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    Gegenrechnung von Verlusten nach Halbeinkünfteverfahren? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.12.02 07:27:12 von
    neuester Beitrag 10.12.02 06:38:08 von
    Beiträge: 3
    ID: 670.369
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      Avatar
      schrieb am 08.12.02 07:27:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir helfen,

      Ich habe in 2000 einige Spekulationsgewinne gehabt.

      In 2001 habe ich dann etwa gleich hohe Verluste verzeichnet.

      Mein Problem:

      Die Verluste, die ich in 2001 mit deutschen Aktien und Optionen gemacht habe, konnte ich mit den Gewinnen aus 2000
      verrechnen. Ich mußte dem Finanzbeamten zwar etwas Nachhilfe geben, aber dann gab es einen schönen Betrag vom Finanzamt zurück.

      Aber: Das Finanzamt weigert sich mit Hinweis auf ungeklärte Rechtslage zum Halbeinkünfteverfahren auch die Verluste (gemeint: natürlich 50% davon) aus Geschäften mit ausländischen Aktien gegenzurechnen. Eine Änderung des Bescheides erfolge nach Klärung von Amts wegen.

      Für mich ist das nicht nachvollziehbar, da ich von vornherein nur 50% des Verlustes angesetzt habe. Wo sollen da offene Rechtsfragen herkommen.

      Kann mir jemand einen Tip geben?

      Vielen Dank

      Easybroker
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 11:22:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mit den Verlusten aus Geschäften, für die das HEV gilt, haben anscheinend manche Finanzämter Probleme. Siehe hierzu auch diesen Thread:
      Thema: Wie formuliere ich diesen Einspruch?? [Thread-Nr.: 668355]

      Ich selber sehe eigentlich auch nicht, wo ein rechtliches Problem liegen soll. Die HEV-Verluste sind nach dem EStG zur Hälfte anrechenbar.
      Bei mir selber hatte das Finanzamt (in Ba-Wü) keine Probleme damit.
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 06:38:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ NATALY

      vielen Dank für den Hinweis auf den Thread von bitterblue.
      Er scheint da gleiche Problem zu haben wie ich. Vielleicht sollte ich doch nach BW umziehen.

      Easybroker


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