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    Hinterzieht Burger King Steuern??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.11.02 20:59:14 von
    neuester Beitrag 16.11.02 23:02:09 von
    Beiträge: 23
    ID: 661.045
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      Avatar
      schrieb am 16.11.02 20:59:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich geh des öfteren mal Fast Food essen.
      Und in den letzten Monaten ist mir da etwas immer wieder aufgefallen:


      Bei nahezu JEDEM Besuch in einem der Fast-Food Buden des Kings haben die Kassierer die Abrechnungstaste "Total Außen" gedrückt. Zu sehen ist dies am Display für die Kunden. Allerdings habe ich nie mein Zeugs mitgenommen. Dies hat auch nie den Anschein machen können, da die Mitarbeiter mir das Menü stets auf einem Tablett so reichten, daß ich dies nicht mitnehmen können hätte.

      Warum das Steuerhinterziehung ist? Für Produkte die außer Haus verkauft und mitgenommen werden müßen nur 7% Steuer bezahlt werden. Für die Speißen, die im Haus verzehrt werden aber 16%. Deswegen gibt es bei diesen Buden auch zwei verschiedene Summentasten.

      Burger King hat also in mehreren Fällen (in nahezu allen Fällen, in denen ich in den letzten Monaten dort gegessen habe) Steuerhinterziehung i.H.v 9% des Umsatzes betrieben.
      Da mir das in allen von mir besuchten 3 Häusern passiert ist und auch bei verschiedenen Mitarbeitern scheint dies nicht ein Einzelfall zu sein. Auch habe ich heute beobachtet, daß im Burgerking FFM dies an allen von mir beobachteten Kassen so gehandhabt wurde. Gibt es hier eine Anweisung von oben? Fordert einer der Chefs von den unterbezahlten Mitarbeitern Steuern für das Unternehmen zu hinterziehen.

      Tja, wenn Konzerne wie Burgerking ganz offen die Steuern hinerziehen, wie soll Eichel da genug bekommen?

      Vieleicht sollte mal die Steuerfahndung einen Whopper essen gehen?

      BM
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 21:11:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Petze-Verräter der Fast-Food-Generation. Willst Du den Whopper noch teurer machen.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 21:19:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es ist doch nur ein Problem, wenn du 16% zahlst und die nur 7% abführen...
      Wenn du aber nur 7% Mehrwertsteuer zahlst kann es dir doch egal sein, wenn Eichel nur 7% bekommt. In diesem Fall würdest du als Kunde die Mehrwertsteuer hinterziehen und nicht Burger King.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 21:19:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nee, aber die Umsatzteuern stehen uns, den deutschen Steuerzahlern zu. Und nicht dem US-Großkonzern.
      Und die Preise sind Marktorientiert.
      Die Konkurrenz (Frittenbude um die Ecke) führt die Steuern ja bestimmt auch korrekt ab. Und wenn BK die hohen Preise dann um die bisherige Steuerhinterziehung erhöhen würde, um den Gewinn gleich zu halten, dann würden weniger Kunden kommen. Bei MC-Donalds wurde bei mir bisher meist korrekt abgerechnet. War aber schon länger nicht mehr dort.


      BM
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 21:23:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Onassis

      Die 16% bezahle ich ja!
      Denn die Verkaufspreise sind incl. MwSt.!
      Die Verantwortung für das KORREKTE Abführen der MwSt. liegt in Deutschland beim Händler nicht beim Kunden.

      Der Kund macht sich nur insofern mitschuldig, indem er diese Steuerhinterziehung kennt und stillschweigend hinnimmt.

      Also => Künftig den Verkäfer zum stornieren und korrekten Abrechnen auffordern? Oder was?

      BM

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      Avatar
      schrieb am 16.11.02 21:25:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Einfache Lösung: die Steuersätze angleichen. Warum sollte dieser Unterschied zwischen 7 und 16 % überhaupt bestehen? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 21:30:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      ...ist ja echt interessant. Allerdings dürfte Burger King wie McDonalds ein Franchise-Unternehmen sein, somit kaum eine solche Anweisung geben. Denen ist es egal. Eher kommt die Anweisung also von den jeweiligen Geschäftsführern der Läden, denn die stecken das zusätzliche Geld ein.

