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    Unterstützungskassen - Die nächste Verarschung ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.11.02 10:04:41 von
    neuester Beitrag 23.11.02 12:11:45 von
    Beiträge: 37
    ID: 659.374
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      Avatar
      schrieb am 13.11.02 10:04:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Aus Arbeitgebersicht schlicht nicht zu gebrauchen.

      1.) Hohe Kosten (Zahlung an PSV !!!)
      2.) Hohes Risiko( Haftung für Zugesagte Leistung ["freie", nicht rückgedeckte (Lebensversicherung!)U-Kassen scheiden von daher wohl aus, will sich der AG nicht ruinieren!!!]+Rentenanpassung "bis in alle Ewigkeit" !!)

      Aus Arbeitnehmersicht:

      1.) Unflexibel (Was wenn bei Arbeitsplatzwechsel U-Kasse nicht wieder angeboten wird weil s.o. ?, denn nur AG können Mitglied der U-Kasse sein!!! eine private Fortführung ist nicht möglich!!!)
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 10:13:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      1.) Hohe Kosten (Zahlung an PSV !!!)

      Der Arbeitgeber spart alleine an Sozialversicherungsabgaben 20 %. Dagegen sind die Gebühren Peanuts.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 10:26:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ichwüßtegernbescheid

      "rentenanpassung bis in alle ewigkeit"


      laß es doch einfach wenn du keine ahnung davon hast :D
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 10:28:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Aussendienst

      Wie lange denn noch? spätestens 2008 ist Schluss!!!

      Peanuts? Da kommen schenll 100,--EUR und mehr je Arbeitnehmer zusammen, und wofür? for nothing

      Fazit: Für Arbeitnehmer (Gehaltsumwandlung) ist eine Direktversicherung erste Wahl, Beitragszahlungsdauer bis 2008, AG kann Pauschalsteuer als Ausgleich für Sozialversicherungsersparnis übernehmen und hat dann auch nix mehr damit "am Hut" !!!


      P.S.

      Absicherung der Betriebsrente teurer

      Die Insolvenzwelle kostet den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) in diesem Jahr voraussichtlich 1,5 Milliarden Euro. Im Vorjahr reichten noch 614 Millionen Euro zur Absicherung von Betriebsrenten-Ansprüchen.

      Da der PSV im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers betrieblichen Renten weiter zahlt, kommen auf die solventen Firmen ab sofort höhere Beiträge zu.

      Der Beitragssatz für das laufende Jahr wird dabei auf die von den Arbeitgebern bis 30. September gemeldete Beitragsbemessungs-Grundlage (BBG) bezogen.

      Beitragssatz fast verdoppelt
      Für das Jahr 2002 steigt er auf 4,5 Promille (2001: 2,5 Promille). Laut PSV hätte der Beitragssatz noch deutlich höher festgesetzt werden müssen: bei 6,1 Promille der Bemessungsgrundlage.

      Der Fehlbetrag wird mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde vom Reserve-Polster (Ausgleichsfonds) entnommen.

      Hintergrund: Dem PSV ist gesetzlich ein modifiziertes Umlage-Verfahren zur Finanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schaden-Entwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz unmittelbar wider.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 10:39:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ kreuzas

      Der Arbeitgeber ist Arbeitsrechtlich verpflichtet die Renten jährlich um mind. 1%zu dynamisieren!!!

      Falls Du sonst noch Fragen hast, bitte :D

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      Avatar
      schrieb am 13.11.02 10:43:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ichweisbescheid

      die Erhöhung der Renten wird auch nur bei einer Rente fällig,
      dafür sieht man bei den U-Kassen eine Kapitalabfindung , somit ist der AG
      aus dieser Nummer raus.

      Gruß
      HS
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 11:13:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ichwüßtegernbescheid

      du bist anscheinend doch dümmer als dein nick dies vermuten läßt.

      keine fragen mehr
      kreuzas
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 11:47:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ kreuzarsch

      Sind sonst noch fachlich fundierte Stellungnahmen von Dir zu erwarten?
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 14:29:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ haarscharf

      Kapitalabfindung: Wer entscheidet darübe (bei Gehaltsumwandlung)? Doch wohl der Arbeitnehmer...
      Steuer auf einmalige Kapitalauszahlung...ui,ui,ui

