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    Frage zur Kündigung einer Lebensversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.11.02 14:24:23 von
    neuester Beitrag 19.11.02 18:12:20 von
    Beiträge: 16
    ID: 660.997
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      schrieb am 16.11.02 14:24:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich möchte meine Lebensversicherung (Versicherungsvertrag mit Überschussbeteiligung), wenn alles klappt bis Mitte übernächsten Jahres kündigen/verkaufen. Was ist für mich da am besten?

      Hier einige Daten

      Versicherungsbeginn: 09/1994
      Anfangs-Versicherungsdauer: 36 Jahre
      Anfangsbeitrag: 50 DM
      Jetziger Beitrag: 41,55 Euro

      Zur Kündigung steht im Vertrag:
      (1) Sie können ihre Versicherung ganz oder teilweise schriftlich kündigen
      -jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres

      -bei Vereinbarung von Ratenzahlungen auch innerhalb des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Schluss eines jeden Ratenzahlungsabschnitts, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres.

      (2) Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, so darf die verbleibende beitragspflichtige Versicherungssumme nicht unter den Mindestbeitrag sinken, der unserem aufsichtsbehördlich genehmigten Geschäftsplan.

      (3) Nach Kündigung erhalten Sie die nach unserem Geschäftsplan berechnete Rückvergütung, sofern eine solche dort vorgesehen ist.

      (4) Die Rückvergütung entspricht nicht der Summe der von Ihnen eingezahlten Beiträge, sondern dem Deckungskapital abzüglich eines in unserem Geschäftsplan festgelegten Abschlags.

      Wie viel würde ich ungefähr von der bis jetzt eingezahlten Summe (ca.3,2 Teuro) erhalten?


      mfg
      Ronald
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 14:42:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Jeder Versicherungsmathematiker wird Dir ohne den Taschen-rechner zu zücken, davon abraten eine einmal abgeschlossene
      Lebensversicherung zu kündigen, wenn Du nicht gerade am Hungertuch nagst. Das gilt auch für die heutigen Zeiten.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 14:52:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dem kann ich nur beipflichten !!! Versuchs lieber mit einer Beitragsfreistellung oder Beitragsreduzierung. Für dringende Fälle kannste auch nen Policendarlehn nehmen.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 14:58:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kann man nicht so einfach sagen.

      Wenn keine Berufsunfähigkeit enthalten ist, sondern rein auf den Erlebensfall und schrittweiser Anpassung der Todesfallsumme an die Erlebensfallsumme, so würde ich so auf ca.3500 -4200 € je nach Gesellschafft tippen.

      Inwieweit sich das negative Börsenumfeld auf Deine Rendite auswirkt bleibt abzuwarten.

      Tip; Rufe am Montag Deine Versicherung an und sage Ihnen das sie Dir für jedes Jahr was die Versicherung noch läuft den Rückkaufwert in Form einer Tabelle zuschicken sollen, etwaige Beitragsanpassungen sollen nicht berücksichtigt werden. Dauert ca. 1 Woche.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 15:02:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      #2 Barwert, #3 FuFa

      Mir ist das schon klar, nur möchte ich später (d.h. für die restliche Laufzeit) durch Umtausch- und Überweisungskosten angesichts der relativ geringen Versicherungssumme verhindern, das diese ganze Geschichte zu noch einem größeren Verlustgeschäft wird.

      #4 soundgarden,
      Danke.

      mfg
      Ronald

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      Avatar
      schrieb am 16.11.02 15:06:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      was sind den Umtausch und Überweisungskosten ?? Bei der herkömmlichen Kapital-LV noch nix davon gehört (bei Fond-LV kommt so etwas m.M. nach nur vor) :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 15:07:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bitte beachte auch,dass nach einer Kündigung (weniger als 12 Jahren) die Steuervorteile verloren gehen.

      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 15:10:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6 FuFa,

      ganz einfach - die fallen dann an, wenn ich vom Ausland an die Versicherung Geld überweise.

      mfg
      Ronald
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 15:12:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      dann wieder einfach bfr stellen ....
      Avatar
      schrieb am 17.11.02 13:05:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      #1
      Für eine ökonomische Betrachung sind Handlungsalternativen nicht präzise genug und unvollständig.

      #2
      ein professionell arbeitender Mathematiker wird den Taschenrechner nutzen und die möglichen Alternativen korrekt abhandeln.

      Die Ergebnisse sind oftmals erstaunlich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 14:36:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      @gezwirbelt

      Wenn du das Geld jetzt nicht benötigst ist die
      beste Möglichkeit den Vertrag beitragsfrei zu
      stellen und in 09/2006 kannst du dir die Summe
      steuerfrei auszahlen lassen. So zahlst du nichts
      mehr ein, hast auf dein eingezahltes Geld aber
      noch ein ansprechende Verzinsung.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 16:08:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      @7 und 11
      Welche Steuervorteile sollen denn da verlorengehen?
      Nach rund 8 jahren ist der Rückkaufswert der Versicherung in der Regel niedriger als die Beitragssumme.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 16:41:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ gezwirbelt, # 1:

      eine ganz grobe Schätzung:

      durchschnittliche Monatsbeiträge: € 35
      Verzinsung: 6 % (eher weniger)

      einbezahlt bis Mitte 2004: ca. € 4200
      Zinsen daraus: ca. € 1670

      Sparerfreibetrag: € 1.550
      gemeinsame Veranlagung: € 3.100

      Fallen keine weiteren Erträge aus Kapitaleinkünften an und Du versteuerst nach der Splittingtabelle, dann zahlst Du keine Steuern. Sollten die Zinserträge aus der LV unter € 1.550 liegen, dann zahlst Du auch als Alleinstehender nichts.


      SFK
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 16:48:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      ich denke das wohl um die 1000 euro zinsen aufgelaufen sind. die ersten 3 jahre kannst du wg. der zillmerung der abschlußkosten vergessen, dann gehts langsam los

      sfk hat wohl recht
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 09:23:20
      Beitrag Nr. 15 ()
      @sarotto
      Hatte auch mal eine KLV. 50,- DM pro Monat. Mit 18 als Single
      von der Voba angedreht bekommen. Habe die dann nach 5 Jahren
      gekündigt. Ich musste ca. 140 DM Freistellungsauftrag stellen. Wenn gezwirbelt noch genug im Freistellungsauftrag
      frei hat ist das ja o.k. Dann soll er man ruhig kündigen.
      Ich habe mich aber im Nachhinein geärgert, dass ich die KLV
      nicht beitragsfrei gestellt habe. Ist einfach zu schade um`s
      Geld. Er hat ja die Abschlussgebühren schon bezahlt, also
      warum nicht die Überschüsse mitnehmen und ein paar Jahre warten?
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 18:12:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      @bullrider2000
      Ich halte eine Beitragsfreistellung auch für das vernünftigste. Ich fand nur das pauschale Argument "Steuervorteile" ohne Überprüfung nicht angebracht. Allerdings würde ich auch bei einer Beitragsfreistellung von der Versicherung eine Übersicht mit den zukünftigen Rückkaufswerten anfordern und mit alternativen Anlagen vergleichen.


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