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    Steuerfahndung bei ConSors! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.02.00 11:56:47 von
    neuester Beitrag 25.02.00 21:25:26 von
    Beiträge: 11
    ID: 66.246
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      Avatar
      schrieb am 19.02.00 11:56:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der SPIEGEL veröffentlicht heute auf seiner Homepage folgende Vorabmeldung:

      "Mit einem Großaufgebot hat die Steuerfahndung in dieser Woche mehrere Tage lang die Zentrale der SchmidtBank in Hof und einige Filialen in Bayern sowie in Sachsen durchsucht. Wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung hat die Staatsanwaltschaft Hof nach Informationen des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL gegen namentlich noch nicht bekannte Mitarbeiter der Privatbank ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie stehen laut Durchsuchungsbeschluss vom 2. Februar im Verdacht, für Kunden am Fiskus vorbei "Vermögenstransfers in das Ausland arrangiert, bearbeitet, beaufsichtigt beziehungsweise verantwortet" zu haben. Durchsucht wurden auch die Consors Discount Broker AG in Nürnberg, die als Tochterunternehmen das Wertpapiergeschäft betreibt, sowie das Büro des persönlich haftenden Gesellschafters der SchmidtBank, Karl Gerhard Schmidt. Umfangreiche Unterlagen wurden sicher gestellt. Schmidt wollte sich dazu nicht äußern."

      Kann die realen Auswirkungen dieser Meldung zwar nicht einschätzen, bin aber der Ansicht, daß die von einigen Sachkundigen in den Boards mehrfach ausgesprochene Warnung davor, das Finanzamt hinsichtlich der Spekusteuer systematisch zu hintergehen, einige Berechtigung besitzt.

      Gruß an alle,
      Chartwatcher
      Avatar
      schrieb am 19.02.00 12:07:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dem schliess ich mich an ! Wenn Du einmal aktenkundig geworden bist, dann gucken sie Dich jedesmal genau an. Heutzutage hat das Finanzamt wesentlich mehr Möglichkeiten als noch vor ein paar Jahren.
      Ich werde wie jedes Jahr meinem Steuerberater alles vorsortiert geben und der macht das dann. So kann ich wenigstens ruhig schlafen ;)

      Zwei Dinge sind im Leben sicher: Der Tod und die Steuer

      Viele Grüsse

      sysop
      Avatar
      schrieb am 19.02.00 12:36:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hier sieht man, daß die Zocker doppelt unruhiges Lebensstil führen :
      im Bezug auf schnelles Ein- und Aussteigen und Spekusteuer.
      Die großen Gewinne sind jedoch Langzeitgewinne.
      Wer heute Rohstoffaktien kauft ( speziell Gold, Silber und Diamanten)
      soll sie ruhig ein Paar Jahre im Depot halten. Und schlafen.
      Die großen Gewinne kommen dann steuerfrei.
      Man muß nur eventuell Dividenden angeben, aber steigende Dividenden
      machen mir die wenigsten Sorgen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.00 12:37:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo Leute,

      habe zu meiner Freude letztes Jahr bei Starnet so viel Verlust realisiert,
      daß das für die nächsten Jahre reicht. Kann man diese Verluste von 1999
      eigentlich auch gegen Spekugewinne von 1998 rechen? Nach dem neuen
      Gesetz ist die Verrechnung von Verlusten gegen Gewinne aus Folgejahren
      und vergangenen Jahren möglich oder täusche ich mich da? Wer kann helfen.

      mfg moneyfuchs
      Avatar
      schrieb am 19.02.00 13:25:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Finanzämter sind auch nur Behörden. Ihnen steht eine begrenzte Personal- und Sachmittelkapazität zur Verfügung.

      Auf der anderen Seite sind die modernen Direktbanken wesentlich besser zu "überwachen", wenn von Steuerfandern auf die Datenbestände zugegriffen wird.

      Die Spekulationssteuer wird von ca. 5% der Steuerpflichtigen angezeigt. Aufgrund der faktischen Ungerechtigkeit dieser Steuer klagte jüngst ein Professor vor Gericht gegen die Steuer selbst. Das Urteil steht noch aus.