      By the way,
      es geht sich ausschlieslich erstmal um die Frage bei Gehaltsumwandlung, bei Arbeitgeberfinanzierten Sachen kann der AN je eh zufrieden sein...
      Das der AG trotzdem aufpassen sollte (Haftung!)...
      Avatar
      schrieb am 14.11.02 18:15:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      ichmöchtegerndeutschkönnen

      >>es geht sich ausschlieslich erstmal um die Frage bei Gehaltsumwandlung<<

      Das ist z.B. so ein Satz, wie wir ihn vom KVexperten und Aixtron01 kannten. Ihr hattet wohl den gleichen Deutschlehrer :D
      Avatar
      schrieb am 14.11.02 18:47:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      # 10:

      Für mich verbirgt sich hinter Ichweisbescheid sowieso der gesperrte KvExperte;

      SFK
      Avatar
      schrieb am 14.11.02 19:00:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      # 11 und 10

      Wie gruselig:cry:
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 08:52:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      Es ist weniger gruslig, als vielmehr amüsant;
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 09:07:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ja, besonders wenn die "Verkäufer" von U-Kassen garnicht wissen wie hoch die Rendite sein muss, um die zugesagten Leistungen zu erwirtschaften, geschweige denn woher diese Rendite kommen soll... .:laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 16:33:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ichweissbescheid
      Ich denke, dass U-Kassen vor allem dazu da sind, Mitarbeiter an den Betrieb zu binden, in dem eine attraktive Form der Altersvorsorge (Gut verdienende Mitarbeiter haben eine erhebliche Steuerersparnis) geboten wird.

      Richtig ist, dass die U-kasse für den Arbeitgeber eher ein Nullsummenspiel ist. Der PSV-Beitrag (insgesamt) entspricht etwa einer Jahresrente. Besser ist derzeit wohl in der Hinsicht die Pensionskasse. Desweiteren sei angemerkt, dass vermutlich die durch Versicherungen rückgedeckten U-kassen gänzlich vom PSV-beitrag freigestellt werden sollen.

      Das Problem an allen Formen - ob private oder betriebliche Altersversorgung - ist leider, dass diese (Bananen-)Republik jede langfristige Planung im Bereich der Altersvorsorge durch den Gesetzgebungswahnsinn nahezu unmöglich macht.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 16:51:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      u-kasse ist halt eine! alternative der betrieblichen altersvorsorge, an der gar nix zu meckern gibt

      vorteile wurden schon genannt
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 17:12:32
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ sarotto, # 15:

      Die Steuerersparnis haben auch die weniger gut verdienenden Mitarbeiter. Darüberhinaus sind die Dotierungen in die UK auch sozialversicherungsfrei.

      Der gegenwärtige PSV-Beitrag liegt bei 2,1 Promille der Versorgungsrückstellung per annum. Wie man von diesem Wert auf die Höhe einer Jahrerente kommt, ist mir schleierhaft.

      SFK
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 11:08:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ SFK

      Wer lesen kann ist klar im Vorteil:


      Beitragssatz fast verdoppelt
      Für das Jahr 2002 steigt er auf 4,5 Promille (2001: 2,5 Promille). Laut PSV hätte der Beitragssatz noch deutlich höher festgesetzt werden müssen: bei 6,1 Promille der Bemessungsgrundlage.

      Der Fehlbetrag wird mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde vom Reserve-Polster (Ausgleichsfonds) entnommen.

      Hintergrund: Dem PSV ist gesetzlich ein modifiziertes Umlage-Verfahren zur Finanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schaden-Entwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz unmittelbar wider.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 17:32:34
      Beitrag Nr. 19 ()
      2001: 2,1 Promille
      2002: 2,5 Promille
      2003: 4,5 Promille

      SFK
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 18:05:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      @sfk
      PSV-Beitrag = Jahresrente ist ein Schätzwert. Da der PSV-Beitrag vom Arbeitgeber bis zum Tod des Arbeitnehmers zu zahlen ist (also auch während die Betriebsrente ausgezahlt wird), summiert sich der PSV-Beitrag ungefähr auf o.g. Wert.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 18:09:31
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ sarotto, # 20:

      Deshalb ist für beide Seiten eine Kapitalabfindung auch der transparentere Weg.

