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    TTL - AG : Wo liegt hier der faire Wert ? (Seite 83)

    eröffnet am 06.01.03 12:13:39 von
    neuester Beitrag 31.05.24 11:25:36 von
    Beiträge: 1.870
    ID: 679.530
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      Avatar
      schrieb am 08.08.09 09:11:02
      Beitrag Nr. 1.050 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.735.619 von Muckelius am 07.08.09 19:58:38na das werte ich mal als positives nachricht. klar sind 225t stücke nur 100T€ aber ich denke mal ein institutioneller macht sowas ja auch nicht leichtfertig... die sonderdividende von archbrook von 1miousd = 700T€ bringt bei "normalen" laufenden kosten locker eine 5% dividendenrendite.

      nach wie vor ist mir eines aus dem konzernabschluss 2008 nicht klar. es heisst auf s. 2 daß archbrook 2008 einen gewinn von 14.8miousd erzielt hat. trotzdem wird auf s. 4 ein negatives at equity ergebnis ausgewiesen? und wo findet sich in der bilanz der "erhebliche zufluss" an kapital aus dem aktienrückkauf der bdi?
      Avatar
      schrieb am 07.08.09 19:58:38
      Beitrag Nr. 1.049 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.709.487 von Muckelius am 04.08.09 18:33:13News - 07.08.09 19:55

      DGAP-Stimmrechte: TTL Information Technology AG (deutsch)

      TTL Information Technology AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem
      Ziel der europaweiten Verbreitung

      TTL Information Technology AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs.
      1 WpHG (Aktie)


      07.08.2009

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------


      Die M. M. Warburg-LuxInvest S.A., Luxemburg, Luxemburg hat uns am 5. August
      2009, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert:

      Der Stimmrechtsanteil der M. M. Warburg-LuxInvest S.A. an der TTL
      Information Technology AG, München, Deutschland, hat die Schwelle von 3 %
      überschritten und beträgt nun 3,4483 % (entspricht 225866 Stimmrechten).

      TTL Information Technology AG
      Elisabethstraße 91
      80797 München
      Deutschland

      07.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: TTL Information Technology AG
      Elisabethstraße 91
      80797 München
      Deutschland
      Internet: www.ttl-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 04.08.09 18:33:13
      Beitrag Nr. 1.048 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.704.888 von thommyboy am 04.08.09 10:10:58heute wurden am Handelsplatz Frankfurt bisher über 200000 Aktien umgesetzt! :eek:
      Avatar
      schrieb am 04.08.09 10:10:58
      Beitrag Nr. 1.047 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.700.420 von Muckelius am 03.08.09 16:44:45ich weiß daß es die dividende gibt- ist auch shcon gutgeschrieben. mich interessiert nur, wie es archbrook geht, wo kommen plötzlich die negativen at equity ergebnisse her, liegt das am operativen geschäft oder sind das abschreibungen auf irgendwelche investitionen etc.
      Avatar
      schrieb am 03.08.09 16:44:45
      Beitrag Nr. 1.046 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.668.283 von thommyboy am 29.07.09 11:55:27TTL Information Technology AG
      München
      ISIN DE0007501009
      (Wertpapier Kenn-Nr. 750 100)
      Dividendenbekanntmachung

      Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 31. Juli 2009 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn der TTL Information Technology AG des abgelaufenen Geschäftsjahres 2008 in Höhe von EUR 464.512,77
      (a)

      einen Teilbetrag von EUR 327.500,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Aktie zu verwenden
      (b)

      den verbleibenden Teilbetrag von EUR 137.012,77 auf neue Rechnung vorzutragen.

      Die Dividende wird am 3. August 2009 ausgezahlt.

      Zahlstelle unserer Gesellschaft ist die Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart.

      Die Dividende wird ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt, da sie eine Rückzahlung von Einlagen im Sinne des § 27 Abs. 1 KStG darstellt.



      München, im Juli 2009

      TTL Information Technology AG

      - Der Vorstand -

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      schrieb am 29.07.09 11:55:27
      Beitrag Nr. 1.045 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.470.353 von Herbert H am 25.06.09 22:34:04Geht zufällig jemand zur HV? Ich kann leider nicht. Habe mir den Jahresbericht 2008 noch mal angeschaut- At Equity Ergebnis Archbrook -3.7Mio (!) Das ist ja das Ergebnis für das 2x% Paket- würde also bedeuten, nach Jahren mit Gewinnen hat Archbrook 2008 plötzlich ca. 15Mio€ MIESE gemacht?!
      Avatar
      schrieb am 25.06.09 22:34:04
      Beitrag Nr. 1.044 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.469.307 von StillhalterTrader am 25.06.09 20:09:19"Hohe Dividendenrendite ; es lohnt sich doch weiter zu investieren"