      Grüße Abaco

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      Avatar
      schrieb am 19.02.00 20:43:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mal ganz konkret: Steuerlich strafbar ist nicht die Geldanlage im Ausland, wenn die inländische Depotbank vorschriftsmäßig abrechnet, sondern die Errichtung von Bankkonten auf einen falschen oder erdichteten Namen, wie es bei den Geldtransfers nach Luxemburg mittels eines gemeinschaftlichen Sammelkontos der Banken oftmals praktiziert wurde. Dieser Vorgang muß aber am Ende zu einer Steuerhinterziehung beim Anleger geführt haben: Anteile müssen innerhalb der Spekulationsfrist verkauft worden sein ohne Möglichkeit des Ausgleichs mit anderen Spekualtionsverlusten, und der Freibetrag für Zinsen und Dividenden muß erstmal überschritten sein, dann der Grundfreibetrag...und...und. Schließlich kann es auch den Grund höherer Rendite bei Kapitalanlage im Ausland geben. Also nicht alles durcheinanderhauen!

      Im Gegenteil: Will man einen Fondanteil ausländischen Rechts bei seiner inländischen Depotbank kaufen, läuft man Gefahr, daß die sich nicht auskennen und einem mehr als die dreifache Kapitalertragsteuer aufbrummen für die gesamte Fondslaufzeit über die Anlagedauer des Kunden hinaus. Alles schon erlebt.
      Unterhält man dagegen direkt ein Konto bei dem ausländischen Fond - und das machen die nur per Übeweisung, nicht bar, dann werden sie nicht der begriffstutzigen Bank, sondern dem Anleger direkt seinen steuerpflichtigen Anteil mitteilen.
      Avatar
      schrieb am 20.02.00 02:47:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich sehe your stock "CONSORS" at e 20.00 on ende nexte woche
      you STUPID PROPAGANDA MORONS

      Elvis
      Avatar
      schrieb am 20.02.00 11:13:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Was hier nicht angemerkt wurde, sind die jetzt bei Consors anfalleneden Zufallsfunde.
      D.h: nicht nur die, die Gelder im Ausland hatten um Einkommensteuer zu hinterziehen sind dran, sondern auch alle, die Spekulationsgewinne verheimlichten. Die fallen jetzt über die sog. Zufallsfunde auf.
      Die Steufa nimmt nämlich nicht nur bestimmte Akten mit, sondern räumt alles ab.
      Wer bei Consors also Aktien handelte und seine Spekus bei der EST vergaß, sollte mal bei Consors nachhaken und dann evt. nach Rücksprache mit einem Steuerberater od. Fachanwalt für Steuerrecht die Selbstanzeige in Betracht ziehen.
      Avatar
      schrieb am 21.02.00 20:36:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi Abaco,

      kannst du mir zufällig das Aktenzeichen des Musterprozesses des Professors nennen ?

      Ich würde gerne in meiner Steuersache unter Hinweis auf diese Klage Ruhen des Verfahrens beantragen.

      Danke !
      Avatar
      schrieb am 24.02.00 20:44:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Luesen,

      der Aufwand ist ein bißchen sehr groß!!!! Und was ist, wenn man bei
      Consors tatsächlich Speku-Gewinne hatte, aber bei comdirect leider
      Verluste??? Dann brauche ich doch nichts anzugeben. Also alles heiße
      Luft.
      Also "Zufallsfunde" gibt es schon mal gar nicht, wenn überhaupt, dann
      "Zufallsverdacht"

      Freundliche Grüße
      Longus
      Avatar
      schrieb am 25.02.00 21:25:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Muß leider auf Zufallsfunde bestehen. Das ist ungefähr so wie bei der Tunfischjagd. Neben den Großen geht da noch allerlei Kleinvieh ins Netz.
      Da wird nicht gleich auf Steuerhinterziehung untersucht.
      Die Fahnder schreiben nur eifrig Kontrollmitteilungen an die Finanzämter.

      Das braucht bei Consors nicht unbedingt so zu sein.
      Vielleicht haben die sich ja wirklich nur auf die Verschiebungen ins Ausland konzentriert.


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