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    Pauschalsteuer - Heutige "Beschlüsse" ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.02 15:18:22 von
    neuester Beitrag 18.11.02 16:18:17 von
    Beiträge: 3
    ID: 661.567
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      Avatar
      schrieb am 18.11.02 15:18:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo miteinander,

      nach unzähligen Postings über die 15 % Pauschalsteuer nun noch ein Beitrag zur eigenen Information:

      Quelle: Spiegel online heute
      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223296,00.html

      STEUERBESCHLÜSSE DER KOALITION
      Das ändert sich bei Wertpapieren und Immobilien
      Die Bundesregierung plant, Gewinne aus Aktien- und Immobiliengeschäften pauschal zu besteuern. SPIEGEL ONLINE dokumentiert die wichtigsten Änderungen im Überblick.
      Berlin - Wie Bundeskanzler Schröder an Montagmittag auf einer Pressekonferenz bestätigte, wird die Besteuerung von des Verkaufs von Wertpapieren und Immobilien völlig neu geregelt:
      Die bisher gültige Spekulationsfrist bei der Veräußerung von Wertpapieren und Immobilien entfällt. Bisher fielen für die Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren nur Steuern an, wenn der Verkäufer sie weniger als zwölf Monate in seinem Depot hatte. Bei Immobilien gilt derzeit noch eine Frist von zehn Jahren.
      Stattdessen wird ab dem 21. Februar 2003 auf Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und vermieteten Immobilien ein Steuersatz von 15 Prozent fällig - unabhängig davon, wie viel Zeit seit dem ursprünglichen Kauf vergangen ist.
      Es gilt das Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass nur die Hälfte des Gewinns aus Wertpapier- und Immobiliengeschäften mit 15 Prozent besteuert wird.
      Immobilien und Wertpapiere, die in der Übergangsfrist bis zum 21. Februar 2003 verkauft werden, sind nicht steuerfrei. Der Verkäufer muss 1,5 Prozent des gesamten Verkaufspreises an den Fiskus abführen. Ausnahme: Er kann nachweisen, dass er keinen Gewinn gemacht hat.
      Verluste aus Wertpapier- und Immobilengeschäften können geltend gemacht und mit den Gewinnen verrechnet werden. Verlustvorträge dürfen den Gewinn jedoch nur bis zur Hälfte schmälern. Eine maximaler Zeitraum, über den Verluste geltend gemacht werden dürfen, gibt es nicht.

      JETZT meine Fragen:

      1. Einen Freibetrag gibt es offensichtlich nicht mehr?
      2. Wie stehen die Chancen, dass wenigstens die Wertpapierkäufe, die vor dem heutigen Datum getätigt wurden nicht besteuert werden?
      3. Kennt sich jemand mit dem Steuerrecht insofern aus: Ist es überhaupt zulässig ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen? Kann man nach der Spekulationsfrist von einem Jahr überhaupt noch einmal zur Kasse gebeten werden?
      4. Sollen auch Ausschüttungen mit 15 % versteuert werden?

      Ich wäre über Antworten dankbar. Bin aber so wütend, dass ich eigentlich nur noch Lust habe auszuwandern.

      Tschüss DolleMARK
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 15:27:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und noch eine Frage:
      Wenn ich meine Aktien, die jetzt im Depot sind noch 10 Jahre halte, muß ich dann nur 1,5% Steuern bezahlen?
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 16:18:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Grundsätzlich: Gesetze werden erst gültig, wenn sie vom Bundespräsident unterschrieben und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

      Zu den Fragen:

      1. Soweit ich weiß, war das kein Freibetrag sondern eine Freigrenze. Und die interessiert doch bei einer Höhe von 512 EUR p.A. höchstens die Taschengeldzocker.

      2. Schlecht. Entweder greift bei diesen Käufen das geltende Recht oder, sobald die neuen Beschlüsse gesetzeskraft haben, bei Verkauf vor dem 21.02.2003 eine Versteuerung mit 1.5% oder nach dem 21.02.2003 mit 15% des nach dem Halbeinkünfteverfahrens ermittelten Gewinns versteuert.

      3. Ich glaube kaum, daß ein solches Gesetz verfassungswidrig wäre. Oder steht irgendwo im Grundgesetz, daß Gewinne aus Wertpapier- und Immobiliengeschäften steuerfrei zu stellen sind?

      4. Für die Ausschüttungen ändert sich nichts. Sie werden wie bisher mit einer 25%-igen Kapitalertragssteuer vorab besteuert und sind dann im Zuge der Einkommenssteuererklärung dem individuellen Steuersatz zu unterwerfen.

      Also ich finde dieses Gesetzesvorhaben noch sehr aktionärsfreundlich, verglichen mit Regelungen in anderen Ländern.
      Und durch die Verrechnung der Verluste mit anderen Wertpapiergeschäften haben alle, die seinerzeit Ihre Verluste nicht innerhalb der Spekufrist realisiert haben,
      die Chance, dies ab dem 21.2.2003 noch nachzuholen.
      Oder hat jemand gelesen, daß die Verrechnung von Verlusten
      nicht für Papiere gilt, die nach dem bisherigen Recht aus der Spekulationsfrist herausgefallen waren?

      kid


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