Verluste 2000/2001 noch beim Finanzamt geltend zu machen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.12.02 09:51:32 von
neuester Beitrag 09.12.02 14:15:06 von
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Auch ich hab` in den letzten 3 Jahren heftige Verluste am Aktienmarkt erlitten. Habe leider vieles nicht verkauft, sondern noch immer im Depot.
Frage: Sind die Verluste, die ich nicht jeweils am Jahresende (2000, 2001) glattgestellt habe, noch als Verluste gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, um sie gegen potentielle Gewinne in der Zukunft aufzurechnen?
Sämtliche Abrechnungsbelege meiner Bank, alle Transaktions-, Monats- und Jahresschlußabrechnungen liegen vor, alles ist akkurat belegbar!
Danke für Eure Antworten
Procedo
Frage: Sind die Verluste, die ich nicht jeweils am Jahresende (2000, 2001) glattgestellt habe, noch als Verluste gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, um sie gegen potentielle Gewinne in der Zukunft aufzurechnen?
Sämtliche Abrechnungsbelege meiner Bank, alle Transaktions-, Monats- und Jahresschlußabrechnungen liegen vor, alles ist akkurat belegbar!
Danke für Eure Antworten
Procedo
Aktuell nein, nach den jetzigen Planungen dürfte bei einem Verkauf ab dem 21.Februar die Verluste wieder geltend gemacht werden können, wegen Abschaffung der Spekulationssteuer in Ergänzung mit einer Pauschalbesteuerung.
Ich glaub, dass ich mal was gelesen hab, dass man
Verluste auch noch 4 Jahre später geltend machen kann.
Stand mal im "Steuerschutzbrief"
Ich würds einfach mal probieren
MfG
kingsterman
Verluste auch noch 4 Jahre später geltend machen kann.
Stand mal im "Steuerschutzbrief"
Ich würds einfach mal probieren
MfG
kingsterman
du kannst Verluste - auch rückwirkend - geltend machen,
wenn du die Aktien innerhalb der Spekulationsfrist von einem
Jahr verkauft hast. Also nicht für Aktien, die du
jetzt verkaufen möchtest und schon seit 2000 im Depot
hast. Die Verluste können allerdings nur mit den Spekula-
tionsgewinnen verrechnet werden.
So ist es jedenfalls bisher gewesen...
Gruß
MK
wenn du die Aktien innerhalb der Spekulationsfrist von einem
Jahr verkauft hast. Also nicht für Aktien, die du
jetzt verkaufen möchtest und schon seit 2000 im Depot
hast. Die Verluste können allerdings nur mit den Spekula-
tionsgewinnen verrechnet werden.
So ist es jedenfalls bisher gewesen...
Gruß
MK
Nach derzeitiger Rechtslage können Wertminderungen bei Aktien, die nicht innerhalb eines Jahres (damit ist übrigens nicht das Kalenderjahr gemeint, sondern 365 Tage) realisiert wurden, nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Hey Leute,
danke für Eure Antworten!
Hätte sie mir anders gewünscht , aber ich hatte schon befürchtet, daß ich da was versäumt habe.
Grüße von
procedo
danke für Eure Antworten!
Hätte sie mir anders gewünscht , aber ich hatte schon befürchtet, daß ich da was versäumt habe.
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