checkAd

    Wer kennt den neuen Gesetzentwurf zur Spekusteuer? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.11.02 16:37:23 von
    neuester Beitrag 15.11.02 14:59:13 von
    Beiträge: 16
    ID: 659.647
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 761
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 16:37:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Fragen: Gilt das Halbeinkünfteverfahren, und gibt es einen Steuerhöchstsatz? Also Beispiel: 10000 Gewinn, 5000 werden versteuert zu dem pers. Einkommensteuersatz z.B 25% [z.B. max. 35%], macht also 1250 € [bzw. 1750 € bei Steuerhöchstsatz] Steuerschuld. Richtig? Oder wie sieht es aus?
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 20:09:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nach dem Referentenentwurf ist eine Abschaffung des HEV nicht vorgesehen.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 20:11:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es wäre schön, wenn der Höchstsatz der Einkommensteuer bei 35 % läge. Davon kann aber nicht die Rede sein.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 20:25:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Lag bei der alten Regelung der Höchstsatz für Spekusteuer nicht bei 35%? Oder verwechsle ich das jetzt!
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 20:33:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Einen speziellen Steuersatz für die Speku-Gewinne hat es niemals gegeben, vielmehr werden die Speku-Gewinne genauso versteuert wie andere Einkünfte (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit).

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,0835EUR +8,44 %
      Das Gold-Einhorn des Jahres!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 20:34:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Im Übrigen: Eine "Speku-Steuer" gab und gibt es nicht. Die Versteuerung der Speku-Gewinne erfolgt im Rahmen der Einkommensteuer.
      Avatar
      schrieb am 14.11.02 19:01:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Thread hat mich neugierig gemacht.

      @Nataly: Du scheinst dich auszukennen!?

      Beispiel:

      Jemand verdient 30.000 Euro jährlich an Gehalt.
      Hiervon werden Rentenvers., Krankenvers., Lohnsteuer usw.
      in Höhe von etwa 13.000 Euro abgezogen. Dies sind um und bei 43% Abzüge vom ursprünglichen Bruttolohn.

      An der Börse "erzockt" ;) man sich nebenbei 10.000 Euro im Jahr durch Daytrades.

      Wie viel bleiben von diesen 10.000 Euro dann Netto übrig? Versteuern müsste man doch nach dem Halbeinkünfteverfahren "nur" 5.000 Euro oder nicht?
      Und was geht dann hiervon ab? Einzig die Lohnsteuer? Oder auch sowas wie Rentsteuer, Arbeitslosenvers. usw.?

      Grüße
      ZS
      Avatar
      schrieb am 14.11.02 19:46:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Zockerschlampe: Zum HEV ist zu sagen: Wenn die Daytrades mit Aktien gemacht werden, gilt dafür das HEV. Bei Optionen, Optionsscheinen, Futures etc. gilt es nicht.
      Vom Gewinn durch Daytrading werden keine Sozialabgaben abgezogen (also keine Beiträge zur Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung).
      Auch Lohnsteuer wird nicht abgezogen. Die Lohnsteuer kann nur von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit durch den Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden. Ein Eintrag deiner Speku-Gewinne aus Daytrading auf der Lohnsteuerkarte ist nicht möglich.
      Die Besteuerung erfolgt in der Weise, dass du in der Anlage SO (Seite 2) deine Speku-Gewinne angibst. Sie werden dann bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt. In der Anlage SO kannst du auch angeben, ob die Trades dem HEV unterliegen oder nicht.
      Für die Zukunft ist von Eichel vorgesehen, dass deine Daytrading-Gewinne von der Bank berechnet werden und du eine Steuerbescheinigung erhältst, die beim Finanzamt eingereicht werden kann.
      Avatar
      schrieb am 14.11.02 21:59:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Nataly: Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. :)
      Nur weiß ich immer noch nicht, wie viel von dem beispielsweise 10.000 EU Spekugewinn letztendlich übrig bleibt. :confused:

      Wenn weder Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung noch Lohnsteuer abgezogen wird und auch nach Eichels neuerlichen Änderungen noch das HEV gilt: Wiel viel Prozent werden dann von den 5.000 Euro noch abgezogen?

      Gruß
      ZS
      Avatar
      schrieb am 14.11.02 23:05:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ZS: Wenn das Bruttogehalt im Jahr 1999 60.000 DM beträgt, errechnet sich die Einkommensteuer wie folgt:

      (1)Vom Bruttogehalt sind die Werbungskosten abzuziehen, mindestens die WK-Pauschale von 2000 DM.
      Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = 58.000 DM

      (2) Falls du den Daytrading-Gewinn in Höhe von DM 20.000 mit Aktien erzielt hast (für diese gilt das HEV)hast du
      Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften = 10.000 DM

      Der Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt dann 58.000 + 10.000 DM = 68.000 DM.