      Wobei ich eins nicht ganz nachvollziehen kann. Wenn die Produkte innen und außen das gleiche kosten, dann müßte BurgerKing ja draußen eine höhere Gewinn-Spanne haben. Und zwar gar nicht so unbedeutend höher.
      Kommt mir also komisch vor, dass sie nicht viel mehr außer-Haus-Verkauf bewerben.
      Bist Du bei den unterschiedlichen MWSt-Sätzen sicher??

      Die Steuerfahndung wird sich über einen solchen Hinweis natürlich freuen. Prämien zahlen sie aber wohl nicht....;)
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 21:31:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Pfandbrief

      Differenzierte Mehrwertsteuer macht grundsätzlich schon Sinn.
      Dadurch werden Produkte, die zum Leben gebraucht werden weniger stark besteuert, als jene, die Luxus sind.
      Wer sich Luxus leisten kann, kann auch ein bischen mehr bezahlen.

      Warum aber die Mitnahme von fertig zubereitetem Essen mit 7% besteuert wird, der richtige Restaurantbesuch aber mit 16% ist für mich aber nicht nachvollziehbar. Eigentlich sollte dies einheitlich dem hohen Steuersatz zuzurechnen sein.

      BM
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 21:35:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ xylophon

      Bei der Sache mit den Steuern bin ich mir sicher!
      Meine Schwester hat vor vielen Jahren mal bei McDonalds gearbeitet. In diesem Restaurant wurde ich immer direkt vor der Summenberechnung gefragt, ob ich das Essen mitnehmen will oder dort verzehren.
      Ich hab Sie mal gefragt, warum das so sei.
      Sie hat mir dann das mit den Steuersätzen erklärt.

      Der Gewinn bei mitgenommenem Essen ist dann wirklich höher. Das hast du richtig erkannt.

      BM
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 21:36:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn es mitgenommen wird das Essen zählt es als normale Lebensmittel also 7 %. In diesem Fall wäre Burger King gleich zu setzen mit einem Supermarkt.
      Wenn das Essen bei Burger King eingenommen wird ist Burger King ein Restaurant Betrieb wo 16 % UST drauf entfallen.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 21:40:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      ...wenn Eichel keine Lust hat, das anzugleichen, sollten ev. einfach die Gemeinden auf Mitnahme eine kleine Abfallsteuer/-gebühr erheben, die den Rahm abschöpft. Schließlich verursachen die mitgenommenen Speisen ja vor allem den später auf den Straßen gefundenen Müll. Während für die im Restaurant verzehrten Speisen BurgerKing selbst die Müllbehälter zahlt.

      Die Steuer ist im übrigen gar nicht so dumm. Wenn die Herren von BurgerKing es übertreiben, dann wird sich das früher oder später herausstellen, weil durchaus die Quoten der Mitnahme bzw. im-Haus-Verzehr querverglichen werden. Und bei sehr großen Unterschieden wird dann auch mal geprüft...oder ein gefrusteter Mitarbeiter packt aus. Das ist die häufigere Variante, aber der Quervergleich ist auch nicht ohne Risiko.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 21:47:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Quervergleich zwischen verschiedenen Restaurants meine ich...und wenn BurgerKing an einer normalen Stelle eine höhere Mitnahmequote hat als mancher McDrive oder Läden in Fußgängerzonen, dann wird man schon genauer hinsehen...
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 21:51:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Laut einem Beschluss des Finanzgericht Düsseldorf vom 15.10.2001 (5 V 3318/01 A (U)) handelt es sich bei einer Kombination von Abfallbehälter und Stehtisch um eine besondere Vorrichtung, die zum Verzehr von Speisen und Getränken an Ort und Stelle bereit gehalten wird. Der strittige Abfallbehälter war mit einer besonderen Vorrichtung versehen, die um eine mittig gelegene Mülleinfüllöffnung das Abstellen der zum Verzehr bestimmten Waren ermöglicht. Das Aufstellen derartiger Abfallbehälter führt zur Anwendung des vollen Steuersatzes auf die Verkäufe.
      :laugh: :laugh: :laugh:
      http://www.hannover.ihk.de/xsteuern/umsast/020527_10400_sk_g…

