checkAd

    Verluste 2000/2001 noch beim Finanzamt geltend zu machen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.02 09:51:32 von
    neuester Beitrag 09.12.02 14:15:06 von
    Beiträge: 6
    ID: 670.577
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 493
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 09:51:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Auch ich hab` in den letzten 3 Jahren heftige Verluste am Aktienmarkt erlitten. Habe leider vieles nicht verkauft, sondern noch immer im Depot.

      Frage: Sind die Verluste, die ich nicht jeweils am Jahresende (2000, 2001) glattgestellt habe, noch als Verluste gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, um sie gegen potentielle Gewinne in der Zukunft aufzurechnen?

      Sämtliche Abrechnungsbelege meiner Bank, alle Transaktions-, Monats- und Jahresschlußabrechnungen liegen vor, alles ist akkurat belegbar!

      Danke für Eure Antworten
      Procedo
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 10:01:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aktuell nein, nach den jetzigen Planungen dürfte bei einem Verkauf ab dem 21.Februar die Verluste wieder geltend gemacht werden können, wegen Abschaffung der Spekulationssteuer in Ergänzung mit einer Pauschalbesteuerung.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 12:21:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich glaub, dass ich mal was gelesen hab, dass man
      Verluste auch noch 4 Jahre später geltend machen kann.

      Stand mal im "Steuerschutzbrief"

      Ich würds einfach mal probieren

      MfG

      kingsterman
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 12:57:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      du kannst Verluste - auch rückwirkend - geltend machen,

      wenn du die Aktien innerhalb der Spekulationsfrist von einem

      Jahr verkauft hast. Also nicht für Aktien, die du

      jetzt verkaufen möchtest und schon seit 2000 im Depot

      hast. Die Verluste können allerdings nur mit den Spekula-

      tionsgewinnen verrechnet werden.

      So ist es jedenfalls bisher gewesen...

      Gruß
      MK
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 14:01:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nach derzeitiger Rechtslage können Wertminderungen bei Aktien, die nicht innerhalb eines Jahres (damit ist übrigens nicht das Kalenderjahr gemeint, sondern 365 Tage) realisiert wurden, nicht steuerlich geltend gemacht werden.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,9700EUR +3,66 %
      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 14:15:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hey Leute,

      danke für Eure Antworten!

      Hätte sie mir anders gewünscht :( , aber ich hatte schon befürchtet, daß ich da was versäumt habe.

      Grüße von
      procedo


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Verluste 2000/2001 noch beim Finanzamt geltend zu machen?