      Naja, da lass' uns doch mal etwas Wasser in den Wein gießen. Mit der Aktie von TTL beteiligt man sich quasi an einer black box. Von der einzigen Beteiligung Archbrook Laguna gibt es im Jahr 2009 noch keine einzige Pressemitteilung. D. h., dass man praktisch nichts über den für TTL so wichtigen Geschäftsverlauf bei dieser amerikanischen Beteiligung weiß. Deshalb sehe ich es so, dass es sich hier um einen reinen Hoffnungswert handelt: Vom schnellen Verdoppler bis zum Scherbenhaufen ist alles möglich!
      Avatar
      schrieb am 25.06.09 20:09:19
      Beitrag Nr. 1.043 ()
      Hohe Dividendenrendite ; es lohnt sich doch weiter zu investieren
      Avatar
      schrieb am 18.06.09 16:02:01
      Beitrag Nr. 1.042 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.310.375 von luxusweib am 03.06.09 14:16:04aus dem elektr. Bundesanzeiger:

      TTL Information Technology AG
      München
      ISIN DE0007501009
      (Wertpapier-Kenn-Nr. 750 100)
      Einladung

      Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
      Freitag, den 31. Juli 2009 um 14.00 Uhr

      im Münchner Künstlerhaus, Lenbachplatz 8, 80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes des Vorstands sowie des Berichtes des Aufsichtsrats der TTL Information Technology AG für das Geschäftsjahr 2008 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der TTL Information Technology AG

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Aus dem Bilanzgewinn der TTL Information Technology AG des abgelaufenen Geschäftsjahres 2008 in Höhe von EUR 464.512,77 wird
      a)

      ein Teilbetrag von EUR 327.500,-- zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Aktie verwendet und
      b)

      der verbleibende Teilbetrag von EUR 137.012,77 auf neue Rechnung vorgetragen.

      Die Dividende ist zahlbar am 3. August 2009.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Bestellung des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die SUSAT & PARTNER OHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen.
      6.

      Wahl des Aufsichtsrats

      Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG gegenwärtig aus drei Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung, so dass eine Neuwahl zu erfolgen hat.

      Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden drei bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, deren Amtszeit mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Juli 2009 beginnt:
      a)

      Herrn Klaus Kirchberger, Vorsitzender der Geschäftsführung der Doba Grund Beteiligungs GmbH
      b)

      Herrn Prof. Dr. Gerhard Schmidt, Glattbach, Rechtsanwalt
      c)

      Herrn Klaus W. Schäfer, Kaufmann

      Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben folgende Mandate gemäß § 125 Abs. 1 S. 3 AktG in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

      Herr Klaus Kirchberger hat folgende weitere vergleichbare Mandate inne: Ryanair Ltd., Ireland (Member of Board) und DIC Capital Partners (Germany) Verwaltungs GmbH.

      Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt gehört den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten der DIC Asset AG, Grohe AG, Grohe Beteiligungs GmbH, jeweils als Vorsitzender an. Zudem gehört Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt dem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat der TDF Media Broadcast GmbH an. Ferner gehört Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt den Aufsichtsräten der Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG, Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. KGaA, DIC Capital Partners (Germany) GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, DIC Capital Partners OpCo (Germany) GmbH & Co. KGaA, DIC Capital Partners (Germany) III GmbH & Co. KGaA, DIC Opportunistic GmbH und DIC Development GmbH jeweils als Vorsitzender an, für die § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG Anwendung findet. Ferner gehört Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt den nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu bildenden Aufsichtsräten der DIC Capital Partners Beteiligungs GmbH, DIC Capital Partners (Germany) Verwaltungs GmbH, DIC Capital Partners OpCo (Germany) Verwaltungs GmbH und der DIC Capital Partners (Germany) III Verwaltungs GmbH jeweils als Vorsitzender an.

      Herr Klaus W. Schäfer gehört keinem weiteren Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Kontrollgremium im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 3 AktG an.
      7.

      Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Einberufung und Teilnahme an der Hauptversammlung in Anpassung an das bevorstehende Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

      Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) wurde am 28. Mai 2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedet (BR-Drucks. 512/09 vom 29. Mai 2009) vor (nachfolgend "Gesetzesbeschluss"). Es wird mit einem Inkrafttreten des ARUG in der zweiten Jahreshälfte 2009 – und damit noch vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft – gerechnet. Das ARUG wird unter anderem Änderungen des Fristenregimes der Einberufung und Teilnahmevoraussetzungen an der Hauptversammlung einführen. Um Unsicherheiten bei der Einberufung der Hauptversammlung 2010 zu vermeiden, soll der Hauptversammlung vorgeschlagen werden, die Satzung der Gesellschaft im Vorgriff auf das Inkrafttreten des ARUG an die zu erwartenden Gesetzesänderungen anzupassen.
      7.1.

