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    Immo-Spezialist ? (Immo-Wertberechnung) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.10.02 20:15:35 von
    neuester Beitrag 23.10.02 15:10:42 von
    Beiträge: 10
    ID: 648.920
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      schrieb am 20.10.02 20:15:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gibt es einen Immobilien Spezialisten an Bord, der mir eine einfache Formel nennen kann, mit dem ich den Ca. Wert einer Gebrauchtimmobilie berechnen kann?
      Grundstücksgrösse habe ich
      Miet und Pachteinnahme des Wohnhauses und des dazugehörigen Gewerbebetriebes ebenfalls.

      Natürlich gibt es Gutachter, leider neigen diese oft zu Gefälligkeitsgutachten.

      Kann mir jemand helfen?
      Besten Dank.
      gerd
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 20:26:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      #14400_I

      hol Dir bei Deiner Bank einfach das Formular für die einfache Ermittlung des Verkehrswertes ( 4 Seiten ). ;)

      Gruß Baud
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 20:28:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      .......na ja , Spezialist vielleicht nicht gerade........
      aber so pauschal geht das nicht........Alter,Einzellage,Gesamtlage,Zustand etc.....spielen jeweils eine große Rolle.......generell rechnet man bei " gutem " Zustand ca den 12-14 fachen Wert der Jahresnettomiete (Faktor war auch schon mal bei "möglichst unter 20").
      Ohne Branchenkenntnisse rate ich Dir von eigener " Taxe" dringend ab.

      E.H.
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 20:29:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke - ist ja schon was
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 21:24:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei der Variante 14x Jahresmiete sind im Gegensatz zu der Variante 20x Jahresmiete die Bewirtschaftungskosten schon herausgerechnet.
      Bei einer Immobilie in ordentlichem Zustand, d.h. mit einer Restnutzungsdauer von ca. 50 Jahren, ohne Instandsetzungsbedarf kannst du auch so rechnen:
      qm x Miete x 12Monate -25% (Bewirtschaftungskosten) x18 =....
      Wenn der Gewerbeantei größer als 50 % der Nutzfläche ist, dann multipliziere mit 16, statt 18.
      Die Bewirtschaftungskosten mußt Du höher ansetzen, wenn mit einem hohene Verschleiß zu rechnen ist (je nach Mietklientel) oder auch mal niedriger, wenn die Komplettsanierung gerade erst erfolgte.

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      Avatar
      schrieb am 21.10.02 11:11:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Erstmal muss bestimmt werden um was für eine Immobilie es sich handelt.

      Bei einem Renditeobjekt wird i.d.R. das Ertragswertverfahren für die Wertermittlung genommen. Bei einem Einfamilienhaus das Sachwertverfahren. Für die Wertermittlung ist es ganz entscheidend wo die Immobilie liegt, um entsprechende Marktanpassungsfaktoren zu wählen bzw. den Liegenschaftszins für die Bestimmung bei Renditeobjekten.

      Mit der Aussage das viele Gutachter keinen brauchbaren Verkehrswert liefern hast du leider recht, da viele aus Provisionsgründen den Wert der Immobilie zu hoch taxieren.

      Am besten du bietest einem Makler 200 € Cash auf die Kralle und bittest ihn dein Haus einzuschätzen. Wenn du link bist, dann fragst du einen Makler nach dem Wert des Hauses in dem du ihm zuerst vortäuscht das du es verkaufen möchtest und daran denkst ihm den Auftrag zu geben, dann hast du es kostenlos.
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 01:21:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      besten Dank für alle Antworten, die mir schon etwas geholfen haben.
      In meinem Falle geht es um den Ausstieg aus einer KG, die über ein Grundstück (ca. 2770qm) verfügt, auf dem sich 2 Wohn/Bürohäuser befinden sowie ein Gewerbebetrieb.
      Ein Gutachten ist in Arbeit.
      Der Gutachter wurde jedoch von den Mitgesellschaftern beauftragt, die meinen Anteil natürlich "klein" rechnen möchten.
      Im Norfall habe ich jedoch immer noch die Möglichkeit die Immobilie per "Zwangsversteigerung" auflösen zu lassen. In der jetzigen Situation sicherlich der falsche Weg?

      Besten Dank für Eure Mithilfe.
      gerd
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 12:13:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wichtig! Ist die KG auch der "Mieter" dieser Immobilie? Wenn ja hast du in der Praxis keine Chance auf eine Zwangs-versteigerung. Der Eigentümer "KG" muss niemanden auf das Gelände lassen, bzw. wird die Immob. schlechtreden. Auch die Keule "Existenzbedrohung inkl. Arbeitsplatzverluste wird von Gerichten entsprechend berücksichtigt.
      Mein Tipp:
      a den Wert des Grundstückes bei der Gemeinde erfragen
      b den Buchwert der Gebäude und die Erzielbaren Pachterträge
      ermitteln
      c Schaffung einer VHB d.h. deine erste Forderung muß am
      jeweiligen oberen Ende der Werte liegen
      d "Drohung" mit der beidseitigen Einschaltung von Anwälten,
      Kosten jeweils ca. 15% des Streitwertes
      e Steuerliche Optimierung. 5 Jahre x 20 % des Wertes
      (abgesichert mit Grundschuld) bringen dir und den anderen
      Steuer bzw. Zinsvorteile
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 15:06:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      @hossinger

      besten Dank.
      Die KG ist Inhaber und Vermieter der Immobilie (d.h. die Geschäftstätigkeit ist nur noch das vermieten/verpachten der Immo.
      Anwälte sind bei der Arbeit. (bei mir der 2., da der erster überfordert war) Probleme bereitet noch der Steuerberater, da ich etliche Betrügereien aufgedeckt habe, der Steuerberater aber die Unterlagen (für Beweis) nicht herausrücken will.
      Zwangsversteigerung wäre der letzte Mittel.

      Noch eine Idee?
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 15:10:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nachtrag:
      Miet und Pachterträge kenne ich aus der Bilanz 2000.
      Nach "Ertragswertverfahren" liegt meine Forderung zwischen dem Faktor 14 - 20.
      Werde sehen was mein Anwalt daraus macht.... vielleicht ist er ja auch von der Gegenseite "gekauft"?


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