      Um den wust unzähliger schwachsinniger gesetze und verordnungen zu bewältigen darf sich das überflüssige beamtenpack hierzulande auf kosten der steuerzahler vermehren wie die karnickel.
      Kein wunder das D überschuldet und insolvent ist.
      :)
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 21:58:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      ...auch die Differenzierung zwischen Milch und Mineralwasser auf der einen Seite und Soft-Drinks und Bier auf der anderen Seite ist überaus überzeugend. :laugh: Was ist denn mit Milchkaffee??? Hängt vermutlich vom Milchanteil ab. :laugh: :laugh: :(

      Wobei ich grds. den Eindruck habe, dass die Trennung zwischen "Bereitstellen" und "Liefern" erfolgt, so dass McD und BurgerKing, die ja beide nicht liefern, eigentlich immer den vollen Satz zahlen müßten. Aber der Vorredner hat schon recht. So ein Müll wie diese komplizierten Regeln ist mitschuld, dass es in Deutschland abwärts geht.:mad:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 22:02:20
      Beitrag Nr. 15 ()
      Umgekehrt geht die Steuerbegünstigung der Speisenlieferung nicht dadurch verloren, daß ein Kunde, dem z.B. in einer Hähnchenbraterei ein Hähnchen wunschgemäß in einer Warmhalteverpackung zum Mitnehmen geliefert wird, seine schlüssig bekundete Mitnahmeabsicht nach erfolgter Lieferung aufgibt und das Hähnchen doch an Ort und Stelle verzehrt.
      :laugh: :laugh: :laugh:
      http://www.dehoga.de/dokumente/ausserhausverkauf.htm
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 22:04:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      ich hab jetzt auch hunger auf einen burger,..:cry: :cry:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 22:12:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      ob da erpressungstechnisch was geht ? muß mal aufpassen bei meinem burger un sagen dann he du alder betrüger du ey lass ma 100 € rüberwaxen sons sach ich finanzamt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 22:18:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      ...das ist doch wirklich beklopptl...danke Neidhammel.

      Nicht mal als Jurist blick ich da auf Anhieb durch und hab auch keine Lust mich da einzulesen. Eichel wollte aber einige der 7%-Ermäßigungen streichen, ich hoffe mal, diese gehört dazu. Lächerlich!!:mad:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 22:21:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      ..noch was, was die Finanzämter gerne machen. Prüfen einfach die Anzahl der gekauften Tüten zur Mitnahme. Und wenn dann auf einmal viel mehr außer Haus verkauft wurde als Tüten vorhanden waren, dann sieht es schlecht aus...:p
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 22:23:19
      Beitrag Nr. 20 ()
      ich hasse Finanzämter :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 22:30:42
      Beitrag Nr. 21 ()
      Immerhin haben die beim "Ausser Haus Essen" einen klitzekleinen Nachteil...

      Die Verpackungstüte(n):D


      ich pers. hole mir immer eine Tüte und setze mich drinnen hin:eek:
      -wenn ich dann mal zum MC oder BK gehe-


      Man könnte auch mal versuchen, "zum hier essen" zu bestellen
      und nachdem alles in die Kasse getippt ist, sagen:

      "Och nee, geben Sie mir doch bitte ne Tüte":D


      PS:
      Hat das auch damit zu tun, dass die Verkäufer das Geld immer
      schon vorab kassieren, um danach erst zu liefern?
      (was an sich schon ne Frechheit ist...)
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 22:59:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      Scheinbar brauchen wir noch mehr Beamte. Wie oft wird denn ein Betrieb dieser Größenordnung darauf geprüft, ob er seine Besteuerungsgrundlagen korrekt abbildet. Soviel ich weiß in Hessen z.B. ca. alle 15 Jahre. Selbständige und Unternehmen (bin selber seit 13 Jahren selbständig)haben legal schon sehr viele Möglichkeiten, bei der Höhe der Steuern gestalterisch tätig zu werden. Wahrscheinlich sind solche und ähnliche Betrügereien nicht nur bei ein paar BK-Restaurants in Ffm. zu finden. Als Kavaliersdelikt kann ich ein solches Verhalten einfach nicht sehen, weil letztendlich ich die Zeche mitbezahlen muß, die durch solche Trickser verursacht wird. Anderseits ist es vollkommen richtig, daß viele Gesetze (nicht nur Steuergesetze) mal einer gründlichen Entrümpelung bedürfen.

      Kid
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 23:02:09
      Beitrag Nr. 23 ()
      Anderseits ist es vollkommen richtig, daß viele Gesetze (nicht nur Steuergesetze) mal einer gründlichen Entrümpelung bedürfen.


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