      (3) Als Sonderausgaben sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung geltend zu machen (Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung). Außerdem noch evtl. private Haftpflicht- und Unfallversicherung, falls vorhanden.
      Die Sonderausgaben ziehst du vom Gesamtbetrag der Einkünfte ab. (Es kann allerdings sein, dass die Sonderausgaben nicht voll berücksichtigt werden). Ich unterstelle hier mal, dass die Sonderausgaben in Höhe von 9000 DM anerkannt werden.

      (4) Ich nehme an, dass du keine außergewöhnlichen Belastungen hast.

      Dann beträgt das zu versteuernde Einkommen:
      68.000 DM - 9.000 DM = 59.000 DM.
      Die Einkommensteuer beträgt dann nach der Grundtabelle für 1999: 13.997 DM.
      Ohne den Daytrading-Gewinn (20.000 DM bzw. aus steuerlicher Sicht 10.000 DM wegen des HEV) hätte das zu versteuernde Einkommen nur 49.000 DM betragen und die Einkommensteuer hätte sich auf DM 10.581 belaufen.
      Die Einkommensteuer mit Trading-Gewinn liegt also um 3.416 DM höher als ohne Trading-Gewinn. Um diesen Betrag mindert sich dein Speku-Gewinn. Von den 20.000 DM Gewinn verbleiben dir 16.584 DM.
      Avatar
      schrieb am 15.11.02 10:30:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      Von wegen Entwarnung! Hier der alte und neue Hammer:

      Eichel wehrt sich gegen Vorschläge zur Verlängerung der Frist
      Berlin – Angesichts milliardenschwerer Mindereinnahmen muss das Bundesfinanzministerium die Entwürfe für den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr, den Etat 2003 und für das Steuervergünstigungsabbaugesetz korrigieren. Nach erneuter Rücksprache mit den Koalitionsfraktionen sollen die Entwürfe am 20. November vom Kabinett verabschiedet werden.

      Gesprächsbedarf gibt es vor allem bei den Streichungen von Steuervergünstigungen. Im Falle der Spekulationssteuer wird Finanzminister Hans Eichel die Forderungen von SPD und Grünen nach einer Verlängerung der Frist, innerhalb derer Aktiengewinne versteuert werden müssen, wohl nicht erfüllen. Wahrscheinlich wird der Gesetzentwurf eine generelle Besteuerung der Gewinne vorsehen. Die Parteien waren für eine Ausweitung der Frist von bisher einem auf fünf Jahre. Dadurch würden aber Mindereinnahmen entstehen, die sich die Bundesregierung angesichts der desolaten Finanzlage nicht leisten kann.

      (Quelle: Die Welt, 15.11.02)
      Avatar
      schrieb am 15.11.02 10:46:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Avatar
      schrieb am 15.11.02 11:20:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Nataly: Supervielen Dank für deine Berechnung. :)
      Das ist sehr nett gewesen, dass du mir das so vorgerechnet hast. Und sehr hilfreich für das Ausfüllen des LJA.
      Nochmals vielen Dank und liebe Grüße.
      ZS
      Avatar
      schrieb am 15.11.02 12:16:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      :D :D

      wer löcher im kopf hat, wird auch immer löcher im etat haben.
      jeder privathaushalt kann besser wirtschaften
      Avatar
      schrieb am 15.11.02 14:00:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      Gibt es denn schon gesicherte Erkenntnisse, ab welchem Datum (ev. auch rückwirkend) die neue Rechtslage (wie auch immer diese dann aussehen mag) gültig sein wird?

      Hintergrund der Frage: Bis wann muß ich meine (wenigen) Gewinne, die schon über 1 Jahr laufen, realisieren, damit ich nicht zukünftig Steuern darauf zahle? Des weiteren ist es wichtig, bis wann die (überwiegenden) Spekuverluste, die weniger, als ein Jahr laufen, realisiert werden müssen, um den Verlustvortrag zu sichern.

      Grüße
      Sunny01
      Avatar
      schrieb am 15.11.02 14:59:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      wir müssen uns daran gewöhnen, daß es nichts gesichertes mehr gibt, auch keine erkenntnisse:mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wer kennt den neuen Gesetzentwurf zur Spekusteuer?