

      Die Ablösung gegen Vorfälligkeitsentschädung macht doch nur dann Sinn, wenn man im Zeitpunkt der Ablösung davon ausgeht, dass bei Auslauf der Zinsbindung die Zinsen höher als heute sein werden. Das ist aber zumindest hinsichtlich der siebenjährigen Restlaufzeit Kaffeesatzleserei. Ansonsten läßt sich die SpK den Zinsverlust gegenüber dem Marktzins voll erstatten. Umschuldung bringt daher gar nichts.

      Wenn Ihr schon das Haus real teilt, warum teilt ihr nicht auch die Darlehen? Bei in etwa gleicher Bonität sollte das für Sparkasse doch kein Problem sein.

      Schöne Grüsse

      reimo
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 20:04:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      @mafin

      ja leider momentan schon.

      @reimo1
      es geht nur darum ob es sinnvol ist. Im Prinzip sind sie sich soweit einig, das die Darlehen auch so weiter laufen können und halt anteilig von beiden bedient wäre. Es geht nur darum ob es sinnvoll ist, insbesondere da man nie weiss was kommt und was passiert.


      ciao


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      private Trennung & Finanzierung