      Änderung der Satzung in § 15 (Ort und Einberufung)

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

      § 15 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „(3)

      Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt, soweit das Gesetz keine abweichende Frist bestimmt, durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger mit einer Frist von mindestens sechsunddreißig Tagen vor dem Tag der Hauptversammlung. Dabei werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag der Einberufung nicht mitgerechnet.“

      Der Vorstand wird angewiesen, vorstehenden Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7.1 über die Änderung der Satzung erst und nur dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn § 123 AktG in der Fassung des Gesetzesbeschlusses des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) als Teil eines neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Sofern zwischen der im Bundesgesetzblatt verkündeten Fassung und der Fassung nach dem Gesetzesbeschluss Abweichungen bestehen, ist der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7.1 gleichwohl zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn es sich um Abweichungen handelt, die für die Satzungsneufassung ohne Bedeutung sind.
      7.2.

      Änderung der Satzung in § 16 (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung)

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

      § 16 der Satzung wird insgesamt wie folgt neu gefasst:

      „Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Dabei werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet.“

      Der Vorstand wird angewiesen, vorstehenden Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7.2 über die Änderung der Satzung erst und nur dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn § 123 AktG in der Fassung des Gesetzesbeschlusses des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) als Teil eines neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Sofern zwischen der im Bundesgesetzblatt verkündeten Fassung und der Fassung nach dem Gesetzesbeschluss Abweichungen bestehen, ist der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7.2 gleichwohl zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn es sich um Abweichungen handelt, die für die Satzungsneufassung ohne Bedeutung sind.

      Ausliegende Unterlagen

      Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an werden folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der TTL Information Technology AG, Elisabethstraße 91, 80797 München, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Aktionäre ausliegen:
      * Der Jahresabschluss der TTL Information Technology AG und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008, der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht des Vorstands, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 und der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB (Tagesordnungspunkt 1).

      Die vorbezeichneten Unterlagen können vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an auch unter der Internetadresse
      www.ttl-ag.de eingesehen werden. Sie werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt. Übersendungsverlangen können an folgende Adresse gerichtet werden:

      TTL Information Technology AG
      Elisabethstraße 91
      80797 München
      Telefon: 089/381611-0
      Telefax: 089/391592
      ir@ttl-ag.de
      www.ttl-ag.de

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Antrags- und Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und bestätigen, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 10. Juli 2009 um 0:00 Uhr (MESZ), Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens zum Ablauf des 24. Juli 2009 (24:00 Uhr MESZ) zugegangen sein:
      TTL Information Technology AG
      c/o Landesbank Baden-Württemberg
      Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart

      Die Anmeldungen und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und haben in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen.

      Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 6.550.000 auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien). Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt damit 6.550.000.

      Stimmrechtsvertretung

      Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass ihr Stimmrecht durch einen schriftlich Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann.

      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, an die Weisungen der Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Aktionäre, die einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, benötigen hierfür eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte zu gewährleisten, sollte die Bestellung möglichst früh bei der Depotbank eingehen. Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, muss der Aktionär Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

      Vollmachts- und Weisungsformulare sind jeder Eintrittskarte beigefügt und erhalten Sie zudem im Internet unter www.ttl-ag.de oder auf Anforderung Tel. 089/381611-0, Fax 089/391592, E-Mail: ir@ttl-ag.de.

      Anträge und Anfragen von Aktionären

      Anträge und Anfragen von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

      TTL Information Technology AG
      c/o Better Orange IR&HV AG
      Haidelweg 48
      81241 München
      Telefax: 49 (0) 89 – 889 69 06-55

      E-Mail: gegenantraege@better-orange.de

      Wir werden zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die uns bis zum 17. Juli 2009, 24.00 Uhr zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.ttl-ag.de veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.



      München, im Mai 2009

      TTL Information Technology AG

      - Der Vorstand -
      Avatar
      schrieb am 03.06.09 14:16:04
      Beitrag Nr. 1.041 ()
      ich habe schon 5 mal dividende von denen bekommen, glaubt mir, meine begeisterung hält sich in grenzen.

      zumindest die depotkosten sind abgedeckt.:keks:
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