      SFK
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 18:38:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      Gibt nur Probleme wenn der Arbeitgeber auf anraten von Beratern 6,84% Rendite garantiert hat, und die nicht erwirtschaftet wurden...
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 00:26:45
      Beitrag Nr. 23 ()
      @21
      Ja - ist allerdings bei höheren Summen problematisch wegen der Steuer

      @22
      Wer garantiert denn 6,84% Rendite??
      Üblicherweise wird die staatlich garantierte Verzinsung (3,25%) vom Arbeitgeber zugesagt. Falls der Arbeitgeber mehr garantiert hat, ist er nachschußpflichtig falls die tatsächlich erwirtschafteten Versicherungsleistungen niedriger ausfallen - was zu vermuten ist.

      Diese stümperhafte Einzelfall-Konstruktion - anscheinend ist der Arbeitgeber offensichtlich auch nicht der hellste - ist für mich kein generelles Argument gegen betriebliche Altersversorgung.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 08:52:34
      Beitrag Nr. 24 ()
      was hier für ein dünnpfiff von einigen zur betrieblichen altersversorgung - insbesondere über die u-kassen gepostet wird geht auf keine kuhhaut.

      @ichmöchtegernmehrwissen

      wo du dein halbwissen her hast weiß ich nicht. wo du garantierte 6,84 % rendite hernimmst, kann ich mir auch nicht erklären. ob du überhaupt die bedeutung von freien unterstützungskassen kennst, muß man stark bezweifeln.

      wenn du fragen bzgl eines solchen themas in den raum stellen würdest, oder generell zur bav - insbesondere u-kassen - diskussionen lostreten würdest - o.k.

      aber deine unqualifizierten behauptungen und darstellungen sind einfach nur lächerlich.

      kopfschüttel
      kreuzas
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 09:35:49
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ Kreuzas

      Die 6,84% stammen nicht von mir, sondern von SFK!!!
      Leider weigert ER sich seit Wochen mitzuteilen wie er
      auf diese Zahl kommt...


      #13 von SFK 28.10.02 12:56:46 Beitrag Nr.: 7.700.090 7700090
      ...
      Bei Wahl des paritätischen Modells läßt sich folgendes vereinbaren (ein Beispiel):

      AN, ca. 30 Jahre alt, verzichtet über einen begrenzten Zeitraum von 5 Jahren auf € 250,-- seiner monatlichen Bezüge. Im Gegenzug erhält der AN eine rechtsverbindliche Zusage des AGs über eine Kapitalleistung von ca. 260.000 € zum EA 65.

      SFK


      Also ich habe daraus eine erforderliche Rendite von 6,84% errechnet, welche der Arbeitgeber "SFK" zufolge rechtsverbindlich zusagen soll :eek:

      Aber vieleicht hab ich mich ja verrechnet, kann ja mal vorkommen... Korrektur erwünscht.

      Wenn hier jemand Halbwissen verbreitet, dann wohl
      "sarotto", oder wer labert hier von "staatlich garantierte(r) Verzinsung (3,25%)" :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 14:58:31
      Beitrag Nr. 26 ()
      @ichweissalles
      3,25 % ist eine garantierte Versicherungsleistung der Versicherung, die vom Staat festgelegt ist. Darüberhinaus werden die Versicherungen in Ihren Anlageentscheidungen vom Staat dahingehend (mehr oder weniger hinreichend) überwacht. Also was willst Du?
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 16:15:53
      Beitrag Nr. 27 ()
      sorry, habe ich verwechselt :(

      komme später nochmal drauf zurück - versprochen ...
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 16:48:05
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ich habe den Eindruck dass hier Unterstützungskasse, Pensionszusage Direktversicherung Gehaltsumwandlung und Riester Förderung durcheinander geworfen werden.
      Zudem scheint der von SFK angesprochene " exot " auch eläuterungsbedürftig.
      Mir ist auch neu, dass die 3,25 % vom Staat :confused: garantiert werden.

      VM
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 18:10:26
      Beitrag Nr. 29 ()
      VM,

      wie sarotto richtig erklärt hat, werden die 3,25% von der VERSICHERUNG garantiert. Erst lesen, dann :confused: sein
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 22:29:02
      Beitrag Nr. 30 ()
      @ noch-n-zocker

      Unterstützungskassen sind aber Keine VERSICHERUNGEN!!!

      Der einzige der bei einer Unterstützungskasse etwas garantiert, ist der Arbeitgeber!!!!!!!!!!!!!

      Es besteht nicht einmal ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegen die Unterstützungskasse!!!!

