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    Ansparabschreibung für Immobiliieninvestionen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.02.03 17:45:39 von
    neuester Beitrag 09.02.03 20:27:24 von
    Beiträge: 7
    ID: 693.828
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      schrieb am 09.02.03 17:45:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ansparabschreibung

      Durch die Ansparabschreibung können mittelständische Unternehmen und Freiberufler bereits in der Anspar- und Planungsphase steuermindernde Rücklagen in Höhe von bis zu 40 Prozent (ab 2001) der beabsichtigten Umfanges Investition zu bilden. Das entsprechende Wirtschaftsgut muss allerdings zwei Jahre nach der Rücklagenbildung angeschafft oder hergestellt und die Rücklage mit Beginn der Abschreibung des WG aufgelöst werden. Ansonsten würde die Rücklage rückwirkend mit jährlich 6 Prozent verzinst werden. Wird investiert, so muss das Wirtschaftsgut mindestens 1 Jahr im Betriebsvermögen verbleiben und dort auch überwiegend betrieblich genutzt werden.


      Wirtschaftsgüter

      Wirtschaftsgüter sind Sachen, Tiere, vermögenswerte Vorteile.
      Sie müssen dergestalt sein, dass sich ein Kaufmann sich ihre Erlangung etwas kosten lässt, nach der Verkehrsauffassung einer selbständigen Bewertung zugänglich sind und idR einen Nutzen für mehrere Wirtschaftjahre erbringen. Welche Anschaffungen als Wirtschaftsgüter gelten ist eine der diffizilsten Fragen im Steuerrecht; es gibt umfangreiche Kasuistik hierzu. Liegt ein Wirtschaftsgut vor, dürfen die Anschaffungskosten nicht sofort als Betriebsausgaben (als Werbungskosten) abgezogen werden, sondern können falls Abnutzbarkeit gegeben ist- nur auf die Zeit der gewöhnlichen Nutzungsdauer verteilt werden 4 AfA.


      Nach den obigen Definitionen könnte man doch für eine gewerblichen Immobilienvermietung 40% der Investion als Ansparabschreibung (max. insgesamt 307 Teur oder?) in 2002 in der Steuererklärung geltend machen. Ich beabsichtige in naher Zukunft Immobilien zum Vermieten zu erwerben.

      Vielen Dank im Voraus für Antworten!
      Viele Grüße
      case
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:37:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      nee nee, so einfach macht es Dir das deutsche Steuerrecht doch nicht.

      Ansparabschreibung funktioniert nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Das bedeutet leider, dass Immobilien aussen vor sind ...

      bewegliche Wirtschaftsgüter !!!
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:50:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schade, das mit beweglich stand nicht auf der Seite, wo ich das aufgegriffen habe. Aber vielen Dank trotzdem!
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 20:19:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi, casel:)
      Wie wars in Soelden?

      "Ansparabschreibung: Nachweis der Investitionsabsicht

      Für die zukünftige Investition in neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann ein kleiner oder mittlerer Betrieb eine gewinnmindernde Rücklage von bis zu 50 v. H. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilden (sogenannte Ansparabschreibung, § 7g Abs. 3 EStG)."
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 20:21:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      (1) Grundstücke können nicht abgeschrieben werden: Keine AfA auf Grundstücke, nur auf die darauf stehenden Gebäude.
      (2) Grundstücke sind nicht "neu".
      (3) Grundstücke sind nicht "beweglich".

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      Avatar
      schrieb am 09.02.03 20:25:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Grundstücke können zum Anlagevermögen eines Betriebes gehören:

      "Anlagevermögen
      Alle Gegenstände, die am Abschluss-Stichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen, z.B. Grundstücke, Bauten, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (§ 247 Abs. 2 HGB)"
      http://freetutorials.de/fibu/fibututorial3.html
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 20:27:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      " Liegt ein Wirtschaftsgut vor, dürfen die Anschaffungskosten nicht sofort als Betriebsausgaben (als Werbungskosten) abgezogen werden, sondern können falls Abnutzbarkeit gegeben ist- nur auf die Zeit der gewöhnlichen Nutzungsdauer verteilt werden 4 AfA."

      Das deutsche Steuerrecht geht davon aus, dass Grundstücke nicht abnutzbar sind, daher keine AfA.


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