      Genaus aus diesem Grund kritisiere ich auch das "Model
      Unterstützungskasse!!!

      Wenn die Rückdeckungsversicherung bzw. das Anlagemanagement einer freien U-Kasse versagt, ist der Arbeitgeber der "gearschte" denn DER muss trotzdem die versprochene Leistung erbringen, selbst bei Entgeldumwandlung, notfalls aus eigenem Vermögen....
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 08:56:02
      Beitrag Nr. 31 ()
      seit wann darf der KZExperte wieder posten ? Für alle die es noch nicht geschnallt haben, seine neue ID ist:

      Ichweisbescheid.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 10:23:55
      Beitrag Nr. 32 ()
      @ Grasblabla

      Wat? Wer bist Du denn?:confused:
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 11:23:39
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ VersicherungsMod, # 28:

      Ich finde es nett, wenn Du mein Modell als "exot" bezeichnest.

      In diesem Zusammenhang stelle ich ein letztes Mal richtig:
      Die von ichweis.... publizierte Ziffer von 6,82 % hat er selbst errechnet und stammt nicht von mir. Wenn man vom eingesetzten Kapital auf das Endergebnis schließt, so ist die Zahl zwar richtig, es fließen hier aber noch zahlreiche andere Komponenten ein, die von dem oben genannten User penetrant ignoriert werden.

      Darüberhinaus stimme ich dem User kreuzas zu, der bereits mehrmals auf unqualifizierte Aussagen bezüglich der betrieblichen Altersversorgung hingewiesen hat und auch Deiner Aussage, daß die verschiedenen Durchführungswege (eigene Anmerkung: Versicherungsvertreterlobby) kräftig durcheinandergebracht werden.

      Ein Blick in die §§ 4b bis 4e des EStG genügt, um sich darüber Klarheit zu verschaffen.

      Ein weiterer Blick in den den Thread "Altersvorsorge für die Ehefrau - Gedanken dazu und Diskussion", Thread: Altersvorsorge für die Ehefrau - Gedanken dazu und Diskussion , ## 13, 16, 21, 22, 27, 28 erklärt die Fragen, die Du hier in # 28 nochmals aufgeworfen hast.

      SFK
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 12:06:20
      Beitrag Nr. 34 ()
      ".....6,84%....., so ist die Zahl zwar richtig..."

      Aber woher Die Rendite kommen soll, und warum ein Arbeitgeber eine solche Harakirizusage machen soll weiss
      unser allerliebster SFK leider nicht zu sagen :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 12:30:14
      Beitrag Nr. 35 ()
      leute ich habe leider momentan nicht genügend zeit.

      @ichweissnicht

      es gibt einen quasi rechtsanspruch!

      du solltest dich mal dringend von einem profi der bav beraten lassen. das honorar hierfür kannst du vielleicht von der steuer absetzen.

      @mod

      ich bin für schließung des threads. da wird nichts mehr vernünftiges kommen können. zuvieles ist hier, wie bereits richtig erkannt, zusammenhanglos in den raum geworfen. wenn einer einen neuen versuch/tread startet, z.b. unter dem thema "richtiger einsatz einer U-kassen in der bav", bin ich gern dabei. hier kann fachliches wissen, das für und wider diskutiert werden.

      allein die thread-überschrift hier ist ne verar..... :O

      gruß kreuzas
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 13:08:56
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ Kreuzarsch

      Einen Rechtsanspruch hat man, oder man hat ihn nicht!

      quasi gibts nicht:laugh: :laugh:
      quasi kannste deiner Oma verticken, mit quasi sind schon viele Pleite gegangen...

      Fakt ist und bleibt: Der Arbeitgeber haftet für Zugesagte Leistungen, inkl Renrtenerhöhungen in der Zukunft.
      Die Haftung wird ihm in keinster weise abgenohmmen,
      wenns nicht klappt mit der Rendite ist er der gearschte!
      Da beist die Maus keinen Faden ab, das ist so und wie das ist, ist das Scheiße!

      Also liebe Arbeitgeber: Finger Weg von U-Kassen
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 12:11:45
      Beitrag Nr. 37 ()
      ".....6,84%....., so ist die Zahl zwar richtig..."

      Aber woher Die Rendite kommen soll, und warum ein Arbeitgeber eine solche Harakirizusage machen soll weiss
      unser allerliebster SFK leider nicht zu sagen :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:


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